Seitenschaden durch ausländischen LKW

Mercedes C-Klasse W205

Die Polizei klingelte heute morgen bei mir, mein Auto sei beschädigt worden. Wir gingen zusammen hin und sie hatten bereits alles dokumentiert und geregelt.

Der verursachende LKW kommt aus Polen und hat mein regulär geparktes Auto beim Rangieren erwischt, siehe Foto. Ein Mitarbeiter der Firma, für die die Lieferung bestimmt war, rief sofort die Polizei.

Ich habe alles da, inkl. Versicherungsschein für Zugmaschine und Anhänger, sowie die Daten der Spedtition und des Fahrers etc.

Der Schaden wird über eine deutsche Versicherung reguliert, die das Geld von der polnischen Versicherung zurückbekommt.
Die deutsche Versicherung sagte, auch wenn die polnische Spedition den Schaden nicht ihrer Versicherung meldet (kommt wohl öfter vor), sei die Regulierung kein Problem, wegen der Zeugen und der Aufnahme durch die Polizei etc.

Ich möchte den Wagen so nicht an der Straße stehen lassen, sondern ihn am liebsten schon zur MB-Vertragswerkstatt bringen, die den Schaden dann auch instandsetzen wird, wobei ich natürlich noch klären muss, wie der weitere Verlauf dann ist (Freigabe durch Versicherung etc.).

Hat jemand von euch noch Tipps zu der ganzen Sache?

20191220
Beste Antwort im Thema

Hallo

Auch wenn man informiert ist kann man mal fragen.

Vielleicht haben andere Tipps die man noch nicht kennt.
Vielleicht haben andere schlechte Erfahrungen gemacht und können einen warnen.
Vielleicht ist auch die Angst ein wenig dabei etwas falsch zu machen, gerade wenn es ein Fahrzeug aus einem anderen Land ist.

Nach meiner Meinung ist ein Forum für solche Fragen da.

Frohes Fest und einen guten Rutsch

Didi2708

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Zitat:

@Tim_Tayl0r schrieb am 28. Dezember 2019 um 20:43:24 Uhr:



Zitat:

@3dition schrieb am 28. Dezember 2019 um 20:32:32 Uhr:


Ich regele das nur zunächst selbst, denn die Ansprüche sind in aller Regel eindeutig.

Du hast ja gar keine Ahnung wie Versicherungen das aktuell handhaben, auch bei eindeutigen Ansprüchen.

Die Versicherung des Unfallverursachers weigert sich zu zahlen, auf telefonische Anfrage bekomme ich wortwörtlich gesagt "Wir zahlen keinen Cent, wir gehen so lange vor Gericht bis Sie aufgeben"

Einzelfall ?

Nach dem Einschalten eines Anwalts ging es dann relativ schnell und der Schaden wurde bezahlt.
Mein Anwalt meinte nur lapidar das wäre inzwischen normal bei vielen Versicherungen, es gäbe genug Leute die sich einschüchtern lassen und kein Geld für einen Anwalt haben.

Es wäre für mich sehr interessant zu erfahren wie Du sowas persönlich regelst

Ich schicke ein Schreiben mit meinen Forderungen inkl. Fristsetzung. Kommt dann nicht alles oder gar so ein doofer Spruch, dann kommt der Anwalt hinterher. Schönheitsfehler ist, dass die Versicherung schnell einen (großen) Teil zahlt, um den Streitwert zu verringern. Aber ich bin nicht für das Portemonnaie meines Anwalts zuständig.

Zu deinem letzten Satz: Man hat doch wohl Verkehrsrechtsschutz und zudem muss man doch bei sowas den Anwalt gar nicht bezahlen. Es sei denn, man hat tatsächlich eine Mitschuld. Aber dann hat man nun mal eine Mitschuld... Ob man von vornherein mit Anwalt arbeitet oder erst, wenn es nötig ist. Ändert ja nix.

Ich rede ja nur von eindeutigen Fällen wie dem des TE, wo die Schuldfrage eigentlich unstrittig ist.

Die war auch bei mir indiskutabel, trotzdem versuchte die Versicherung auf Zeit zu spielen und sich heraus zu erinnern. Nichts ist heutzutage noch eindeutig in diesem Bereich

...und dann darf man auch zum Anwalt. Aber solange mich keiner "angreift", muss ich mich auch nicht - quasi pauschal, noch dazu über das Autohaus - anwaltlich "verteidigen". Ich zeige ja auch keinen an, weil der mich evtl. nötigen KÖNNTE, nur weil er einen typischen Nötiger-Wagen (Audi, Jaguar... 🙂 ) fährt.

Zitat:

@3dition schrieb am 28. Dezember 2019 um 21:11:33 Uhr:


...und dann darf man auch zum Anwalt. Aber solange mich keiner "angreift", muss ich mich auch nicht - quasi pauschal, noch dazu über das Autohaus - anwaltlich "verteidigen". Ich zeige ja auch keinen an, weil der mich evtl. nötigen KÖNNTE, nur weil er einen typischen Nötiger-Wagen (Audi, Jaguar... 🙂 ) fährt.

Eher Mercedes 🙂

Das Problem ist, dass viele ihre Rechte nicht kennen. Sogar, wenn einem Geschädigten das Fahrzeug in den ursprünglichen Zustand gebracht wird ... Er denkt sich "danke", aber dann fehlen Sachen wie Telekommunikationspauschale, RICHTIG BERECHNETER Nutzungsausfall, Wertminderung usw.

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Ja. Da war ich auch überrascht was da alles noch zusätzlich gezahlt wurde. Und Schmerzensgeld musste ja eh auch durchgesetzt werden.

