Seitenairbag Golf 5

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,
ich habe einen neuen Sitz mit lederausstattung in meinen Golf 5 gebaut dieser hat keinen seitenairbag mehr nun leuchtet meine airbaglampe. Wie bekomme ich die wieder aus ... hat da jemand nen Widerstandswert ?

thanks for comments

14 Antworten

Nen Widerstandswert wirste hier wohl nicht bekommen. Da Arbeiten an Airbag´s ungeschultem Personal untersagt ist. Und dazu auch noch gefährlich.

Re: Seitenairbag Golf 5

Zitat:

Original geschrieben von A8BJ95V6


Hallo,
ich habe einen neuen Sitz mit lederausstattung in meinen Golf 5 gebaut dieser hat keinen seitenairbag mehr nun leuchtet meine airbaglampe. Wie bekomme ich die wieder aus ... hat da jemand nen Widerstandswert ?

thanks for comments

Dein Fahrzeug hat, nachdem Du gegen das SprengG. verstoßen hast, nun keine ABE mehr und darf somit nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr ( Geltungsbereich der STVZO und STVO ) bewegt werden !

Re: Seitenairbag Golf 5

Zitat:

Original geschrieben von A8BJ95V6


Hallo,
ich habe einen neuen Sitz mit lederausstattung in meinen Golf 5 gebaut dieser hat keinen seitenairbag mehr nun leuchtet meine airbaglampe. Wie bekomme ich die wieder aus ... hat da jemand nen Widerstandswert ?

(1) Warum baut man sich einen Sitz ein, der eine schlechtere Sicherheitsausstattung hat?

(2) Hat Dein neuer Sitz denn überhaupt einen Sitzsensor und hast Du diesen
angeschlossen? Ansonsten lösen, wenn Du Pech hast, Deine gesamten
Airbags nicht mehr korrekt aus!

(3) Steuergerät muß vermutlich von VW passend umkonfiguriert werden und
zurückgesetzt werden.

Re: Re: Seitenairbag Golf 5

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Dein Fahrzeug hat, nachdem Du gegen das SprengG. verstoßen hast,

Wo steht das? Er hat ja anscheinend den kompletten Sitz als Einheit ausgebaut und nicht den Airbag aus dem Sitz.

Zitat:

nun keine ABE mehr und darf somit nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr ( Geltungsbereich der STVZO und STVO ) bewegt werden !

Wie kommst Du bitte darauf?

Ähnliche Themen

Ob der Airbag im Sitz ist, ist völlig egal !
Laut SprengG. ist der UMGANG mit Airbags NUR gewerblich MIT Sachkundenachweiß zulässig !

Da vorsätzlich ein sicherheitsrelevantes System manipuliert wurde, und damit das Airbagsystem nicht mehr korrekt arbeitet, und aus dem Verstoß gegen das SprengG. folgt :
Das Fahrzeug hat keine BE mehr !

Anhang zum Thema : UMGANG mit AIRBAGS !
Das PDF-Dokument wurde freundlicherweise von Totti_Amun, Moderator des Forums; einmal eingestellt !

Alle anderen informationen kann man im SprengG. nachlesen !

muss mich auch anschließen, warum baut man einen sitz mit airbag aus und einen ohne ein??

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Ob der Airbag im Sitz ist, ist völlig egal !

Das sehe ich nicht so, da er an dem Airbag garnicht gearbeitet hat!

Er hat einen Sitz ausgebaut, der als Untereinheit einen Airbag enthält.

Zitat:

Laut SprengG. ist der UMGANG mit Airbags NUR gewerblich MIT Sachkundenachweiß zulässig !

Nach dieser Logik, dürfte man ohne die Erlaubnis am Auto garnichts mehr machen, da im Auto als Einheit ein Airbag verbaut ist.

Zitat:

Da vorsätzlich ein sicherheitsrelevantes System manipuliert wurde, und damit das Airbagsystem nicht mehr korrekt arbeitet, und aus dem Verstoß gegen das SprengG. folgt :
Das Fahrzeug hat keine BE mehr !

Während man sich vielleicht darüber streiten kann, ob man den Sitz ausbauen darf, aber das ist nun wirklich völliger Unsinn. Was hat bitte der Verstoß gegen das SprengG mit der BE zu tun? Richtig, garnichts. Oder hat Dein Fahrzeug, wenn es jemand anderes klaut, auch keine BE mehr?

Zitat:

Alle anderen informationen kann man im SprengG. nachlesen !

Das SprengG hat aber nichts mit der BE zu tun!

@thefox

Wie Du das siehst ist WURSCHT !

Zu diesem Thema gibt es inzwischen genug Postings, in denen Du es auch nachlesen kannst !

Desweiteren ist die Gesetzeslage eindeutig !

Informiere Dich korekt !

Desweiteren kann das Fahrzeug keine BE mehr haben, da:
-TÜV Abnahme nicht erfolgt ist,
-Erforderliche Registrierung beim Hersteller nicht erfolgt ist,
-Erforderliche Deaktivierungsmaßnahmen nicht erfolgt sind !

Weiterer Verstoß gegen das SprengG:
Lagerung des ausgebauten Sitzes incl. Airbag ist für Privatpersonen nicht zulässig !

> Wie Du das siehst ist WURSCHT !

Richtig. Genauso wurscht ist Deine Meinung.

