Service A und Service B etc. beim W213

Mercedes E-Klasse W213

Hallo ins Forum!

Wenn man hier an der einen oder anderen Stelle liest, dass mancher seit April schon 17.000 Kilometer auf seinem W213 abgespult hat, dann dauert es wohl nicht mehr lange, bis die ersten zum Service aufgerufen werden. Beim Vorgänger war A1 (soweit ich mich erinnere) nach 25.000 km bzw. einem Jahr fällig. Im Web bei MB habe ich nur dies hier gefunden: http://m.mercedes-benz.de/.../maintenance.html

Bin gespannt, wann der erste meldet, ob während der Inspektion noch andere Arbeiten durchgeführt wurden und wie die Dauer und die Kosten waren. Vor allem bin ich gespannt, ob eine Inspektion nun länger dauert oder nicht - abgesehen von den angesetzten Arbeitseinheiten. Ist der W213 wartungsfreundlicher als der W212?

Beste Antwort im Thema

Huhu,

ich habe mir mal die Mühe gemacht und alle Ergebnisse zusammengestellt. Sortiert von günstig bis teurerste Inspektion, egal ob Service A oder B.

Leider kann man hier keine Tabellen einfügen, deshalb etwas unübersichtlich, aber man sieht, dass man für den Service A im Schnitt 450 EUR zahlen muss, das entspricht ja auch der Aussage die im Thread gemacht wurde, dass so 460 EUR angesetzt werden. Sparen kann man ohne großen Aufwand auf jeden Fall, wenn man vorher AdBlue selbst auffüllt. Leider sind trotz 18 Seiten Threadgespamme nur 13 Postings mit konkreten Preisen. Ich hoffe, dass in den nächsten Monaten ein paar Service B Preise gepostet werden. Müsste ja spätestens im April so weit sein. :-)

  • B - ohne Öl und Purolator - E220d - Bayerntaxi - 156 EUR brutto
  • A mit Pluspaket - ohne Öl und Purolator - E220d - Bayerntaxi - 196 EUR brutto
  • A - ohne Öl - E220d - juergen339c - 220 EUR brutto
  • A - ohne Öl - E200 - FEA - 226 EUR brutto
  • A mit Pluspaket - ohne Öl - E220d - xingzi178 - 264 EUR brutto
  • A mit Pluspaket - alles inklusive - E350d - Bastler456 - 370 EUR brutto
  • A - alles inklusive, kein AdBlue - k.A. - dasGute - 408 EUR brutto
  • A mit Pluspaket - alles inklusive, kein AdBlue - k.A. - MacFrisbee - 468 EUR brutto
  • A - alles inklusive - E350d - cikoBln - 470 EUR brutto
  • A mit Pluspaket - alles inklusive - E220d - hpad - 472 EUR brutto
  • A - alles inklusive - E250 - jak-wolly - 514 EUR brutto
  • B - alles inklusive - E350d - 007Schneider - 558 EUR brutto
  • A (mit Pluspaket?) - alles inklusive - E350d - ichfahrealsobinich - 580 EUR brutto

Danke an alle, die ihre Daten zur Verfügung gestellt haben.

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Zitat:

@tyrone_at schrieb am 15. August 2017 um 20:05:37 Uhr:


Ich habs mir gestern in der Nacht noch etwas durchgelesen.
Das würde aber auch bedeuten, dass ich jedes zertifizierte Öl verwenden darf, denn auch eine freie Werkstatt würde dies so machen. Oder?

Ja.Jedes vom Hersteller für den Motor freigegebene Öl.

Zudem würde ich einfach mal mit dem Freundlichen nett sprechen und ihn um ein angemessenes Angebot beim Öl bitten. Wenn er dann pro Liter nur noch ein paar Euro teurer ist, dann kann man damit m. E. gut leben.

Das hab ich ihm auch gesagt. Mir kommts hier nicht auf jeden einzelnen Euro an sonder auf das passende Gesamtpaket...

Zitat:

@waxx schrieb am 14. August 2017 um 23:47:34 Uhr:



Zitat:

@sestiphatis schrieb am 14. August 2017 um 20:52:15 Uhr:



Von daher ist es keine Bosheit der Werkstatt, wenn sie für das Produkt nicht haften. Ein entsprechender Ausschluss findet sich eigentlich immer, hier direkt in der Rechnung. Und wenn man für das Produkt nicht haftet, sind im Kern alle Motorschäden, die durch falsches Öl verursacht werden können (quasi fast alle), auch nicht mehr abgedeckt.

