selbstständig mit selbsthilfewerkstatt ohne Meister ???
ich möchte mich mit einer Auto-Selbsthilfe Werkstatt sebständig zu machen und bin auf der Suche nach Informationen.
Weiß jemand wo ich mich über die gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen schlau machen kann?
Kann mir jemand einen Tip geben ob bei einer Selbsthilfewerkstatt ein Meisterzwang besteht, da man je selbst nicht schraubt ???
Beste Antwort im Thema
Frag doch mal bei einer Selbstschauberwerkstatt nach, wie sowas abläuft, ob sichs lohnt usw.
Meinem Verständnis nach verleihst du ja quasi nur Werkzeug und verlangst Gebühr für den Stellplatz in der Halle bzw. Gebühr (pauschal oder pro Stunde) für die Benutzung der Halle und der Hebebühne, der Reifenmontiermaschine, des Analysegerätes und und und.
Ich denke wenn du dich vertraglich beim "Kunden" demensprechend absicherst und alle nötigen Vorkehrungen triffst, zählt das als Verleih im Dienstleistungssektor und nicht mal annähernd als Kfz- oder Handwerksgewerbe oder sonst was in der Art. Zumindest solange du keine Leistungen an den Fahrzeugen erbringst und in Rechnung stellts, reicht das.
Wenn du aber zudem noch Ersatzteile verkaufst und sei es nur Ersatzglühbirnen oder Ölfilter (man kann sich ja beim Großhandel ganz einfach als Verkäufer anmelden - z.B. bei der Fa. Schott), dann bist ja wiederum im theoretisch im Einzelhaldel tätig.
Eine Anmedlung bei der IHK stellt in beiden Fällen eigentlich kein Problem dar, auch ohne Vorkenntnisse, da dies unter das sog. "Freie Gewerbe" fällt.
Legst du selber Hand mit an, da du vielleicht morz Ahnung hast ob ausgebildet oder nicht, müsstest du eigentlich den Kfz-Handwerksbetrieb als solchen anmelden, um dir irgendwann mal morz Theater zu ersparen - irgendwann kriegen Behörden sowas mit, und sei es in 10 Jahren. Da dies aber unter das "Befähigungsnachweispflichtige Gewerbe" zählt, müsstest du dementsprechende Vorausbildung und meines Wissens nach den Meister haben.
Aber auch hier gibt es zwei u.a. zwei Möglichkeiten zur Anmeldung unter dem Freien Gewerbe: Anmeldung als "Kraftfahrzeugservicestation" oder "Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen" (eigentlich das selbe). Für beide Anmeldungen bei der IHK sind keine ofiziellen Vorkenntnisse, nicht mal ne Ausbildung erforderlich. Die Vermietung des Werkzeugs und der Verkauf von Teilen könnte man unter dieser Anmeldung auch mit einbeziehen. Zumindest könntest du dann auch das "Handanlegen" von dir oder dem irgendwann mal angestellnen gelernten Kfz-ler in Rechnung stellen.
Man muss sich aber trotzdem an unzählige Vorschriften und VErordnungen halten, weshalb dies durchaus kein Pappenstiel ist. Es ist genau vorgeschrieben was man an den Fahrzeugen machen darf und was nicht. Zudem sind viele Sicherheits- und Umweltvorschriften vorgegeben, die es ebenfalls zu beachten gibt. Und wehe es passiert was oder einem fliegt das Rad weg nach 1000Km, dass man aufmontiert hat. Dann werden ordnerweise Vorschriften raus geholt, die man (ob freies Gewerbe oder nicht) hätte wissen müssen.
Deshalb solltest du bei der nächsten seriösen Selbstschrauberwerktsatt mal nachschauen und fragen. Wenn die weit genug von deinem neuen Standort weg ist und dich nicht als Konkurrenz sehen muss, gibts sicher nen paar hilfreiche Tipps.
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Frag doch mal bei einer Selbstschauberwerkstatt nach, wie sowas abläuft, ob sichs lohnt usw.
Meinem Verständnis nach verleihst du ja quasi nur Werkzeug und verlangst Gebühr für den Stellplatz in der Halle bzw. Gebühr (pauschal oder pro Stunde) für die Benutzung der Halle und der Hebebühne, der Reifenmontiermaschine, des Analysegerätes und und und.
Ich denke wenn du dich vertraglich beim "Kunden" demensprechend absicherst und alle nötigen Vorkehrungen triffst, zählt das als Verleih im Dienstleistungssektor und nicht mal annähernd als Kfz- oder Handwerksgewerbe oder sonst was in der Art. Zumindest solange du keine Leistungen an den Fahrzeugen erbringst und in Rechnung stellts, reicht das.
