seltenes Navigation Plus brauche INFOS dazu
Hallo Leute ich habe ein sehr seltenes Navi Plus ersteigert. Diese hier.
Weiß jemand wie das Teil genau heißt, hat jemand ein paar Daten zu diesem Navi, hab es einfach blind gekauft und es muss jetzt die Tage kommen, möchte mich aber vorab informieren.
Teilenummer: 8E0035192A
Danke
59 Antworten
Zitat:
Ist meiner Meinung nach das selbe als wenn ich ein Handy mit SimLock verkaufen würde
und ich würde es nicht spezifizieren das es nur unter einer Bedingung funktioniert,
nähmlich
Wer nämlich mit "h" ....Sorry, den konnt ich mir nicht verkneifen :-)
Also wie oben geschrieben: Für mich ists eine legitime Auktion. Wenn Du irgendwo ein "Ladekabel für Handy" kaufst, schaust du ja auch selber, ob das Teil für Nokia, Samsung oder Iphone ist und obs nen Stecker für D USA oder UK hat.
Zitat:
Original geschrieben von Manius176
Das ist auf jeden Fall ein Betrug schon aus der Tatsache heraus dass der Verkäufer nicht
Asdrücklich geschrieben hat ob das Navigationsystem in Europa funktioniert oder nicht.
Wo steht, daß man als privater Verkäufer eine Funktionsgarantie geben muss?
Der Verkäufer hat wirksam jegliche Garantie oder Rücknahme ausgeschlossen.
Zitat:
Der Verkäufer hat ganz klar verschwiegen das das Navi nur unter bestimmte Vorraussetzungen
funktionieren wird.
Er hat auch nicht geschrieben, daß das Gerät in Europa funktionieren wird.
Einzig der Satz ""Verkaufe hier ein top seltenes Navi Plus aus meinem Audi A4!!!Liest natürlich MP3!!" ist etwas schwammig. Aber letzlich, was sagt der Satz denn aus?:
Das Gerät war in seinem A4 verbaut und kann auch mit MP3´s umgehen. Das wird stimmen. Das die Navigationseinheit und das Radio angeschlossen waren und funktioniert haben, steht dort nicht. Vielleicht war´s dem Verkäufer egal und er wollte nur einen großen Bildschirm, MP3 und MD?
Im Böswilligkeit zu unterstellen wird scheitern, da er die Teilenummer angegeben hat und sogar den Begriff "jap. Version" benutzt hat.
Zitat:
Das ist für mich ein Betrugsversuch.
Aber auch nur für Dich 😉.
Gruß,
Thilo
Wer lesen kann,.... ist klar im Vorteil.😰
So viel dazu.
Setze das Gerät wieder ein, mit einer deiner Meinung nach korrekten Beschreibung und warte mit aller Geduld auf den nächsten Käufer.
Es soll angeblich irgendwann ein weiterer Blinder aufstehen.😁😁😁
Manius176:
Wenn ich ein Simlock-freies Dualband Handy verkaufe, muss sich der Käufer auch informieren ob das Handy in der USA funktioniert! (Was nicht funktionieren wird, in der USA wird ein Triband Handy benötigt!)
Ergo hat der Verkäufer alles richtig gemacht, im Gegensatz zum Käufer. 🙄
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Zitat:
Original geschrieben von exilizer2k
Wer nämlich mit "h" ....Zitat:
Ist meiner Meinung nach das selbe als wenn ich ein Handy mit SimLock verkaufen würde
und ich würde es nicht spezifizieren das es nur unter einer Bedingung funktioniert,
nähmlich
Sorry, den konnt ich mir nicht verkneifen :-)Sorry man kann sich auch mal verschreiben oder vertippen.
Den konnte ich mir auch nicht verkneifen 🙂@Thilo T.
Aber wenn in e-Bay etwas als Funktionsfähig verkauft wird, dann sollte das auch gewärleistet sein sonst ist das ein Betrug.
Wenn die Funktionsfähigkeit eingeschränkt ist bin ich der Meinung das dieses auch nicht verschwiegen werden sollte.
