Seitenschaden durch ausländischen LKW
Die Polizei klingelte heute morgen bei mir, mein Auto sei beschädigt worden. Wir gingen zusammen hin und sie hatten bereits alles dokumentiert und geregelt.
Der verursachende LKW kommt aus Polen und hat mein regulär geparktes Auto beim Rangieren erwischt, siehe Foto. Ein Mitarbeiter der Firma, für die die Lieferung bestimmt war, rief sofort die Polizei.
Ich habe alles da, inkl. Versicherungsschein für Zugmaschine und Anhänger, sowie die Daten der Spedtition und des Fahrers etc.
Der Schaden wird über eine deutsche Versicherung reguliert, die das Geld von der polnischen Versicherung zurückbekommt.
Die deutsche Versicherung sagte, auch wenn die polnische Spedition den Schaden nicht ihrer Versicherung meldet (kommt wohl öfter vor), sei die Regulierung kein Problem, wegen der Zeugen und der Aufnahme durch die Polizei etc.
Ich möchte den Wagen so nicht an der Straße stehen lassen, sondern ihn am liebsten schon zur MB-Vertragswerkstatt bringen, die den Schaden dann auch instandsetzen wird, wobei ich natürlich noch klären muss, wie der weitere Verlauf dann ist (Freigabe durch Versicherung etc.).
Hat jemand von euch noch Tipps zu der ganzen Sache?
Beste Antwort im Thema
Hallo
Auch wenn man informiert ist kann man mal fragen.
Vielleicht haben andere Tipps die man noch nicht kennt.
Vielleicht haben andere schlechte Erfahrungen gemacht und können einen warnen.
Vielleicht ist auch die Angst ein wenig dabei etwas falsch zu machen, gerade wenn es ein Fahrzeug aus einem anderen Land ist.
Nach meiner Meinung ist ein Forum für solche Fragen da.
Frohes Fest und einen guten Rutsch
Didi2708
124 Antworten
„müssen“ ist schade. Viel Erfolg!
Drahkke du bist ein guter Mandant :-)
Der_Berater wünscht telefonische Beratung/Kommunikation, deswegen klappt bei ihm deine Korrespondenz über E-Mail nicht.
Wie er schon schreibt: Aber - viele Wege führen nach Rom und jeder nehme den seinen
Der große Unterschied, wenn du nicht zum Anwalt gehst, ist auch, dass du einige Posten wie "Nutzungsausfall" nicht kennst. Und das ist nur ein Beispiel von vielen.
Kenne ich 🙂 jedoch muss ich mobil bleiben und nehme deswegen den Ersatzwagen. Und ja - email nutze ich jedoch ist der Erstkontakt mit einem Anwalt in der Regel persönlich und somit tagsüber - da kümmere ich mich um Kunden, die bringen Geld. Der Anwalt kostet 🙂
Zugegeben - komme ich nicht weiter, dann wird die Beratungsleistung des Juristen fällig.
Der Anwalt ärgert sich riesig, wenn z. B. 5000 € Reparaturkosten bezahlt wurden und du nur wegen z. B. 500 € gehst, weil die nicht bezahlt werden.
Nur zur Info.
Ähnliche Themen
Ich verstehe es auch nicht, wofür man bei eindeutigem Unfallhergang ein Anwalt einschaltet. Das kostet Zeit und Nerven.
Bei meinen unverschuldeten Unfall {Januar 2018) habe ich einen Brief von der gegnerischen Versicherung (mit Fall Nummer für Werkstatt Abrechnung) bekommen und es wurde mitgeteilt, dass ich den Wagen reparieren lassen kann, Punkt aus fertig.
Werkstatt hat direkt mit der Versicherung abgerechnet (Alltag für die Werkstatt!) und ich habe ohne Probleme zu 100% Nutzungsausfall (basiert auf Fahrzeugwert inklusive Sonderausstattung) plus Aufwandsentschädigung (35€ für meine Email mit persönlichen Daten mit Kontonummer) erhalten. Wertminderung wurde auf Basis der Rechnungshöhe erstattet.
