Service A und Service B etc. beim W213
Hallo ins Forum!
Wenn man hier an der einen oder anderen Stelle liest, dass mancher seit April schon 17.000 Kilometer auf seinem W213 abgespult hat, dann dauert es wohl nicht mehr lange, bis die ersten zum Service aufgerufen werden. Beim Vorgänger war A1 (soweit ich mich erinnere) nach 25.000 km bzw. einem Jahr fällig. Im Web bei MB habe ich nur dies hier gefunden: http://m.mercedes-benz.de/.../maintenance.html
Bin gespannt, wann der erste meldet, ob während der Inspektion noch andere Arbeiten durchgeführt wurden und wie die Dauer und die Kosten waren. Vor allem bin ich gespannt, ob eine Inspektion nun länger dauert oder nicht - abgesehen von den angesetzten Arbeitseinheiten. Ist der W213 wartungsfreundlicher als der W212?
Beste Antwort im Thema
Huhu,
ich habe mir mal die Mühe gemacht und alle Ergebnisse zusammengestellt. Sortiert von günstig bis teurerste Inspektion, egal ob Service A oder B.
Leider kann man hier keine Tabellen einfügen, deshalb etwas unübersichtlich, aber man sieht, dass man für den Service A im Schnitt 450 EUR zahlen muss, das entspricht ja auch der Aussage die im Thread gemacht wurde, dass so 460 EUR angesetzt werden. Sparen kann man ohne großen Aufwand auf jeden Fall, wenn man vorher AdBlue selbst auffüllt. Leider sind trotz 18 Seiten Threadgespamme nur 13 Postings mit konkreten Preisen. Ich hoffe, dass in den nächsten Monaten ein paar Service B Preise gepostet werden. Müsste ja spätestens im April so weit sein. :-)
- B - ohne Öl und Purolator - E220d - Bayerntaxi - 156 EUR brutto
- A mit Pluspaket - ohne Öl und Purolator - E220d - Bayerntaxi - 196 EUR brutto
- A - ohne Öl - E220d - juergen339c - 220 EUR brutto
- A - ohne Öl - E200 - FEA - 226 EUR brutto
- A mit Pluspaket - ohne Öl - E220d - xingzi178 - 264 EUR brutto
- A mit Pluspaket - alles inklusive - E350d - Bastler456 - 370 EUR brutto
- A - alles inklusive, kein AdBlue - k.A. - dasGute - 408 EUR brutto
- A mit Pluspaket - alles inklusive, kein AdBlue - k.A. - MacFrisbee - 468 EUR brutto
- A - alles inklusive - E350d - cikoBln - 470 EUR brutto
- A mit Pluspaket - alles inklusive - E220d - hpad - 472 EUR brutto
- A - alles inklusive - E250 - jak-wolly - 514 EUR brutto
- B - alles inklusive - E350d - 007Schneider - 558 EUR brutto
- A (mit Pluspaket?) - alles inklusive - E350d - ichfahrealsobinich - 580 EUR brutto
Danke an alle, die ihre Daten zur Verfügung gestellt haben.
3239 Antworten
Zitat:
@ichfahrealsobinich schrieb am 24. Juli 2017 um 12:17:35 Uhr:
Anders herum finde ich es auch schade, wenn eine neue E-Klasse vorm Discounter steht.
Echt? Dann bin ich ein Leute traurig macher 🙂
Und was haltet ihr davon hier wieder mehr über den Service zu schreiben und nicht über sparsame und großzügige MB Fahrer?
Zitat:
@ichfahrealsobinich schrieb am 24. Juli 2017 um 12:17:35 Uhr:
Ich möchte da sestiphatis zustimmen.Wobei unser Wagen im Full-Service läuft und entsprechend alle Kosten inkludiert sind, also auch Inspektionen mit Öl und AdBlue. Es mag schon sein, dass es theoretisch möglich ist, so ein Auto mit mittlerem Einkommen (das sind wohl aktuell 3700€/Monat brutto Haushaltseinkommen) zu bestellen. Das werden auch welche machen. In der Praxis sind es dann mehrheitlich doch die Menschen mit gehobenen Einkommen, die aktuell die neue Baureihe fahren.