Zitat:

@3dition schrieb am 28. Dez. 2019 um 20:32:32 Uhr:


"Das gebe ich meinem Anwalt" sind meist die, die damals im Sandkasten sagten "das sage ich meiner Mama".

... besser hätte ich es nicht ausdrücken können... 😛

Zitat:

@3dition schrieb am 28. Dezember 2019 um 21:11:33 Uhr:


...und dann darf man auch zum Anwalt. Aber solange mich keiner "angreift", muss ich mich auch nicht - quasi pauschal, noch dazu über das Autohaus - anwaltlich "verteidigen". Ich zeige ja auch keinen an, weil der mich evtl. nötigen KÖNNTE, nur weil er einen typischen Nötiger-Wagen (Audi, Jaguar... 🙂 ) fährt.

Typischer Nötiger Wagen?????? Was für ein Schwachsinn!!!!!!

Mal zurück zum Ausgangsthema: Die deutsche Versicherung hatte mir gesagt, dass die Verursacher diese Schäden fast nie ihrer polnischen Versicherung melden, was aber letztlich kein Problem sei, wg. der Zeugen und der Aufnahme durch die Polizei etc.

Nun sagte der Anwalt letzte Woche, aus diesen Gründen könne der Schaden bereits repariert werden - auch wenn sich die Regulierung letztlich 6 Monate oder länger hinziehen kann. Die Werkstatt würde dann in Vorleistung treten, bis irgendwann mal das Geld von der Versicherung kommt.

Nun ist es eh keine Option, den Wagen 6 Monate unrepariert stehenzulassen (das würde auch einen enormen Nutzungsausfall bedeuten, den die Versicherung zahlen müsste), aber ist es tatsächlich sinnvoll, den Wagen bereits jetzt reparieren zu lassen, ohne irgendeine Art Okay, zumindest seitens der deutschen Versicherung? Sie hatte ja gesagt, letztlich wird auch ohne Schadensmeldung durch den Verursacher reguliert.

Zitat:

@VW TDI schrieb am 29. Dezember 2019 um 13:01:10 Uhr:



Zitat:

@3dition schrieb am 28. Dezember 2019 um 21:11:33 Uhr:


...und dann darf man auch zum Anwalt. Aber solange mich keiner "angreift", muss ich mich auch nicht - quasi pauschal, noch dazu über das Autohaus - anwaltlich "verteidigen". Ich zeige ja auch keinen an, weil der mich evtl. nötigen KÖNNTE, nur weil er einen typischen Nötiger-Wagen (Audi, Jaguar... 🙂 ) fährt.

Typischer Nötiger Wagen?????? Was für ein Schwachsinn!!!!!!

Si tacuisses, philosophus mansisses! Vielleicht hättest du meine Signatur anschauen sollen, um meinen Satz zu verstehen! Viel (mehr?) Glück im neuen Jahr!

Dein Anwalt sollte ja wohl mindestens jetzt eine Reparaturfreigabe erwirken. Irgendwas könnte der ja auch leisten, oder?

Zitat:

@3dition schrieb am 28. Dezember 2019 um 15:59:43 Uhr:


Jeder von einer Versicherung bezahlte RA verteuert für alle die Prämien!

Richtig.

Das Problem ließe sich aber vermeiden, wenn die Versicherungen nicht ständig versuchen würden, die Geschädigten zu übervorteilen...

Das stimmt. Bei mir stirbt die Hoffnung nun mal zuletzt und daher gebe ich den Versicherungen 1 Chance ohne Anwalt.

Dankeschön!

Zitat:

@erikbln schrieb am 29. Dezember 2019 um 13:02:23 Uhr:


Mal zurück zum Ausgangsthema: Die deutsche Versicherung hatte mir gesagt, dass die Verursacher diese Schäden fast nie ihrer polnischen Versicherung melden, was aber letztlich kein Problem sei, wg. der Zeugen und der Aufnahme durch die Polizei etc.

Nun sagte der Anwalt letzte Woche, aus diesen Gründen könne der Schaden bereits repariert werden - auch wenn sich die Regulierung letztlich 6 Monate oder länger hinziehen kann. Die Werkstatt würde dann in Vorleistung treten, bis irgendwann mal das Geld von der Versicherung kommt.

Nun ist es eh keine Option, den Wagen 6 Monate unrepariert stehenzulassen (das würde auch einen enormen Nutzungsausfall bedeuten, den die Versicherung zahlen müsste), aber ist es tatsächlich sinnvoll, den Wagen bereits jetzt reparieren zu lassen, ohne irgendeine Art Okay, zumindest seitens der deutschen Versicherung? Sie hatte ja gesagt, letztlich wird auch ohne Schadensmeldung durch den Verursacher reguliert.

Nein, die Versicherung würde niemals 6 Monate o. Ä. Nutzungsausfall zahlen. Da hast du keinen Anspruch darauf.

Ja, du kannst das Auto reparieren lassen, wenn ein Gutachten gemacht wurde.

Zitat:

@Jura.C400 schrieb am 29. Dezember 2019 um 17:05:30 Uhr:


Ja, du kannst das Auto reparieren lassen, wenn ein Gutachten gemacht wurde.

Ich hoffe Du bist Volljurist und hast eine gute Haftpflichtversicherung 😉

Ohne Reparaturfreigabe ist die Sache eindeutig streitig. Natürlich muss man seiner Schadensminderungspflicht nachkommen und schnellstmöglich instandsetzen lassen. Andererseits ist man jedenfalls teilweise in der Beweislast. Hier gilt es aus meiner Sicht vorsichtig zu sein.

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