Das heißt nicht, dass man dich in jedem Fall auf den 15t€ für einen Motorschaden sitzen lässt. Aber man kann.

Nein und nochmals nein. Das stimmt einfach nicht. Siehe mein Post weiter oben bzw. vertiefend den von @rus. Dieses Thema wurde in MT schon gefühlt tausendfach erörtert, und immer wieder landet es beim Punkt "Gruppenfreistellungsverordnung".

Das ist ein absoluter Irrtum von dir. Du verwechselst das Recht, Wartungsarbeiten zum Erhalt der Garantie in jeder qualifizierten Werkstatt nach Werksvorgaben machen zu lassen mit der Haftung für mitgebrachte Teile.

Du kannst eine Werkstatt nicht verpflichten, für die Qualität vom Auftraggeber angelieferter Teile einzustehen. Eine Sichtprüfung ist zudem gar nicht möglich (komm bitte nicht wieder mit dem Kinderwunschdenken "geschlossenes Gebinde"😉.

Abgehen davon fragte tyrone_at, was in der Praxis passieren wird. Ich sage dir was passieren wird, wenn du Öl mitbringst oder bei ATU den Service A machen lässt und dann der Fall des Falles eintritt:

Da wird der Motorschaden bei einer Daimler Werkstatt diagnostiziert, dabei ist zumeist schon eine Teildemontage des Motors erfolgt. Dann kommt die Entscheidung vom Werk im Dialog mit dem Händler: Motorschaden durch falsches Öl. Neuer Motor. 15k plus Einbau.

Was machst du dann? Du bist ohne Auto. Du musst einen eigenen Anwalt beauftragen, der dann einen Motorgutachter bestellen muss. Was der dann nach Wochen als Beweis sichern kann, ist mehr als fraglich. Wohlmöglich ist der Motor ganz oder in Teilen ins Werk geschickt worden oder verändert worden. Und das dürfen die. Dann kommt eine Gutachterschlacht über mehrere Instanzen und währenddessen darf der Wagen nicht repariert werden...da wird man einen sehr, sehr langen Atem haben müssen. Das dauert Jahre. Meist gibt es final einen Vergleich, so dass Anwalts-, Gutachter und Gerichtskosten bleiben und Nutzungsausfall gibt's sowieso keinen. Ich kenne da zwei Fälle.

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Zitat:

@sestiphatis schrieb am 15. August 2017 um 21:51:33 Uhr:



Zitat:

@waxx schrieb am 14. August 2017 um 23:47:34 Uhr:


Nein und nochmals nein. Das stimmt einfach nicht. Siehe mein Post weiter oben bzw. vertiefend den von @rus. Dieses Thema wurde in MT schon gefühlt tausendfach erörtert, und immer wieder landet es beim Punkt "Gruppenfreistellungsverordnung".

Das ist ein absoluter Irrtum von dir. Du verwechselst das Recht, Wartungsarbeiten zum Erhalt der Garantie in jeder qualifizierten Werkstatt nach Werksvorgaben machen zu lassen mit der Haftung für mitgebrachte Teile.

Du kannst eine Werkstatt nicht verpflichten, für die Qualität vom Auftraggeber angelieferter Teile einzustehen. Eine Sichtprüfung ist zudem gar nicht möglich (komm bitte nicht wieder mit dem Kinderwunschdenken "geschlossenes Gebinde"😉.

Abgehen davon fragte tyrone_at, was in der Praxis passieren wird. Ich sage dir was passieren wird, wenn du Öl mitbringst oder bei ATU den Service A machen lässt und dann der Fall des Falles eintritt:

Da wird der Motorschaden bei einer Daimler Werkstatt diagnostiziert, dabei ist zumeist schon eine Teildemontage des Motors erfolgt. Dann kommt die Entscheidung vom Werk im Dialog mit dem Händler: Motorschaden durch falsches Öl. Neuer Motor. 15k plus Einbau.

