SEHR WICHTIG: Lastindex für Sommerreifen 235/45 R17

VW Passat B6/3C

Hallo zusammen

Ich habe auf meinem Passat ab Werk die Sommerreifen 235/45 R17 bekommen.

Jetzt muss ich neue bestellen und ich hab sie eingestellt beim Garagisten.

Dieser sagt mir, dass der Passat Lastindex 97 braucht.

Bei meinen jetzigen Winterreifen 205.... habe ich Lastindex 94.

Muss ich unbedingt 97er nehmen??

Wo finde ich diese Angaben im Bordbuch oder auf dem Fahrzeugschein??

Kann mir da jemand helfen??

Währe froh um rasche info, da ich das schnell wissen muss.

Vielleicht gibt es ja eine Tabelle, wo man das rauslesen kann.

danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von RomanA6


und beim tdi kommt auch nicht die abnehmende traglast der reifen ab 210kmh zu tragen, der läuft ja nicht viel mehr!
Falsch,

der verändernde LI hängt nicht mit der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs zusammen, sondern mit der zulässigen Geschwindigkeit des Reifens.

Ist das Fahrzeug "langsam", dann kann man auch einen "langsamen" Reifen benutzen, der einen kleineren LI hat, Benutzt man einen "schnellen" Reifen, dann muss der auch einen höheren LI haben.

falsch und quatsch! es hängt sehr wohl von der gefahrenen geschwindigkeit ab! wenn mein fahrzeug garnicht 210kmh läuft, trifft es garnicht zu! nur bei vmax und dann logischerweise reifen ab H (weil erst die bis 210 zugelassen sind) und größer.

bei fahrzeugen mit einer vmax ab 210 (trifft auch knapp den 170ps tdi):

die traglast der reifen nimmt mit zunehmender geschwindigkeit ab, sprich ein LI91 als V reifen, der normal eine traglast von 615kg hätte, hat bei 220kmh nur mehr 97% seiner traglast (von 615kg)...~596kg bei 220kmh...bei 230kmh hätte er nur mehr 94% (~578kg).

sprich die 615kg für LI91 gelten nicht immer!

aber wie jeder aus der tabelle sehen kann, trifft das auf einen tdi garnicht zu, weil er erstens garnicht so schnell geht und/oder garnicht so schwer ist!

ein 91er in V: wäre erst bei 240kmh knapp ~560kg...also 1120kg auf der achse...und so schnell ist kein tdi eingetragen! und selbst dann gibt es die möglichkeit den reifen als W oder Y zu fahren, wie es eigentlich meistens schon der fall ist.

daher ist ein 91er in V oder höher für jeden tdi passat fahrbar, egal was in den papieren steht! für tdi's mit vmax bis 210 (zb 140er) sogar als H!

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Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von RomanA6


nochmal...es ist egal! die abnehmende traglast gilt für beide fälle...hat damit garnichts zu tun welche art von zulassung oder genehmigung das fahrzeug hat.
Ja, Du bist ein absoluter Experte

sag mal, was ist eigentlich mit dir los?

nochmal für unseren pisa-absolventen: das die traglast abnimmt, steht in verbindung mit der temperatur, luftdruck im reifen...das sind physikalische gegebenheiten.

und jetzt erkläre uns mal, warum das von einer zulassung des fahrzeuges abhängen sollte?

und so ein beschissenes kommentar "Ja, Du bist ein absoluter Experte", kannst du dir sparen!

@ TE: du kannst einen 91er fahren, falls deine vmax bis 210 ist -> min. einen H, ansonsten min. V bzw alles drüber. damit ist alles gesagt. ansonsten hilft sicher jeder tüv/dekra oder reifenhändler gerne weiter.

Zitat:

Original geschrieben von RomanA6


nochmal für unseren pisa-absolventen:

Ob man sich da mal nicht auf der falschen Seite wähnt.

Zitat:

das die traglast abnimmt, steht in verbindung mit der temperatur, luftdruck im reifen...das sind physikalische gegebenheiten.

und jetzt erkläre uns mal, warum das von einer zulassung des fahrzeuges abhängen sollte?

Weil alle Deine "Begründungen" technischer Art sind, aber das interessiert nicht.