Wenn du aber zudem noch Ersatzteile verkaufst und sei es nur Ersatzglühbirnen oder Ölfilter (man kann sich ja beim Großhandel ganz einfach als Verkäufer anmelden - z.B. bei der Fa. Schott), dann bist ja wiederum im theoretisch im Einzelhaldel tätig.
Eine Anmedlung bei der IHK stellt in beiden Fällen eigentlich kein Problem dar, auch ohne Vorkenntnisse, da dies unter das sog. "Freie Gewerbe" fällt.
Legst du selber Hand mit an, da du vielleicht morz Ahnung hast ob ausgebildet oder nicht, müsstest du eigentlich den Kfz-Handwerksbetrieb als solchen anmelden, um dir irgendwann mal morz Theater zu ersparen - irgendwann kriegen Behörden sowas mit, und sei es in 10 Jahren. Da dies aber unter das "Befähigungsnachweispflichtige Gewerbe" zählt, müsstest du dementsprechende Vorausbildung und meines Wissens nach den Meister haben.
Aber auch hier gibt es zwei u.a. zwei Möglichkeiten zur Anmeldung unter dem Freien Gewerbe: Anmeldung als "Kraftfahrzeugservicestation" oder "Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen" (eigentlich das selbe). Für beide Anmeldungen bei der IHK sind keine ofiziellen Vorkenntnisse, nicht mal ne Ausbildung erforderlich. Die Vermietung des Werkzeugs und der Verkauf von Teilen könnte man unter dieser Anmeldung auch mit einbeziehen. Zumindest könntest du dann auch das "Handanlegen" von dir oder dem irgendwann mal angestellnen gelernten Kfz-ler in Rechnung stellen.
Man muss sich aber trotzdem an unzählige Vorschriften und VErordnungen halten, weshalb dies durchaus kein Pappenstiel ist. Es ist genau vorgeschrieben was man an den Fahrzeugen machen darf und was nicht. Zudem sind viele Sicherheits- und Umweltvorschriften vorgegeben, die es ebenfalls zu beachten gibt. Und wehe es passiert was oder einem fliegt das Rad weg nach 1000Km, dass man aufmontiert hat. Dann werden ordnerweise Vorschriften raus geholt, die man (ob freies Gewerbe oder nicht) hätte wissen müssen.
Deshalb solltest du bei der nächsten seriösen Selbstschrauberwerktsatt mal nachschauen und fragen. Wenn die weit genug von deinem neuen Standort weg ist und dich nicht als Konkurrenz sehen muss, gibts sicher nen paar hilfreiche Tipps.
Sehr viele kleine Werkstätten und Reifenhändler haben sich so übrigens angemeldet. Nennen darf ich den Betrieb ja in gewisser Weise wie ich will. Ich muss mich also nicht Kraftfahrzeugservicestation nennen oder so.
Eigentlich irgendwie ne Sauerei. Das könnte ne Riesen-Reifenmontier-Firma sein, wo ich von Fachkräften ausgehe, aber theoretisch ehemalige Maler und Zimmermänner mir die Reifen auf meinen Ferrari drauf ziehen, mit dem ich im Anschluss auf die Autobahn fahre.
Aber es ist so. Man braucht nicht mal dementsprechende Lehrgänge. Es reicht das selbst beigebrachte Fachwissen. Man muss sich nur an die dementsprechenden Verordnungen usw. halten.