Auch wenn die Aussage überflüssig ist würde ich es einfügen wenn die Auktion mit rechten Dingen laufen sollte.Man sollte nicht vergessen das nicht alle Käufer so gut informiert wie die meisten hier in Forum.
Ich hätte mich natürlich auch Informiert bevor ich mein Gebot abgegen habe, aber es sind eben nicht alle Käufer so,
und bevor bei einer Auktion später Missverständnisse auftauchen sollte man eine ausführliche beschreibung einstellen.Klar hat der Käufer auch seine Fehler gemacht weil er sich nicht gut genug informiert hat, aber ich sehe nicht die Schuld bei Ihm.
Gruss
Manius
Es ist ja funktionstüchtig, als japanische Version.😉
Entschuldige, aber es ist doch nicht die Aufgabe eines privaten Verkäufers, jeden noch so dusseligen Käufer (damit ist ausdrücklich nicht der TE gemeint) über jeden noch so kleinen Furz an so einem Gerät aufzuklären.
Der Verkäufer hat alle Angaben gemacht, die ein Käufer brauchte, um sich ein Bild über die Funktionsfähigkeit des Gerätes zu machen. Wenn der Käufer die Hinweise nicht aufnimmt, ist das nicht das Problem des Verkäufers.
Ich vermute einfach mal, der Käufer hat das Ding kurz vor Ende entdeckt, gedacht, er macht ein Schnäppchen und hinterher festgestellt, daß es für ihn leider nicht passt. Das ist zwar ärgerlich, aber sicher kein Betrug seitens des Verkäufers. Ich hätte spätestens bei dem Wort Minidisk aufgehört zu lesen, denn spätestens da hätte ich gewust, daß es keine Version für den deutschen Markt ist. Und die "jap. Version" hätte der Sache den Rest gegeben.
Grüße
Jan
Zitat:
Original geschrieben von hoinzi
Entschuldige, aber es ist doch nicht die Aufgabe eines privaten Verkäufers, jeden noch so dusseligen Käufer (damit ist ausdrücklich nicht der TE gemeint) über jeden noch so kleinen Furz an so einem Gerät aufzuklären.
Das ist aber kein "Furz". Es mag wohl nur für dich so sein aber für andere unwissende nicht. Ich hätte auch nicht geboten bevor ich mich nicht ausführlich informiert hätte. Aber es gibt eben Leute die es nicht machen. Und das heisst nicht dass man denen SCHROTT verkaufen muss.
Meint Ihr dass wenn der Verkäufer geschrieben hätte dass das Navi in Europa oder sonst wo nicht fuktioniert noch jemand einen müden Cent geboten hätte. Der hat ganz genau drauf gesetzt das sich einer findet der das Kauft, und er ist dan aus der Sache raus. Das sagt mir schon alles.
Gruss
Manius
Der Fall ist etwas grenzwertig.
Wenn ich etwas als "Navi Plus" verkaufe, kann ich als Laie erwarten, dass das Dingen auch navigieren tut. Die Beschreibung ist wohl schon so gewählt, dass ein näheres eingehen auf die Navigationsfunktion bewusst vermieden wird.
Er hat ja erst 10 Bewertungen. Da würde eine "BESCHISS!!!!!!"-Bewertung nicht gut aussehen. Vieleicht kannst Du dich ja auf der Schiene mit ihm auf einen Nachlass einigen, wenn er das Dingsda partout nicht zurücknehemen will.
Im übrigen würde riechen ausgebaute Navis immer ein wenig nach Diebstahl, ohne das jetzt in diesem Fall unterstellen zu wollen.
Wer baut schon ein Festeinbaunavi aus, um es bei ebay zu verhökern?
@ hoinzi: Der Verkäufer hat eben nicht alle Angaben gemacht, sondern die wichtigste, weswegen der Laie ein Gerät namens Navi kauft, nämlich die nicht vorhandene Navigationsfunktion, unterschlagen. Betrug ist zu stark, aber Täuschung liegt hier zumindest nahe.
Ob das Gerät überhaupt noch navigieren kann, wer will das wie feststellen?