Ich hatte extra auf die Differenzierung zwischen "europaweiter" EU-Typprüfung und nationaler Einzelabnahme hingewiesen, also handelt es sich um eine rein verwaltungsrechtliche Angelegenheit. Die dummerweise bei Nichteinhaltung der Vorschriften der EU-Typprüfung selbige erlöschen lässt, umgangssprachlich auch bekannt als "Betriebserlaubnis erloschen".

Roman , ich weis ja nicht aber mein 140PS fährt gerade aus 215-220 macht auf dem GPRS 208
Jetzt sind drausen bald wieder >30 grad
Meinst nicht das es mit einem 91 bissl knapp werden kann im Sommer bei bei ner Berg ab Fahrt wo er locker auf 240 kommt ?
Zumal mein Kollege sein 170ps PD gerade aus 240 fährt!
Und bei den meisten steht 94 als kleinster wert im Schein! Das wird doch was zu heisen haben denke ich?

Sehr geehrte Vorredner,

IHR HABT JA BEIDE RECHT! Die technische Erklärung passt, auch der Hinweis auf die Formalien zur Betrieberlaubnis.
Die einzige Frage die bleibt, warum VW in der "Betriebserlaubnis (Typengenehmigung) höhere Anforderungen definiert als technisch nötig wären: Abzocke? Sicherheitstoleranz? Dummheit? Spekulation offen.
gruß geomensor

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Hallo,

dieser ganze Lastindex-Ramba-Zamba von VW ist für mich nicht ganz nachvollziehbar.
Wurde nicht ab einem Modelljahr (ich kann jetzt nicht genau sagen ab welchem) der Lastindex für Sommerbereifung Grösse 205/55 R16 von 94 auf 91 reduziert?
Wie gesagt, ich bin mir nicht ganz sicher und bitte darum nicht gleich verbal niedergeknüppelt zu werden.

Bei der Winterbereifung (205/55 R16) darf doch auch der LI 91 verwendet werden. Warum also nicht auch bei der Sommerbereifung in gleicher Grösse?

Ach ja, bei den 235ern sollte meiner Meinung nach der LI 94 ausreichen.

Gruss

RD

SuFu -> siehe letzte seite http://www.motor-talk.de/.../...94-passat-3c-variant-t2249076.html?...

Danke

Da geht's aber um schmale Winterreifen nicht um die 235 Sommerreifen

Zitat:

Original geschrieben von Marvw


Da geht's aber um schmale Winterreifen nicht um die 235 Sommerreifen

Hallo,

einfach mal den von geomensor erwähnten Link anklicken und die Dateianhänge des letzten Beitrags von Seite 2 und des ersten Beitrags von Seite 3 öffnen und lesen.

Gruss

RD

denke, das VW die 94 deshalb genommen hat, weil diese auch die schweren 6zylinder abdecken und damit alle modelle, egal wie schwer.

dennoch sind 91er für die leichteren modelle zulässig. ist ja auch logisch ein 91LI mit 615kg (achse 1230kg) und eine max. achslast von etwa 1120-1130kg beim tdi...der reifen kann da garnicht überfordert sein.

wers nicht glaubt kann ja mal bei tüv oder dekra nachfragen.

und wer meint 'aber es ist doch 94 eingetragen, dann muss man doch...', nun im winter gibt es auch die ausnahme, das man niedrigere geschwindigkeitsindexe fahren darf...das steht auch nicht in den papieren!

noch was: es ist absolut egal ob man da von 205er in 16" oder von 235 in 18 od 19" spricht. es geht nur darum, der reifen muss die achslast tragen und für den geschwindigkeitsbereich richtig sein. der rest ist egal, genauso, wenn einer früher eine reifenbindung (marke) hatte, diese gilt sein einiger zeit auch nicht mehr...auch wenn sie in den papieren steht! ausnahmen könnten, da bei spez hochleistungssportwagen sein, wie zb einem porsche GT oder so...aber ich glaube fahrer dieser fahrzeuge sind nicht hier *gg*

und auch nie vergessen, dass hier gegebene Hinweise ohne jede Gewähr und unter einem Pseudonym abgegeben werden.

Bitte unbedingt bei einem Sachverständigen an einer Hauptprüfstelle nachfragen, bevor man Last- oder Geschwindigkeitsindex nach unten verändert.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


und auch nie vergessen, dass hier gegebene Hinweise ohne jede Gewähr und unter einem Pseudonym abgegeben werden.

