Seitenschaden durch ausländischen LKW
Die Polizei klingelte heute morgen bei mir, mein Auto sei beschädigt worden. Wir gingen zusammen hin und sie hatten bereits alles dokumentiert und geregelt.
Der verursachende LKW kommt aus Polen und hat mein regulär geparktes Auto beim Rangieren erwischt, siehe Foto. Ein Mitarbeiter der Firma, für die die Lieferung bestimmt war, rief sofort die Polizei.
Ich habe alles da, inkl. Versicherungsschein für Zugmaschine und Anhänger, sowie die Daten der Spedtition und des Fahrers etc.
Der Schaden wird über eine deutsche Versicherung reguliert, die das Geld von der polnischen Versicherung zurückbekommt.
Die deutsche Versicherung sagte, auch wenn die polnische Spedition den Schaden nicht ihrer Versicherung meldet (kommt wohl öfter vor), sei die Regulierung kein Problem, wegen der Zeugen und der Aufnahme durch die Polizei etc.
Ich möchte den Wagen so nicht an der Straße stehen lassen, sondern ihn am liebsten schon zur MB-Vertragswerkstatt bringen, die den Schaden dann auch instandsetzen wird, wobei ich natürlich noch klären muss, wie der weitere Verlauf dann ist (Freigabe durch Versicherung etc.).
Hat jemand von euch noch Tipps zu der ganzen Sache?
Beste Antwort im Thema
Hallo
Auch wenn man informiert ist kann man mal fragen.
Vielleicht haben andere Tipps die man noch nicht kennt.
Vielleicht haben andere schlechte Erfahrungen gemacht und können einen warnen.
Vielleicht ist auch die Angst ein wenig dabei etwas falsch zu machen, gerade wenn es ein Fahrzeug aus einem anderen Land ist.
Nach meiner Meinung ist ein Forum für solche Fragen da.
Frohes Fest und einen guten Rutsch
Didi2708
124 Antworten
Das ist aber genau der Grund, warum es eine Pflichtversicherung für den Betrieb von KFZ gibt. Damit eben genau dieses Risiko abgefedert wird.
Finde ich eigentlich ganz charmant. So eine Gefährdungshaftung ist im deutschen Recht selten und betrifft nur sehr gefährliche Tätigkeiten (z.B. Betrieb einer Eisenbahn, Halten eines (Haus-)tieres usw.).
Ich sollte das defekte Spiegelgehäuse bringen um durch einen Sachverständigen genaueres feststellen zu können, nach mehr als einem Jahr nach dem Unfall 😕 selbst wenn ich es noch gehabt hätte irgendwann wollte ich endlich einen Schlußstrich und da ich zu der Verhandlung immer anwesend sein musste jedes mal Urlaub nehmen 😕 nein danke da ist mir meine Zeit zu schade und jedes mal regt man sich auf über die selbe blöde Sache. Da wägt man irgendwann ab und auch wenn es blöd klingt und man einen Verlust hin nimmt.
Zitat:
Ich sollte das defekte Spiegelgehäuse bringen um durch einen Sachverständigen genaueres feststellen zu können, nach mehr als einem Jahr nach dem Unfall 😕 selbst wenn ich es noch gehabt hätte irgendwann wollte ich endlich einen Schlußstrich und da ich zu der Verhandlung immer anwesend sein musste jedes mal Urlaub nehmen 😕 nein danke da ist mir meine Zeit zu schade und jedes mal regt man sich auf über die selbe blöde Sache. Da wägt man irgendwann ab und auch wenn es blöd klingt und man einen Verlust hin nimmt.
Hallo,
wer hat denn die Kosten des Gerichtsverfahrens und die Anwaltskosten bezahlt ?
