Service A ??
Hallo,
heute bekam ich die Meldung an mein CL 600 c215 das der Service A fällig ist.
Leider fahre ich erst seit kurzem ein Mercedes CL , würde aber gerne wissen ob das der große oder der kleine Service ist?
und was da genau alles gemacht werden muss ?
Danke im voraus !!!
Beste Antwort im Thema
A ist der Kleine.
Siehe zum Umfang das Serviceheft.
Dürfte nur ein Ölwechsel sein.
Bring auf jeden Fall das Öl zum Service mit.
Ich empfehle das Mobil 1 0W-40.
Hat die besten Referenzen.
Bester Preis hier:
http://www.motor-talk.de/faq/mercedes-s-klasse-q14.html#Q1444040
Und kläre vorher, das dieser Spruch NICHT in das Serviceheft kommt:
Keine Gewährleistung für das angelieferte Öl/Produkt.
18 Antworten
A ist der Kleine.
Siehe zum Umfang das Serviceheft.
Dürfte nur ein Ölwechsel sein.
Bring auf jeden Fall das Öl zum Service mit.
Ich empfehle das Mobil 1 0W-40.
Hat die besten Referenzen.
Bester Preis hier:
http://www.motor-talk.de/faq/mercedes-s-klasse-q14.html#Q1444040
Und kläre vorher, das dieser Spruch NICHT in das Serviceheft kommt:
Keine Gewährleistung für das angelieferte Öl/Produkt.
Zitat:
Original geschrieben von 300SDL
Und kläre vorher, das dieser Spruch NICHT in das Serviceheft kommt:Keine Gewährleistung für das angelieferte Öl/Produkt.
Äh, habe das bei meinem Assyst A vorigen Monat auch reingeschrieben bekommen.
Habe das bei meinem angelieferten Mobil1 so hingenommen.
1. Welche Auswirkungen kann das haben?
2. Mit welcher Argumentation hätte ich das verhindern sollen?
Ich wurde mit dieser Info über den Eintrag erst beim Termin konfrontiert, weil ich bei Vereinbarung des Termins noch nicht sicher war, ob ich das Öl mitbringen würde.
lg Rüdiger:-)
Zitat:
Original geschrieben von RuedigerV8
Das jegliche Gewährleistung und ev. Garantie ( Garantie Paket) entfällt.Zitat:
Äh, habe das bei meinem Assyst A vorigen Monat auch reingeschrieben bekommen.
Habe das bei meinem angelieferten Mobil1 so hingenommen.
1. Welche Auswirkungen kann das haben?
lg Rüdiger:-)
Wenn Du das vorgeschriebene Motoröl in org. verschlossene Gebinden anliefert, gibt es dazu keinen Grund.
Ich würde wieder aufschlagen und das ändern lassen.MfG
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von RuedigerV8
Äh, habe das bei meinem Assyst A vorigen Monat auch reingeschrieben bekommen.Zitat:
Original geschrieben von 300SDL
Und kläre vorher, das dieser Spruch NICHT in das Serviceheft kommt:Keine Gewährleistung für das angelieferte Öl/Produkt.
Habe das bei meinem angelieferten Mobil1 so hingenommen.
1. Welche Auswirkungen kann das haben?
2. Mit welcher Argumentation hätte ich das verhindern sollen?
Ich wurde mit dieser Info über den Eintrag erst beim Termin konfrontiert, weil ich bei Vereinbarung des Termins noch nicht sicher war, ob ich das Öl mitbringen würde.lg Rüdiger:-)
Wenn dann der Motor nicht mehr will, dann lags am Öl.
Eine echte Sauerrei dieser Spruch. Was denken die denn eigentlich, das du die Kannen selbst
befüllt hast.😕 Wenn die orginal zu sind, da ist da auch das drin was drauf steht.
Und das ist besser als das was die in der Abzockbude einfüllen.
Es geht einfach nur um die Rache:
Wenn der sein Öl selber mitbringt, dann wird er schon sehen was er davon hat.
Wenn wir die 28,- pro Liter nicht aufrufen können, dann soll der Kunde auch Nachteile haben.
Dieser Spruch könnte, wenn man scharf drüber nachdenkt, auch dazu führen das der Wagen nicht
mehr scheckheft ist.....und im Falle eines Falles die Wartung gar nicht als solche gilt!!!
