Schwinge verzogen nach Auffahrunfall?
Hallo Zusammen!
Ich hatte vor kurzem einen leichten Auffahrunfall.
Blöderweise habe ich nach dem Anhalten am Stoppschild den Motor abgewürgt :/ in dem Moment fuhr mir ein Auto auf und ich stürzte auf die linke Seite.
Jetzt habe ich das Gutachten bekommen, bei dem sich herausgestellt hat, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Der Gutachter hat quasi erst mal alle Teile, an denen sich zum Teil nur minimale Kratzer sind "kaputt geschrieben".
Ich möchte das Motorrad allerdings sehr gerne behalten, da ich es auch erst im November bekommen habe. Die Teile die auf jeden Fall gemacht werden müssen möchte ich mir selber kaufen und auch reparieren. Jetzt bin ich mir jedoch ein wenig unsicher was die Schwinge angeht. Im Gutachten steht auch drin, dass diese ausgetauscht werden müsste.
Ich habe mein Motorrad schon auf einen Montageständer gestellt und einfach mal Gas gegeben. Der Hinterreifen dreht sich ganz normal, auch beim ziehen und drücken an den Soziusgriffen, an der Schwinge selber und am Reifen ist mir nichts besonderes aufgefallen. Sogar beim Fahren merkte ich keinen Unterschied.
Ist es bei einem so geringen Aufprall möglich, dass die Schwinge sich verzieht? Die sollten ja eigentlich schon einiges aushalten. Ich weiß das ich sie Messen lassen sollte wenn ich auf Numer sicher gehen will, möchte jedoch gerne mal eure Meinung dazu hören.
Bedanke mich schon mal für eure antworten ! ;-)
26 Antworten
der Gutachter bescheinigt dir bei Fremdverschulden einen Totalschaden und Du willst am Motorrad rumdoktern???
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird die Versicherung des Unfallgegners wohl nur den Zeitwert abrechnen, und nicht die Reparaturkosten inkl. Teile. Natürlich kann man den Zeitwert einstreichen und das Bike selbst reparieren. Dabei muss aber die Sicherheit im Vordergrund stehen. Eine Hinterradschwinge und deren Lager im Rahmen oder am Motorgehäuse sind üblicherweise nicht zur Aufnahme stoßartiger Lasten von hinten ausgelegt, ich kann den Verdacht des Gutachters verstehen. Insbesondere Leichtmetallkonstruktionen und deren Schweißstellen haben da Probleme. Ich wollte die Schwinge nicht weiter verwenden, ob sie vermessen wurde oder nicht. Vor einer Reparatur mit einer neuen (oder anderen) Schwinge muss die Lagerung vermessen und gefluxt werden, damit Risse in den Aufnahmen ausgeschlossen werden können.
Eine weitere Geschichte ist, das dass Bike bei der Versicherung als wirtschaftlicher Totalschaden bekannt ist, und dass es zwischen den verschiedenen Versicherungen einen regen Datenaustausch gibt. Wenn Laura mit ihrem Bike noch einmal angestupst wird, unschuldig oder nicht, wird es versicherungstechnisch kompliziert wenn die Reparatur nicht durch eine qualifizierte Werkstatt durchgeführt wurde. Außerdem sollte z.b. durch ein Vermessungsprotokoll ein Verzug des Rahmens oder der Schwinge oder der Schwingenlager usw. ausgeschlossen werden, sonst wird Insicherheit des Bikes unterstellt.
Viele Grüße, Uli
Jepp, das ist DER Grund überhaupt. Beim nächsten Unfall fragt die zuständige Versicherung danach ob das Krad fachgerecht repariert wurde. Wenn Du das nicht nachweisen kannst bist Du unter Umständen mit ner dicken Teilschuld dabei. Grundsätzlich: am Fahrwerk wird nicht rumgefummelt!
