Seat Ibiza Cupra 4Drive

Seat Ibiza

Guten Tag,
ich hab es etwas eilig da ein Gerichtstermin bevor steht.
Meine Schwester hat sich vor etwa 5 Jahren einen gebrauchten Seat Ibiza Cupra mit 180 PS beim Händler gekauft. In sämtlichen Beschreibungen und sogar im Kaufvertrag steht im Titel "Seat Ibiza Cupra 4Drive". Nun war sie neulich in einer Werkstatt bei der bemerkt wurde, dass es sich eben nicht um ein Allrad Fahrzeug handelt.

Also sie ist immer davon ausgegangen, dass sie ein Allrad gekauft hat...da überall 4Drive steht.

Wir haben daraufhin den Händler kontaktiert, dieser blockt ab. Nun ist ihr Anwalt dran und klagt.

Der Händler behauptet der Ibiza Cupra war ein Leasingrückläufer und wurde von der Seat Bank als Seat Ibiza Cupra 4Drive betitelt und er hätte die Beschreibung lediglich übernommen.

Nun meine Frage:
Hat schonmal jemand etwas von einem Seat Ibiza Cupra 4Drive gehört und kann mir helfen?
Ich gehe stark davon aus, dass er lügt da die Seat Bank sicher keinen Ibiza Cupra 4Drive aufgelistet hat, da es den nunmal nicht gibt.

Schonmal vielen Dank und nein sie hat den Allrad nie benötigt und hat somit auch nichts bemerkt.

29 Antworten

Den muss man wohl schätzen...
Wie hoch ist zb der unterschied zwischen einem A1 Front vs quattro mit Serien Ausstattung und selber PS Zahl?
Denke mal den gibt es nicht mit dem gleichen Motor?!

Eine Verhandlung mit einem so geringen Streitwert, wird da einfach geschätzt.

Der Richter wirft eine Zahl in den Raum und schaut was beide Anwälte sagen. Natürlich wird der gegnerische Anwalt das ganze auf einen Vergleich rauslaufen lassen. Damit zahlt dann jeder seine Kosten selbst und nicht der Händler 100%.

Die Höhe der Summe wird ein Mix aus Kaufpreis und dem was ein Allrad im Unterschied zu einem ohne kostet.

Ich würde hier etwas zwischen 500 und 800€ schätzen

Zitat:

@FragenCupra schrieb am 10. August 2023 um 07:44:23 Uhr:


Den muss man wohl schätzen...
Wie hoch ist zb der unterschied zwischen einem A1 Front vs quattro mit Serien Ausstattung und selber PS Zahl?
Denke mal den gibt es nicht mit dem gleichen Motor?!

Ja das in dem Fall von dem A1 kannst du nicht nehmen. War eine Spezial Auflage. Es gab einfach nie Allrad normal zu bestellen.

Aber geh doch einfach auf die Seat Seite und konfiguriere dir einen Leon mit und ohne 4drive. Dann hast du schon mal ne Hausnummer

Frage ist was im Vertrag steht. Alle zugesicherten Eigenschaften sind dort aufgeführt. Diese kann man auch einklagen. Ist im Vertrag Allradantrieb aufgeführt?? Eher nicht. Wenn man einen Mercedes 300 kauft nach Emblem, im Kaufvertrag aber nur 100kW drinstehen, hat man auch nicht den Anspruch auf den großen Motor.

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Im Vertrag steht ganz klar 4Drive, jedoch nicht unter Eigenschaften sondern im Titel.
Also hat er was falsches verkauft

Den Leon konfigurieren hab ich mir auch schon überlegt aber der Cupra wird Standart mäßig Allrad haben und den kannst schlecht mit dem 200ps Motor vergleichen oder

Ja verrückt, bei Seat gibt es kein Allrad mehr, nur noch bei Cupra.

Wann ist der Termin?

Der war schon aber es folgt nochmal einer weil der Händler komplett uneinsichtig war.
Also der Richter hat uns Recht gegeben aber jetzt folgt nochmal nen Termin

Was sagt denn dein Anwalt, also was empfiehlt er? Zahlung Differenz Allrad und kein Allrad?

Es gab nie Allrad also kann es keine Differenz geben.