Gruß
Hermann
Rechtsschutz
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Zitat:
@Mondeo 2364 schrieb am 26. Dezember 2019 um 13:53:19 Uhr:
Ich sollte das defekte Spiegelgehäuse bringen um durch einen Sachverständigen genaueres feststellen zu können, nach mehr als einem Jahr nach dem Unfall 😕
Anwalt wechseln. Bevor ich irgendwas instand setzen lasse oder gar Teile vernichte, habe ich entweder die Reparaturfreigabe der gegnerischen Versicherung, oder ein selbstständiges (gerichtliches) Beweissicherungsverfahren abgeschlossen.
Ansonsten begeht man aktiv Beweisvereitelung und letztlich kann das Gericht dann im Rahmen der Beweiswürdigung etwaige Behauptungen der Gegenpartei als wahr unterstellen, da diese eben den Beweis nicht mehr führen kann, wenn Du die Beweise vernichtest.
Gerade wenn man sich um nichts kümmern möchte, unterschreibt man in der Werkstatt eine Abtrittserklärung, gibt alles dem Anwalt der mir du Werkstatt zusammenarbeitet und gut ist! Trotz eindeutige Schuld des Gegners wollte die Versicherung nicht zahlen. Musste mich um nichts kümmern. Nur Auto hinstellen und nach zwei Wochen wieder abholen! Auch Schmerzensgeld wurde von diesem Anwalt erledigt. Gerade war das betrifft, hat man ohne Anwalt eh keine Chance.
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 26. Dezember 2019 um 15:14:05 Uhr:
Zitat:
@Mondeo 2364 schrieb am 26. Dezember 2019 um 13:53:19 Uhr:
Ich sollte das defekte Spiegelgehäuse bringen um durch einen Sachverständigen genaueres feststellen zu können, nach mehr als einem Jahr nach dem Unfall 😕Anwalt wechseln. Bevor ich irgendwas instand setzen lasse oder gar Teile vernichte, habe ich entweder die Reparaturfreigabe der gegnerischen Versicherung, oder ein selbstständiges (gerichtliches) Beweissicherungsverfahren abgeschlossen.
Ansonsten begeht man aktiv Beweisvereitelung und letztlich kann das Gericht dann im Rahmen der Beweiswürdigung etwaige Behauptungen der Gegenpartei als wahr unterstellen, da diese eben den Beweis nicht mehr führen kann, wenn Du die Beweise vernichtest.
Quatsch. Ein einfaches Gutachten reicht aus und man kann sofort reparieren, Auto verkaufen oder sonst was machen.
@mobileme ohne Anwalt hat man Chancen, aber der Anwalt handelt dir einen besseren Betrag aus.
@Jura.c400
Ja so kann man es auch ausdrücken. Fakt ist jedoch in meinem Fall, ich würde heute noch auf mein repariertes Auto warten, wenn ich es im Alleingang versucht hätte. Und der Grund warum alles nur noch mit Anwalt funktioniert ist, dass es einfach zu viele Schlupflöcher für Versicherungen gibt, die man als nicht Anwalt einfach nicht erfassen kann. Keine Versicherung zahlt freiwillig.
Zitat:
@Jura.C400 schrieb am 26. Dezember 2019 um 18:16:28 Uhr:
Quatsch. Ein einfaches Gutachten reicht aus und man kann sofort reparieren, Auto verkaufen oder sonst was machen.
In der mir vorliegenden ZPO sind Parteigutachten kein Beweismittel. Natürlich kann ich ein solches im Lichte der BGH-Rechtsprechung dann nicht wegwischen, wenn es sich in Widerspruch mit dem gerichtlich bestellten Sachverständigen setzt - dann - und nur dann - muss man sich erkennbar doch mit dem Parteigutachten (ausnahmsweise) auseinandersetzen. Ist aber ein gerichtliches Sachverständigengutachten nicht mehr möglich, weil eine Partei den Beweis vereitelt hat, dann kann man den Beweis nicht führen. Ein Parteigutachten wird jedenfalls nicht zur Überzeugung führen können, wenn substantiiert bestritten wird.
