SEHR WICHTIG: Lastindex für Sommerreifen 235/45 R17

VW Passat B6/3C

Hallo zusammen

Ich habe auf meinem Passat ab Werk die Sommerreifen 235/45 R17 bekommen.

Jetzt muss ich neue bestellen und ich hab sie eingestellt beim Garagisten.

Dieser sagt mir, dass der Passat Lastindex 97 braucht.

Bei meinen jetzigen Winterreifen 205.... habe ich Lastindex 94.

Muss ich unbedingt 97er nehmen??

Wo finde ich diese Angaben im Bordbuch oder auf dem Fahrzeugschein??

Kann mir da jemand helfen??

Währe froh um rasche info, da ich das schnell wissen muss.

Vielleicht gibt es ja eine Tabelle, wo man das rauslesen kann.

danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von RomanA6


und beim tdi kommt auch nicht die abnehmende traglast der reifen ab 210kmh zu tragen, der läuft ja nicht viel mehr!
Falsch,

der verändernde LI hängt nicht mit der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs zusammen, sondern mit der zulässigen Geschwindigkeit des Reifens.

Ist das Fahrzeug "langsam", dann kann man auch einen "langsamen" Reifen benutzen, der einen kleineren LI hat, Benutzt man einen "schnellen" Reifen, dann muss der auch einen höheren LI haben.

falsch und quatsch! es hängt sehr wohl von der gefahrenen geschwindigkeit ab! wenn mein fahrzeug garnicht 210kmh läuft, trifft es garnicht zu! nur bei vmax und dann logischerweise reifen ab H (weil erst die bis 210 zugelassen sind) und größer.

bei fahrzeugen mit einer vmax ab 210 (trifft auch knapp den 170ps tdi):

die traglast der reifen nimmt mit zunehmender geschwindigkeit ab, sprich ein LI91 als V reifen, der normal eine traglast von 615kg hätte, hat bei 220kmh nur mehr 97% seiner traglast (von 615kg)...~596kg bei 220kmh...bei 230kmh hätte er nur mehr 94% (~578kg).

sprich die 615kg für LI91 gelten nicht immer!

aber wie jeder aus der tabelle sehen kann, trifft das auf einen tdi garnicht zu, weil er erstens garnicht so schnell geht und/oder garnicht so schwer ist!

ein 91er in V: wäre erst bei 240kmh knapp ~560kg...also 1120kg auf der achse...und so schnell ist kein tdi eingetragen! und selbst dann gibt es die möglichkeit den reifen als W oder Y zu fahren, wie es eigentlich meistens schon der fall ist.

daher ist ein 91er in V oder höher für jeden tdi passat fahrbar, egal was in den papieren steht! für tdi's mit vmax bis 210 (zb 140er) sogar als H!

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hier etwas zur reifenbindung:

Die Reifenbindung für PKW wurde vor einigen Jahren mit dem Argument der Wettbewerbsverzerrung im Rahmen der EU abgeschafft. Man darf also alle Reifenfabrikate in der im Fahrzeugschein (Ziffer 20 bis 23) beschriebenen Größe fahren, obwohl unter Ziffer 33 nur bestimmte Marken freigegeben sind.

Dies stimmt jedoch nicht für z.B 3-Liter-Autos. Bei diesen Fahrzeugen wird der geringe Treibstoffverbrauch zum Teil durch bestimmte Reifeneigenschaften erreicht.
Bei solchen Fahrzeugen verliert man also auch den Steuervorteil, wenn man z.B. auf einen breiteren Reifen auf Alufelgen umrüstet.

Aber auch bei Krafträdern besteht nach wie vor die Reifenbindung des Motorradherstellers. Diese kann jedoch mit einer Freigabe eines anderen Reifenherstellers umgangen werden. Diese Reifen, vorrausgesetzt sie werden in den freigegebenen Größen montiert, sind auch nicht änderungsabnahmepflichtig.

hier noch was zu lesen auf der ADAC seite:

www.adac.de/.../default.aspx

unter punkt 'Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen?'

da steht das mit dem LI und auch der abnehmenden tragfähigkeit, ob es nun roadwin passt oder nicht...das ganze bezieht sich auf eine EU richtlinie...und die gilt für alle.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Ja, die Erde ist eine Scheibe, wenn sich nur zwei finden, die sich gegenseitig in einem Forum das bestätigen

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von nanimarc


Nun mach mal nicht die Pferde scheu, die Hinweise die bisher hier gegeben wurden sind völlig OK.
Nachzulesen hier: http://www.reifen-server.de/kfzshop/download/bereifung.pdf
Liest Du eigentlich die Links, die Du hier setzt?

