seltenes Navigation Plus brauche INFOS dazu

Audi A4 B7/8E

Hallo Leute ich habe ein sehr seltenes Navi Plus ersteigert. Diese hier.

Weiß jemand wie das Teil genau heißt, hat jemand ein paar Daten zu diesem Navi, hab es einfach blind gekauft und es muss jetzt die Tage kommen, möchte mich aber vorab informieren.

Teilenummer: 8E0035192A

Danke

59 Antworten

Ja muss erstmal wissen. Ich habe mich jetzt an Ebay gewandt und den Geschildert was Sache ist. Meiner Meinung, hat mir der Verkäufer wichtige Information vorenthalten und wenn ich das wüsste wäre es gar nicht zu diesem kauf gekommen. Mal sehen was Ebay mir darauf antwortet.

Ich werde definitiv erstmal das Geld schön auf meinem Konto behalten.

Reicht das nicht? Zitat: "Das Teil ist eine jap. Version und hat sogar Minidisc!!!"

Wenn er das Ding als Mp3 Player verkauft hätte oder als Gerät zum abspielen von Minidisk, dann ja.

Aber nicht als NAVI PLUS und das in Deutschland!!!

Ich möchte hier keine lange Diskussion anzetteln, aber meines Erachtens ist der Deal vollkommen korrekt verlaufen. Der Verkäufer hat eine absolut richtige Beschreibung des Artikels eingestellt, es wurde auf die japanische Version hingewiesen und er hat nicht geschrieben "Läuft auch in Deutschland". Wenn du es ersteigerst ist das dein Problem, er kann nichts dafür wenn du es haben willst und er kann nicht wissen was du damit machen möchtest. Soll er schreiben: "Achtung nur kaufen wenn man das Auto nach Japan mitnehmen möchte?" oder: "Verkauf nur an Japaner die sich hier beruflich befinden und wieder nach Hause zurückkehren?"
Du kannst ruhig überweisen, die Suppe hast du dir selbst eingebrockt, hast ja selbst gesagt "Ich habe blind gekauft"
Gruß aus Neuss 

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Zitat:

Original geschrieben von Byti


Ich möchte hier keine lange Diskussion anzetteln, aber meines Erachtens ist der Deal vollkommen korrekt verlaufen. Der Verkäufer hat eine absolut richtige Beschreibung des Artikels eingestellt, es wurde auf die japanische Version hingewiesen und er hat nicht geschrieben "Läuft auch in Deutschland". Wenn du es ersteigerst ist das dein Problem, er kann nichts dafür wenn du es haben willst und er kann nicht wissen was du damit machen möchtest. Soll er schreiben: "Achtung nur kaufen wenn man das Auto nach Japan mitnehmen möchte?" oder: "Verkauf nur an Japaner die sich hier beruflich befinden und wieder nach Hause zurückkehren?"
Du kannst ruhig überweisen, die Suppe hast du dir selbst eingebrockt, hast ja selbst gesagt "Ich habe blind gekauft"
Gruß aus Neuss

Thats it.

Dem is nix mehr hinzuzufügen.

Lerne einfach aus deinem Fehler und frag nächstes mal BEVOR du mitsteigerst,den Käufer nach Einzelheiten 😉

Zitat:

Original geschrieben von Byti


...und er hat nicht geschrieben "Läuft auch in Deutschland".

Und genau da liegt sein Fehler! Mit guten Wissen und Gewissen hat das nichts zu tun...

mfG,

Zitat:

Original geschrieben von audirs2000



Zitat:

Original geschrieben von Byti


...und er hat nicht geschrieben "Läuft auch in Deutschland".
Und genau da liegt sein Fehler! Mit guten Wissen und Gewissen hat das nichts zu tun...

mfG,

Und? Rechtlich gesehen war die Beschreibung vollkommen korrekt formuliert.

Auch wenn ich nicht verstehen kann wie man etwas blind ersteigert so denke ich nicht, dass die Artikelangabe rechtlich ok ist.

ich würde das ganze als Täuschung bezeichnen, was das hervorrufen oder aufrechterhalten eines Irrtums ist.

das Gerät ist in der Rubrik navigationssysteme gelistet. nun schreibt der Verkäufer aus Österreich, dass es aus seinem A4 stammt. demnach funktioniert es bei ihm wohl auch nicht. dies kann der käufer aber nicht ahnen. ich denke daher er hätte auf diese einschränkung hinweisen müssen.

du solltest deine kauf also am besten schnell anfechten, denn nach §119 BGB musst du dies unverzüglich tun. nach dem kannst du eine Willneserklärung wegen Irrtum anfechten und nach Satz 2 gilt auch ein Irrtum über eine Eigenschaft die im Verkehr als wesentlich erscheint (Navigation bei einem Navi) hier als grund.

Zitat:

Original geschrieben von bjbrsiad


Auch wenn ich nicht verstehen kann wie man etwas blind ersteigert so denke ich nicht, dass die Artikelangabe rechtlich ok ist.

ich würde das ganze als Täuschung bezeichnen, was das hervorrufen oder aufrechterhalten eines Irrtums ist.

das Gerät ist in der Rubrik navigationssysteme gelistet. nun schreibt der Verkäufer aus Österreich, dass es aus seinem A4 stammt. demnach funktioniert es bei ihm wohl auch nicht. dies kann der käufer aber nicht ahnen. ich denke daher er hätte auf diese einschränkung hinweisen müssen.