Anwalt gibt es bei nur wenn erforderlich, das ist allerdings bei klarem, unbestrittenen Unfall Hergang nicht der Fall.
Schöne besinnliche Feiertage an alle.
Das ist halt das Problem: Der Rechtsanwalt ist zwar Organ der Rechtspflege. Er ist aber auch und vor allem Kaufmann - was die Aussagen von Jura-C400 auch eindeutig spiegeln (und was so manchen Rechtsanwalt ins schlechte Licht rücken mag).
Natürlich bemisst sich dessen Vergütung - so nicht abweichend vereinbart - nach dem Streitwert. Insoweit macht die Aussage von Jura-C400 Sinn, dass der RA sich über 5.500 Euro mehr freut, als nur über die verbleibenden streitigen 500 Euro. Nur sollte das so sein? Denn im Kern heißt das auch: Das Prozessrisiko für uns als Mandanten ist bei 5.500 Euro 4,714 mal so groß (Vgl.: Anlage 2 zu § 34 GKG). Des RA Freude ist im Fall das Obsiegens der anderen Partei unser Leid.
Weiteres Problem: Die Erörterung von Rechtsfragen nimmt bei VU sicherlich in der außergerichtlichen Korrespondenz einen großen Teil ein, da die Versicherungen in der Tat versuchen die Schadenshöhe zu drücken, wo es nur geht. Hier als Laie den Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zu behalten - denn das ist zu 99% Richterrecht - erscheint mir schwer bis unmöglich.
Geht aber eine Sache vor Gericht, so ist nach meiner Erfahrung sehr oft der Sachverhalt streitig. Und da bedarf es der Zuarbeit der Partei an den Rechtsanwalt. Der RA war weder dabei, noch nimmt sich kaum einer die Zeit den Spaß zu erörtern. Da hat einfach keiner Bock drauf. Lohnt sich nicht. Liefern wir dann nicht lupenrein alle Details, möglichst ohne Nachfrage, dann geht man auch mit RA unter.
Bei 5.500 Euro liegt das Prozessrisiko immerhin bei etwa 3.200 Euro (d.h. wenn man verliert zahlt man das an Gebühren noch oben drauf). Bei 500 Euro sind es "nur" etwa 440 Euro.
PS: Nicht wirklich besser sind aber die Laien, die die Kiste erst mal gegen die Wand fahren (auch mit Behauptungen gegenüber der Gegenseite) und dann vom Anwalt erwarten, den Karren wieder aus dem Dreck zu ziehen.
Hallo,
@domingo1001: "Ich verstehe es auch nicht, wofür man bei eindeutigem Unfallhergang ein Anwalt einschaltet. Das kostet Zeit und Nerven."
…..und Heerscharen von Anwälten bereichern sich an den, dadurch massiv teurer werdenden Versicherungsprämien .
Schöne Bescherung.
Frohe Restweihnacht
Hermann
Zitat:
@herrott schrieb am 26. Dezember 2019 um 10:00:48 Uhr:
Hallo,
@domingo1001: "Ich verstehe es auch nicht, wofür man bei eindeutigem Unfallhergang ein Anwalt einschaltet. Das kostet Zeit und Nerven."
…..und Heerscharen von Anwälten bereichern sich an den, dadurch massiv teurer werdenden Versicherungsprämien .
Schöne Bescherung.
Frohe Restweihnacht
Hermann
Selbst bei eindeutigem Unfallhergang kann es sein das der Geschädigte auf den Kosten sitzen bleibt ohne Anwalt! Ich hatte im Juni 2018 einen LKW der mir den Spiegel weg gefahren hatte, Polizei gerufen alles soweit klar mit Anwalt vor Gericht und dann 60% meines Schadens bekommen, ohne Anwalt hätte ich wahrscheinlich gar nichts bekommen, deutsche Spedition wollte nichts zahlen...
Zitat:
@domingo1001 schrieb am 26. Dezember 2019 um 07:20:02 Uhr:
Ich verstehe es auch nicht, wofür man bei eindeutigem Unfallhergang ein Anwalt einschaltet. Das kostet Zeit und Nerven.