Eher wohl nicht, schaue mal nach Seite 2, Punkt 3A und vergleiche das mit dieser Aussage:

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von RomanA6


..., egal was in den papieren steht! für tdi's mit vmax bis 210 (zb 140er) sogar als H!
und immer noch "völlig OK" ?

---

Da hier auch einiges an Fahrwerks- und Reifentuning gemacht wird, hätte man vielleicht auch erst überlegen sollen, ob man so einfach mitteilt, dass die Herstellerbindung angeblich nicht mehr existiert und einfach die zwei Bedingungen unterschlägt.

Die Herstellerbindung existiert weiterhin, es besteht nur dann eine Ausnahme davon,
- wenn die verwendete Rad/Reifenkombination einer genormten Standard-Größe entsprecht, also in der ETRTO aufgeführt ist,
- oder wenn eine Begutachtung und Abnahme erfolgt ist,
- oder wenn von dem Hersteller des verwendeten Reifens eine Freigabe für die benutze Felgenabmessungen vorhanden ist.

Das ist auch in dem verlinkten Dokument unter Punkt "H" einfach nur falsch. Vielleicht sollte man dafür ein etwas verbindlicheres Dokument des TÜV-Süd heranziehen.
http://www.z1z1.de/technik/gesetzliches/reifenbindung.html

Da ist dann auch der Griff ins Klo mit dem "völlig OK",.

Aber klopft euch mal weiterhin gegenseitig auf die Schultern. Ihr seit ja immer fein raus, wenn hier jemand diesen Ratschlägen folgt und sich dank eines Mängelscheins oder verweigerter HU ganz schnell vier neue, dann wirklich zulässige Reifen kaufen muss, müsst ihr ja nicht bezahlen und der "Dank" wird euch ganz sicher sein.
Weiter so.

Bevor einer glaubt was du hier verbreitest :

Es ist völliger Unsinn, da du nicht in der Lage bist die geschriebenen (offiziellen) Texte richtig zu interpretieren.

Die V-Max Geschichte bei TDI´s:
Traglastabschläge gelten nur bei Geschwindigkeiten über 210 km/ h und da ist die eingetragene Höchstgeschwindigkeit maßgeblich. Ausserdem gilt das Ganze erst bei Reifen ab der Geschwindigkeitskathegorie V.
V-Reifen haben bei 240 km /h nur noch 90 % ihrer Tragfähigkeit. Da das Fahrzeug aber gar keine 240 km /h schnell ist .
Das Einzige was nicht ganz richtig an Romans Beitrag ist, daß man einen H-Reifen Fahren kann, denn ein 140 PS TDI muss: Speedindex (Topspeed z.B. 209 Km /h plus 6,5 km/H plus 1 % ( 215 *0,01= 2,15) ) V haben da der Reifen inklusive der Toleranzen für 217,5 km/h zugelassen sein muss. Dieses erfüllt ein H-Reifen nicht.

Zu deinem Link im Vergleich zu meinem Link: hast du auch mal auf das Datum der Veröffentlichung geschaut ?

Klingelt jetzt was ?

Sorry für meinen angewandten Ton, aber du hast es provoziert.

Ja, da muss man nun um sein Image hier kämpfen, und bloß von den bemängelten Punkten ablenken und immer so schön im Einklang, weil zwei mal Minus wohl plus ergeben muss.

Was sollen die ganzen Links beweisen, die merkwürdigerweise genau nicht zu den gesetzlichen Vorschriften zeigen?

Nachweis, dass die StVZO, TÜV-Vorgaben zur Durchführung von HU/ Abnahmen und geltende Rechtsprechung falsch ist?

Zeigt doch mal eine Kopie einer Mail, wo ihr den TÜV-Süd für dessen Dienstanweisung 15/00 aus 2004 mal so richtig erklärt, wie es funktioniert. Der hat es geschrieben, ich nur verlinkt.

Immer wieder das Selbe hier: nicht die Vorschriften stören, da kann man sich irgendwas im Netz zusammensuchen, was einem besser gefällt. Was stört ist nur der, der darauf hinweist, dass man Blödsinn erzählt hat.