Hier eine Aufwählung was man darf als Servicestation bzw. Wartungs und Pflegestation:
Außenwäsche des Kraftfahrzeuges; Pflege des Lackes durch Polieren und Konservieren; Chromreinigung; Reinigung der Autofenster und Außenspiegel; Scheibenwischerblättertausch; Behebung von Störungen der Scheiben- und Scheinwerferwaschanlage; Säubern der Sitzbezüge mittels geeigneter Chemikalien; Innenreinigung mittels Staubsauger; Ersetzen von Sicherheitsgurten; Motorwäsche; Unterseitenwäsche; Sprühen des Fahrgestells und der Federn; Aufbringen eines Unterbodenschutzes, Hohlraumkonservierung; Schmieren der Radlager; Fetten von Seilen und Gestängen; Behebung von Geräuschen an Federn; Ersatz fehlender oder
verklemmter Schmiernippel; Kontrolle und Erneuerung des Motor-, Getriebe-, Differential-, Automatik- und Kupplungsöles auf der Hebebühne; Kontrolle und Ergänzung der Bremsflüssigkeit; Überprüfung der Schmierung des Lenkgetriebes; Erneuerung des Ölfilters; Kontrolle, Reinigung und Erneuerung der Zündkerzen, Reinigung des Verteilers und des Unterbrechers; Ersetzen des Verteilerkopfes; Erneuerung des Keilriemens und Einstellung der Keilriemenspannung; Luftfilter reinigen und -einsatz wechseln; Kraftstofffilter erneuern; Behebung von Undichtheiten der Wasser- und Heizschläuche;
Kühlerreinigung; Kühlwasser überprüfen und erneuern; Einfüllen von Frostschutzmitteln; Kontrolle der Beleuchtungseinrichtung; Austausch von Lampen und Sicherungen; Batteriepflege; Prüfen der Spannung, Nachfüllen von Säure, Schnelladen, Reinigung und Fetten der Klemmen und Pole; Starthilfe; Kontrolle des Luftdruckes und des Profils von Reifen; Montage und Wuchten von Reifen; Durchführung von kleineren Reparaturen und
Kaltvulkanisieren; Schneekettenmontage
hallo,
danke für euer riesen feedback. das mit der Kraftfahrzeugservicestation ist natürlich auch genial, das habe ich noch gar nicht gewusst. da könnte man sogar einen ölwchsel (kleine durchsicht) und reifenwechsel anbieten ohne gleich angezeigt zu werden ;-).
Kraftfahrzeugservicestation ist das in deutschland zulässig ? da ich das nur auf .at seiten gefunden habe !
Befähigungsnachweis... mhm.
Warum kenn ich nur so viele Leute mit einer Menge Papier und null Ahnung? Murkser mit Meisterbrief, Gesellen mit grossem Hammer usw? Man kann hier (MT) z.B. sogar leidenschaftlich mit Profis darüber diskutieren, ob Alu und Kupferpaste gute Partner sind... diskutieren! 🙄
Nein, es ist schlicht und einfach ein mittelalterliches Ständerecht. Und viele hierzulande sind sehr dankbar und gewohnt, dass sie nicht selber denken müssen, sich nicht informieren usw.... sondern sich vermeintlich auf ein Siegel verlassen dürfen und alles wird gut... wie man auch vielen Threads hier entnehmen kann - wird es das aber nicht.
Eigentümlich: Deine finanzielle Existenz darf ich als Kuhhirte in die Hand nehmen... und vernichten. Nur ein Beispiel...
Besonders merkwürdig ist ja... dass es noch mehr als 83Mio Menschen auf der Welt gibt. Weil das ja ohne Handwerksordnung gar nicht sein dürfte... 😛 😉
Aber das wird jetzt OT.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Nein, es ist schlicht und einfach ein mittelalterliches Ständerecht.
Klar. Hier werden nur Pfründe gesichert. Daß es auch anders geht, kann man ja beispielsweise in den Vereinigten Staaten begutachten. Die Arbeit, die dort geleistet wird, ist in keinster Weise minderwertiger als die in Deutschland geleistete Arbeit.
Ich muss mich entschuldigen. Ich hatte die Infos falsch vertanden. Es sind die aus Österreich. Wurde mir falsch übermittelt.
Aber in D gelten ähnliche Regelungen. "Einfache Tätigkeiten", oder einzelne Teiltätigkeiten des eigentlichen Hauptgewerbes bedürfen auch hier keines Meisters, je nach dem. Eigentlich kann man die österreichischen Regelungen in etwa auf D beziehen.
Reifenhandel und Montage ist zum Beispiel bei uns ein freier Beruf. Oder Fließenleger. Hat dazu geführt, dass ausländische "Fließenleger" als Subunternehmer bei Fußballstadienbauten in D eingesetzt wurden, um Türen zu setzen, obwohl sie selbst dachten, sie seien Angestellte beim Unternehmen xy. Wurde voll ausgenutzt.
Nachfragen bei der IHK!!!!
Aber Ölwechsel, Zündkerzen wechseln, Inspektionen, etc. sind doch schon wieder wesentliche Tätigkeiten des Kfz-Handwerks, und damit auch Meisterpflichtig, oder sehe ich das falsch?
Wie sieht es denn gerade als Ingenieur aus mit dem Eintrag in die Handwerksrolle? Geht das nun ohne Hürden?
