selbstständig mit selbsthilfewerkstatt ohne Meister ???

ich möchte mich mit einer Auto-Selbsthilfe Werkstatt sebständig zu machen und bin auf der Suche nach Informationen.
Weiß jemand wo ich mich über die gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen schlau machen kann?
Kann mir jemand einen Tip geben ob bei einer Selbsthilfewerkstatt ein Meisterzwang besteht, da man je selbst nicht schraubt ???

Beste Antwort im Thema

Frag doch mal bei einer Selbstschauberwerkstatt nach, wie sowas abläuft, ob sichs lohnt usw.

Meinem Verständnis nach verleihst du ja quasi nur Werkzeug und verlangst Gebühr für den Stellplatz in der Halle bzw. Gebühr (pauschal oder pro Stunde) für die Benutzung der Halle und der Hebebühne, der Reifenmontiermaschine, des Analysegerätes und und und.

Ich denke wenn du dich vertraglich beim "Kunden" demensprechend absicherst und alle nötigen Vorkehrungen triffst, zählt das als Verleih im Dienstleistungssektor und nicht mal annähernd als Kfz- oder Handwerksgewerbe oder sonst was in der Art. Zumindest solange du keine Leistungen an den Fahrzeugen erbringst und in Rechnung stellts, reicht das.

Wenn du aber zudem noch Ersatzteile verkaufst und sei es nur Ersatzglühbirnen oder Ölfilter (man kann sich ja beim Großhandel ganz einfach als Verkäufer anmelden - z.B. bei der Fa. Schott), dann bist ja wiederum im theoretisch im Einzelhaldel tätig.

Eine Anmedlung bei der IHK stellt in beiden Fällen eigentlich kein Problem dar, auch ohne Vorkenntnisse, da dies unter das sog. "Freie Gewerbe" fällt.

Legst du selber Hand mit an, da du vielleicht morz Ahnung hast ob ausgebildet oder nicht, müsstest du eigentlich den Kfz-Handwerksbetrieb als solchen anmelden, um dir irgendwann mal morz Theater zu ersparen - irgendwann kriegen Behörden sowas mit, und sei es in 10 Jahren. Da dies aber unter das "Befähigungsnachweispflichtige Gewerbe" zählt, müsstest du dementsprechende Vorausbildung und meines Wissens nach den Meister haben.

Aber auch hier gibt es zwei u.a. zwei Möglichkeiten zur Anmeldung unter dem Freien Gewerbe: Anmeldung als "Kraftfahrzeugservicestation" oder "Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen" (eigentlich das selbe). Für beide Anmeldungen bei der IHK sind keine ofiziellen Vorkenntnisse, nicht mal ne Ausbildung erforderlich. Die Vermietung des Werkzeugs und der Verkauf von Teilen könnte man unter dieser Anmeldung auch mit einbeziehen. Zumindest könntest du dann auch das "Handanlegen" von dir oder dem irgendwann mal angestellnen gelernten Kfz-ler in Rechnung stellen.

Man muss sich aber trotzdem an unzählige Vorschriften und VErordnungen halten, weshalb dies durchaus kein Pappenstiel ist. Es ist genau vorgeschrieben was man an den Fahrzeugen machen darf und was nicht. Zudem sind viele Sicherheits- und Umweltvorschriften vorgegeben, die es ebenfalls zu beachten gibt. Und wehe es passiert was oder einem fliegt das Rad weg nach 1000Km, dass man aufmontiert hat. Dann werden ordnerweise Vorschriften raus geholt, die man (ob freies Gewerbe oder nicht) hätte wissen müssen.

Deshalb solltest du bei der nächsten seriösen Selbstschrauberwerktsatt mal nachschauen und fragen. Wenn die weit genug von deinem neuen Standort weg ist und dich nicht als Konkurrenz sehen muss, gibts sicher nen paar hilfreiche Tipps.

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Zitat:

Original geschrieben von soeren1403


...eine anzeige wegen lagendiebstahl gibt es immer hinter her...

Was soll das sein?

Mensch Drahkke... wenn sich einer ne Lage Bier von der Palette im Eck mopst 😁 😉

Nebenbei... Du verleihst nicht nur Werzeug... sondern auch die Örtlichkeit. Bedenke... 
Aber ich gebs auf. 🙂

Mit dem reinen Verleih sehe ich an sich keinerlei Probleme, auch wenn nicht nur das Werkzeug, sondern auch die Örtlichkeit an sich vermietet wird. Vorausgesetzt es wird dementsprechend bei jedem Kunden zuvor vertraglich genau geregelt. Da gehören einige Punkte in den "Mietvertrag" rein, wie z.B. Haftungsausschlüsse für die Benutzung der Hebebühne usw. und ggf. Bedienungsanleitungen, deren Kenntnis man durch Unterschrift bestätigen muss usw. usw. Je nach dem was man halt alles anbietet.