Also was nun, tretet Ihr mit euren geballtem Fachwissen und Links gegen den TÜV-Süd (Produktbindung) und das KBA ("H"-Reifen bei PKW mit bbH 209 km/h und EU-Typprüfung zulässig) nun an oder reicht es doch nur in einer virtuellen Umgebung für die dicke Hose aber schon nicht mehr, um in der Realität wenigsten Luft stinken zu lassen?

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sorry roadwin, aber du willst anscheinend nichts verstehen...ob es ev. am allgemeinen verstehen können liegt, kann ich nicht sagen, ich kenn dich nicht.

damit ist das hier erledigt, wenn man nicht mal der ADAC seite glaubt, sorry....aber das wird mir echt zu blöd.

Zitat:

Original geschrieben von RomanA6


wenn man nicht mal der ADAC seite glaubt, sorry....

Also hat der Gesetzgeber keine Ahnung?

Schreibst Du das nun auch zum KBA, damit man dort die Vorschriften gem. den ADAC-Vorgaben korrigieren kann?

Zitat:

aber das wird mir echt zu blöd.

also dann doch nur die große Welle gemacht und dann kneifen, wenn es drauf an kommt

😁

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von RomanA6


wenn man nicht mal der ADAC seite glaubt, sorry....
Also hat der Gesetzgeber keine Ahnung?

Schreibst Du das nun auch zum KBA, damit man dort die Vorschriften gem. den ADAC-Vorgaben korrigieren kann?

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

aber das wird mir echt zu blöd.

also dann doch nur die große Welle gemacht und dann kneifen, wenn es drauf an kommt
😁

ok, also du kannst anscheinend nicht verstehen...das ist eine eu richtlinie!

Da sich hier sowieso alle das Maul zerfetzten kann ich ja meinen Senf auch noch dazu geben:

Fahre den 140 PS CR Diesel von 2009,
in den Papieren steht 205 / 55 16R 91H genauso bin ich den Winter auch mit den original Adelaid-Felgen gefahren, klar waren da vorher die Überdimensionierten 215 55 16R 97W Pirelli P7 drauf, die jetzt übrigens zum Verkauf stehen. Warum größere Reifen kaufen als in den Papieren stehen, sicherlich wird mir das jetzt einer erklären mit v-max und so, ((aber für was gibt es eigentlich die v-max - Warnung und den hübschen Sicherheitsaufkleber.....ja klar wer will das schon))

Jedenfalls fahre ich jetzt 225 / 40 R18 92W im Sommer und werde mir da auch keine Gedanken machen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von RomanA6


ok, also du kannst anscheinend nicht verstehen...

Wer hier was oder ob anders herum, klären wir ganz schnell:

Zitat:

das ist eine eu richtlinie!

Und Du weißt auch, was "Richtlinie" bedeutet, weil Du auch mit "Richtgeschwindigkeit" korrekt umgehen kannst?

Und nun ?

Rechts oben ist das Fenster der Suchmaschine und bitte nicht mit den Links, dass es für "Richt-" zwei verschiedene Bedeutungen gäbe.

edit:
ich lasse Dir sogar das letzte Wort,
denn Du bist ja hier der Experte 😉

@TE: ich denke es ist alles klar, oder noch fragen offen?

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von RomanA6


ok, also du kannst anscheinend nicht verstehen...
Wer hier was oder ob anders herum, klären wir ganz schnell:

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

das ist eine eu richtlinie!

Und Du weißt auch, was "Richtlinie" bedeutet, weil Du auch mit "Richtgeschwindigkeit" korrekt umgehen kannst?

Und nun ?

Rechts oben ist das Fenster der Suchmaschine und bitte nicht mit den Links, dass es für "Richt-" zwei verschiedene Bedeutungen gäbe.

eine EU richtlinie ist eine gesetzesnorm und jeder EU mitgliedsstaat ist verpflichtet diese umzusetzen...das ist nichts freiwilliges wie die richtgeschwindigkeit auf der autobahn.

und die hier besprochenen dinge (LI und traglast) basieren aus dem jahr 2004:

Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG

aber erkläre das einem der sowieso nichts versteht bzw verstehen will, ein sinnloses unterfangen. anscheinend sind irgendwo in diesem land ferien.

hier noch ein auszug vom ADAC:

Neuerung seit Ende 2004 ¹):

In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Geschwindigkeitskennbuch­staben (Speed-Index) der Reifen deutlich über der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges (z.B. W-Reifen bis 270 km/h für ein Fahrzeug, das nicht schneller als 189 km/h fahren kann). Seit Ende 2004 ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Speed-Index zu fahren. Die Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-Index errechnen sich dabei aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (Ziffer 6) nach folgender Formel:

Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit.

