Seltsame AGBs bei Kauf von Reimporten

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,

ich mache mich grad schlau bezüglich eines Reimportes.
Nun wollten wir einen Golf kaufen und haben einen Kaufvertrag zugeschickt bekommen, der meiner Meinung nach seltsame AGBs aufweisst.

Hier mal ein Auszug:

"Es ist absolut untersagt den Namen des Verkäufers oder den Namen eines seiner Mitarbeiter im Internet oder in Internetforen (sog. Diskussionsforen) zu nennen. Bei Verstoß verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 15% des bestellten bzw. gelieferten Fahrzeugs."

Oder:
"Kunden ist es absolut untersagt telefonisch oder schriftlich mit unserem Lieferanten Kontakt auf zunehmen. Auch nicht durch Dritte."

Was haltet Ihr davon?
Ist so etwas überhaupt haltbar bzw. rechtskräftig?

Muss ich bei jedem Reimport-Verkäufer / Vermittler mit solchen "seltsamen" AGBs rechnen?

Weiterhin soll ich eine Erklärung unterschreiben, dass das bestellte Fahrzeug zur Eigennutzung ist und nicht zum Weiterverkauf gedacht ist.

Also ich finde das Ganze schon etwas seltsam. Oder nicht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Jekyll00


Eins habe ich aber nicht verstanden: die Verkäufer waren "willig", soll heißen der eine hat mit ca. 10 Tage hinterher telefoniert. Er wollte mich unbedingt als Kunde. Wir haben auch offen über die Preise gesprochen. Angeblich wären die max. 8% durch die Geschäftsfürhung festgelegt und daran könne der Verkäufer nichts ändern.

Moin,

genau diese Erfahrung hat mein Vater 2006 auch gemacht. Es wurde gebettelt das Auto doch für lächerlicher 8% Nachlass zu kaufen.
Wenn das so ist, mit den max. 8% dann wird da halt nicht gekauft.
Man darf mit den Händlern kein Mitleid haben. Als sie ihre fetten Jahre hatten, wurden wir als Kunden auch ausgepresst.

Freundliche Grüße

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Da würde ich nichts kaufen.

da müssen die aber mächtig Dreck am Stecken haben, wenn sie prophylaktisch so was unterschrieben haben wollen. Da stecken eindeutig schlechte Erfahrungen dahinter, also wurden sie schon (öfters) im Internet genannt.

wenn es unbedingt sein muss, bestell das Auto und widerspreche gleichzeitig den §§ die dir nicht gefallen. 

Oder bestell gleich bei einem Händler vor Ort. Durch die angespannte und sich noch weiter zuspitzende Situation auf dem Automarkt gibt es auch da gute Rabatte

Grüße,
Eric

Zitat:

Original geschrieben von Eric E.


wenn es unbedingt sein muss, bestell das Auto und widerspreche gleichzeitig den §§ die dir nicht gefallen. 

Ich hatte auch überlegt, die jeweiligen Paragraphen der AGB einfach zu streichen und danach die Bestellung zu unterschreiben.

Wollte eventuell den Vertrag auch von einem Anwalt prüfen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Eric E.


Oder bestell gleich bei einem Händler vor Ort. Durch die angespannte und sich noch weiter zuspitzende Situation auf dem Automarkt gibt es auch da gute Rabatte

Das Thema hab ich schon durch. Der / die Händler vor Ort geben maximal 12 - 13 % Nachlass (wird auch hier im Forum so erzählt). Daher geht aktuell nur Reimport.

Mach Dich nicht so verrückt wegen den AGB's. Grundsätzlich hat die Wirksamkeit der AGB's bzw. die Nichteinbeziehung dieser kein Einfluss auf den Kaufvertrag. Dieser bleibt wirksam, § 306 BGB.

Das mit dem Schadensersatz ist natürlich Blödsinn! Wie der Name schon sagt, Ersatz eines Schadens, setzt das Ganze einen Schaden voraus. Wenn ein Schaden tatsächlich entsteht, musst Du auch dafür haften. Möglicherweise sogar mit viel mehr als 15%... Aber: wer sagt den das dem Verkäufer überhaup nen Schaden entsteht und wer weiß vorher schon wie groß der Schaden sein wird?