Zitat:
@Secure schrieb am 29. Juni 2016 um 09:52:45 Uhr:
Jepp, das ist DER Grund überhaupt. Beim nächsten Unfall fragt die zuständige Versicherung danach ob das Krad fachgerecht repariert wurde. Wenn Du das nicht nachweisen kannst bist Du unter Umständen mit ner dicken Teilschuld dabei. Grundsätzlich: am Fahrwerk wird nicht rumgefummelt!
Also das müssten sie mir erst mal beweisen. Das einfach so in den Raum werfen ist nicht.
Was ist überhaupt 'fachgerecht repariert'? Wie ist Deine Definition davon? Darf da nur 'ein Meister' das machen? Eine Fachwerkstatt (natürlich Yamaha)? Kann eine Harley Werkstatt das Ding überhaupt 'fachgerecht' reparieren?
Wie schon geschrieben wurde: wenn ein Kratzer drinnen ist dann muss um sie zu reparieren ein großer Aufwand betrieben werden, denn das Mopped müsste den Stand wie vor dem Unfall haben.
Aber es gilt natürlich auch: die Schwinge und die Aufnahme der Schwinge ist nicht für die Belastung in diese Richtung ausgelegt und kann Schaden genommen haben. Wobei die meiste Energie vom Reifen aufgenommen wird.
Aber ehrlich gesagt... das Mopped ist auch nicht für einen Umfaller ausgelegt und der Rahmen KANN Schaden nehmen. Also grundsätzlich: selbst bei einem Umfaller im Stand ist das Mopped ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Ich würde folgendes machen: Prüfen ob die Felge einen Schaden hat. Wenn nein, war der Schlag nicht so schlimm. Wie war der Aufprall? Bin ich nach hinten über das Mopped abgestiegen oder einfach nur 10cm nach vorne gestubst worden und dann umgekippt? Das zweite ist nicht schlimm und hat bestimmt keine bleibenden Schäden hinterlassen.
Ich habe an meiner Fazer das Vorderrad überbremst, das Mopped ist dabei mit voller Wucht auf die Straße geknallt und anschließend 20m weit gerutscht.
Den Lenkeranschlag habe ich gerichtet. Verkleidung und Hirschgeweih getauscht, Motor Seitendeckel sowie die Blinker, Fußraster und andere Kleinigkeiten getauscht.
Das Motorrad lief danach 80tkm ohne Murren.
Das ist nur ein Beispiel und sicher nicht repräsentativ...
Das war auch nicht mein einziger Unfall (leider...)
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Nee, ist nicht einfach so in den Raum gestellt, ich finde leider die Unterlagen grad nicht aber ich hatte da so eine Sache mit einem Auto (schon Jahre her, ich vermute das die heute noch besser vernetzt sind) da kam ein Bogen von der Versicherung in dem ich angeben sollte wie und wo der Totalschaden (Auto war nicht teuer, da ist der schnell erreicht gewesen) repariert wurde. Konnte ich glücklicherweise und dann war auch Ruhe. Was aber wenn ich das nicht beweisen könnte? Keine Ahnung, mal einen Anwalt fragen.
Ich habe aber auch so meine Bedenken ob der Gutachter sich das nicht ein bißchen einfach gemacht hat beim bewerten der Schwinge.
Moin,
was hätte der Gutachter denn anders/besser machen sollen? Immerhin wird das Gutachten selbst ja auch per Aufwand bezahlt. Meinst Du wirklich, dass er dann die Schwinge ausbauen und einzeln vermessen hätte lassen müssen um dann im Endeffekt wieder zu einem der beiden Ergebnisse zu kommen. Entweder: Jup, die Schwinge ist verkratzt, also ersetzen, Neulackierung lohnt nicht... Oder: Jup, Schwinge ist verkratzt und verzogen, also ersetzen...
Er soll aufnehmen was kaputt ist und wie die Werkstatt das am günstigsten behebt. Und da ist und bleibt ein einfacher Teiletausch oftmals das Mittel der Wahl...
