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selbstständig mit selbsthilfewerkstatt ohne Meister ???

ich möchte mich mit einer Auto-Selbsthilfe Werkstatt sebständig zu machen und bin auf der Suche nach Informationen.
Weiß jemand wo ich mich über die gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen schlau machen kann?
Kann mir jemand einen Tip geben ob bei einer Selbsthilfewerkstatt ein Meisterzwang besteht, da man je selbst nicht schraubt ???

Beste Antwort im Thema

Frag doch mal bei einer Selbstschauberwerkstatt nach, wie sowas abläuft, ob sichs lohnt usw.

Meinem Verständnis nach verleihst du ja quasi nur Werkzeug und verlangst Gebühr für den Stellplatz in der Halle bzw. Gebühr (pauschal oder pro Stunde) für die Benutzung der Halle und der Hebebühne, der Reifenmontiermaschine, des Analysegerätes und und und.

Ich denke wenn du dich vertraglich beim "Kunden" demensprechend absicherst und alle nötigen Vorkehrungen triffst, zählt das als Verleih im Dienstleistungssektor und nicht mal annähernd als Kfz- oder Handwerksgewerbe oder sonst was in der Art. Zumindest solange du keine Leistungen an den Fahrzeugen erbringst und in Rechnung stellts, reicht das.

Wenn du aber zudem noch Ersatzteile verkaufst und sei es nur Ersatzglühbirnen oder Ölfilter (man kann sich ja beim Großhandel ganz einfach als Verkäufer anmelden - z.B. bei der Fa. Schott), dann bist ja wiederum im theoretisch im Einzelhaldel tätig.

Eine Anmedlung bei der IHK stellt in beiden Fällen eigentlich kein Problem dar, auch ohne Vorkenntnisse, da dies unter das sog. "Freie Gewerbe" fällt.

Legst du selber Hand mit an, da du vielleicht morz Ahnung hast ob ausgebildet oder nicht, müsstest du eigentlich den Kfz-Handwerksbetrieb als solchen anmelden, um dir irgendwann mal morz Theater zu ersparen - irgendwann kriegen Behörden sowas mit, und sei es in 10 Jahren. Da dies aber unter das "Befähigungsnachweispflichtige Gewerbe" zählt, müsstest du dementsprechende Vorausbildung und meines Wissens nach den Meister haben.

Aber auch hier gibt es zwei u.a. zwei Möglichkeiten zur Anmeldung unter dem Freien Gewerbe: Anmeldung als "Kraftfahrzeugservicestation" oder "Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen" (eigentlich das selbe). Für beide Anmeldungen bei der IHK sind keine ofiziellen Vorkenntnisse, nicht mal ne Ausbildung erforderlich. Die Vermietung des Werkzeugs und der Verkauf von Teilen könnte man unter dieser Anmeldung auch mit einbeziehen. Zumindest könntest du dann auch das "Handanlegen" von dir oder dem irgendwann mal angestellnen gelernten Kfz-ler in Rechnung stellen.

Man muss sich aber trotzdem an unzählige Vorschriften und VErordnungen halten, weshalb dies durchaus kein Pappenstiel ist. Es ist genau vorgeschrieben was man an den Fahrzeugen machen darf und was nicht. Zudem sind viele Sicherheits- und Umweltvorschriften vorgegeben, die es ebenfalls zu beachten gibt. Und wehe es passiert was oder einem fliegt das Rad weg nach 1000Km, dass man aufmontiert hat. Dann werden ordnerweise Vorschriften raus geholt, die man (ob freies Gewerbe oder nicht) hätte wissen müssen.

Deshalb solltest du bei der nächsten seriösen Selbstschrauberwerktsatt mal nachschauen und fragen. Wenn die weit genug von deinem neuen Standort weg ist und dich nicht als Konkurrenz sehen muss, gibts sicher nen paar hilfreiche Tipps.

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hast du irgend einen abschluss in richtung kfz?

Einen Meister brauchst du, wenn du ausbilden willst, sonst nicht.

nur so als randbemerkung:

dat is ne brotlose kunst. kohle machen kannst du damit kaum.

