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seltsames Gespann - Pkw (ohne Fahrer) an Lkw??

Themenstarteram 4. Juli 2009 um 13:55

Hallo,

ich habe eigentlich nichts mit Lkw zu tun (komme aus der Motorrad-Ecke mal hier rüber) daher verzeiht mir meine vll. unglückliche Wortwahl...

Ich stehe so mit dem Motorrad an der Ampel, da hält neben mir ein nagel-neuer Lkw. Keine richtig große Zugmaschine, sondern eher was mittleres wo noch ein Koffer oder so draufmuß. Jedenfalls eine Achse vorne und eine recht weit hinten.

Ansich nix besonderes, aber an dem Lkw war mit 2 Abschleppstangen ein ur-alter Polo dran. Also die Stangen waren V-formig angebracht, vorne an dem Polo rechst und links und die beiden Enden dann an dem Lkw in diese Halterung dran.

Aber: der Polo war ohne Fahrer!

Der Polo blinkte im selben Takt wie der Lkw und hatte auch eine Kabelverbindung zu der Steckdose vom Lkw. Als er links abgebogen ist sah das schon witzig aus so ein "Geister"-Auto ohne Fahrer. Ob sich das Lenkrad auch bewegt hat, konnte ich nicht erkennen.

Hinter dem Gespann fuhr nochmals der gleiche Lkw. Alle 3 Fahrzeuge waren mit roter Nummer unterwegs. Meine Vermutung also, daß die beiden Lkw irgendwie umgebaut werden oder mit einem Aufbau ausgestattet werden und die beiden Fahrer fahren dann mit dem Uralt-Polo zurück?

Das ganze sah schon recht witzig aus, gesehen hatte ich sowas noch nie...ist das ne übliche Sache bei Lkw-Überführungen oder was ist da los...?

Beste Antwort im Thema

Kein Lenkradschloss einrasten, uber den Nachlauf der Lenkung im gezogenen Fahrzeug, wird das gezogene Fahrzeug "zwangsgelenkt".

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Schraubaer85

@ Rüdiger: Wie lenkt da die Vorderachse?

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Vielleicht wird das ja in Deutschland auch mal im Zuge einer Zulassung auf EU-Ebene möglich.

am 5. Juli 2009 um 17:26

Ich möchte euch ja die Hoffnung nicht nehmen, aber ich meine mich waage darin errinnern zu können das diese Methode vor 3-4 Jahren mal durch diverse Zeitungen ging und auch der TÜV dazu befragt wurde und nicht wirklich seinen segen geben wollte, wegen der Frage der Bremsung und der Lenkung. Versuche mal den passenden Artikel zu finden.

Eventuelle Sicherheitsbedenken beim Bremsen und Lenken ließen sich technisch lösen.

am 5. Juli 2009 um 18:06

Hab den Artikel noch nicht gefunden, allerdings ist mir die Begründung wieder eingefallen, im Gegensatz zu einen Anhänger (was ja die Tow Bar wäre) ist ein PKW im Schlepptau ein "Funktionierendes Fahrzeug" und für sowas braucht man in Deutschland eine Person im "zu Schleppenden" Fahrzeug und eine Schleppgenehmigung, und die bekommt man nur in Ausnahmesituationen und wenn man die FS-Klasse CE (oder vieleicht auch nur C1E oder BE) hat, also den "Anhängerführerschein", der ja beim Abschleppen (Also ein Defektes Fahrzeug) nicht benötigt wird.

Eigentlich Schwachsinn, aber so ist es nun mal unser "liebes" deutsches Rechts(verdrehungs)System.

 

Ich Such aber mal weiter den Artikel.

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005

Hab den Artikel noch nicht gefunden, allerdings ist mir die Begründung wieder eingefallen, im Gegensatz zu einen Anhänger (was ja die Tow Bar wäre) ist ein PKW im Schlepptau ein "Funktionierendes Fahrzeug" und für sowas braucht man in Deutschland eine Person im "zu Schleppenden" Fahrzeug und eine Schleppgenehmigung, und die bekommt man nur in Ausnahmesituationen und wenn man die FS-Klasse CE (oder vieleicht auch nur C1E oder BE) hat, also den "Anhängerführerschein", der ja beim Abschleppen (Also ein Defektes Fahrzeug) nicht benötigt wird.