Zitat:
Original geschrieben von Manius176
Das ist aber kein "Furz". Es mag wohl nur für dich so sein aber für andere unwissende nicht. Ich hätte auch nicht geboten bevor ich mich nicht ausführlich informiert hätte. Aber es gibt eben Leute die es nicht machen. Und das heisst nicht dass man denen SCHROTT verkaufen muss.Zitat:
Original geschrieben von hoinzi
Entschuldige, aber es ist doch nicht die Aufgabe eines privaten Verkäufers, jeden noch so dusseligen Käufer (damit ist ausdrücklich nicht der TE gemeint) über jeden noch so kleinen Furz an so einem Gerät aufzuklären.Meint Ihr dass wenn der Verkäufer geschrieben hätte dass das Navi in Europa oder sonst wo nicht fuktioniert noch jemand einen müden Cent geboten hätte. Der hat ganz genau drauf gesetzt das sich einer findet der das Kauft, und er ist dan aus der Sache raus. Das sagt mir schon alles.
Gruss
Manius
Und? Er hat ganz klar geschrieben, dass es sich um das jap. Navi+ handelt. Damit ist die Sache beendet, wenn du das nicht glaubst, konsultiere bitte einen Rechtsanwalt deiner Wahl.
Er hat nicht geschrieben das es in jedem A4 funktioniert, sondern das es in seinem! funktioniert hatte.
@Lewellyn: Navi+ ist nunmal der offiz. Name des Gerät, zusätzlich wurde noch auf die japanische Version hingewiesen. Funktionstüchtig ist es nunmal und die Navigationsfunktion ist auch vorhanden. Es funktioniert nur nicht in Deutschland, was der Verkäufer ggf. nicht Wissen konnte und deshalb extra nochmal auf die japanische Version inkl. Teilenummer hingewiesen hat.
Hallo,
zum einen tut mir der TE leid, andererseits haben einige hier aber recht.
Der nette ebayer verkauft hier ein Gerät was er angeblich in seinem A4 benutzt hat. Villeicht hat er einen japanischen Rechtslenker A4??? Egal!!!!
Er hat Merkmale genannt: MP3 und Minidisk. Das Merkmal Navigation in ganz Europa ist nicht erwähnt worden!
Echt selten, sagt nur das es nicht oft in DE vorkommt! Wo ist das Problem? Wenn man Sammler ist und gerne seltene Navi`s sammelt ist das doch eine brauchbare Information oder?
Außerdem schreibt er:
Keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme!
Somit muss jeder Bieter selbst entscheiden was er tut!
Ich bin letzte Woche auch bei ebay verarscht worden, indem ich diesen Adapter http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?... für mein neues Chorus kaufte! Er hat nicht funktionniert, da man einen Interface Adapter benötigt, meine Bewertung war wegen des guten E-mail Kontakts dennoch positiv und ich habe den Adapter behalten.
An deiner Stelle würde ich folgendes tun:
Schreibe dem Verkäufer eine E-Mail:
Sehr geehrter Herr XXX,
mit erschrecken musste ich festellen, dass es sich bei dem Navi um eine in Europa nicht funktionsfähige Japan Version handelt. Auf Grund der schlechten Artikelbeschreibung konnte ich mich nicht genau über den Artikel informieren.
Ich bitte um Ihre Hilfe. Bitte teilen Sie mir mit wie das Fahrzeug in meinem Fahrzeug "Typ" funktionniert und wie sie es benutzen konnte.
Sollten Sie nicht "vernünftig" antworten wird meine Bewertung entsprechend meiner Zufriedenheit mit dem Radio ausfallen.
MfG
XXXXXX
PS: Ich setzte eine Frist von 5 Tagen
Versuche in der Zwischenzeit herauszukriegen wie du das Radio hier durch z.B. ein SW Update doch zum laufen kriegst.
Sollte die antwort kurz und schlecht ausfallen, gib deine Bewertung in allen Bereichen negativ ab.
Zitat:
Original geschrieben von morf
Wenn ich ein Simlock-freies Dualband Handy verkaufe, muss sich der Käufer auch informieren ob das Handy in der USA funktioniert! (Was nicht funktionieren wird, in der USA wird ein Triband Handy benötigt!)Ergo hat der Verkäufer alles richtig gemacht, im Gegensatz zum Käufer. 🙄
Auch wenn ich mich vielleicht wiederhole!
