Seitliches Kennzeichen
Hallo,
ich beabsichtige ein seitliches Kennzeichen an meiner Dyna anzubringen.
Hab da ein wenig wegen Eintragung im Netz rumgegockelt, da fand ich das hier.
Ist da was dran? Ist allerdings von 2006
D.S.
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Seitliches Kennzeichen bald verboten!!!!!
Gast
Hi,
nur mal Sicherheitshalber zur Info, für diejenigen, die beabsichtigen ein seitliches Kennzeichen eintragen zu lassen. Bisher galt die 94/92 EWG, was sich in ZUKUNFT ändern wird!!
Hatte das vor einem halben Jahr schon mal von meinem TÜVer gehört und nun geht es wohl voran:
Eientlich ging es ja um Seitliches "MIT" Gutachten oder seitliches nach 94/92 EWG....Louis definiert es noch etwas härter, schaut selbst.
Kann man sogar schon bei Louis lesen:
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5. Kennzeichenhalter
Das Kennzeichen muß bei belastetem Fahrzeug mit der Unterkante wenigstens 300mm, darf mit der Oberkante jedoch höchstens 1200mm über der Fahrbahn angeordnet sein.
Eine Neigung von max. 30 Grad ist zulässig.
Das Kennzeichen muß beleuchtet sein. Ist ein Bike nach deutschem Recht zugelassenen, existierte bislang keine Vorschrift für eine mittige Befestigung des Kennzeichens – deshalb waren seitliche Kennzeichen hier eintragefähig. Der TÜV Rheinland hat jedoch inzwischen ein entsprechendes Gutachten zurückziehen müssen. Für die Zukunft soll in diesem Punkt das deutsche Recht durch EG-Recht ersetzt werden – und dies schreibt die mittige Befestigung vor. Echte Chopperfans werden das sehr bedauern.
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entscheidet selbst ob ihr euren UMBAU beschleunigt, vielleicht ist es noch nicht bei "allen" TÜVs angekommen.
Viel Glück
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Brus
Was für ein idiotischer Tipp!!! Wofür sollen solche Eintragungen gut sein?Ne Menge Kohle für nix, weil Dir jeder Wachtmeister die Karre stilllegen kann, wenn er will!!!
Freundschaftseintragngen kann man sich sparen.....
Gruß Brus
Wer redet von Freundschaftseintragungen...? Mann, denk nach... Du hast es wesentlich leichter, auch einen Kennzeichenhalter ohne ABE eintragen zu lassen, wenn im Schein steht, dass er vom Schrauber gemacht wurde! Dann legt Dir keiner die Karre still... Denn er muss ja nur regelkonform sein! Dann klappts auch mit den üblichen einfachen Haltern. Selbst oft praktiziert und nie Probleme bekommen!
Und ne menge Kohle, das ist blödes Gelaber!!!
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von SBForum_steuerkette
Also rein technisch ist er in Ordung und den bekommste beim Schrauber sicher auch eingetragen, aber Du weißt, dass er zu kurz ist!Durch den TÜV kommst Du damit selbst nicht, immer nur beim Schrauber. Aber wie gesagt, er ist zu kurz...
Das ist doch das ebay-Teil, oder...???
Ja, das ist ja meine Befürchtung, zu kurz.
Es ist das eBay Teil.
Aber vielleicht macht man sich einfach zuviel Sorgen um dieses TÜV Gedöns.
Wenn man von den Cops angehalten wird und die anfangen zu suchen, dann ist bei den meisten, auch bei mir, bestimmt genug zu finden.
Wie gesagt, da ist der Kennzeichenhalter sicherlich das geringste Problem.
D.S.
Zitat:
Original geschrieben von Double Stroke
Eine gute Idee für einen Kennzeichenhalter ist auch dieser hier auf dem Bild.
Ist das geschraubt oder genietet 😁
Grüße
Racze
Zitat:
Original geschrieben von Double Stroke
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Seitliches Kennzeichen bald verboten!!!!!
nur mal Sicherheitshalber zur Info, für diejenigen, die beabsichtigen ein seitliches Kennzeichen eintragen zu lassen. Bisher galt die 94/92 EWG, was sich in ZUKUNFT ändern wird!!
Haleluja
Danke EU,,wieder jede Menge "Gängelungspotential" , erbrütet von und für die parasitäre "Verwaltung" und deren willige Vollstrecker.
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Zitat:
Original geschrieben von SBForum_steuerkette
....Ich sag doch, dass der Halter zu kurz ist...!!!
