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Section Control jetzt auch in Deutschland - Wunderwaffe gegen Raser, nur für noch mehr Sicherheit ?

BMW 3er F34 GT
Themenstarteram 20. August 2015 um 7:06

Auf der B6 in Niedersachsen gibt es schon eine 18-monatige "Probephase"...

Daß dabei jedes... Auto verdachtsunabhängig am Beginn und am Ende der langen Überwachungsstrecke, also 2x, fotografiert wird, Persönlichkeitsrechte verletzt werden könnten, scheint hier hier Datenschützer nicht zu stören.

Ein Rechner ermittelt dann die Durchschnittsgeschwindigkeit - das Knöllchen kommt vollautomatisch nach Hause ...

Durch diese weitere "Disziplinierung der Autofahrer" soll angeblich noch mehr Sicherheit erreicht werden.

"Etwas mehr" Geldeinnahmen dürften als "unbeabsichtigter Nebeneffekt" sicher auch anfallen ...

Beste Antwort im Thema
am 22. August 2015 um 20:23

Wie arrogant und dumm seid Ihr eigentlich? Das Ignorieren eines TL à la "ICH beherrsche meine Auto" nach oben ist nichts anderes als Selbstjustiz. Niemand von uns beherrscht sein Auto.

 

Diese ganze Diskussion ist unsinnig und überflüssig.

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Ich finde es praktisch. Wenn man am Anfang der Zone von Schleichern aufgehalten wird, kann man im hinteren Teil der Strecke wieder Zeit gutmachen. Solange man die Durchschnittgeschwindigkeit nicht überschreitet, passiert nichts. :D

Bei einem normalen Radarkasten zahlt man sofort, auch wenn man nur auf 10m mal etwas zu schnell war.

am 20. August 2015 um 12:17

Zitat:

@Rambello schrieb am 20. August 2015 um 12:24:58 Uhr:

Oder, man überholt einen "ängstlichen Schleicher" mit Vollgas und

fährt dann vor dem wieder gaaaanz langsam ... :D

(Der traut sich ja bestimmt nicht wieder zu überholen)

Was macht eigentlich der schlaue Knöllchen-Foto-Rechner, wenn man in der "Schleichzone" den Fahrer wechselt ?

Während der Fahrt wahrscheinlich verboten (auch schon vorgekommen),

aber bei einer kleinen Pause, weil einem z.B. schlecht wurde ? Rechtliche Bewertung ?

Duck und weg :rolleyes:

Darth Vader Helm an der Einfahrt und Miss Piggy Maske am Ende.

Dann wird Vorsatz draus und es kostet das Doppelte...

am 20. August 2015 um 12:21

Zitat:

@Rambello schrieb am 20. August 2015 um 12:24:58 Uhr:

Was macht eigentlich der schlaue Knöllchen-Foto-Rechner, wenn man in der "Schleichzone" den Fahrer wechselt ?

Während der Fahrt wahrscheinlich verboten (auch schon vorgekommen),

aber bei einer kleinen Pause, weil einem z.B. schlecht wurde ? Rechtliche Bewertung ?

Na da muss man aber schon schnell sein beim Wechseln, sonst holt man ja die Geschwindigkeit nicht raus um zu geblitzt zu werden. Klingt nach nem Wettbewerb :D

sowieso bis du auf einem Abschnitt im Durchschnitt schneller bist als die Maximalgeschwindigkeit musst du onehin ganz schön drauftreten....

Zitat:

@gogobln schrieb am 20. August 2015 um 11:40:45 Uhr:

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 20. August 2015 um 11:22:30 Uhr:

 

Das wurde doch schon überprüft und wurde meines Erachtens als nicht verfassungskonform eingestuft.

Hast du eine Quelle, die sich auf eine Prüfung des BVerG und dessen ablehnende Einschätzung bezieht?

Würde mich überraschen, dass das Land Niedersachsen einen 18-monatigen Pilotversuch mit einer durch das BVerfG als nicht verfassungskonform beschiedenen Technologie durchführt ;-)

Habe jetzt auf die Schnelle keine Quelle gefunden, allerdings scheint es so, als ob das Land Niedersachsen der festgestellten Rechtswidrigkeit von damals dadurch zu entgehen versucht, dass die Daten nur abrufbar sein sollen, wenn tatsächlich ein Geschwindigkeitsverstoß erkannt wurde.

Zitat:

@Rambello schrieb am 20. August 2015 um 09:06:32 Uhr:

Daß dabei jedes... Auto verdachtsunabhängig am Beginn und am Ende der langen Überwachungsstrecke, also 2x, fotografiert wird, Persönlichkeitsrechte verletzt werden könnten, scheint hier hier Datenschützer nicht zu stören.

Äh, seit wie vielen Jahren wird jedes Auto alle paar km von den tollen LKW-Mautbrücken erfasst? Amüsant wenn jetzt einer mit Datenschutz kommt.

In diesem Fall: Scheiss auf Datenschutz. Wenn jemand der Meinung ist er muss im Straßenverkehr Schumi spielen, dann soll er dafür auch bezahlen und seine Pappe sehr sehr lang abgeben.

Wenn ich sehe das mich jeden morgen zur gleichen Uhrzeit ein Audi mit Minimum 140 überholt, frage ich mich ob der Kerl nicht einfach mal früher aufstehen kann. Es ist in diesem Fall sein Problem. Wenn er seinen Lappen verliert ist mir das auch total egal. Macht den Job halt ein anderer.