Zeit und Nerven kostet es doch nur, wenn man als Geschädigter die Abwicklung mit der Versicherung selbst in die Hand nimmt. Genau
daswill man ja als Geschädigter vermeiden.
60% Schaden impliziert 40% Eigenverschulden?
Zitat:
@Drahkke schrieb am 26. Dezember 2019 um 11:02:01 Uhr:
Zitat:
@domingo1001 schrieb am 26. Dezember 2019 um 07:20:02 Uhr:
Ich verstehe es auch nicht, wofür man bei eindeutigem Unfallhergang ein Anwalt einschaltet. Das kostet Zeit und Nerven.
Zeit und Nerven kostet es doch nur, wenn man als Geschädigter die Abwicklung mit der Versicherung selbst in die Hand nimmt. Genau das will man ja als Geschädigter vermeiden.
Was für ein Blödsinn!!!!
Zitat:
@Der_Berater schrieb am 26. Dezember 2019 um 11:03:49 Uhr:
60% Schaden impliziert 40% Eigenverschulden?
Nein das Verkehrsrisiko meinte der Richter
Hallo
Was war das denn für ein Richter?
Verkehrsrisiko habe ich immer im Straßenverkehr, das würde ja bedeuten das der Geschädigte immer nur 60%
seines Schadens ersetzt bekommt.
Oder verstehe ich das falsch oder gibt es dazu noch andere Infos?
MfG
Didi2708
Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass der Betrieb eines Kraftfahrzeuges sehr gefährlich ist. Eine Gefahr, die über das allgemeine Risiko hinaus geht. Denn wenn es unter Beteiligung eines Kraftfahrzeuges zu einem Unfall kommt, ist die Schadenshöhe viel höher, als sie es wäre, wenn zwei Fußgänger kollidieren. Deshalb hat er die verschuldensunabhängige Haftung eingeführt - die sogenannte Betriebsgefahr. Demnach haftet das Halter eines KFZ für alle Schäden, die durch den Betrieb seines Fahrzeuges entstehen, egal ob er Schuld hat oder nicht.
Treffen also zwei Kraftfahrzeuge aufeinander, dann haftet jeder der beiden Halter gleichermaßen, so dass man 50:50 quotiert.
Hat jetzt einer der beiden Fahrer etwas falsch gemacht (zu schnell, rote Ampel usw.), dann verschiebt sich die Schadensquote von da - bis hin zu 100:0. Letzteres ist aber die Ausnahme, da kaum einer von uns wie ein idealer Autofahrer reagiert. Hier kommt es auf Nuancen an - und da kann ein Anwalt sehr hilfreich sein, den Sachverhalt mit Bedacht darzustellen und die Darlegungs- und Beweislast zu beachten.
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 26. Dezember 2019 um 11:52:12 Uhr:
Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass der Betrieb eines Kraftfahrzeuges sehr gefährlich ist. Eine Gefahr, die über das allgemeine Risiko hinaus geht. Denn wenn es unter Beteiligung eines Kraftfahrzeuges zu einem Unfall kommt, ist die Schadenshöhe viel höher, als sie es wäre, wenn zwei Fußgänger kollidieren. Deshalb hat er die verschuldensunabhängige Haftung eingeführt - die sogenannte Betriebsgefahr. Demnach haftet das Halter eines KFZ für alle Schäden, die durch den Betrieb seines Fahrzeuges entstehen, egal ob er Schuld hat oder nicht.Treffen also zwei Kraftfahrzeuge aufeinander, dann haftet jeder der beiden Halter gleichermaßen, so dass man 50:50 quotiert.
Hat jetzt einer der beiden Fahrer etwas falsch gemacht (zu schnell, rote Ampel usw.), dann verschiebt sich die Schadensquote von da - bis hin zu 100:0. Letzteres ist aber die Ausnahme, da kaum einer von uns wie ein idealer Autofahrer reagiert. Hier kommt es auf Nuancen an - und da kann ein Anwalt sehr hilfreich sein, den Sachverhalt mit Bedacht darzustellen und die Darlegungs- und Beweislast zu beachten.
……. und die Moral von der Geschicht: fahre Dein Auto ohne Anwalt nicht.
Gruß
Hermann