Einige Dinge würde ich aber weg lassen. Eine Reifenmontiermaschine oder ein Diagnosegerät würde ich entweder weg lassen oder in einem sepparatem Raum lagern, wo nur der Chef zugriff hat. Wenn ein Kunde nun nen Reifen montieren will, kann er dies bei glaubhaftem Nachweis (sepperater Haftungsausschluss und Belehrung unterzeichnen lassen), dass er das auch kann (vielleicht früher mal in Kfz-Werktstatt gearbeitet oder so), dort gegen Entgeld machen oder der Chef selbst, vorausgesetzt, die Bude ist nicht nur als VErleih, sondern als Kfz-Servicesation oder irgendiwie so in der Art als freies Gewerbe angemeldet, macht das auf Rechnung.

Das mit dem Diebstahl ist relativ. Man muss das Werkzeug halt an der Theke an den Kunden gegen Unterschrift (o.g. VErtrag) ausgeben, entweder gegen eine Sicherheitsleistung von 100,- Euro oder die Einbehaltung des BPA oder sonst was. Von mir aus nen komplett bestückten Werkzeugwagen gibts als Grundverleihung, da da Dinge drin sind, die jeder braucht. Egal ob er jetzt nur den Schraubenzieher daraus kurz braucht oder das komplette Sortiment in Anspruch nimmt. Man könnte diesen ja zusammen mit dem "Stellplatz" in der Halle pauschal für x Euro/Stunde an den Kunden ausgeben/vermieten. Braucht er jetzt noch ne Bohrmaschine, nen Drehmomentschlüssel usw., muss er zur Theke kommen und gegen Unterschrift oder was auch immer die Teile abholen. Am Abend wird dann in Anwesenheit des Kunden abgehakt und die Rechnung gestellt bzw. die Kaution wieder ausbezahlt. Wer das Werkzeug frei rumliegen hat, ist selber Schuld.

Und wenn was passiert: Übrall kann was passieren, überall kann es Kunden geben, die entweder zu blöd sind die Hebebühne zu bedienen, sich verletzen oder die die Rechnung nicht bezahlen wollen, Werkzeug kaputt machen usw. Da kommt es auf die Absicherung an. Nicht nur vertraglich, sondern auch das die Vorschriften eingehalten wurden: Hebebühne TÜV abgenommen, immer gwéwartet worden usw., Sicherheitshinwiese in der Werkstatt vorhanden/an den Maschinen angebracht usw..

Auch die Meisterwerktsatt muss ab und an mit nem Kunden vor Gericht, weil er behauptet, die Werktstatt habe die Bremsen falsch eingebaut, wodurch es zum Unfall kam. Dann muss auch die Meisterwerkstatt mal Verträge/Belege und Zeugen vorbringen. Das kann hier auch passieren. Ein Kunde könnte ja behaupten, die Selbstschrauberwerkstatt habe ihm was auch immer falsch eingebaut oder durch die "geliehene" Hebebühne der Werkstatt sei dies und jenes kaputt gegangen. Eine gescheite vertragliche Absicherung ist da das A und O wie überall im Leben.

Und ? Hast du dich selbstständig gemacht?
Falls nicht, warum nicht?

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Die Domain gbt es nicht.

😉

Uraltthread

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. September 2015 um 15:52:31 Uhr:


Uraltthread

Ja ist bekannt.🙄

Würde mich auch interessieren, ob es mittlerweile Möglichkeiten gibt.

So weit ich weiss ist eine Werkstatt nur mit Sondergenehmigung zu betreiben, und die gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Ich dachte auch es gibt Neuigkeiten.

@
Man kann unter Service eine Werkstatt eröffnen und man darf auch sehr viele Arbeiten ausführen.

Das Hauptproblem wird wohl die Betriebshaftpflicht Versicherung sein.

Man hebt mit der Bühne ein Kundenfahrzeug hoch, wechselt die Reifen und ist versichert.

Man repariert die Bremsen,der fachliche Nachweis (Meister) fehlt und das Kundenfahrrzeug fällt herunter = kein VS Schutz.

Stimmt das so?

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