Seitenscheibe in tür gefallen...Gewährleistung?
moin,
also heut hat es mich nun auch endlich erwischt...die seitenscheibe hat schon ne ganze weile bissl gemuckt beim runterfahren...nur isse unten geblieben.
ich tippe halt mal auf das typische problem mit dem klemmbacken die ja noch aus plaste sind.
jetzt stellt sich die frage wie gehe ich vor?...den wagen habe ich im august von nem autohändler gekauft und habe nun natürlich noch gewährleistung drauf...sollte ich versuchen lieber die in anspruch zu nehmen oder gehe ich besser zu VW und versuche eine kulanzregelung?
zum Kfz: 150tkm Bj.98 GTI 4-türer
bye
24 Antworten
Du darfst nicht Gewährleistung mit Garantie verwechseln!
nunja, aber gewährleistung = garantie bis zur beweislastumkehr - fast zumindest 🙂 und da die ersten 6 monate ja noch nicht vorbei sind - hoffe ich doch zumindest - müsste der händler im zweifel dem käufer beweisen, dass der mangel vor übergabe des wagens nicht bestand. dass der mangel nicht bestand, ist ja leicht zu beweisen, dass er aber noch nicht veranlagt war, gelingt dem verkäufer auf keinen fall. von daher: dem händler auf die finger klopfen und auf jeden fall den mangel nahcweisbar anzeigen! also einwurfeinschreiben oder mit unabhängigem zeugen hin! er MUSS den fensterheber auf eigene rechnung reparieren.
schönen gruss
jo
hm jo klingt plausibel....
also gekauft hab ich ihn anfang september...von daher passt das schon mit dem halben jahr.
dies muß der händler übernnehmen. da gibt es keine Diskussion. jedenfalls innerhalb des ersten halben jahres
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aber Garantie ist 1Jahr.
habe im ersten Jahr auch alles machen lassen was ging.
damit man es später nicht hat.
Innerhalb der 1. sechs Monate muß er alles machen. Danach muß er nix mehr machen.
Hatten wir schon paarmal. 😉
nix. 1jahr ist Garantie pasta. Wenn er es nicht in dieser Zeit macht würde ich ihn über denn Gerichtsweg ziehen.
Wenn du ne Garantie dazu gekauft hast, OK. Dann zahlt aber die Garantieversicherung und nicht der Händler.
Wenn nicht, dann hast du 1 Jahr Sachmangelhaftung.
Der Händler muß für alle Schäden aufkommen, die beim Verkauf schon vorhanden waren.
Er muß im ersten halben Jahr nachweisen, daß es beim Verkauf zu 100% i.O. war. Das ist so gut wie unmöglich.
Also muß er wohl oder übel zahlen.
Der Kunde muß im zweiten halben Jahr nachweisen, daß der Fehler bei Übergabe schon bestand. Ebenfalls so gut wie unmöglich.
Der Kunde steht nämlich in der Schadenminderungspflicht. Er muß also jeden erkennbaren Mangel sofort zur Anzeige bringen und Folgeschäden zu vermeiden.
Er kann also nicht sagen daß der Fensterheber schon vor 2 Monaten komische Geräusche gemacht hat. 😉
Also bitte erst mit dem Thema auseinandersetzen und dann Fakten schreiben und keine Vermutungen. 😁
Zitat:
Original geschrieben von pinkisworld
nix. 1jahr ist Garantie pasta. Wenn er es nicht in dieser Zeit macht würde ich ihn über denn Gerichtsweg ziehen.
hehe, das darfst du gerne machen und manchmal führt das sogar zum erfolg. wahrscheinlicher jedoch führt das zu hohen kosten 🙂
nochmal zum mitmeisseln:
bei NEUWARE: 2 jahre gewährleistung aka sachmangelhaftung mit beweislastumkehr nach dem ersten jahr
bei GEBRAUCHTWARE: 1 jahr gewährleistung mit beweislastumkehr nach 6 monaten.
alles andere wie garantie oder so kann man frei vereinbaren... gesetzlich steht einem jedoch nur das obige so zu.
schönen gruss
jo
Zitat:
Original geschrieben von pinkisworld
nix. 1jahr ist Garantie pasta. Wenn er es nicht in dieser Zeit macht würde ich ihn über denn Gerichtsweg ziehen.
na also so ist das abe rnicht.
schon wie flieger baby schreibt.
ich sehs doch bei uns wenn sie nach 10manten ankommen und mekker, wenn man fragt seitwann passt das den nichtmehr, kommt ne antwort, naja das ist schon 8monate so, nun ist es ganz defekt.
wenn man fragt warum derjenige das nicht gleich uns angezeigt hat: "naja ich habe doch ein jahr garantie"
aber da hat er schlechte karten.