Kleiner Exkurs: die Drohung mit den 20% und mit dem Anwalt kennt doch jeder aus der "Bucht". Ist genau so ein Blödsinn 😉

Wie gesagt, erst muss ein Schaden entstehen damit der Geschädigter das geltend machen kann.

Davon abgesehen sehe ich für Dich kein Nachteil (angenommen die AGB's wären wirksam). Außerdem wird niemand gezwungen ein Vertrag abzuschließen. Das bleibt Dir frei.

Was die zweite von Dir genannte Klausel angeht: diese ist sehr wohl wirksam. Diese Klausel hat man oft auch bei Vermittler. Ist gar nicht so verkehrt. Stell Dir z.B. mal vor, ich erzähl hier rum welches AH mir 15,5% gewährt. Dann würde möglicherweise jeder der das lesen würde des AH kontaktieren und auch diesen Nachlaß haben wollen (was nicht funktionieren würde... garantiert).

Ob das "Stillschweigen" für Dich als Käufer ein Nachteil darstellt, musst Du wissen. Ich habe damit kein Problem, hab ja auch ca. 2.000 Euro als quasi "Schweigegeld" erhalten 😎 (damit meine ich natürlich den Preisnachlaß).

Übrigens: so viel günstiger kann ein Reimport gar nicht sein. Ich habe 15,5% über nen Vermittler erhalten. Ich würde mich für 3-4% mehr nicht so komplizieren.

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Absolut eindeutig ist die Rechtslage im Bezug auf den pauschalisierten Schadensersatz: § 309 Nr. 5 BGB
Ansonsten würd ich aber trotzdem davon abraten. Eine Alternative dazu wäre intercar-24 . Die gibts schon seit langem und wurde auch im Golf V Forum schon als gute Alternative bezeichnet...
Im Allgemeinen gilt: Niemals eine Vorauszahlung zahlen, erst bei Abholung...aber das dürfte ja wohl klar sein...

Zitat:

...
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Übrigens: so viel günstiger kann ein Reimport gar nicht sein. Ich habe 15,5% über nen Vermittler erhalten. Ich würde mich für 3-4% mehr nicht so komplizieren.

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Na gut. Für wen 4% = ca. € 800-900 nichts ist, ok. Nach Deiner Logik hättest Du aber auch mit 13,5% (max.) Rabatt beim Händler um die Ecke kaufen können. Hätte auch "nur" € 400-450 mehr gekostet und Du hättest Dich nich mit einem Vermittler "kompliziert"....😉

MfG Walter

Zitat:

Original geschrieben von Walter4



Zitat:

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Übrigens: so viel günstiger kann ein Reimport gar nicht sein. Ich habe 15,5% über nen Vermittler erhalten. Ich würde mich für 3-4% mehr nicht so komplizieren.

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Na gut. Für wen 4% = ca. € 800-900 nichts ist, ok. Nach Deiner Logik hättest Du aber auch mit 13,5% (max.) Rabatt beim Händler um die Ecke kaufen können. Hätte auch "nur" € 400-450 mehr gekostet und Du hättest Dich nich mit einem Vermittler "kompliziert"....😉

MfG Walter

Hätte ich sehr gerne gemacht. Für 12% wäre ich bereit gewesen zu unterschreiben! Bist nehm ich an nicht aus dem Rhein-Main-Gebiet.

Hier gilt: max. 8%! Weil der VIer angeblich so neu ist und Rabatte an sich gar nicht möglich, bla-bla-bla... und vor allem, weil die Region noch ziehmlich wohlhabend ist und viele die Preise sich NOCH leisten können.

Ganz ehrlich: an Ende wollte ich aus Prinzip nicht beim Händler um die Ecke kaufen. Wenn nicht das DSG wäre... wollte sogar die Marke wechseln.