Ich glaube vor allem, dass aus einem gewissen Einkommen eine gesellschaftliche Verpflichtung erwächst, als Käufer ein Korrektiv zu bilden. Alle ökologischen, nachhaltigen und fairen Produkte sind anfangs teuer. Unsere Mädels sind durch die Schule sensibilisiert und achten selbst beim Einkauf von Kleidung darauf, wer wie was herstellt. Wer aber soll z.b. faire, ökologisch akzeptable Jeans für einen dreistelligen Betrag kaufen, wenn nicht wir? Warum gibt es indessen Bio-Marktketten? Weil gutsituierte Leute mit ihrem bewusstem Kaufverhalten den Steuerungsimpuls gegeben haben.
Es ist schon klar und verständlich, dass man vom Mindestlohn, den 10,7% der deutschen Arbeitnehmer beziehen, eher im Discounter einkauft. Anders herum finde ich es auch schade, wenn eine neue E-Klasse vorm Discounter steht.
Verantwortlicher Konsum - gern. Am passenden Ort. Beim Biobauern. Beim kleinen Händler. Bei der Biomarke.
Aber beim Öl für den Service A?
Verantwortlicher Konsum - gern freiwillig. Aber nicht da, wo der "Partner" einem die Pistole auf die Brust setzt. Zahle fast das Doppelte oder Deine gesetzliche Gewährleistung ist gefährdet?
Bei einem Konzern mit 153 Milliarden Umsatz im Geschäftsjahr 2016? Mit einem Konzern-EBIT von 12,9 Milliarden, bereinigt um Sonderfaktoren 14,2 Milliarden Euro?
Ist das der passende Ort, um erzwungene Mondpreise als verantwortungsbewussten Konsum anzusehen?
Ich weiß nicht.....
Zitat:
@rus schrieb am 24. Juli 2017 um 21:43:27 Uhr:
Bei einem Konzern mit 153 Milliarden Umsatz im Geschäftsjahr 2016? Mit einem Konzern-EBIT von 12,9 Milliarden, bereinigt um Sonderfaktoren 14,2 Milliarden Euro?
Wobei mittlerweile die wenigsten Vertragshändler wirklich zum Konzern gehören, aber im Grunde stimme ich dir voll zu.
Zitat:
@-Testdriver- schrieb am 25. Juli 2017 um 20:43:21 Uhr:
Zitat:
@rus schrieb am 24. Juli 2017 um 21:43:27 Uhr:
Bei einem Konzern mit 153 Milliarden Umsatz im Geschäftsjahr 2016? Mit einem Konzern-EBIT von 12,9 Milliarden, bereinigt um Sonderfaktoren 14,2 Milliarden Euro?
Wobei mittlerweile die wenigsten Vertragshändler wirklich zum Konzern gehören, aber im Grunde stimme ich dir voll zu.
Hier bei mir in Hamburg gibt es meines Wissens nach nur die Niederlassung(en). Kleiner Vertragshändler würde ich mir noch gefallen lassen.
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Zitat:
@sestiphatis schrieb am 23. Juli 2017 um 00:35:45 Uhr:
Ja, nee, na dann kann ja nichts mehr passieren. 😁😁😁Zitat:
@termi0815 schrieb am 16. Juli 2017 um 16:20:42 Uhr:
...in einem original versiegelten Behälter.