Themenstarteram 20. August 2015 um 18:53

Ich komme deswegen mit "Datenschutz", weil doch bei Daskameras immer so eifrig darauf verwiesen wird und z.B. in Österreich 10000 € Strafe darauf stehen.

1. Dagegen, weil trotz aller Gesetze immer jemand (Polizei, Politik, Geheimdienst, besorgter Bürger) meint, die nationale Sicherheit bei Geschwindigkeitsüberschreitungen Sei wichtiger als ein drohender Überwachungsstaat.

2. Dafür, weil ich die Raser hasse, die am Blitzer (natürlich auf der linken Spur) zu blöde sind auf ihren Tacho zu schauen und mal eben zur Sicherheit auf X-20km/h bremsen und den restlichen "normalen" Verkehr in die Leitplanke zwingen.

Zitat:

@MartinBru schrieb am 20. August 2015 um 13:27:05 Uhr:

Ich finde es praktisch. Wenn man am Anfang der Zone von Schleichern aufgehalten wird, kann man im hinteren Teil der Strecke wieder Zeit gutmachen. Solange man die Durchschnittgeschwindigkeit nicht überschreitet, passiert nichts. :D

...

Man braucht nur einen Tacho, der die Durchschnittsgeschwindigkeit anzeigt. :D

Ganz einfach also.

;););)

Zitat:

@jettaflitzer schrieb am 20. August 2015 um 20:40:04 Uhr:

...

Wenn ich sehe das mich jeden morgen zur gleichen Uhrzeit ein Audi mit Minimum 140 überholt, frage ich mich ob der Kerl nicht einfach mal früher aufstehen kann. ...

Na und? Solange er dich nicht bedrängt / gefährdet, dann lass ihn doch fahren, oder???

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 20. August 2015 um 14:58:01 Uhr:

Habe jetzt auf die Schnelle keine Quelle gefunden, allerdings scheint es so, als ob das Land Niedersachsen der festgestellten Rechtswidrigkeit von damals dadurch zu entgehen versucht, dass die Daten nur abrufbar sein sollen, wenn tatsächlich ein Geschwindigkeitsverstoß erkannt wurde.

Wie soll das BVerfG über etwas entschieden haben, das es noch gar nicht gibt? Es gibt allerdings eine Entscheidung, die möglicherweise übertragbar ist: Info zu BVerfG, 2 BvR 941/08.

Auszug: Von dieser Entscheidung sind alle Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen an Autobahnbrücken betroffen, bei denen nicht nur bei konkretem Tatverdacht geblitzt, sondern generell jeder vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer aufgezeichnet wird. Rechtlich nicht zu beanstanden sind dagegen Messungen, bei denen nur vom Verkehrssünder Aufzeichnungen gemacht werden.

Im vorliegenden Modellversuch handelt es sich um eine Kurzfristspeicherung. Sobald der Verkehrsteilnehmer den zweiten Punkt passiert hat und nicht zu schnell war, soll alles gelöscht werden. Man wird sehen, ob das ausreicht oder ob auch schon das Kurzfristspeichern aller Verkehrsteilnehmer als Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung angesehen wird.

Im Übrigen wundere ich mich nicht über Section Control, da punktuelle Blitzer offenbar bei vielen nicht ausreichen, um mehr als punktuell ihre Geschwindigkeit zu drosseln.

Zitat:

Man braucht nur einen Tacho, der die Durchschnittsgeschwindigkeit anzeigt. :D

Stimmt genau. Und die Autofahrer brauchen gute Instrumente im Fahrzeug. Die haben wir nämlich nicht.

Ein normaler Autofahrer kann das Tempo gar nicht korrekt berechnen. Dazu geht sein Tacho viel zu ungenau und das erlaubterweise von der Politik. Die Tachos zeigen immer mehr Tempo an als man tatsächlich fährt. Das ist so krass, dass bei Tempo 110km/h am Tacho die 100km/h gerade so mal erreicht werden und das ist immer noch erlaubt.

Was dann passiert sieht man in Wien bzw. Österreich sehr schön. Es wird am Tacho aus Angst knapp darunter gefahren und der Verkehr ist viel zu langsam. Spurwechsel ist meist verboten also tuckert man mit dem tatsächlichen Tempo schon mal mit 15 km/h zu langsam durch.

Damit Section Control als ein "gutes" Instrument ist muss auch das Fahrzeug mitspielen.

Zitat:

@jettaflitzer schrieb am 20. August 2015 um 20:40:04 Uhr:

In diesem Fall: Scheiss auf Datenschutz. Wenn jemand der Meinung ist er muss im Straßenverkehr Schumi spielen, dann soll er dafür auch bezahlen und seine Pappe sehr sehr lang abgeben.

Ja nee is klar, wenn einer reihenweise auf LKW ballert dürfen die Maut-Daten nicht verwendet werden.

Beim Kapitalverbrechen Geschwindigkeitsüberschreitung ist Datenschutz scheiß egal. :confused:

Aber für was Section-Control? Könnte man doch auch gleich mit über Whatsapp machen. :D

Gruß Metalhead

Zitat:

@Swallow schrieb am 20. August 2015 um 21:32:03 Uhr:

Man braucht nur einen Tacho, der die Durchschnittsgeschwindigkeit anzeigt. :D

Mein Navi zeigt (laut Beschreibung, hab noch keine erlebt) die Durchschnittsgeschwindigkeit in den Section-Control-Zonen an. Man kann also punktuell sogar schneller fahren (wenn man vorher langsamer war).

Gruß Metalhead

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