Seit Kauf nur Probleme
Hallo leute
Ich habe letze woche also am 18.03.08 ein Kaufvertrag abschgeschlossen für mein Opel Astra F! Das Auto ist scheckheft gepflegt erst bei 65 000 km 2. hand boardcomputer, elektrische fensterheber, klima, servo,zentralverrieglung!kein Rost weil es ein Garagen Fahrzeug war, also eigendlich gut im schuss! einzigste was ich noch am auto machen muss war Öl wechel, laut Händler! Im Auto stank es auch aber er meinte das der Vorbesitzer viele Wunderbäume im auto hatte und man das Auto nur lüften muss damit der gestank verfliegt. Ich dachte wenn ich das Auto ordentlich wasche geht das schon raus!
Ich lüftete das Auto erst mal (Ohne erfolg) dann leste ich im Internet das man mit essig auch gerüche neutralisiren kann! ( auch ohne erfolg) so Putze ich erst mal alles gründlich und merkte das das auto vom beifahrersitz bis nach hinten, also bis zum rücksitz vom boden stank! Ich war mir sicher das man im Auto was verschüttet hatte und baute den Teppich vorne beim beifahrer raus! und später den Sitz so sah ich was unterm Teppich war! vorne unter der Stoffmatte kriechte es schon! ich reinigte alles gründlich und mietete mir sogar ein Nasstrocksauger und reinigte den Teppich vorne und hinten! eine neue Stoffmatte hollte ich mir aus dem schrott! weil das alte auch eklig stank!
Ich hab gestern bei einer Reinigung gefragt ob die den Teppich Vollständig reinigen könnten! da hieß es als sie das sahen das des verschimmelt wäre und das man des nciht mehr vollständig wegbekommt! man könnte es reinigen und es würde 2 tage neutral riechen aber es würde schon am 3. tag wieder stinken! Sie sagten das man am besten zu Händler geht und das Auto zurück gibt oder man den Teppich auswecheln lässt!
Meine Sorge jetzt:
Als ich das auto kauf und am preis handelte hat er mir angeboten das er das auto 390 euro mir billiger überlässt wenn ich die auf die garantie verzichte! was ich auch tat!
Im Vertrag hat er das so formuliert:
Der Käufer verzichter freiwillig auf die gesetzliche Gewährleistung in der Höhe von 390 Euro.
Könnte ich gesetzlich das Auto zurück geben?
Und Könnte ich von ihm die Nebenkosten die ich bisher für die reinigung ausgab verlangen?
23 Antworten
zumindest ist das ein (für mich) erheblicher mangel. aber das muss ja faul riechen... sowas kommt net von wunderbäumen!! was war das für ein händler?! ich würde hingehn und ihn damit konfrontieren! er wird zwar sagen, das er nix wusste, aber wenn er ein auto verkaufen will, müsste er es selber gelüftet haben, also doch was gewusst haben, das zumindest etwas nicht normal is!
aber nen rückgaberecht solltest du auf jeden fall haben!!.
gib ma nen paar mehr daten zum auto.also bj. etc. und was du gelöhnt hast.
nen neuen teppisch für vorne bekommste auch auffem schrott! sind ja alle astras gleich in dem bereich! würde, wenn der preis gut is und so nix am auto is, den wagen behalten und die zwei stunden arbeit und den 20er noch investieren.
Hi!
Ich bin gelernte Verkäuferin. So weit ich weiß, kannst du den Wagen zurückgeben oder den Händler dazu bringen, dir den Wagen auf seine Kosten zu reinigen. Sorgen wegen der Garantie musst du dir nicht machen, die ist ja nur da um was zu ersetzen wenn was kaputt geht. Aber bei Mängel und arglistig verschwiegenen Mängeln kannst du auch ohne Garantie dein Recht beim Händler verlangen.
Gruß, Mandy
Ez war 1996!
Ich hab vor am Di zum Händler zu gehn und mit ihm darüber zu reden aber ich will vorbereitet sein für den Fall wenn er ncihts akzeptiert! Normalerweiße hat man doch 14 tage rückgaberecht oder?
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Also wenn er das Auto nciht reinigen will bzw. das Auto nciht zurück nehmen will darf ich mit Anwalt drohen!
Klar. Ich würd locker flockig sagen: "Tja wenn das so ist, frag ich doch gleich mal meinen Anwalt." Und nebenbei das Handy zücken. ^^
z.b.
oder die karre zurück geben und für 600eus weniger nen anderen kaufen!
der preis is heftig!! der hat das ding auf fordermann bringen zu lassen. hast du ne rechtschutz? oder bist adac plus mitglied?
Leute, bitte werft nicht Garantie, Gewährleistung und Rückgabe in einen Topf. Da gibt es riesen Unterschiede.
1.) Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers/Herstellers und kann ausgeschlossen werden. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ebenso ist Kulanz rein freiwillig.
2.) Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und ist zwischen Verkäufer und Käufer. Ein Privatmann kann eine Gewährleistung ausschließen, ein Gewerblicher Händler kann es definitiv nicht. Die Klausel ist nicht rechtsgültig. Die Formulierung "Bastlerfahrzeug" ist oder war eine Formel zum ausschließen der Gewährleistung wobei ich mir nicht sicher bin ob das noch Aktuell ist.