So was könnte dann wenn es um das Horrorthema ROST geht von Bedeutung sein.
Ich würde dahin fahren und mir mit Stempel und Unterschrift bescheinigen lassen, das dieser
Spruch ungültig ist. Ansonsten würde ich mir mit eine andere Abzockbude suchen.
Mal gespannt wie die reagieren.
Zitat:
Original geschrieben von 300SDL
Dieser Spruch könnte, wenn man scharf drüber nachdenkt, auch dazu führen das der Wagen nichtmehr scheckheft ist.....und im Falle eines Falles die Wartung gar nicht als solche gilt!!!
So was könnte dann wenn es um das Horrorthema ROST geht von Bedeutung sein.
Nicht könnte, es ist so.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von The-real-Deal
Nicht könnte, es ist so.
MfG
Dann ist das ganze ein Fall fürs HOWTO.
Davor sollte man andere User dringend warnen.
Hi,
je nach Kilometerstand fallen weitere Arbeiten an. Im serviceheft ist das alles beschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von 300SDL
Dann ist das ganze ein Fall fürs HOWTO.Zitat:
Original geschrieben von The-real-Deal
Nicht könnte, es ist so.
MfGDavor sollte man andere User dringend warnen.
Das ist nichts Neues, darüber gibt es Gerichtsurteile, das alle Auotohersteller, ihre Gewährleistungs und Garantien an die lückenlose Servicenachweise koppeln können und auch tuen.
Irgenwo muss die Kohle wieder reinkommen.
MfG
moinmoin,
@therealdeal: es ist doch komplizierter - wie meistens beim recht:
ausgangspunkt war ein bgh-urteil vom 12.12.2007, über das u.a. hier berichtet wird:
http://www.sueddeutsche.de/automobil/676/421438/text/
auszug:
"Die langfristige, über die gesetzliche Gewährleistung hinausreichende Garantie solle dem Kunden nur "um den Preis" der regelmäßig durchgeführten Wartung in einer Vertragswerkstatt zustehen. Bei wirtschaftlicher Betrachtung könne deshalb von einer "Gegenleistung" gesprochen werden, die für die Garantie gefordert wird, heißt es im Urteil."
andererseits (unten im artikel):
"... hatte der BGH vor kurzem den Schutz von Gebrauchtwagenkäufern vor einem Verlust von Garantieansprüchen gestärkt. Dabei ging es um eine Vertragsklausel, die den Garantieanspruch von der Einhaltung bestimmter Inspektionsintervalle abhängig machte. Der BGH erklärte die Vertragsbestimmung für unwirksam, weil nach ihrem Wortlaut der Kunde auch dann leer ausgehen sollte, wenn der Mangel nichts mit der versäumten Wartung zu tun hat."
zwischenzeitlich gibt es auch schon wieder neuere entscheidungen, die den anwendungsbereich derjenigen von 12-2007 verengen - führt hier zu weit.
ad 1: gewährleistung und garantie sind in juristischer hinsicht wie vorderachse und hinterachse in technischer hinsicht, also nicht austauschbar.
ad 2: was 300sdl völlig zu recht als neu und wichtig fürs how-to bezeichnete, war die auswirkung des "gemeinen öl-eintrags" auf die mb-spezifische-8-jahres-rost-KULANZ, und die verhält sich zu gewährleistung und garantie etwa so wie das reserverad zu vorderachse und hinterachse.
und so war es ein ganz wichtiges ausrufezeichen, 300sdl, danke.
disclaimer: "zu einzelheiten fragen sie ihren persönlichen rechtsberater, denn dies war KEINE rechtsberatung, sondern die darlegung einer abstrakten rechtslage" - gelle, liebe mods!!
so long.
Zitat:
Original geschrieben von 220bmg
moinmoin,"... hatte der BGH vor kurzem den Schutz von Gebrauchtwagenkäufern vor einem Verlust von Garantieansprüchen gestärkt. Dabei ging es um eine Vertragsklausel, die den Garantieanspruch von der Einhaltung bestimmter Inspektionsintervalle abhängig machte. Der BGH erklärte die Vertragsbestimmung für unwirksam, weil nach ihrem Wortlaut der Kunde auch dann leer ausgehen sollte, wenn der Mangel nichts mit der versäumten Wartung zu tun hat."