Was machst du dann? Du bist ohne Auto. Du musst einen eigenen Anwalt beauftragen, der dann einen Motorgutachter bestellen muss. Was der dann nach Wochen als Beweis sichern kann, ist mehr als fraglich. Wohlmöglich ist der Motor ganz oder in Teilen ins Werk geschickt worden oder verändert worden. Und das dürfen die. Dann kommt eine Gutachterschlacht über mehrere Instanzen und währenddessen darf der Wagen nicht repariert werden...da wird man einen sehr, sehr langen Atem haben müssen. Das dauert Jahre. Meist gibt es final einen Vergleich, so dass Anwalts-, Gutachter und Gerichtskosten bleiben und Nutzungsausfall gibt's sowieso keinen. Ich kenne da zwei Fälle.

Deine von mir stets geschätzte Meinung hast Du nun kundgetan. In vorliegenden Fall allerdings bin ich etwas skeptisch, weil mir die Belege für Deine Ausführungen fehlen. Es gibt einige offizielle und öffentlich zugängliche Dokumente zu dieser Fragestellung. Da finde ich aber keinen Anhaltspunkt für Deine Position - sondern tendenziell eher das Gegenteil.
Nun könnte man mit dem Unterschied zwischen Theorie und Praxis argumentieren. Aber hier findet sich weder in die eine noch andere Richtung etwas. Im Schach würde man jetzt vielleicht Remis anbieten 😉

Edit: Zum praktische ln Vorgehen falls der Hersteller im Schadensfall systematisch die gesetzliche Gewährleistung unterlaufen will, um sich beim Service zu bereichern: http://www.bundeskartellamt.de/.../anonymehinweise_node.html 😁

Zitat:

@sestiphatis schrieb am 15. August 2017 um 21:51:33 Uhr:



Das ist ein absoluter Irrtum von dir. Du verwechselst das Recht, Wartungsarbeiten zum Erhalt der Garantie in jeder qualifizierten Werkstatt nach Werksvorgaben machen zu lassen mit der Haftung für mitgebrachte Teile.

Du kannst eine Werkstatt nicht verpflichten, für die Qualität vom Auftraggeber angelieferter Teile einzustehen. Eine Sichtprüfung ist zudem gar nicht möglich (komm bitte nicht wieder mit dem Kinderwunschdenken "geschlossenes Gebinde"😉.

Ich verwechsele hier gar nichts. Es ging nicht um die Frage, was die Werkstatt macht oder nicht macht, sondern ob der Hersteller unter den gegebenen Umständen Garantieleistungen verweigern darf. Selbstverständlich darf die Werkstatt sich weigern, mitgebrachtes Öl einzufüllen. Das war aber nicht der Punkt.

Zitat:

Abgehen davon fragte tyrone_at, was in der Praxis passieren wird. Ich sage dir was passieren wird, wenn du Öl mitbringst oder bei ATU den Service A machen lässt und dann der Fall des Falles eintritt:

Da wird der Motorschaden bei einer Daimler Werkstatt diagnostiziert, dabei ist zumeist schon eine Teildemontage des Motors erfolgt. Dann kommt die Entscheidung vom Werk im Dialog mit dem Händler: Motorschaden durch falsches Öl. Neuer Motor. 15k plus Einbau.

Was machst du dann? Du bist ohne Auto. Du musst einen eigenen Anwalt beauftragen, der dann einen Motorgutachter bestellen muss. Was der dann nach Wochen als Beweis sichern kann, ist mehr als fraglich. Wohlmöglich ist der Motor ganz oder in Teilen ins Werk geschickt worden oder verändert worden. Und das dürfen die. Dann kommt eine Gutachterschlacht über mehrere Instanzen und währenddessen darf der Wagen nicht repariert werden...da wird man einen sehr, sehr langen Atem haben müssen. Das dauert Jahre. Meist gibt es final einen Vergleich, so dass Anwalts-, Gutachter und Gerichtskosten bleiben und Nutzungsausfall gibt's sowieso keinen.

Ich wiederhole mich ungern: Es wurde kein "falsches" Öl eingefüllt, sondern vom Hersteller freigegebenes. Die abstruse Idee mit "könnte manipuliert sein" etc. greift hier auch nicht, sonst hätte die Werkstatt das von vornherein ablehnen müssen (s.o.). Was meinst Du denn, wie das vor Gericht abläuft, wenn es überhaupt dazu kommt? Da wird simpel gefragt, ob die Wartung nach Herstellervorgaben erfolgt ist bzw. das so zugesichert wurde - ist das der Fall, liegt der Ball im anderen Feld.