Gruß
Berni
Zitat:
Original geschrieben von bmw318ti
Aber Ölwechsel, Zündkerzen wechseln, Inspektionen, etc. sind doch schon wieder wesentliche Tätigkeiten des Kfz-Handwerks, und damit auch Meisterpflichtig, oder sehe ich das falsch?
Welche Arbeiten würden denn dann für die Gesellen und Lehrlinge übrig bleiben, wenn dies wirklich so wäre?
Das weiß ich nicht, das war auf obiges Post bezogen, wo diese Tätigkeiten genannt wurden. Ich frage mich wie das der Gesetzgeber sieht, weil wenn eine Tätigkeit eine "wesentliche Tätigkeit" eines eintragungspflichtigen Handwerks darstellt, ist ein Meister erforderlich. Außer natürlich bei Hilfsbetrieb, unerheblicher Nebenbetrieb, etc.
Darum denke ich geht Ölwechsel und Co. schon zu weit, für einen Nicht-Meister.
Gruß
Berni
Lange wird sich das Meister-Privileg sowieso nicht mehr halten können, da es hier massive Konflikte mit dem europäischen Recht gibt.
Ich sehe es auch so, dass ja gerade die Reifenmontage eine gefährliche und verantwortungsvolle Angelegenheit darstellt. Aber es ist nur nen Teilbereich eines Vulkanisateurs (schreibt man das so?). Dieser wird in seiner Ausbildung glaub auch auf die Herstellung usw. eines Reifens ausgebildet, was ja nochmal ne andere Aufgabe/Verantwortung ist. In der Handwerksordung gibt es irgenwie auch nen Absatz, wo genannt ist, dass dieser Teilbereich in 3 Monaten erlernbar sein muss oder so ähnlich, damit unter dieses freie Gewerbe fällt.
Wenn du jetzt als Leihe 2 Tage bei einem Reifenmontierbetrieb arbeitest, kannst das wie im Schlaf. Es gibt zwar immer Sonderbereiche, die selbst dem Profi zu schaffen machen, aber der Grundsatz ist nach 2 Tagen geschafft. Dir wird keiner anmerken, dass du eigentlich keine Ahnung hast. Jetzt noch nen paar Vorschriften wälzen zur Sicherheit und geritzt ist die Sache.
Das ist wie bei den Zimmermännern. Der Meister darf ein Dach erstellen (quasi herstellen) und teilweise (1,5 Stockwerke) auch komplett planen. Als "Monatebetrieb", wo ich weder Meister noch sonst was brauche, darf ich nun bereits fertige Dächer, Carports, Vordächer, Anbauten aufstellen und kleinere Arbeiten (Wände verschalen, Ziegel eindecken), auch wenn das Dach da genauso zusammenfallen könnte und ich vielleicht theoretisch keine Ahnung habe wie ich überhaupt ne Schraube in das Holz kriege. Zwar prüft hier die Handelskammer, ob man geeignet ist (das ist sicher wieder die 3-monats-Regel, die ich schon mal gehört hab), aber wonach wollen die das Ermessen? Klar, der gelernte Zimmermann darf den Montagebetrieb sicher ohne weitere Nachfragen eröffnen (Nachweis erbracht). Aber selbst der gelernte Fließenleger wird keine großen Probleme kriegen.
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Befähigungsnachweis... mhm.
Warum kenn ich nur so viele Leute mit einer Menge Papier und null Ahnung? Murkser mit Meisterbrief, Gesellen mit grossem Hammer usw? Man kann hier (MT) z.B. sogar leidenschaftlich mit Profis darüber diskutieren, ob Alu und Kupferpaste gute Partner sind... diskutieren! 🙄
Nein, es ist schlicht und einfach ein mittelalterliches Ständerecht. Und viele hierzulande sind sehr dankbar und gewohnt, dass sie nicht selber denken müssen, sich nicht informieren usw.... sondern sich vermeintlich auf ein Siegel verlassen dürfen und alles wird gut... wie man auch vielen Threads hier entnehmen kann - wird es das aber nicht.
Eigentümlich: Deine finanzielle Existenz darf ich als Kuhhirte in die Hand nehmen... und vernichten. Nur ein Beispiel...Besonders merkwürdig ist ja... dass es noch mehr als 83Mio Menschen auf der Welt gibt. Weil das ja ohne Handwerksordnung gar nicht sein dürfte... 😛 😉
Aber das wird jetzt OT.
Ich kann mich dieser Meinung nur anschließen und dem TE raten, sich soweit und solange es geht, die HWK vom Hals zu halten. Durch eine entsprechende Formulierung des Geschäftszweckes bei Gewerbeanmeldung sollte das gelingen.