Also, was hat der Gutachter falsch gemacht?
Der Gutachter hat einen Schaden an der Schwinge festgestellt. Diesen gilt es zu beheben...
Wenn er durchs Vermessen feststellt, dass die Schwinge verzogen ist, hat er zu schreiben: Ersetzen und muss dann zusätzlich noch die Demontage/Montagekosten den Auftraggeber in Rechnung zu stellen, wenn er eine Neulackierung empfiehlt hat er immer noch einen Wertverlust der reparierten Schwinge zu vermelden und muss natürlich auch die Vermessung dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Incl. Aus- und Wiedereinbau der Schwinge. Oder würdet Ihr nicht maulen, wenn Ihr nach der Begutachtung durch den Sachverständigen ein vollständig zerlegtes und dafür vermessenes Fahrzeug wieder bekommt. Also muss das ganze Ding ja auch wieder zusammen...
Also nochmal, was stört Euch an dem Gutachter? Was hätte er anders machen sollen? Er ist ein Fahrzeug-Gutachter, mehr nicht... Kommt mal von dem hohen Ross runter, dass wir hier hochkomplizierte und hochfeste Jumbojets fahren, die nach einem Schaden durch eine offizielle Motorradfahrtbehörde komplett zerlegt und vermessen gehören (was natürlich auch immer jemand anderes Zahlen muss)...
Bisher war ich immer zufrieden, wenn ein Gutachter einen Schaden (sei es ein Kratzer, ein verbogener Gabelholm, oder die Beule im Tank einfach nur als Schaden festgestellt hat und mir ist es da relativ wurscht, ob der Holm nun 1mm oder 3cm krumm ist. Wenn der beim Begutachten angefangen hätte das Ding zu zerlegen, weil er die Gabel vermessen will oder gar muss, hätt ich ihn vom Hof gejagt... Was Krumm ist gehört halt ersetzt...
Und wenn etwas verschrammt ist, gehört es halt auch entsprechend repariert... der Gutachter muss den Weg zum Zustand vor dem Schaden herstellen, da ist der einfachste und vermutlich auch der günstigste Weg für eine Werkstatt immer noch, ersetzen (Vermessen lassen kostet an sich halt auch Geld). Für einen Selberschrauber bedeutet eine Schramme an der Seite vielleicht auch einfach nur: Pinsel zücken, Farbe drüber, fertig...
Euch möchte ich mal sehen, wenn ein Gutachter der Meinung ist, dass man die Beule im Tank eures Moppeds durch rausziehen, vernünftig spachtelnd angleichen und mit Neulack reparieren kann. Dann werdet vermutlich genau Ihr darauf bestehen, dass der tank vorher Neuwertig war und halt auch danach Neuwertig sein soll (also ohne Spachtel)...
Also was ist so falsch, wenn ein Gutachter empfiehlt Neuteile zu verbauen, anstatt zu reparieren... Auch wenns vielleicht sogar reparabel wäre...
Wenn bei einer Schramme an der Schwinge im Gutachten blos ein Lackstift erwähnt wird, bin ich mir ziemlich sicher, dass Ihr Euch am lautesten Beschweren würdet und drauf besteht, dass das Ding gefälligst ersetzt gehört
viele Grüße,
Oliver
PS. @jogi: Lenkanschläge zu reparieren gehört aber auch meiner Meinung nach schon zu den ziemlich dickhäutigeren Vorgehensweisen... 😁
Glück für den Gutachter, dass die Schwinge einen offensichtlichen Schaden genommen hat. Wenn sie gleichmäßig gestaucht gewesen wäre, hätte er dann den Schaden aufgrund des fehlenden Kratzers übersehen? Fahrlässig.
Häh?
Der Gutachter sieht den Schaden und erwähnt ihn im Gutachten...
WAS IST DARAN FAHRLÄSSIG?
Hör doch mal auf mit irgendwelchen Spekulationen, was dieser Gutachter so alles hätte falsch machen können. Oder sind bei Dir generell sämtliche Gutachter Verbrecher?