Eigentlich Schwachsinn, aber so ist es nun mal unser "liebes" deutsches Rechts(verdrehungs)System.

Ich Such aber mal weiter den Artikel.

BE reicht nicht da es ein Zug mit mehr als 3 Achsen ist.BE =Fahrzeugkombination mit max.3Achsen.

Tandemachse ja,wenn der Achsabstand von Radmitte zu Radmitte <1m beträgt.

am 5. Juli 2009 um 19:10

Quelle: AutoBild.de

Ein geschlepptes Fahrzeug könnte auch aus eigener Kraft fahren. Für das Schleppen wird eine Genehmigung der Zulassungsbehörde benötigt. Der Ziehende braucht nach Gewicht des Zuges, den alten "Zweier" oder nach EU-Recht – BE, C1E oder CE. Der Geschleppte benötigt den für sein Fahrzeug.

 

Der Artikel zur Tow Bar war in der Auto Bild, den Artikel selbst habe ich nicht gefunden nur das Ergebniss einer Umfrage (Die leider mit einen "Dagegen" ausging), war Ausgabe 31/2007 (Ende Juli) kann also sein das in einer Ausgabe zwischen Ende Juni und Anfang Juli 2007 der Bericht dazu ist.

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005

Quelle: AutoBild.de

Ein geschlepptes Fahrzeug könnte auch aus eigener Kraft fahren. Für das Schleppen wird eine Genehmigung der Zulassungsbehörde benötigt. Der Ziehende braucht nach Gewicht des Zuges, den alten "Zweier" oder nach EU-Recht – BE, C1E oder CE. Der Geschleppte benötigt den für sein Fahrzeug.

Der Artikel zur Tow Bar war in der Auto Bild, den Artikel selbst habe ich nicht gefunden nur das Ergebniss einer Umfrage (Die leider mit einen "Dagegen" ausging), war Ausgabe 31/2007 (Ende Juli) kann also sein das in einer Ausgabe zwischen Ende Juni und Anfang Juli 2007 der Bericht dazu ist.

Das ist so nicht korrekt.FE KL. BE reicht nicht.Damit kannst du nur abschleppen.Hier liegt ein Schleppen vor.(Ziehen eines an sich Betriebsfähigen Kfz)Du brauchst neben der Genehmigung die FE KL.C1E bzw.CE

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

BE reicht nicht da es ein Zug mit mehr als 3 Achsen ist.BE =Fahrzeugkombination mit max.3Achsen.

Tandemachse ja,wenn der Achsabstand von Radmitte zu Radmitte <1m beträgt.

ne, ne, diese Regelung mit 3 Achsen bzw der Doppelachse gilt nur für den alten Führerschein Kl III.

Hast du den neuen (EU, Plastikkarte), dann gibt es für Kl BE keine Beschränkung der Achsanzahl des Anhängers.

 

Grüsse,  motorina.

Also die Polen fahren häufig mit so einem Teil auf den Autobahnbereichen zw. Frankfurt und Berlin durch die Gegend. Also kann man es offensichtlich im EU-Raum zugelassen bekommen. Und was in Polska zugelassen wird, sollte doch auch in D laufen/rollen dürfen. Jetzt mal ohne den anderen rechtlichen Rahmen Schleppen/Abschleppen/funktionsfähiges Fahrzeug.