Und wofür soll man den dann eintragen??? 😕😕😕
Die Kohle kann man sich sparen!!!
Wenn das Ding eh nicht eintragungsfähig ist, bringt einem so eine Freundschaftseintragung im Falle einer Kontrolle durch kundige Cops überhaupt nichts...
In Sachen zu Kurz: Hab kurz nachgesehen: Das Kennzeichen muß von der anderen Seite des Bikes aus in einem Winkel von 30 Grad gelesen werden können. 30 Grad sind nicht viel.
Zitat:
Original geschrieben von Brus
Und wofür soll man den dann eintragen??? 😕😕😕Zitat:
Original geschrieben von SBForum_steuerkette
....Ich sag doch, dass der Halter zu kurz ist...!!!
Dein Halter, ist der eingetragen???
Die Kohle hätteste Dir sparen können, das war ne Freundschaftseintragung...
😕😕😕
Schwachkopf!!! Gehen Dir die Argumente aus???
Zum einen ist er nicht eingetragen und zum anderen, schreibe ich nicht so einen Mist, wie Du!!!
Wer nun den Mist schreibt, das kann sich ja jeder aussuchen. Ich hab mit keinem Wort gesagt, er soll ihn eintagen lassen. Jeder muss wissen was er tut und auch wenn er Dinge nicht eintragen lässt...
Und wer ich am Ton vergreift ist jetzt auch klar!😉😁😁
Zitat:
Original geschrieben von SBForum_steuerkette
was macht ihr immer rum mit dem scheiß TÜV, geht zum freien Schrauber und lasst das Ding eintragen...
Damit habe ich aber nicht gesagt, er solle einen illegalen Halter eintragen lassen.!!! Bei uns gibt es Jungens, die bauen sich ihre Halter selbst und die sind optisch und auch technisch sehr sehr geil und auch legal, aber ohne ABE... Auch von dem ebay-Teil gibt es eine legale Version, die bekommste aber beim TÜV selbst nie eingetragen! Also muss der Name des Schraubers als Hersteller für den Halter im Schein stehen und dann klappt auch alles...
Mit einem illegalen, nicht eingetragenen seitlichen Kennzeichenhalter oder einem eingetragenen, der zu kurz ist, bekommst Du zwei Jahre später nie und nimmer TÜV!!! zumindest nicht bei uns...
Ähnlich verhält es sich mit illegalen Auspuff, auch da kommste selbst nie durch den TÜV...
Ich schliesse das Thema für mich auch hier ab, nehme mir aber das Recht raus, weiterhin zu posten, auch wenn ich in Deinen Augen ein Schwachkopf bin, der Mist schreibt!
In dem Sinne... Grüße Kette
was für´n Wind hier.
Richtig Problematisch wird´s doch erst wen man ohne Kennzeichen fährt oder das Ding nicht sichtbar und den Fender klebst.
döddelt das Ding an die Seite und fertig ist der Lack. Wird schon nicht so dramatisch werden.
Wer mag kann es ja beidseitig montieren.
🙄
....aber anderseits mit ne fetten Auspuffanlage durch die Gegend hämmern und dann wg. dem Kennzeichen Pippi in die Augen kriegen. ...Süß
ich bin dann mal weg.
Selbst mit Eintragung eines teuren TÜV geprüften seitl. Kennzeichenhalters von der Fa. Genscher der ordnungsgemäß angebracht wurde, bin ich schon beim Prüvtermin gescheitert! 😉
Liegt wie immer wahrscheinlich auch an der Kompetenz des jeweiligen Prüfers. Harley beim Wald- und Wiesenschrauber am Ort zur TÜV Abnahme abgegeben. Nachmittags verdutztes Gesicht gehabt, als mir der Schrauber sagte, der Prüver hatte nur das seitliche gesehen und keinen weiteren Blick mehr auf das Mopped geworfen und gleich Abnahme verweigert. Bei zweiten Termin dort kam sie trotz anderem Prüfer wieder nicht durch, mit der Begründung, der Lenker wäre schmaler als die Breite des Moppeds mit seitlichem und das würde nicht gehen. Zu gefährlich 😰 Habe ab dem Zeitpunkt dort keine Abnahme mehr machen lassen. Mein Resümee, ich lasse nur noch dort prüfen, wo ein Prüfer kommt, der sich auch ein bißchen in der Materie Harley auskennt. Denn selbst mit regelkonformen Umbauten an der Harley gibt es Probleme beim Stempel holen und manchmal endlose Diskussionen.