Zitat:

Ich kenne da zwei Fälle.

Dann schildere doch mal die Fälle - was vorlag, wie es abgelaufen ist und wie es ausgegangen ist. Ansonsten kann man mit der Info nicht das Geringste anfangen.

Danke für die rege Diskussion - aber bitte wegen mir nicht streiten 🙂
Ich möcht nur manches sparen - zB eben die oft stark überhöhten Preise beim Öl.
Mir kommts nicht auf jeden Euro und Cent an, aber wenn das Öl gleich mal das 3-4 fache kostet, dann frag ich mich wo der Mehrwert liegt.

Ich werd natürlich bei meinem Händler ganz nett fragen, ob man da was machen kann. Und im Umkreis vom Büro gibts ja dann doch einige Händler.

Und im schlimmsten Fall werd ich es wohl einfach bezahlen 🙂 Ist nicht so dass ich s nicht kann. Nur eben bei solchen Margen seh ich das iwo nicht ganz ein... 🙂 Aber bitte, habt euch wieder lieb 🙂

Zitat:

@tyrone_at schrieb am 16. August 2017 um 13:57:26 Uhr:


Danke für die rege Diskussion - aber bitte wegen mir nicht streiten 🙂
Ich möcht nur manches sparen - zB eben die oft stark überhöhten Preise beim Öl.
Mir kommts nicht auf jeden Euro und Cent an, aber wenn das Öl gleich mal das 3-4 fache kostet, dann frag ich mich wo der Mehrwert liegt.

Ich werd natürlich bei meinem Händler ganz nett fragen, ob man da was machen kann. Und im Umkreis vom Büro gibts ja dann doch einige Händler.

Und im schlimmsten Fall werd ich es wohl einfach bezahlen 🙂 Ist nicht so dass ich s nicht kann. Nur eben bei solchen Margen seh ich das iwo nicht ganz ein... 🙂 Aber bitte, habt euch wieder lieb 🙂

Und- was hat der Händler gesagt?

Ich war seither nicht mehr dort. Hab erst morgen meine Probefahrt und werde ihn erst da wieder sehen. Aber da mir der Herr "persönlich" nicht so zusagt, warte ich mal den anderen Händler ab, den ich am DI besuche.

Zitat:

@waxx schrieb am 16. August 2017 um 12:39:18 Uhr:



Zitat:

@sestiphatis schrieb am 15. August 2017 um 21:51:33 Uhr:



Das ist ein absoluter Irrtum von dir. Du verwechselst das Recht, Wartungsarbeiten zum Erhalt der Garantie in jeder qualifizierten Werkstatt nach Werksvorgaben machen zu lassen mit der Haftung für mitgebrachte Teile.

Du kannst eine Werkstatt nicht verpflichten, für die Qualität vom Auftraggeber angelieferter Teile einzustehen. Eine Sichtprüfung ist zudem gar nicht möglich (komm bitte nicht wieder mit dem Kinderwunschdenken "geschlossenes Gebinde"😉.

Ich verwechsele hier gar nichts. Es ging nicht um die Frage, was die Werkstatt macht oder nicht macht, sondern ob der Hersteller unter den gegebenen Umständen Garantieleistungen verweigern darf. Selbstverständlich darf die Werkstatt sich weigern, mitgebrachtes Öl einzufüllen. Das war aber nicht der Punkt.

@waxx schrieb am 16. August 2017 um 12:39:18 Uhr:

Zitat:

Ich wiederhole mich ungern: Es wurde kein "falsches" Öl eingefüllt, sondern vom Hersteller freigegebenes. Die abstruse Idee mit "könnte manipuliert sein" etc. greift hier auch nicht, sonst hätte die Werkstatt das von vornherein ablehnen müssen (s.o.). Was meinst Du denn, wie das vor Gericht abläuft, wenn es überhaupt dazu kommt? Da wird simpel gefragt, ob die Wartung nach Herstellervorgaben erfolgt ist bzw. das so zugesichert wurde - ist das der Fall, liegt der Ball im anderen Feld.