Es soll ja so böse Leute geben, die via ebay gekaufte Sachen nicht bezahlen, weil sie behaupten sie hätten nicht gekauft, sondern deren Account sei mißbraucht worden. Der Verkäufer mahnt, geht zum RA, beantragt Mahnbescheid/klagt auf Zahlung und fällt dann auf die Schnauze, da die Rechtsprechung den Nachweis der Käuferidentität durch erfolgreiche Nutzung eines Benutzername-Passwort-Systems nicht als erbracht ansieht.
Und da diesbezüglich der Verkäufer die Beweislast trägt, sieht es i.d.R. schlecht für ihn aus. Er wird nicht nachweisen können, dass Person XY an diesem (ggf. durch IP-Adresse identifizierbaren Anschluss/Rechner) saß und die benötigte Willenserklärung abgegeben hat.
Funktioniert natürlich nur vor Zahlung und wenn nicht anderweitig nachweisbar die Käufereigenschaft eingeräumt bzw. anerkannt worden ist.
BTW: Der Verkäufer hat die Sachmängelhaftung hier NICHT wirksam ausgeschlossen.
Zitat:
Original geschrieben von booner
Es soll ja so böse Leute geben, die via ebay gekaufte Sachen nicht bezahlen, weil sie behaupten sie hätten nicht gekauft, sondern deren Account sei mißbraucht worden. Der Verkäufer mahnt, geht zum RA, beantragt Mahnbescheid/klagt auf Zahlung und fällt dann auf die Schnauze, da die Rechtsprechung den Nachweis der Käuferidentität durch erfolgreiche Nutzung eines Benutzername-Passwort-Systems nicht als erbracht ansieht.Und da diesbezüglich der Verkäufer die Beweislast trägt, sieht es i.d.R. schlecht für ihn aus. Er wird nicht nachweisen können, dass Person XY an diesem (ggf. durch IP-Adresse identifizierbaren Anschluss/Rechner) saß und die benötigte Willenserklärung abgegeben hat.
Funktioniert natürlich nur vor Zahlung und wenn nicht anderweitig nachweisbar die Käufereigenschaft eingeräumt bzw. anerkannt worden ist.
Mag ja nett gemeint sein, aber ein solches Vorgehen ist schon grenzwertig. Außerdem zitiere ich mal aus einem früheren Post des TE:
Zitat:
Original geschrieben von vitalik_1984
Habe ich schon gefragt, der ist Stur und macht das nicht. Ich werde versuchen die Sache mit Ebay zu regeln.
Da wird er mit Deiner Version nicht mehr landen können.
Zitat:
Original geschrieben von booner
BTW: Der Verkäufer hat die Sachmängelhaftung hier NICHT wirksam ausgeschlossen.
Doch hat er. Ein Privatverkäufer muß nur deutlich klar machen, daß er keine Sachmängelhaftung übernehmen will. Das hat er unmißverständlich getan. Wortklauberei ist bei Privatverkäufern nicht angebracht.
Grüße
Jan
Zitat:
Doch hat er. Ein Privatverkäufer muß nur deutlich klar machen, daß er keine Sachmängelhaftung übernehmen will. Das hat er unmißverständlich getan. Wortklauberei ist bei Privatverkäufern nicht angebracht.
Nö.
Der Verkäufer verwendet diesen Auschluss in mehrerer seiner Angebote, insoweit liegen AGB gem. §§ 305ff. BGB vor.
Der Verkäufer nimmt in seinem pauschalen Ausschluss weder Körperschäden des Käufers noch sonsitge Schäden infolge grober Fahrlässigkeit aufwärts aus. Damit verstößt er gegen das Klauselverbot des § 309 Ziff. 7 litt. a,b BGB. Folge: Nichtigkeit der Verienbarung.
Von der kürzlich vom BGH angewandten, doch sehr einschränkenden Auslegung eines Haftungsauschlusses mal abgesehen...