Nochmal: Schwinge ist kaputt (ob verschramt oder verzogen ist doch völlig egal) und muss ersetzt werden... Was ist in diesem Teil denn Fahrlässig?
Ist es Deiner Meinung nach echt fahrlässig, wenn es dem Gutachter völlig egal ist, ob der geneigte Selberschrauber das kaputte Ding vielleicht selber reparieren will? Das war/ist nicht sein Job festzustellen, ob man das Ding technisch einwandfrei aber farblich geflickt wieder auf die Strasse stellen kann. Sein Job war es festzustellen, wie man den Zustand vor dem Umschubser wiederherstellen kann. Und wenn er dann feststellt, es ist für dieses Ziel billiger das komplette Fahrzeug "neu" zu kaufen anstatt das vorhandene Material zu reparieren (es ist ja nach dem Zusammenrechnen aller Einzelpunkte ein wirtschaftlicher Totalschaden geworden), ist das genau das, was der Gutachter als Schadenshöhe feststellen sollte...
Herauszubekommen, wie teuer es dann insgesamt wird das vorhandene Material zu richten ist nicht mehr sein Job, sobald er feststellt, dass eine Reparatur den Fahrzeugwert um einen gewissen Wert übersteigt...
Was ist daran fahrlässig?
viele Grüße,
Oliver
Mein Gott....... Schraub die Schwinge raus und bring sie zum Freundlichen oder zum TüV. Sollen die sich das mal anschauen. Neue Schwingenlager brauchst Du sowieso, die sind fertig. Man kann sich auch zu tode diskutieren.
Ich fahr übrigens seit 8 Jahren mit einer Schwinge in der Harley, die kräftig eins draufgekriegt hat (ein Rentner hat das Bremsen vergessen). Bis jetzt ist sie nicht in 2 Stücke zerbrochen, und ich denke, daß das auch so bleibt.
Ab und zu muß man zum Spezialisten. Dafür gibt es die. Übrigens kann bei einem entsprechend altem Mopped eine Delle im Tank schon ein wirtschaftlicher Totalschaden sein. Das sagt gar nix.
Jup,
habe mich eben so auf den Kandidaten eingeschossen, dass es wohl inzwischen auch bei mir so rüber kam, dass ich der Meinung bin, dass das Ding generell getauscht gehört...
Schwinge genauestens angucken oder angucken lassen. Bei Unsicherheit unbedingt angucken lassen...
Und das völlig unabhängig davon, was der Gutachter geschrieben hat (Solange er nicht geschrieben hat: "Schwinge verzogen -> Ersetzen" 😁 )
- oberflächliche Kratzer/Abschürfungen im Lack -> weiterfahren
- Lackabplatzer oder gar Risse im Lack -> unbedingt ersetzen
- offensichtlich verzogen/verbogen -> unbedingt ersetzen
- irgendwelche Ungereimtheiten (Schwingen- oder Radachse lässt sich plötzlich schwer montieren, oder sowas) -> unbedingt ersetzen
Wie gesagt, ohne einen Blick riskiert zu haben ist es unmöglich eine Aussage zu treffen...
viele Grüße,
Oliver
Zitat:
@JoeBarHG schrieb am 30. Juni 2016 um 11:36:42 Uhr:
- Lackabplatzer oder gar Risse im Lack -> unbedingt ersetzen
In dem Fall würd ich den Lack abschleifen bis aufs blanke Metall und den Experten die Schwinge dann erst zeigen. Aber Du hast natürlich Recht das das schon sehr auf "unbedingt ersetzen" hindeutet. Trotzdem sind wir uns wohl einig: Ohne den Blick eines Expertens wird das nix.
Wenn das Ding jetzt nicht grottig lackiert war und der Lack dann reisst oder gar flächig abplatzt ist der Untergrund ziemlich sicher verformt oder gestaucht.