Nähmen wir mal an, Daimler würde sich vorbehalten, für Motorschäden innerhalb der Garantiezeit bzw. Gewährleistungszeit bei "Ölmitbringern" nicht einzustehen. Was ja sein könnte, wenn z.B. durch Nachrüstung von 3 Mio. Dieseln 220 Mio. Euro auf dem Kundendienstbudget lasten. Dann wären sie trotz unserer verbraucherfreundlichen Richter auf der sicheren Seite, wenn sie nachweisen könnten, auf diesen Fakt direkt beim Service aufmerksam gemacht zu haben. Und genau deshalb steht ein entsprechender Vermerk auf jeder Rechnung, wenn Öl mitgebracht wird.Mal ist es ein Stempel, mal ein gedruckter Textbaustein, mal steht es in den AGB. Bei Freund xingzi178, der stolz oben auf dieser Seite seine sehr preiswerte Inspektionsrechnung abfotografiert hat, ist klar im Text zu lesen: "Oel angeliefert (ohne Haftung für das Produkt". Das ist schlau formuliert. Denn das heißt: Keine Haftung für jegliche Art von Motorschäden, die theoretisch von Öl verursacht hätten werden können. Und das sind bei modernen Motoren fast alle.
Was passiert im Falle des Falles? Die Mercedes-Werkstatt inspiziert den Schaden und führt die Kommunikation mit dem Werk. Im Fall einer Ablehnung - was macht der Kunde? Er kann nur gleich zahlen oder klagen und einen eigenen Gutachter beauftragen oder hoffen, dass das Gericht einen bestellt. Das alles dauert und dauert. Monate. Wir reden hier von Spezialisten, Motorgutachtern, Schadensgutachter können das nicht. Und der Gutachter müsste ja beweisen, dass das angelieferte Öl den Schaden nicht verursacht hat. Schwierig. Das Objekt der Untersuchung, der Motor, ist bei der Schadensinspektion oft schon durch die Mercedes-Werkstatt verändert worden oder sogar ganz oder teilweise verschwunden. Es gab schon öfter nach Stuttgart eingeschickte Motoren. Was rechtlich möglich ist. Da kann man dann nichts machen.
Daimler kann sich nicht "vorbehalten, für Motorschäden innerhalb der Garantiezeit bzw. Gewährleistungszeit bei Ölmitbringern nicht einzustehen". Jedenfalls nicht rechtlich wirksam, solange das Öl den Herstellervorgaben entspricht und originalverpackt war, was ja allein schon durch die Annahme des Öls i.d.R. dokumentiert ist. Wenn also kein anderer Grund für die Leistungsverweigerung im Garantiefall vorliegt, wird das ein kurzer Prozess, sofern er denn überhaupt stattfindet.
Auch wenn manche meinen, dass der Hersteller bei der Garantie im Gegensatz zur Sachmängelhaftung völlige Gestaltungsfreiheit hat, ist dem nicht so. Dank der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung bzw. eines entsprechenden BGH-Urteils kann ein Hersteller in diesem Zusammenhang nur vorschreiben, dass die Inspektionen rechtzeitig und nach Herstellervorgaben zu erfolgen haben. Dies kann auch mit mit selbst mitgebrachten Verschleißteilen in einer freien Werkstatt geschehen.
Anders sieht es bei der Kulanz in dem Zeitraum danach aus - allerdings ist man dann sowieso weitgehend dem Gutdünken des Herstellers ausgeliefert, weshalb ich persönlich auch immer darauf achte, dass mein Fahrzeug für die gesamte Haltedauer durch eine im Leistungsumfang der Neuwagengarantie entsprechende Regelung abgesichert ist.