Beispiel:

Skoda schreibt für einen Superb Classic 1,9 TDI Reifen mit dem Speed-Index W (bis 270 km/h) bzw. Y (bis 300 km/h) vor. Diese Reifen sind bei einer Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein von 189 km/h deutlich überdi­mensioniert. Mittels der oben genannten Formel reichen Reifen mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von Vmin = 197 km/h. Damit reichen Reifen mit dem Speed-Index H (bis 210 km/h) aus.

wenn du jetzt dieses beispiel immer noch nicht verstehst, dann tust du mir echt leid.

da stehen auch die von dir schon mal geschriebenen 6.5kmh mehr und 1%vmax, die du wahrscheinlich irgendwo abgeschrieben, jedoch nicht verstanden hast.

Zitat:

Original geschrieben von RomanA6


eine EU richtlinie ist eine gesetzesnorm

Falsch

Schaue in das Grundgesetz, wie Gesetze in Deutschland gemacht werden müssen, um eine Rechtswirksamkeit zu erhalten (Bundestag-> Bundesrat-> Bundespräsident-> Bundesanzeiger) und dann überlege, ob eine EU-Richtlinie diesen Weg geht und eine Rechtswirksamkeit erhalten kann oder verfassungswidrig wäre?

Muss also anders sein.

Zitat:

und jeder EU mitgliedsstaat ist verpflichtet diese umzusetzen...

Falsch

EU-Richtlinien können Fristen haben, bis zu deren Ablauf sie umgesetzt werden sollten.

Es ist schließlich eine Richtlinie und kein EU-Gesetz (die es auch gibt)

Zitat:

das ist nichts freiwilliges wie die richtgeschwindigkeit auf der autobahn.

Doch, ist es - erstmal

Zitat:

Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG

und das ist dann auch der Beweis, dass Du bisher völligen Quark geschrieben hast:

Wenn eine EU-Richtlinie bereits ein Gesetz ist, dann muss es keinen Erlass geben.

Wenn eine EU-Richtlinie bereits ein Gesetz ist, dann dann kann sie nicht als Grundlage für etwas anders dienen, dann gibt es doch nur ein "so und nicht anders", wäre doch dann Gesetzwidrig, wenn man etwas nur als Grundlage für etwas anders nehmen würde.

Hast Du dich jetzt geirrt oder das BMVBW etwas falsch gemacht?

Du kennst Dich nicht in der StVZO aus, Allgemeinheiten aus dem Grundgesetz irritieren Dich auch nicht und nun wird munter Europarecht mit überbordender Fantasie ersetzt, aber das Ergebnis ist immer gleich: ich habe nicht verstanden.

Lassen wir es, ich führe Dich hier ohnehin nur am Nasenring durch das Thema und irgendwann kramst Du noch in den internen Angelegenheiten der UN herum (UN sind die ECE-Richtlinien, das wäre der nächste Schritt mit der ECE-R30 gewesen) und erklärst Helgoland aus Deiner logischen Konsequenz heraus den Weltkrieg (was Die UN noch nicht kann, Du ihnen aber sicherlich klar machen könntest, wenn sie nur verstehen würden).

Passt schon, bevor Du mir noch erklären musst, dass Gott Dein Schüler ist, aber auch kein besonders Guter.

man du redest so ein blech, eine eu richtlinie muss in den eu staaten umgesetzt werden, dafür gibt es einen erlass.

aber du verstehst das sowieso nicht, also was solls. lächerlich....eigentlich sollte das hier geschossen werden, du willst es nicht verstehen.

hast du eigentlich irgendeinen link gelesen, wie zb den vom ADAC? anscheinend nicht, lese mal und versuche zu verstehen! aber wahrscheinlich hat für dich der ADAC auch keine ahnung.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


.....
Passt schon, bevor Du mir noch erklären musst, dass Gott Dein Schüler ist, aber auch kein besonders Guter.

Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigeit.

Solltest vielleicht mal deinen überaus ausführlichen Redeschwall mit Fakten bzw. Nachweisen untermauern. Wo ist denn nun deine gültige tüchtige Dienstanweisung 15/00 aus 2004 des TÜV ?

Ich lerne gerne hinzu, aber nur wenn ich das zu Lernende auch als gültig ansehen kann, dieses fehlt mir bei deinen Ausführungen jedoch völlig.

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