Seltsames Erlebnis bei Kauf eines Audi 80 TDI Avant, 3 Fragen
Hallo,
ich möchte von meiner Audi 80 TDI Limousine auf einen Avant umsteigen und habe ein BJ 95 bei einem lokalen Händler bei uns gesichtet. Das Fahrzeug ist ein Kategorie "U" Fahrzeug und wird als "Diskont" Fahrzeug angeboten. "U" heißt, daß es "unrepariert" ist. Es hat 184.000 km, und grundsätzlich ein paar kleinere Schäden: Gesprungener Scheinwerfer, gesprungene hintere Stoßfängerblende, ein paar Kratzer, etc.
Es gibt aber auch gröbere Sachen:
1.)
Bei Beginn der Probefahrt merkte ich, daß die Öldruckwarnlampe ständig leuchtete bei laufendem Motor. ich stellte ihn sofort ab und holte den Verkäufer. Es wurde der ölstand kontrolliert und Öl nachgefüllt. Die Lampe leuchtete trotzdem weiter. Was kann das sein? Die Ölpumpe doch eher weniger, die wird doch mittels Zahnradgetriebe angetrieben, oder? Kann der Sensor defekt sein?
2.)
An einer der hinteres Seitenwände ist eine beinahe kreisförmiges, ca. 3 cm durchmessende Roststelle. man siehst sozusagen einen großen braunen Fleck. Die Ränder, an denen dann wieder der schwarze Lack beginnt, sind nicht etwa glatt, sondern es sieht so aus, als würde sich der Lack abhheben, wie wenn er nicht ordentlich am Untergrund haften würde. Wenn ich mit dem Fingernagel unter diese Ränder hineinfahren würde, könnte ich dieses "Loch" noch vergrößern. Mich wundert das, weil diese Fahrzeuge doch angeblich vollverzinkt sind. Was hat das zu bedeuten?
3.)
Der Händler (ein Audi Fachbetrieb!) behauptete, daß es auf diesen Wagen weder Garantie, noch Gewährleistung gibt. Mich wundert ds, da ein Händler zur Gabe der gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet ist. Kann ein Händler für sog. "Diskontautos" die Gewährleistung explizit ausschließen?
Der Wagen (Audi 80 Avant TDI 90 PS, Klima, Airbags) wird von denen um € 4.900,- verkauft.
Bitte um Kommentare zu den 3 Punkten.
Danke!!
Euer Rambaldi
15 Antworten
1) es kann sein ...
-Platine Tacho def. (sehr warscheinlich)
-Öldruckgeber, sind aber zwei, entweder beide def. oder keiner.
-Ölpumpe verschlissen(eher kaum)
-def. am Motor selbst, nicht reparablel.
2) nicht fachgerecht reparierter Unfallwagen, Finger weg!!!
3) darf er nicht, er muss Gewährleistung geben, er kann sie Zeitlich nur von 2 auf 1 Jahr beschränken.
Fazit: Auto zu teuer, in dem zustand nichtmal die hälfte wert. Händler wird
nur Ärger machen da er sich jetzt ja schon nicht an die Gesetze hält.
Die Kategori "U" kann der gute Mann sich rektal einführen, wenn etwas innerhalb eines Jahres kaputt geht müssen die dafür aufkommen.