Wir haben unser Auto Ende April abgeholt und waren Ende Juli mit knapp 30.000 km beim Service A. Während das Auto dort stand erhielten wir einen Anruf, dass die Abholung nicht am Abend, sondern erst am Folgetag möglich sei, da die Bremse getauscht werden müsse. Man hat alle Beläge getauscht und vorne auch die Bremsscheiben. Ich habe mir die Rissbildung auf Fotos angesehen und war überrascht, dass sowas bei einem drei Monate alten Auto mit unter 30.000 km und primär Langstreckenbetrieb auf der Autobahn möglich ist. Noch überraschter war ich, dass die Leasinggesellschaft der Firma zugestimmt hat, das komplett zu tragen. Auch wenn die Bremse ein Verschleißteil ist, kann das bei der Laufleistung aus meiner Sicht nicht sein. BMW hat bei meiner nicht ein Jahr alten S1000RR die Bremsscheiben auf eigene Kosten gewechselt, weil es beim Bremsen teilweise gequietscht hat.
Der Serviceberater meinte, dass das Auto ggf. zu schwer ist und die Bremse nicht für das Gewicht ausgelegt ist. Das Auto hat eine Vollausstattung und ist sicher schwer, aber wenn dem so wäre, wäre es ein Armutszeugnis für die Entwicklungsabteilung und auch für das KBA für die erteilte Typgenemigung. Wobei einen beim KBA in letzter Zeit ja gar nichts mehr wundert.
Komisch fand ich im Vergleich zu BMW auch, dass der Mercedes einem den Teilezustand nicht anzeigt. Im BMW kann ich die Restreichweite der Bremsbeläge vorne und hinten abrufen und habe zumindest bei einer beschleunigten Abnahme des Wertes einen Hinweis auf überhöhten Verschleiß. Der Mercedes meldet sich gar nicht, bis irgendwann ein stumpfer Kundendienst angezeigt wird. Das erhöht das Überraschungsmoment beim Werkstattbesuch, reduziert die Planbarkeit der Abholung (wie oben geschehen) und ist in meinen Augen auch leider nicht Stand der Technik.
Ich habe diesen Thread nun auch sehr detailliert verfolgt und bin jetzt etwas unschlüssig, was das Öl mitbringen betrifft.
Ist dies nun erlaubt (wenn es ungeöffnet ist und exakt der Spezifikation von MB entspricht) oder nicht? Bzw - geht damit die Garantie flöten oder nicht? (Das meinte nämlich mein Verkäufer heute - eigenes Öl --> Tschüss Garantie.
Naja, die Frage muss wohl getrennt betrachtet werden, in deinem Fall durch eine österreichische Brille.
In Deutschland gibt es jedenfalls keine Problem á la "tschüss Garantie", um es mal mit deinen Worten zu sagen.
Es ist dein Recht.
Andererseits ist es ein Fremdteil dessen Qualität die Werkstatt nicht überprüfen kann und muss. Wie könnte sie auch? Man müsste eine Ölanalyse machen, um zu prüfen, ob das Öl wirklich der Spezifikation entspricht. Das kostet vierstellig. Und: Verpackungen können gefälscht werden, auch ist es möglich von leeren/geöffneten Gebinden den Sicherheitsverschluss zu erneuern. Zudem mögen auch beschädigte Chargen wiederverkauft werden. So ist unlängst Markenöl, das zwei Wochen in Salzwasser tauchte, abverkauft worden. Sah äußerlich klasse aus und war echt, aber leider innen salzig.
Von daher ist es keine Bosheit der Werkstatt, wenn sie für das Produkt nicht haften. Ein entsprechender Ausschluss findet sich eigentlich immer, hier direkt in der Rechnung. Und wenn man für das Produkt nicht haftet, sind im Kern alle Motorschäden, die durch falsches Öl verursacht werden können (quasi fast alle), auch nicht mehr abgedeckt.
Das heißt nicht, dass man dich in jedem Fall auf den 15t€ für einen Motorschaden sitzen lässt. Aber man kann.
Ja das mit dem Ausschluss auf der Rechnung habe ich hier im Thread gelesen. Die Frage ist halt nur was im Falle des Falles passieren würde. Bei meinem Vorgänger-Passat hatte ich 2 x sowas wie nen Motorschaden.