Wer sagt denn das sein A4 aus Österreich stammt, oder er ihn in Österreich gefahren ist? Der Verkäufer hat ganz klar darauf hingewiesen das es ein japanisches Navi+ Gerät aus (s)einem Audi A4 ist. Ob und inwiefern es in Deutschland nutzbar ist, hat er nicht erwähnt - dies ist auch völlig legitim, da er ihm kein dt., sondern ein japanisches Gerät verkauft hat. So muss der Käufer davon ausgehen das es nur in Japan funktioniert - der Käufer dachte allerdings "wird schon passen". Der Käufer hat sich nicht darüber informiert -> selbst Schuld.

Spät. wenn der Verkäufer diesen, oder den Thread im A4-Freunde-Forum entdeckt... Nunja, ich denke ihr wisst worauf ich hinaus will.

Nun ich denke der Verkäufer hat im Sinne des Gesetzes einen Betrug begangen,
denn die Artikelbeschreibung lautet wie folgt.

"Verkaufe hier ein top seltenes Navi Plus aus meinem Audi A4!!!Liest natürlich MP3!!

Und ist Codefree!

Das Teil ist eine jap. Version und hat sogar Minidisc!!!

Echt selten das Teil, aber ich hab leider mein Auto nichtmehr!!!

 

Teilenummer:8E0035192A"

Er hat mit dem Satz "Echt selten das Teil, aber ich hab leider mein Auto nichtmehr!!!" versucht die Annahme zu erzeugen, das dieses Navi beim Ihm funktioniert hat und zwar als Navi und nicht als MP3 Player.

Zitat:

Original geschrieben von audi_user


Nun ich denke der Verkäufer hat im Sinne des Gesetzes einen Betrug begangen,
denn die Artikelbeschreibung lautet wie folgt.

"Verkaufe hier ein top seltenes Navi Plus aus meinem Audi A4!!!Liest natürlich MP3!!

Und ist Codefree!

Das Teil ist eine jap. Version und hat sogar Minidisc!!!

Echt selten das Teil, aber ich hab leider mein Auto nichtmehr!!!

 

Teilenummer:8E0035192A"

Er hat mit dem Satz "Echt selten das Teil, aber ich hab leider mein Auto nichtmehr!!!" versucht die Annahme zu erzeugen, das dieses Navi beim Ihm funktioniert hat und zwar als Navi und nicht als MP3 Player.

Woher willst du wissen, dass es bei ihm nicht funktioniert hat? 😉

Zitat:

Original geschrieben von audi_user


Nun ich denke der Verkäufer hat im Sinne des Gesetzes einen Betrug begangen,
denn die Artikelbeschreibung lautet wie folgt.

"Verkaufe hier ein top seltenes Navi Plus aus meinem Audi A4!!!Liest natürlich MP3!!

Und ist Codefree!

Das Teil ist eine jap. Version und hat sogar Minidisc!!!

Echt selten das Teil, aber ich hab leider mein Auto nichtmehr!!!

 

Teilenummer:8E0035192A"

Er hat mit dem Satz "Echt selten das Teil, aber ich hab leider mein Auto nichtmehr!!!" versucht die Annahme zu erzeugen, das dieses Navi beim Ihm funktioniert hat und zwar als Navi und nicht als MP3 Player.

Naja, man kann sich seine Ausreden auch an den Haaren herbeiziehen.

Es ist sicherlich ein Ärgernis, aber wenn man ehrlich zu sich sich selbst ist, dann gilt: Vorher nachdenken und nicht "Geiz ist geil" dem Verstand hinten anstellen, ein vernünftiges Werksnavi für so kleines, da muss was faul sein. So wie dieser Angebotstext formuliert ist, müssten bei allem Gutgerede die roten Alarmglocken leuchten. Wirklich schade um das Geld, versuch das Ding wieder zu verscherbeln...

Gruß, pedl

@audi_user
... aber da offensichtlich sogar die Teilenummer vorgegeben war, kann man ja erwarten dass der Käufer sich im Vorfeld informiert. Was ja anhand der Teilenummer ein Leichtes gewesen wäre!
IMHO klarer Fall von "selbst Schuld..."

Zitat:

Original geschrieben von audi_user


Nun ich denke der Verkäufer hat im Sinne des Gesetzes einen Betrug begangen,
denn die Artikelbeschreibung lautet wie folgt.

"Verkaufe hier ein top seltenes Navi Plus aus meinem Audi A4!!!Liest natürlich MP3!!

Und ist Codefree!

Das Teil ist eine jap. Version und hat sogar Minidisc!!!

Echt selten das Teil, aber ich hab leider mein Auto nichtmehr!!!

 

Teilenummer:8E0035192A"

Er hat mit dem Satz "Echt selten das Teil, aber ich hab leider mein Auto nichtmehr!!!" versucht die Annahme zu erzeugen, das dieses Navi beim Ihm funktioniert hat und zwar als Navi und nicht als MP3 Player.

Das ist auf jeden Fall ein Betrug schon aus der Tatsache heraus dass der Verkäufer nicht

Asdrücklich geschrieben hat ob das Navigationsystem in Europa funktioniert oder nicht.

Ist meiner Meinung nach das selbe als wenn ich ein Handy mit SimLock verkaufen würde
und ich würde es nicht spezifizieren das es nur unter einer Bedingung funktioniert,
nähmlich nur mit meiner Karte. In diesen speziellen Fall nur in Japan.

Der Verkäufer hat ganz klar verschwiegen das das Navi nur unter bestimmte Vorraussetzungen
funktionieren wird. Das ist für mich ein Betrugsversuch.

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