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45


Einen Meister brauchst du, wenn du ausbilden willst, sonst nicht.

das kommt immer auf die sache an die du vor hast.erst mal muss er raus finden wie diese werkstatt eingeordnet wird. ob handwerk oder nicht. fællt sie unter handwerk im bereich kfz brauch er einen meister oder mindestens 6 jahre berufserfahrung als geselle und 4 davon in einer høheren anstellung. fællt das nicht unter handwerk hat @han_omag F45 recht

gruss

Inzwischen sind viele Werkstätten nicht mehr bei der Handwerkskammer, sondern IHK.
Aber der Einwand von RolexTM ist auch nicht ganz von der Hand zu weisen.
Neben einem geeigneten Gelände mit Gebäude braucht er zunächst mal die Grundausstattung. Dann wird er den Kunden Werkzeug zur Verfügung stellen müssen und ganz besonders darauf achten dürfen, das er es auch zurückbekommt.
Umweltauflagen sind zu beachten: Lärm, Abgase, eventuell austretende Betriebsflüssigkeiten. Selbst wenn er glaubt nicht selbst schrauben zu müssen, sollte er dennoch gute Kenntnisse bezüglich der Reparatur von Fahrzeugen haben. Die Kunden haben nämlich sehr oft keinen Schimmer, worauf sie sich da einlassen. Die wollen nur zu oft den Stundensatz der Fachwerkstatt einsparen und fangen an zu schrauben, ohne wirklich zu wissen, was sie da tun.
Und ob er wirklich nicht selbst schraubt, wird er entscheiden müssen, wenn der erste Kunde die festgerosteten Schrauben nicht loskriegt, oder gleich ganz abreisst.
Etwas pessimistisch betrachtet sehe ich da schon in Kürze die ersten fahruntüchtigen halb reparierten Wagen auf dem Gelände rumstehen, weil Kunden sich überschätzt haben. Und wenn er dann selbst nicht weis, wie es weitergeht - viel Spass 🙁

Für eine Selbsthilfewerkstatt brauch man doch keinen Meister er will ja nicht ausbilden.

Die Idee ist nicht schlecht aber da können die Kunden in ihrer Werkstatt lieber fragen ob sie helfen können ist bei uns Gang und Gebe das die Kunden mithelfen.

erstmal danke für euer feedback. ich werde es auf jedenfall duchziehen mit der selbsthilfewerkstatt und mich morgen auf der hwk informieren oder mal jemanden anrufen der schon so etwas ähnliche macht.

ich habe eine komplette werkstatteinrichtung (1 jahr alt) inkl. bühnen, reifenmontagegeräte (nusbaum), diagnosegeräte, spezielwerkzeuge usw., und verkaufen möchte ich diese sachen nicht.

im prinzip kennt ja jeder in seinem eigenen bekanntenkreis mind. ein kfz-mechaniker, mit dem sich der ein oder andere euro sparen lässt wenn er zb. die bremsen o.ä. wechselt bzw. wird es auch viele kfz-mechaniker die die bühnen für ihr nebenbei-arbeit nutzen werden ;-). Es gibt auch unzählige Hobbyhändler die den Service auch nutzen werden (hoffe ich).

Ich habe mir die woche www.selbsthilfewerkstatt.com für 150 euro gekauft, da habe ich schonmal eine schöne domain ;-)

auch allen vorurteilen zum trotz😁 viel erfolg! halt uns auf dem laufenden. hoffe dein mut wird belohnt

gruss

Zitat:

Original geschrieben von jettaflitzer


Für eine Selbsthilfewerkstatt brauch man doch keinen Meister er will ja nicht ausbilden.

Die Idee ist nicht schlecht aber da können die Kunden in ihrer Werkstatt lieber fragen ob sie helfen können ist bei uns Gang und Gebe das die Kunden mithelfen.

Und wenn ich mir weh tue?

Zitat:

Original geschrieben von BananaJoe


Und wenn ich mir weh tue?

Dann hast du etwas falsch gemacht....

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von BananaJoe


Und wenn ich mir weh tue?
Dann hast du etwas falsch gemacht....