Ich empfinde die Öl-Preise einfach nur etwas übertrieben. Und bevor es jemand sagt: ich kanns mir leisten, möchte aber kein Geld herschenken 🙂
Da werde ich wohl auch bei nem anderen Händler bzw bei MB direkt mal nachfragen. Es muss ja eine klare Kommunikations-Richtlinie zu diesem Thema geben. Oder kann sich ein Händler darüber hinwegsetzen?
Die Rechtslage ist eindeutig. Was man im Falles des Falles entscheidet, wird dir vorher keiner sagen (können). Frag doch mal nach Sonderangeboten für Ölwechsel, in Deutschland gibt es die hat uns Mr. Malle in diesem Thread gezeigt. Da ist dann auch der Preis ok.
Zitat:
@sestiphatis schrieb am 14. August 2017 um 21:10:56 Uhr:
Die Rechtslage ist eindeutig. Was man im Falles des Falles entscheidet, wird dir vorher keiner sagen (können). Frag doch mal nach Sonderangeboten für Ölwechsel, in Deutschland gibt es die hat uns Mr. Malle in diesem Thread gezeigt. Da ist dann auch der Preis ok.
Vorsichtig mit den jungen Pferden und Aussagen zur angeblich so klaren Rechtslage.
Denn da gibt es die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor sowie Ergänzende Leitlinien. Das ist hier in den FAQ der EU-Kommission schön zusammengefasst:
http://ec.europa.eu/.../mv_faq_de.pdf
Wer das nicht alles durcharbeiten will, findet hier eine Interpretation. Zugegeben - keine neutrale Quelle. Aber wenn man sich die Materialien der EU-Kommission ansieht, dann ist das Thema schon zugunsten der Verbraucher geregelt:
https://www.iam-net.eu/.../Presseinformation_IAM-NET_EU_02_10_2013.pdf
Zitat:
@sestiphatis schrieb am 14. August 2017 um 20:52:15 Uhr:
Von daher ist es keine Bosheit der Werkstatt, wenn sie für das Produkt nicht haften. Ein entsprechender Ausschluss findet sich eigentlich immer, hier direkt in der Rechnung. Und wenn man für das Produkt nicht haftet, sind im Kern alle Motorschäden, die durch falsches Öl verursacht werden können (quasi fast alle), auch nicht mehr abgedeckt.Das heißt nicht, dass man dich in jedem Fall auf den 15t€ für einen Motorschaden sitzen lässt. Aber man kann.
Nein und nochmals nein. Das stimmt einfach nicht. Siehe mein Post weiter oben bzw. vertiefend den von @rus. Dieses Thema wurde in MT schon gefühlt tausendfach erörtert, und immer wieder landet es beim Punkt "Gruppenfreistellungsverordnung".
Hier nochmal etwas Klartext zum EU-Recht:
Darin stellt die Kommission klar, dass der Kunde während der Garantie-/Gewährleistungszeit die Möglichkeit haben muss, Wartungen und Instandsetzungsarbeiten an seinem Fahrzeug freien Werkstätten durchführen zu lassen. Er kann nicht verpflichtet werden, derartige Arbeiten bei einer Vertragswerkstätte durchführen zu lassen. „Normale" Wartungs- und Reparaturarbeiten ausserhalb von Garantie und Gewährleistung (zB Ölwechsel, wiederkehrendes Service, Arbeiten im Zuge der Pickerl-Überprüfung, usw) dürfen damit während laufender Garantie bzw innerhalb der Gewährleistungsfrist bei jeder Werkstatt in Auftrag geben. Arbeiten aus Garantie und Gewährleistung und Arbeiten aufgrund von Rückrufaktionen müssen aber in der vertragsgebundenen Werkstatt durchgeführt werden.
Ich habs mir gestern in der Nacht noch etwas durchgelesen.
Das würde aber auch bedeuten, dass ich jedes zertifizierte Öl verwenden darf, denn auch eine freie Werkstatt würde dies so machen. Oder?