Allerdings ist da Vorsicht geboten:
Sieh es einfach mal so: IHK und HWK sind in Ihrem Gehabe nicht unähnlich einzustufen wie Mafia und Camorra. Für eine Zwangsmitgliedschaft gegen Gebühren wird dem Unternehmer ein eigentlich nutzloses Portfolio an "Leistungen" bereitgestellt. Im wesentlichen ist es aber eine gehörige Alimentierung nutzloser Paten äh Funktionäre.
Übrigens, wenn es ganz dumm läuft kann gerade so ein Geschäftsbetrieb der nicht trennscharf zu Handwerk, Handel oder Dienstleitung gehört sodern so zwischen allem steht zu Zwangsmitgliedschaften in beiden Vereinen führen.
Meine Empfehlung solange du keine KFZ-Mechaniker ausbilden willst und nicht selbst Autos reparierst, sondern nur eine Werkstatt logistisch managst:
Formuliere den Geschäftszweck passend für Dienstleistung und wirf dich eher proaktiv in die Hände der IHK. Das schützt i.d.R. vor der Handwerksrolle und dem Meisterzwang.
bye
Der Witz an der Worthülse "freie Berufe" ist doch... Ausbildung+Gesellenjahre (nat. in lt. Funktion)... und wo ist da jetzt noch der Unterschied zu vorher?
Lächerlich... man hat nur mal wieder einen Kuhhandel gemacht... um wie schon einmal dem Urteil der Verfasungswidrigkeit zu entkommen und das "Volk" ruhigzustellen. Da ist auf Eurorecht gepfiffen - es steht schon klar in Konflikt mit dem unseren 😉
Und wo es Sinn macht - wo liegt das Problem? Auch heute macht eine E Installation in einem EFH ein Stift - so gesehen sind nicht selten "Hobbyelektriker" fitter und sorgsamer. Dann soll sowas vor Anschaltung halt einfach der Hansel des Energieversorgers oder ein dafür zugelassener Spezi abnehmen und fertig. Dto. Gas.
Gewisse Dinge machen im Kern schon Sinn - aber das wird mit Meisterlichkeiten fürs Steckdosenklemmen dann doch etwas erschlagen?
Jupp - es geht rein um Pfründe, sonst nix, nothing...
Wie gesagt... der Rest der Welt lebt auch noch, oh Wunder.
Möglichkeiten gibts jedenfalls und tausend Fallstricke auch - das sprengt hier den Rahmen (meine ellenlangen Posts sind eh schon berühmt *g*)
Und denkt mir an die Kalkulation... sonst ist alles für die Katz - der Kardinalsfehler schlechthin.
jo. ich kann mich noch gut an meinen Motor-Umbau erinnern. das war auch in so ner selbstschrauberwerkstatt. (zwecks hebebühne und kran)
und wenn ich das mit dem reifen montieren so lese - rechne mal mit dem schlimmsten.
die hatten da auch so ne maschine - einer hat sie mal benutzt bzw es versucht und kam nach der hälfte zu mir und hat gefragt ob ich eig. wüsste wie das ding überhaupt funktioniert. *schauder*
so dinge wie "hinterachse hängt nurnoch an bremsschläuchen" hab ich da auch gesehen...und - die frau die das betreibt hat auch gemeint es würde extrem viel geklaut.
Zitat:
die hatten da auch so ne maschine - einer hat sie mal benutzt bzw es versucht und kam nach der hälfte zu mir und hat gefragt ob ich eig. wüsste wie das ding überhaupt funktioniert. *schauder*
wenn man sich einen bagger mietet kann man damit auch viel schaden anrichten wenn man nicht weiß wie der funktioniert ;-)
ich hoffe doch wirklich das sich eher bekannt und verwannte mir fachkräften aus dem bekanntenkreis melden werden...
und wer unbedingt eine klauen möchte bitte, aber da habe ich mit shon viele tipps geholt (die sind wirklich gut) und eine anzeige wegen lagendiebstahl gibt es immer hinter her...
ich habe mich gestern auf der hwk informiert und mir wurde gesagt bei vermietung von montage- und spezialwerkzeugen ist keine meister erforderlich.
also steht in der gewerbeanmeldung:
- Werkzeug- und Maschinenverleih
- Beratung und Verkauf von von Ersatzteilen und Reifen
Damit ist es ein reiner Handel ohne Handwerklich Ausübung.