😁😁😁

ich habs mir aber auch schon gedacht - du musst doch dann ne versicherung haben oder irgendwas? und wenn jetzt nem unbeteiligten in der autowerkstatt nen auto aufn kopf fällt und es kommt raus dass der da war zum helfen - kriegt die werkstatt glaube ich auch ein problem?

also nicht dass ich es persönlich für schlecht erachten würde, aber es gibt doch garantiert irgendwelche gesetze die dich da rein reiten falls was passiert.....

Zitat:

Original geschrieben von mattalf



Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45


Einen Meister brauchst du, wenn du ausbilden willst, sonst nicht.
das kommt immer auf die sache an die du vor hast.erst mal muss er raus finden wie diese werkstatt eingeordnet wird. ob handwerk oder nicht. fællt sie unter handwerk im bereich kfz brauch er einen meister oder mindestens 6 jahre berufserfahrung als geselle und 4 davon in einer høheren anstellung. fællt das nicht unter handwerk hat @han_omag F45 recht

gruss

Richtig,was du meinst nennt sich Altgesellenregelung, 6 Jahre im Beruf tätig und 4 Jahre davon in leitender Stellung dann darfste nen Betrieb aufmachen,jedoch nicht ausbilden

dann gibts noch die Möglichkeit einen Betriebsleiter mit großem Kenntnisnachweis einzustellen.sprich Meister oder aber einen Ingenieur um dann ausbilden zu können brauch der Ingenieur den ADA-Schein (Ausbildung der Ausbilder)

Wenn jemand zb Bäcker ist und seine Auto selbst warten will so ist der Kfz-Betrieb dann ein Hilfsbetrieb und bedarf keinem Meister oä solang er nur seine Autos repariert!

PS:Bin derzeit auf der Meisterschule von daher müsste das der Stand der Dinge sein,evtl lässt sich das mit dem Hilfsbetrieb auch auf die Selbsthilfewerkstatt übertragen!

Noch was interessantes in dem Zusammenhang:
Für bestehende bzw. beginnende Ausbildungsverhältnisse zwischen dem 1. August 2003 bis einschließlich 31. Juli 2008 sind Ausbilder nach § 7 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom Nachweis der Ausbilderprüfung befreit.

Sei mir keiner bös... aber das ist alles etwas blauäugig.
Für eine reine Mietwerkstatt brauchst keinen Meister - aber wehe, Du legst selber mit Hand an, selbst kostenlos.
Versicherungs- und umwelttechnische wie auch baurechtliche Fragen können dir ganz fix arge Sorgen bereiten und auch teuer werden.
Auch die eigene Kapitaldeckung, Marktlage usw. scheint mir unüberlegt... sag ich mal so.
Hilfs- bzw, unerhebliches Nebengewerbe wäre evtl. denkbar, wenn Du als Hauptgeschäft Ersatzteile oder Autos verkaufst. (der Bäcker war ein "ungünstiges" Beispiel..) Da gibts aber vieles zu beachten und es zielt mehr auf eine Tätigkeit durch dich selbst ab.
HWKs haben meiner Erfahrung nach eher selten Ambitionen, einem Nichtmeister in den Sattel zu helfen - ich würde meinen Rat anderorts suchen und da nicht zu duselig reden...

Kurzum: So wird das mE nix. Ohne ein vernünftiges und kalkuliertes Konzept, Bauobjektanalyse, Vorbaklärung mit Behörden wie Umweltamt usw. usf., Versicherungsklärung und einigem mehr... könnte man auch ins Casino gehen.
Das sind die Gründe, warum viele schneller hops gehen... als der Laden läuft.

Eine Anlaufstelle wär schon mal...
http://www.existenzgruender.de/.../antwort.php?...
Berater ist ein weites und gefährliches Feld... aber brauchen wirst Du einen.
Beraten kann ich dich nicht (dazu kenne ich zuwenig Faktoren und man darf das auch nicht einfach so... nedwahr?), von ein paar Erfahrungen (hab ich reichlich...) erzählen.. kann ich schon noch 🙂

Nebenbei halte ich auch die pseudo(!!)aufgeweichte Handwerksordnung für mittelalterliches Ständerecht und nach wie vor für verfassungswidrig. Rational durch nichts zu halten und die "Aufweichung" eine reine Blendgranate - Schweinerei.
Aber ok, andere Baustelle.... (?)

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