Selbstbeteiligung bei Garantie?

Audi A3 8P

hallo zusammen,
war heute nochmal beim 🙂 wegen dem problem mit dem abgaskontrollsystem, diagnose saugrohrklappe defekt! soll nächsten montag erneuert werden. dabei ist uns aufgefallen das das kühlmittel auf min. ist (hatte letzte woche noch nachgefüllt!) dabei sagte der meister das dieses problem ernstzunehmender sei als das mit der saugrohrklappe! wenn äusserlich keine undichten stellen zu sehen seien müssten die zylinder köpfe und so evtl. erneuert werden! war für mich erstmal ein schock da ich das fzg erst vor 8 wochen gebraucht gekauft habe. hab den meister wegen der garantie angesprochen da ich das gebrauchtwagen garantie plus habe oder auch perfectcar pro genannt, da sagte er mir das ich eine selbstbeteiligung von 40% übernehmen muss da das fzg über 80tkm gelaufen ist. das ist wohl nach laufleistung gestafellt, bis 50tkm ...% selbstbeteiligung, bis 80tkm 40% selbstb., bis 100tkm ..blablabla, als ich den wagen gekauft habe wurde das alles nicht erwähnt, ich ging jetzt davon aus das audi komplett alles übernimmt, in meinen unterlagen steht auch nichts von dieser staffelung. kann mir jemand sagen ob das richtig ist was die dort erzählen. ich bekomm jetzt schon wutanfälle wenn ich mir vorstelle das ich ein schaden am motor habe und muss fast die hälfte aus eigener tasche zahlen muss obwohl ich diese garantie habe😠
 

21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von audia31980


wie kann mann das eigentlich kontrollieren ob die zk ein weg haben oder nicht? möchte schon sicher gehen solange ich die garantie noch habe.

ein recht sicherer indiz ist langsam verschwindendes kuehlwasser im ausgleichsbehaelter. wenn ganz uebel wird tauchen kaltstartprobleme mit auf.

gruesse vom doc

Zitat:

Original geschrieben von docfraggler



Zitat:

Original geschrieben von audia31980


wie kann mann das eigentlich kontrollieren ob die zk ein weg haben oder nicht? möchte schon sicher gehen solange ich die garantie noch habe.
ein recht sicherer indiz ist langsam verschwindendes kuehlwasser im ausgleichsbehaelter. wenn ganz uebel wird tauchen kaltstartprobleme mit auf.

das ist bei mir der fall, ca. 150ml die woche! 3mal nachgefüllt. aber trotzdem wird erstmal der kühler erneurt.

so leute, hab gestern mein a3 von meiner vw/audi werkstatt in herne abgeholt. hatte etwas länger gedauert da ein teil fehlte und extra aus ingolstadt bestellt werden musste. naja hatte zumindest ein leihwagen auf lau bekommen (ein golf 5 plus 1.6). was erneuert wurde: saugdrosselklappe, kühler und diverse kleinteile, musste trotz garantie ein eigenanteil von 40% für materialien selber übernehmen. das waren im endeffekt ca.265€ die ich aus eigener tasche zahlen musste! mich regt es immer noch auf das mir vor 2 monaten beim kauf gesagt wurde das ich garantie auf alle elektr. & mechan. teile habe und ich bin davon ausgegangen das wenn was passiert das audi komplett alles übernimmt. hätte mich vorher schlauer machen müssen über die detailes der garantie aber ist es nicht die pllicht des verkäufers mich über diese details der garantie aufzuklären? mitlerweile weiss ich das es verschieden arten von garantien gibt. ich werd mich bei dem verkäufer/ah in berlin nochmal melden und etwas stunk machen! auchso ein garantieheft und diesen 110-punkte-chekliste der gebrauchtwagengarantie-plus habe ich auch nicht beim kauf mitbekommen, das bekommt der liebe herr verkäufer einiges von mir zu hören.

Hallo,

wie bereits geschrieben hat der Händler den für Ihn kostengünstigen Weg über die Garantie gewählt und du musst dich nun beteiligen. Sinnvoll wäre es gewesen wenn du dich auf die gesetzliche Gewährleistung berufen hättest. Hier hätte dann der Verkäufer die Pflicht zur Mängelbeseitigung gehabt (auf seine Kosten!). Was hat der Verkäufer denn gesagt? Hast du Ihn kontaktiert? Hat er Dir die Freigabe zur Reparatur in einer anderen Werkstatt erteilt? Wenn ja, dann sollte er deine Selbstbeteiligung übernehmen. Wenn nein, dann dürfte es jetzt zu spät sein.

Gruß Thomas

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ich hatte meine werkstatt gebeten den verkäufer zu kontaktieren und mit ihm alles abzusprechen was an dem wagen gemacht werden sollte und der verkäufer hat ihm die freigabe über die garantie erteilt. diese gesetzliche gewährleistung von der du erwähnst ist diese nicht nur bei neuwagen gültig? frage weil meiner jetzt ca. 4 jahre alt ist.

Zitat:

Original geschrieben von audia31980


ich hatte meine werkstatt gebeten den verkäufer zu kontaktieren und mit ihm alles abzusprechen was an dem wagen gemacht werden sollte und der verkäufer hat ihm die freigabe über die garantie erteilt. diese gesetzliche gewährleistung von der du erwähnst ist diese nicht nur bei neuwagen gültig? frage weil meiner jetzt ca. 4 jahre alt ist.

Nein, die gesetzliche Gewährleistung gilt ab dem Verkauf der Ware. Bei gebrauchten Kaufsachen (so wie bei dir) kann die Gewährleistung auf ein Jahr beschränkt werden, sie gilt sonst zwei Jahre ab Kaufdatum. In den ersten sechs Monaten ab Kauf gilt i.d.R. die Beweislastumkehr, d.h. es wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand. Die gesetzliche Gewährleistung gilt zwischen Verkäufer und Käufer (dem Autohaus und dir, Audi als Hersteller hat damit nichts zu tun).

Da der Verkäufer vom Mangel informiert wurde und dir die Reparatur (sprich Mängelbeseitigung) in einer anderen Werkstatt anbot, sehe ich gute Chancen auf die Kostenerstattung der Selbstbeteiligung. Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass Du als Privatperson gekauft hast und das das Autohaus auch der Verkäufer war (nicht nur ein Vermittler).

Gruß Thomas

@tomcologne,
vielen dank für deine antworten, hst mir echt geholfen, der verkäufer wird am montag einiges von mir zu hören kriegen😉

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