3.) Ein Rückgaberecht gibt es in dem Sinne nicht. Nur bei Käufen aus dem Fernabgesetz (Internet, Katalog, Telefon, Fax,..) kann binnen 2 Wochen ein Artikel zurückgegeben werden weil der Käufer die Beschaffenheit bei bestellung nicht überprüfen kann. Im Handel hat er den Artikel (hier das Auto) vor Augen und daher trifft das hier nicht zu.
Allerdings: Nach 2 erfolglosen Instandsetzungen des Händlers (vorraussetzung ist es handelt sich um einen Gewährleistungsfall) kann die Wandlung durchgeführt werden. Das bedeutet du bekommst den Kaufpreis zurück. Jedoch kann eine Nutzungspauschale ( 1/36 je Monat) abgezogen werden. Das dürfte in dem Fall aber keineswegs vorkommen.)
WENN überhaupt handelt es sich um einen Gewährleistungsfall. Allerdings ist der Mangel schon bei Kauf bekannt gewesen und trat nicht im Nachhinein auf. Das macht die ganze Sache schwierig. Ich persönlich glaube schon fast dass der Händler es arglistig verschwiegen hat (was aber schwer nachzuweisen ist.) und dich im guten Glauben gelassen hat. Rechtlich sieht es wohl schwierig aus.
Probieren kann man es natürlich erst auf die freundliche Art, hilft das nicht kann man versuchen mit Druck zu arbeiten (z.b. hinweisen dass die Gewährleistung nicht ausschließbar ist). Ich wette der Händler kennt auch nicht alle seine Rechte und Pflichten. Vor der Tür den Lauten machen und mit Anwalt drohen ist eher lächerlicht weil A) der Händler wahrscheinlich leider im Recht ist und B) für 2000 € der Sachwert schon relativ gering ist.
PS: Ich kaufe meine Autos nur bei großen deutschen Händlern in der Region. Nie wieder kaufe ich bei... lassen wir das 😉
Das kann ich leider nicht beurteilen.
Es ist ja leider kein technischer Mangel und leider war dieser Mangel schon bei Kauf vorhanden. Du wusstest davon und hast das Fahrzeug wissentlich gekauft. Nur ein Richter kann aufgrund eines KFZ Sachverständigen festlegen ob der Gestank als unzumutbarer bzw. schwerwiegender Mangel zu behandeln ist.
Fall A:
Du bekommst Recht - musst du dem Verkäufer aber das Recht zur Nachbesserung einräumen. Er muss den Mangel beheben. Schafft er dies 2x nicht kannst du den Wagen WANDELN, also Geld zurück. Vermutlich wird er dann aber den Wagen freiwillig zurücknehmen weil der Aufwand für ihn zu groß wird. Bei einem 30.000 € Auto sieht das natürlich ein bisschen anders aus. Zudem ist seine Klausel im Vertrag (ausschluss der Gewährleistung) nicht rechtens).
(NACH dem Rechtsspruch kannst du ggf. dann das Geld für die erfolglose Reinigung, Schadensersatz etc verlangen)
Fall B:
Du bekommst nicht Recht. Der Richter sagt du wusstest beim Kauf von dem Mangel und hast es in Kauf genommen. Du bleibst auf den Kosten sitzen.
Ich denke aber mit etwas Geschick und können kann man den Händler zum Einlenken bringen. Fakt ist nämlich dass die Klausel nicht rechtsgültig ist und ICH PERSÖNLICH von einer arglistigen Täuschung ausgehe. Dann kann man dem Händler vllt sogar schriftlich mitteilen dass man per Anwalt den Sachverhalt "überprüfen" möchte.
Wildes gegröhle im Verkaufsraum mit Handy in der Hand bringt da nicht den Effekt.
Hab grad mal noch ein bisschen nachgedacht. Man kann den Mangel 2deutig sehen.
Einerseits ist es ein offener Mangel. Den Geruch merkt man sofort.
Andererseits ist es auch ein versteckter Mangel. Der Schimmel wurde ja erst beim Reinigen und Ausbau entdeckt.
Und ausserdem bin ich davon ausgegangen, das der Threadersteller ein vernüftiger Mensch ist und sich anständig benimmt 😉.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Rike19
Hab grad mal noch ein bisschen nachgedacht. Man kann den Mangel 2deutig sehen.
Einerseits ist es ein offener Mangel. Den Geruch merkt man sofort.
Andererseits ist es auch ein versteckter Mangel. Der Schimmel wurde ja erst beim Reinigen und Ausbau entdeckt.Und ausserdem bin ich davon ausgegangen, das der Threadersteller ein vernüftiger Mensch ist und sich anständig benimmt 😉.
Gruß
Das ist ein gutes Argument mit dem Schimmel, hab das so noch gar nicht gesehen (schon späte Stunde 😉 .
Auch Ich bin überzeugt dass sich der TE benimmt 🙂
Drücken wir dem TE auf jeden Fall die Daumen. Hab leider keine Rechtsschutzversicherung aber je mehr man hier ließt desto mehr möchte man eine haben.
Ich würds mir stark überlegen mim klagen 🙄. Hab Ähnliches durch (kein Auto) und auch Recht bekommen, allerdings hats knapp 2 Jahre gedauert und ist am Ende +-0 ausgegangen. Außer verlorener Nerven hatte ich nix davon.
Man kann als Kläger Recht bekommen und sieht sein Geld trotzdem nie wieder. Der Beklagte kann ewig in Einspruch gehn, was sich ewig hinzieht und teuer wird, sollte man keine Rechtsschutz haben.