Ich sehe das erst jetzt und kann das nicht stehen lassen, weil es sachlich falsch ist:

Erstritten haben Verbraucherverbände das Recht, vorgeschriebene Wartungsarbeiten, die Gewährleistung und auch freiwillige Herstellergarantie erhalten, in anderen als herstellerabhängigen Werkstätten machen zu dürfen.

Nichts anderes. Das Recht, Öl mitzubringen, haben sie nicht erstritten. Das darf auch heute noch jede Werkstatt, auch die Vertragswerkstätten, ablehnen. Machen sie auch, versuch mal bei ATU zum Service dein Fuchsöl aus dem Internet mitzubringen!

Bei Mercedes Vertragswerkstätten geht man seit Jahren mehrheitlich so vor, dass man mitbringen lässt, aber keine Haftung für die mitgebrachten Teile und damit auch für von diesen Teilen verursachten Folgeschäden übernimmt. Das ist die weiter vorne in diesem Thread auf der Rechnung eingedruckte Klausel. Es handelt sich hier, wie gesagt, um eine Maßnahme, die Kundenfreundlichkeit zu erhöhen, nicht um eine Reaktion auf Urteile. Und damit ist nicht per Annahme das Öl in Art und Qualität akzeptiert, sondern exakt das Gegenteil.

Hallo zusammen,

jetzt hab ich nochmal eine Frage, und ich glaube die passt hier am besten hin (weil ein Kontext zum Service gegeben ist).

Kurze Erklärung: bei meiner aktuellen Konfiguration ist es so, dass ich das kleine Burmester-System schon habe. Dazu auch das Premium-Paket.

Ich hätte jetzt gerne noch - da ich es im Testwagen für toll empfunden habe - die 360° Kamera und das Keyless Paket. Der Aufpreis für die beiden SA ist einzeln geringfügig höher (ca 100,-), als wenn ich das Premium-Plus-Paket nehmen würde. Dieses hätte eben die beiden gewünschten SA, und zusätzlich noch das Panorama-Schiebedach.

Jetzt bin ich persönlich kein Freund von einem Schiebedach, ich nutze es aktuell defacto nie und brauche es auch absolut nicht. Mir kommt es auch nicht auf die +- 100 EUR an, wenn ich darauf verzichte.

Es gibt jetzt zwei Punkte die ich überlege:

  • weiter oben steht, dass das Pano-Schiebedach beim Service A/B zu zusätzlichen Kosten führt, wegen div. Überprüfungen. Von welchem Größenbereich sprechen wir denn da?
  • Ich hab ja vor, das Auto länger zu behalten (6 Jahre +). Hatte wer von euch schon Probleme (bei Vorgängern) mit den jeweiligen Schiebedächern?
  • Haben Autos mit Pano-Schiebedach bessere Wiederverkaufswerte?

Ich bin echt stark am überlegen, weil ich es selbst eigentlich überhaupt nicht brauche und möchte, und somit auch vor Problemen/zus. Kosten scheue.

@tyrone
Das meinst du jetzt echt nicht ernst..... du fragst hier bei einem Mehrpreis von lächerlichen 100/200 Euro nach dem zusätzlichen Mehrkosten bei der Inspektion?????
Sorry, aber dann kauf dir besser einen KIA mit 7 Jahre Garantie und full Service!!!
Selten so einen scheiss gelesen!

@mr.malle danke für deine netten Worte. Ich finde es immer wieder erschreckend wenn sich Leute wie du so auslassen.

Ich möchte mich einfach über die Haltbarkeit, mögliche Probleme und eventuelle zusätzliche Kosten beim Panorama-Glasdach informieren.

Wenn es dich nicht interessiert @mr.malle dann les es einfach nicht, aber bitte beleidige mich nicht. Und Tipp: lies meinen Beitrag nochmal genau...

Ich hatte das Pano-Dach beim S212 und in 7 Jahren nie Probleme damit...

Dass es mir nennenswerte Mehrkosten beim Service A oder B erzeugt hätte, habe ich zumindest nicht bemerkt.

Beim Wiederverkauf hatte ich den Eindruck, dass das Pano Dach ein paar Pluspunkte gebracht hat.

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