Und jetzt bin ich mir noch sicherer als vorher: wenn manche um die 15% geben können, dann ist das auch möglich. Draufbezahlen tut keiner!

Dann sollen die Herrschaften auf Ihre max. 8% hocken bleiben... ich werfe denen auch mal nen Euro in den Hut (Asche auf mein Haupt für diese Gedanken) wenn´s mal soweit ist...

Sehr interessant! Ich war vor ein Paar Tagen beim Händler um die Ecke und habe ohne auch nur eine Sekunde zu diskutieren 11-12% bekommen. Trotzdem ist der Kauf über den Internet-Vermittler für mich interessanter, jeder Hunderter zählt.

Beim Preisnachlass spielen mehrere Faktoren eine Rolle:

- was für ein Model bzw. Motorisierung (bei mir ist es der 122ps tsi mit dsg, einer der gefragtesten Motor/Getriebe Kombis)
- in welche Region Deutschlands sich der Händler befindet; weiß nicht ob man das pauschalisieren kann, aber erfahrungsgemäß sind in der nördlichen Hälfte die Preise niedriger als in der südlichen (gilt übrigens auch für gebrauchte); genauso die neuen Bundesländer.
- die wirtschaftliche Lage ändert sich fast täglich; meine Erfahrungen mit VW-Autohäuser wurden vor 6-8 Wochen gemacht und mitlerweile sieht es auch bei VW schlecht aus.

usw.

Eins habe ich aber nicht verstanden: die Verkäufer waren "willig", soll heißen der eine hat mit ca. 10 Tage hinterher telefoniert. Er wollte mich unbedingt als Kunde. Wir haben auch offen über die Preise gesprochen. Angeblich wären die max. 8% durch die Geschäftsfürhung festgelegt und daran könne der Verkäufer nichts ändern.

Mein VIer: LP ca. 25.600, AH vor Ort -8% ca. 23.500, gekauft mit -15,5% für ca. 21.600.

Und was mein Gewissen angeht, ich kaufe auch lieber Kartoffeln von hessischen Bauern statt ägyptische und lieber hessische Eier als holländische und zahle dafür nen Euro mehr. Aber erstens habe ich hier unterschiedliche Produkte und zweitens hört bei 2000 Euro der Spaß auf, vor allem wenn´s ums gleiche Produkt handelt! Außerdem werde ich wiederum mein Geld in der Werkstatt lassen, was dem Händler vor Ort zugute kommt.

Zitat:

Original geschrieben von Jekyll00


Eins habe ich aber nicht verstanden: die Verkäufer waren "willig", soll heißen der eine hat mit ca. 10 Tage hinterher telefoniert. Er wollte mich unbedingt als Kunde. Wir haben auch offen über die Preise gesprochen. Angeblich wären die max. 8% durch die Geschäftsfürhung festgelegt und daran könne der Verkäufer nichts ändern.

Moin,

genau diese Erfahrung hat mein Vater 2006 auch gemacht. Es wurde gebettelt das Auto doch für lächerlicher 8% Nachlass zu kaufen.
Wenn das so ist, mit den max. 8% dann wird da halt nicht gekauft.
Man darf mit den Händlern kein Mitleid haben. Als sie ihre fetten Jahre hatten, wurden wir als Kunden auch ausgepresst.

Freundliche Grüße

Jedem, der seinen Kopf nicht nur zum Haarschneiden braucht, muß doch eines klar sein: Jeder Händler, der nicht auf den preiswertesten Einkauf seiner Waren (egal was) achtet, geht umgehend irgendwann Pleite. Und jeder Kunde, der nicht auf seinen geringstmöglichen Preis beim Einkauf achtet, verhält sich grob fahrlässig. 
Wie schon richtig gesagt: Einen Mitleids-Bonus verdient kein Händler. Mitleid beim Autokauf hat es für Kunden noch nie gegeben. Deswegen ist auch das alberne Gefasel vonwegen "leben und leben lassen" gönnerhafte Dummheit, mehr nicht.
MfG Walter

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