Allenfalls die Vernehmung des Parteigutachters als Zeuge mag sich noch anbieten, aber...
Das hilft aber für die vorliegende Frage gar nicht weiter: Wenn sich im Gutachten unbeantwortete Fragen ergeben (z.B. Vorschäden am Außenspiegel, Schadenshergang usw.), hat man ein richtiges Problem.
Nein, aus richterlicher Sicht (Überzeugung und nicht Wahrscheinlichkeit!) ist ein Beweissicherungsverfahren unumgänglich, wenn man die spätere Möglichkeit des lediglich teilweise Obsiegen ausschließen will.
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 26. Dezember 2019 um 15:14:05 Uhr:
Zitat:
@Mondeo 2364 schrieb am 26. Dezember 2019 um 13:53:19 Uhr:
Ich sollte das defekte Spiegelgehäuse bringen um durch einen Sachverständigen genaueres feststellen zu können, nach mehr als einem Jahr nach dem Unfall 😕Anwalt wechseln. Bevor ich irgendwas instand setzen lasse oder gar Teile vernichte, habe ich entweder die Reparaturfreigabe der gegnerischen Versicherung, oder ein selbstständiges (gerichtliches) Beweissicherungsverfahren abgeschlossen.
Ansonsten begeht man aktiv Beweisvereitelung und letztlich kann das Gericht dann im Rahmen der Beweiswürdigung etwaige Behauptungen der Gegenpartei als wahr unterstellen, da diese eben den Beweis nicht mehr führen kann, wenn Du die Beweise vernichtest.
Ich hatte ja zu erst gedacht, als ich mit dem Geschäftsführer der Spedition telefoniert hatte wegen dem Schaden, das alles so läuft wie besprochen, Kostenvoranschlag von der Werkstatt einreichen Auto reparieren fertig. Als ich nach 2 Wochen nachfragte war der Geschäftsführer erst nicht da, später wollte er mit dem Fahrer reden und dann wußte er nichts mehr von einer Zusage... danach erst Anwalt eingeschaltet, da der Fahrerspiegel zum fahren nötig ist an meinem Alltagsauto hatte ich es natürlich schon reparieren lassen... Deshalb weiß ich das man 1. immer sofort zum Anwalt geht
2. alles was zugesichert wird nur schriftlich, nicht mündlich
3. beim nächsten mal gleich Anzeige bei der Polizei erstattet, auf die hatte ich verzichtet..
Zitat:
@Drahkke schrieb am 26. Dez. 2019 um 11:2:01 Uhr:
Zeit und Nerven kostet es doch nur, wenn man als Geschädigter die Abwicklung mit der Versicherung selbst in die Hand nimmt. Genau das will man ja als Geschädigter vermeiden.
.... Genau das habe ich doch im Detail beschrieben geschrieben:
Es kostete weder Zeit noch Nerven ohne Anwalt. Hätte die gegnerische Seite "rumgezickt", dann wäre es eine andere Sache. Hat sie aber nicht...
Wo wir schon bei Versicherungen sind:
Weiß jemand, ob mein Fahrzeug auch im Ausland die Voll- und Teilkaskoversicherung hat? Habe mal gehört, dass im Ausland entstandene Schäden nur im Haftungsbereich der Haftpflicht reguliert werden und Voll- und Teilkasko nur im Inland haftet...
Hallo,
Das sagt meine Versicherung: " A.2.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Sie haben in Kasko Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. "
Gruß
Hermann
Jeder von einer Versicherung bezahlte RA verteuert für alle die Prämien! Daher darf man auch ruhig mal selbst denken und sich um seinen Scheiß kümmern! Und wer fiktiv abrechnet und in einer nicht markengebundenen Werkstatt repariert, erkennt, warum Autohäuser und Anwälte gern zusammen arbeiten. Dann teilen die sich nämlich den Kuchen und du bekommst nur die unbeschädigte Tortenplatte zurück, aber ganz ohne Krümmel!