Bitte unbedingt bei einem Sachverständigen an einer Hauptprüfstelle nachfragen, bevor man Last- oder Geschwindigkeitsindex nach unten verändert.

naja solange der reifen die achslast schafft *gg*

und beim winterreifen kennt das doch wohl jeder, oder? wobei zu sagen ist, das man dann im cockpit gut sichtbar einen aufkleber mit der max erlaubten geschwindigkeit aufkleben muss! da muss ich auch keinen sachverständigen fragen.

denke jedoch, das es hier auch andere gibt...die das bestätigen können. und an sonsten macht das jeder tüv/dekra.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


und auch nie vergessen, dass hier gegebene Hinweise ohne jede Gewähr und unter einem Pseudonym abgegeben werden.

Bitte unbedingt bei einem Sachverständigen an einer Hauptprüfstelle nachfragen, bevor man Last- oder Geschwindigkeitsindex nach unten verändert.

Nun mach mal nicht die Pferde scheu, die Hinweise die bisher hier gegeben wurden sind völlig OK.

Nachzulesen hier:

http://www.reifen-server.de/kfzshop/download/bereifung.pdf

Zitat:

Original geschrieben von nanimarc



Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


und auch nie vergessen, dass hier gegebene Hinweise ohne jede Gewähr und unter einem Pseudonym abgegeben werden.

Bitte unbedingt bei einem Sachverständigen an einer Hauptprüfstelle nachfragen, bevor man Last- oder Geschwindigkeitsindex nach unten verändert.

Nun mach mal nicht die Pferde scheu, die Hinweise die bisher hier gegeben wurden sind völlig OK.
Nachzulesen hier: www.reifen-server.de/kfzshop/download/bereifung.pdf

danke marc, genau das habe ich auch hier geschrieben.

Ja, die Erde ist eine Scheibe, wenn sich nur zwei finden, die sich gegenseitig in einem Forum das bestätigen

Zitat:

Original geschrieben von nanimarc


Nun mach mal nicht die Pferde scheu, die Hinweise die bisher hier gegeben wurden sind völlig OK.
Nachzulesen hier: http://www.reifen-server.de/kfzshop/download/bereifung.pdf

Liest Du eigentlich die Links, die Du hier setzt?

Eher wohl nicht, schaue mal nach Seite 2, Punkt 3A und vergleiche das mit dieser Aussage:

Zitat:

Original geschrieben von RomanA6


..., egal was in den papieren steht! für tdi's mit vmax bis 210 (zb 140er) sogar als H!

und immer noch "völlig OK" ?

---

Da hier auch einiges an Fahrwerks- und Reifentuning gemacht wird, hätte man vielleicht auch erst überlegen sollen, ob man so einfach mitteilt, dass die Herstellerbindung angeblich nicht mehr existiert und einfach die zwei Bedingungen unterschlägt.

Die Herstellerbindung existiert weiterhin, es besteht nur dann eine Ausnahme davon,
- wenn die verwendete Rad/Reifenkombination einer genormten Standard-Größe entsprecht, also in der ETRTO aufgeführt ist,
- oder wenn eine Begutachtung und Abnahme erfolgt ist,
- oder wenn von dem Hersteller des verwendeten Reifens eine Freigabe für die benutze Felgenabmessungen vorhanden ist.

Das ist auch in dem verlinkten Dokument unter Punkt "H" einfach nur falsch. Vielleicht sollte man dafür ein etwas verbindlicheres Dokument des TÜV-Süd heranziehen.
unten, "Ausführlicher Text" beachten
http://www.z1z1.de/technik/gesetzliches/reifenbindung.html

Da ist dann auch der Griff ins Klo mit dem "völlig OK",.

Aber klopft euch mal weiterhin gegenseitig auf die Schultern. Ihr seit ja immer fein raus, wenn hier jemand diesen Ratschlägen folgt und sich dank eines Mängelscheins oder verweigerter HU ganz schnell vier neue, dann wirklich zulässige Reifen kaufen muss, müsst ihr ja nicht bezahlen und der "Dank" wird euch ganz sicher sein.
Weiter so.

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