> Zu diesem Thema gibt es inzwischen genug Postings,
> in denen Du es auch nachlesen kannst !

Postings sind ziemlich uninteressant. Interessant
sind Gesetze und entsprechende Urteile, die ev.
Unklarheiten beseitigen.

> Desweiteren ist die Gesetzeslage eindeutig !

Deswegen meine Ursprungsfrage, auf welches Gesetz
Du Dich da beziehst. Das SprengG hat nun einmal mit
der BE rein garnichts zu tun.

> Informiere Dich korekt !

Deswegen die Frage nach Quellen!

> Desweiteren kann das Fahrzeug keine BE mehr haben, da:
> -TÜV Abnahme nicht erfolgt ist,
> -Erforderliche Registrierung beim Hersteller nicht erfolgt ist,
> -Erforderliche Deaktivierungsmaßnahmen nicht erfolgt sind !

Nun wollen wir uns mal nicht rausreden! Darum ging es
überhaupt nicht.

> Weiterer Verstoß gegen das SprengG:

Auch wenn Du es nicht verstehen willst: ein Verstoß gegen
das SprengG hat mit einem Erlöschen der BE nichts zu tun.

Hach Leute, was ist nur zur Zeit im Forum los ? Ein dauerndes rumgekotze und gegenseitiges angeschreie ist das hier...

Gibt es denn niemanden mehr der sachlich und ruhig eine Antwwort geben kann ? Immer gleich mit dem dicken Hammer druff...

Mal zurück zur Frage: Was meinst du mit "Widerstandswert" ? Ich empfehle den Gang zu einer VW-Werkstatt, dort wird dir bestimmt geholfen und dort kann dir auch ein freundlicher KFZ-Meister einen Rat zum Ein- oder Umbau deises Sitzes geben.

In diesem Sinne... Schönen Abend !

Aus den Bestimmungen des SprengG. geht hervor, daß durch unsachgemäßen UMGANG mit dem Airbagsystem durch nicht autorisierte Personen ein Erlöschen der BE die Folge ist; dies resultiert aus der " Nachweißpflicht "und der zwingend erfordelichen Registrierung beim Hersteller, welche NUR durch autorisierte Fachbetriebe möglich ist !
Falls Du andere Informationen hast, bitte ich um Verlinkung oder Nachweiß Deiner Qellen.

Fakt ist, er hat am Airbag gearbeitet !
Allein durch das Trennen der Steckverbindung unterm Sitz,der zum Airbag führt ! Wäre der Hochgegangen dabei und er hätte was abbekommen,hätte keine versicherung der welt auch nur einen Pfennig rausgetan !

Fakt ist auch das er den Sitz NICHT daheim lagern darf !
Da kann er sich anstellen wie er möchte !

Fakt ist auch das sein Fahrzeug momentan mit einem deaktivem Airbag System rumfährt. Sollte ein Unfall passieren, bei dem jemand verletzungen erleidet, die durch den Airbag hätten vermieden werden könnten, wird auch hier die Versicherung nicht zahlen, bzw. regresspflichtig werden.

Richtig ist zudem das sämtliche Airbag Änderungen durch eine Werkstatt zu erfolgen haben und auch dem hersteller (Audi/VW/wemauchimmer) gemeldet werden MÜSSEN !

Im übrigen mal eine Antwort von VW, auf eine Anfrage Lenkradairbag-Ausbau :
*****************************************
Sehr geehrter Herr xxxxx,

vielen Dank fuer Ihre Anfrage.

Einer Airbagdeaktivierung, zum Beispiel zum Tausch des Airbaglenkrades
gegen ein Sportlenkrad ohne Airbag, stimmen wir nicht zu.
Ausnahmegenehmigungen zur Deaktivierung des Fahrerairbags werden nur
an Personen erteilt, die aufgrund einer Behinderung beim Ausloesen des
Airbags gefaehrdet werden koennten.

Sollten Sie sich dennoch zum Ausbau des Airbaglenkrades entscheiden, so
handelt es sich hierbei um eine sicherheitsrelevante Aenderung am
Fahrzeug, die zum Erloeschen der Typgenehmigung (ABE) fuehrt. Aus
diesem Grund muss das Fahrzeug einer amtlich anerkannten Pruefstelle,
zum Beispiel TUeV oder DEKRA, zur Abnahme vorgefuehrt werden.

Wir bedauern, Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen zu koennen.

Mit freundlichen Gruessen

i.V. Bernd Schmitter i.V. Katja Schott

Hier ein kleines Beispiel:
( Verweis zu einer Seite von Totti_Amun, Moderator ):
ZITAT :
**************************************************
Hier der Link zu einem Kurz-Movie auf meiner Homepage.

Airbagsprengung, sind 2.6MB...

Gedacht war, daß der Karton hochfliegt...

http://www.surf-forum.com/data/airbag.avi

**************************************************

Nach Betrachtung des Kurzfilmes sollte man wissen, warum SACHKUNDE beim Umgang mit Airbags sinnvoll ist !

Zitat:

Original geschrieben von vagtuning


Im übrigen mal eine Antwort von VW, auf eine Anfrage Lenkradairbag-Ausbau :

Hallo !

Damit dürfte dann auch alles gesagt sein.
Und Tipps, wie man einen Widerstand einbaut, damit die Airbagleuchte ausgeht, wird es hier nicht geben.

*Closed*

Ähnliche Themen