Wenn das Fahrzeug mit eine dreipunkt Deichsel gezogen wird, ist es vielleicht rechtlich ein Anhänger (in Polen oder weiter gen Osten, da gibts bestimmt noch mehr). Und wenn ein ungebremster Anhänger bis vielleicht 900 kg gezogen werden kann, warum dann kein Polo, der hat in den älteren Baujahren ja noch weniger Gewicht gehabt. In Zukunft muss man dann halt nen TATA NANO dranhängen;-)

am 6. Juli 2009 um 7:48

Ich denke auch das die Zulassung an sich nicht das Problem ist, aber in einem Land wo selbst das Klopapier(und bis vor kurzem auch die Gurken) genormt ist gibt es für alles Vorgaben/ Vorschriften und laut Zulassung ist ein Anhänger ein Unmotorisiertes Transportgerät was man sich an den PKW/LKW anhängt. Und ob man nun nen Polo oder nen Tata ranhängt, es bleibt immer noch das Problem das man den passenden Führerschein braucht und der Fakt das es sich immer noch um ein fahrfähiges Auto handelt.

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005

......, aber in einem Land wo selbst das Klopapier(und bis vor kurzem auch die Gurken) genormt ist gibt es für alles Vorgaben/ Vorschriften und ....

Na ja, aber die Gurken durften auch in Polen seit ihrem Beitritt zur EU auch nur einen gewissen Grad von der Nulllinie abweichen.

Denn die Gurken und das Klopapie ist ja wohl von Portugal bis Polen sogar bis nach Litauen genormt gewesen.

Und wenn die EU ein ziehen eines Fahrzeuges, auch funktionsfähiges generell zulässt, vorausgesetzt die EU hat sich damit schon einmal befasst, ist dieses für die Mitgliedstaaten Richtungsweisend.

Die EU steht über dem einzelnen Land!

Hier gibt es diese schönen klaren Regeln leider nicht. ;)

Man kann die Schleppdeichsel bei jeder U-Haul Niederlassung mieten, oder auch den kleinen Einachser wo nur die Vorderreifen des zu ziehenden PKW's drauf kommen und gut ists. Das geht mit nem einfachen 3er Führerschein...

Das ist dann auch nicht schleppen sondern der PKW bekommt ein "Trailer"

Manchmal vermisse ich Deutschland doch sehr. :D

am 6. Juli 2009 um 15:27

Hallo,

im Land der unbegrenzten Möglichkeiten, da geht einiges. In Deutschland war es auch mal erlaubt, wie gesagt,war.

Ein alter Bekannter hat so,in den späten 60ern, seinen Bergrennwagen transportiert.

By the Way, vor ein paar Jahren hab ich in den USA ein interessantes Gespann gesehen. Ein Wohnmobil in Reisebusgröße mit einem angehägtem Dodge Ram, auf dem Pic up ein Golfcart und hintern dran noch einTrailer samt Sportboot der 6m Klasse.

Highway geradeaus ist ja in Ordnung, aber keinen Meter rückwärts.

Trotzdem einfach geil...

Naturlich kann man damit Ruckwertsfahren. du benotigst nur etwas Ubung.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von kawummka

Hallo,

im Land der unbegrenzten Möglichkeiten, da geht einiges. In Deutschland war es auch mal erlaubt, wie gesagt,war.

Ein alter Bekannter hat so,in den späten 60ern, seinen Bergrennwagen transportiert.

By the Way, vor ein paar Jahren hab ich in den USA ein interessantes Gespann gesehen. Ein Wohnmobil in Reisebusgröße mit einem angehägtem Dodge Ram, auf dem Pic up ein Golfcart und hintern dran noch einTrailer samt Sportboot der 6m Klasse.

Highway geradeaus ist ja in Ordnung, aber keinen Meter rückwärts.

Trotzdem einfach geil...

am 6. Juli 2009 um 16:55

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger

Naturlich kann man damit Ruckwertsfahren. du benotigst nur etwas Ubung.

Rudiger

Hallo Rüdiger,

jetzt hau mal nicht so auf das weiche Braune. Wie stabilisiert sich so ein Pkw im Tow-Bar hinten dran beim Rückwärts-Rangieren?? Den kann ich doch gar nicht durch die Deichselbewegung führen. Momentan reicht meine Vorstellungskraft noch nicht dafür. Auch gezogen würde ich tippen, das er noch minimal hin und her geht. So wie z.B. im Supermarkt der Einkaufswagen, wo beim schieben die vorderen Rollen auch immer Flattern.

Mit fehlt da etwas die Phantasie:confused:

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