Jo Herne hat es nicht verstanden

Richtig er empfiehlt ne Zahlung aber über den Wert lässt sich wieder streiten...
Wir haben ne Rechtschutz also ist das alles kein Problem.
Im Raum stand auch vom Vertrag zurückzutreten, also Geld gegen Auto aber das Auto ist aktuell mit den Mehrkilometer mehr wert wie damals

Nochmals zusammengefasst, was ich dazu herausgefunden habe, nach unverbindlicher (!) "Schnell" Auskunft bei 2 Kundenrechts-Juristen in meinem beruflichem Umfeld:

1)
Die tatsächlichen technischen Leistungen eines Kaufobjektes muss bei Privatkauf nicht der Käufer wissen und in der regel auch kein privater Verkäufer (beide in der Regel technische Laien)
...aber definitiv muss diese ein gewerblicher Verkäufer wissen !

2)
Sichert der Händler dem Käufer Leistungen schriftlich zu (hier: Mobile Anzeige, Aushang am Auto, Kaufvertrag und Rechnung) und sind diese in Wirklichkeit gar nicht für das Produkt verfügbar, liegt minimalst ein Fehler des Händlers (Fahrlässigkeit) zu Ungunsten des Kunden vor....maximalst ein Betrugsdelikt !
3)
Da dem Kunden hier schriftlich mehrfach dokumentiert ein Produkt ohne versprochene Leistung verkauft wurde, gilt auch keine Gewährleistung/Garantiefrist oder ähnliches, vielmehr steht dem Kunden, zeitlich bis zur Verjährung der möglichen Straftat (Betrug), mindestens Schadensersatz (geschätzt durch den Richter) oder eine komplette Wandlung des Kaufes (unter Reduzierung des Betrages durcheine festzulegende Nutzungsgebühr) zu
4)
Da der Händler 4-fach schriftlich eine Funktion zugesichert hat, muss er hier dem Richter schon gut klar machen, warum hier "nur fahrlässig" gehandelt wurde, denn prinzipiell erfüllt der Sachverhalt wie geschildert den Tatbestand des Betruges, da Sachverstand des Händlers VORAUSZUSETZEN ist und er das Produkt NIE so hätte bewerben, geschweige denn verkaufen dürfen.

Analoges Beispiel:
Ein Juwelier verkauft eine Halskette aus 750er Gold, schriftlich auf Schaufensteretikett, an der Ware und im Kaufvertrag dargelegt.
Eine nachträgiche Expertise seitens des Kunden nach 6 Monaten mit unabhängigen Sachverständigen ergibt : Halskette ist nur aus 585er Gold.
Folge:
Kunde hat Klage-Anrecht auf (Differenz)schadensersatz (hier leichter festlegbar, da hier feste bekannt Unterschiede vorliegen) oder wandlung...eine Strafanzeige wegen Betruges wäre zusätzlich nicht ausgeschlossen und berechtigt.
Der Juwelier müßte in jedem Fall vor Gericht glaubhaft darlegen, warum ihm als EXPERTEN
1) die Minderwertigkeit seiner Ware nicht vor dem Verkauf bekannt war....sprich
2) warum er nicht vor Verkauf fachgerecht geprüft hat, was er verkauft (Zertifikate etc.).

Selbiges hätte der Auto-Händler tun MÜSSEN, z.B. bei SEAT nachfragen anhand der Fahrgestellnummer, um was für einen PKW Typ mit welcher Ausstattung genau es sich handelt.
Ein 2WD Auto als 4WD zu verkaufen legt in JEDEM FALL nahe, das es dem Händler an essentieller Fachexpertise mangelt ...oder tatsächlich ein Betrugsdelikt vorliegt.

Ich gehe davon aus, dass es ein freier Händler ohne Markenbindung war.
Bei Markenhändlern der Hersteller kann eine "dilletantische Fehlkenntnis" wie hier, aus meiner Sicht, NAHEZU AUSGESCHLOSSEN werden !

Meine Devise:
Kaufe PKW niemals gebraucht, immer Neuwagen, eigenhändig für mich konfiguriert (Mein Reden, schon immer)

Wenn man schon gebraucht kauft, dann möglicht vom Marken Händler kaufen und jemanden dabei haben, der
technischer und Marken/Typ FACHMANN ist und Betrugsmaschen bei den Händlern erkennen würde !

Oder man kauft gebraucht gleich nur von guten Freunden oder (guten) Verwandten und weiß, dass da alles i.O. ist !

@Der_Picard genau so sehe ich das auch und so hat es unser Anwalt auch erklärt.
Danke

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