Nicht ganz einfach:
"Wer sich also eine laut Hersteller fällige Inspektion spart und später einen Schaden geltend macht, hat derzeit gute Karten. Künftig wird er sich nur noch dann auf eine vertragliche Reparaturkostengarantie berufen können, wenn er beweist, dass es zwischen Schaden und fehlender Inspektion keinen Zusammenhang gebe."
Stichwort, Beweislastumkehr.
Ich würde die fällige Inspektion nicht sparen. Die Gegenseite könnte behaupten, durch rechtzeitiges Erkennen, wäre der Schaden ausgeblieben.
Hier hat anscheinend der TS Changen, doch beim Schaden an der Hinterachse auf Kulanz/ Garantie zu hoffen. Service wurde ausgeführt. Problem wäre ein Motorschaden.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von The-real-Deal
Ich würde die fällige Inspektion nicht sparen. Die Gegenseite könnte behaupten, durch rechtzeitiges Erkennen, wäre der Schaden ausgeblieben.MfG
In meinem Fall geht es mir um Kulanz, falls ein Rostproblem innerhalb der 8 Jahre auftaucht.
Bei der Verinbarung des Inspektionstermins hatte ich nach der Selbstanlieferung des Öls gefragt.
Man bejahte die Möglichkeit, bot mir gleichzeitig den Liter Mobil 1 für 20 (statt 27) € an.
Da ich zu dem Zeitpunkt noch nicht genau wußte, zu welchem Preis ich das Öl bekommen könnte, habe ich das offen gelassen.
Da ich dann 6,75 € Literpreis für das Mobil 1 (also das, was Mercedes auch verwendet) bezahlt habe, war es für mich nicht einzusehen, dafür 160 € statt 54 € zu verschwenden.
Das Öl wurde aus original verschlossenen Behältnissen (1x 5 und 3x 1 Liter) bei der ansonsten kompletten Assyst A Inspektion eingefüllt.
Im Nebensatz wurde obiger Satz erwähnt "Keine Gewährleistung für das angelieferte Öl/Produkt."
Im Serviceheft steht jetzt unter Ölsorte "angeliefert" statt wie bei den vorigen Inspektionen bei einer anderen MB-Werkstatt "Mobil1 0W40".
Außer bei möglichem Rost erwarte ich wenig Kulanz bei meinem 7 Jahre alten Wagen.
Deshalb bin ich mir noch nicht so ganz sicher, wie ich da bezüglich des Eintrags zum Öl vorgehe, da hier kein ursächlicher Zusammenhang zu möglichen Rostproblemen besteht.
Für die Zukunft weiß ich jedenfalls Bescheid.
Der Assyst B wird auch noch vor Ablauf der 8 Jahre Kulanz fällig.
Eine Werkstatt, die dann nicht bereit ist, Mobil 1 einzutragen, wird die Inspektion an meinem Wagen jedenfalls nicht durchführen.
Zum Glück gibts hier im Ruhrgebiet MB-Werkstätten wie Sand am Meer...
lg Rüdiger:-)
Zitat:
Original geschrieben von RuedigerV8
Was steht jetzt im Serviceheft?Zitat:
In meinem Fall geht es mir um Kulanz, falls ein Rostproblem innerhalb der 8 Jahre auftaucht.
lg Rüdiger:-)
Mobilo Live Ja/nein ?
30 Jahre Durchrostungsgarantie ja/nein ?
MfGPS. ich hab das Öl auch angeliefert und gleich auf richtige Eintragung hingewiesen, ohne Probleme.
Wurde nur 1€/liter für das Altöl berechnet.
Zitat:
Original geschrieben von The-real-Deal
Was steht jetzt im Serviceheft?
Mobilo Live Ja/nein ?
30 Jahre Durchrostungsgarantie ja/nein ?
MfGPS. ich hab das Öl auch angeliefert und gleich auf richtige Eintragung hingewiesen, ohne Probleme.
Wurde nur 1€/liter für das Altöl berechnet.
In meinem Serviceheft (Redaktionsschluß 01.04.2002, steht links auf der Seite neben der eingeklebten Datenkarte) werden Mobilo Live und die 30 Jahre nur im Text vorn erwähnt.
Unter den Bestätigungen für die Inspektionen kann das nicht angekreuzt werden. Rep- Auftr-nr ist natürlich drin und auch der Stempel von MB, außerdem die ganzen anderen Infos (km, erneuerte Teile, etc.).
lg Rüdiger:-)