Schwerer Unfall durch selbsttätige unerwartete Vollbremsung

VW Passat

Im September 2016 hatten wir mit unserem VW Passat B8 einen schweren Unfall auf der A9. Bei einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h machte unser Auto auf gerader Strecke, ohne vorausfahrenden Verkehr oder einen anderen erkennbaren Grund völlig selbsttätig und ohne Vorwarnung eine Vollbremsung. Meine Frau, die den Wagen fuhr, konnte diesen nur noch in der Spur halten. Nicht verhindern konnte sie das Auffahren des nachfolgenden und von der Vollbremsung ebenfalls überraschten Fahrers mit seinem Fahrzeug. Wie durch ein Wunder kamen alle Fahrzeuginsassen -nur leicht verletzt - mit dem Leben davon. An unserem Auto entstand wirtschaftlicher Totalschaden.
Den Passat hatten wir gerade vier Monate zuvor von einem VW-Vertragshändler erworben. Das Fahrzeug war zum Unfallzeitpunkt etwas über ein Jahr alt und hatte noch Werksgarantie. Bereits im Juni 2016 hatte der Front-Assist schon einmal auf gerader, trockener Landstraße bei bestem Wetter und ohne vorausfahrenden oder nachfolgenden Verkehr bei 70 km/h völlig unerwartet eine Vollbremsung ausgelöst. Dies hatte ich unserer VW-Werkstatt gemeldet, die aber keinen Fehler im System mehr feststellen konnte. Doch der Fehler scheint kein Einzelfall zu sein. Auch bei zwei Bekannten gab es schon solche Fälle, bei denen ebenfalls unerwartete selbsttätige Vollbremsungen ausgelöst wurden - zum Glück immer ohne Fahrzeug- oder Personenschäden.

Habt Ihr ähnliche oder vergleichbare Erfahrungen mit einem fehlerhaften Front-Assist oder unerwarteten Bremsmanövern gemacht?

Georgemary

Beste Antwort im Thema

Im September 2016 hatten wir mit unserem VW Passat B8 einen schweren Unfall auf der A9. Bei einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h machte unser Auto auf gerader Strecke, ohne vorausfahrenden Verkehr oder einen anderen erkennbaren Grund völlig selbsttätig und ohne Vorwarnung eine Vollbremsung. Meine Frau, die den Wagen fuhr, konnte diesen nur noch in der Spur halten. Nicht verhindern konnte sie das Auffahren des nachfolgenden und von der Vollbremsung ebenfalls überraschten Fahrers mit seinem Fahrzeug. Wie durch ein Wunder kamen alle Fahrzeuginsassen -nur leicht verletzt - mit dem Leben davon. An unserem Auto entstand wirtschaftlicher Totalschaden.
Den Passat hatten wir gerade vier Monate zuvor von einem VW-Vertragshändler erworben. Das Fahrzeug war zum Unfallzeitpunkt etwas über ein Jahr alt und hatte noch Werksgarantie. Bereits im Juni 2016 hatte der Front-Assist schon einmal auf gerader, trockener Landstraße bei bestem Wetter und ohne vorausfahrenden oder nachfolgenden Verkehr bei 70 km/h völlig unerwartet eine Vollbremsung ausgelöst. Dies hatte ich unserer VW-Werkstatt gemeldet, die aber keinen Fehler im System mehr feststellen konnte. Doch der Fehler scheint kein Einzelfall zu sein. Auch bei zwei Bekannten gab es schon solche Fälle, bei denen ebenfalls unerwartete selbsttätige Vollbremsungen ausgelöst wurden - zum Glück immer ohne Fahrzeug- oder Personenschäden.

Habt Ihr ähnliche oder vergleichbare Erfahrungen mit einem fehlerhaften Front-Assist oder unerwarteten Bremsmanövern gemacht?

Georgemary

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Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 4. Dezember 2016 um 12:46:45 Uhr:



Völlig falscher Denkansatz. Dann wäre ja der Auffahrende IMMER schuldig. Das würde dem Betrügern ja Tür undc Tor öffnen! Wer mit einer Vollbremsung auf freier Strasse nicht rechnen muß ist auch nicht immerv zwingend voll Schuld! Das wäre ja die Aushebelung jedweder Rechtsgrundsätze!

rzz

Laut deutschem Verkehrsrecht ist das auch so, hier eine zusammenfassung für dich:

http://www.juraforum.de/.../auffahrunfall-wer-hat-schuld

In diesem Fall hier lag am Passat ein Defekt vor, die Norfallbremsanlage hat versagt und unnötigerweise eine Vollbremsung hingelegt.

Die Schuld trägt hier (für meine begrenzte juristische Bildung) der Auffahrende. Klagt dieser auf Teil- oder Vollschuld des Vorausfahrenden muss vom Gericht geklärt werden ob der Fahrer denn nun unnötig gebremst hat, wobei ja laut den im Artikel verlinkten Urteil die Beweislast beim Auffahrenden liegt!

mfg Heli

Naja, kurzzeitig ist aber schon eine ganze Weile. Also ist Szenario 2 immernoch quatsch.

Zitat:

@Peter_1.8T schrieb am 4. Dezember 2016 um 09:37:06 Uhr:


Danke - ich hab mich die ganze Zeit gefragt, wann das mal thematisiert wird. Mag sein, dass die Vollbremsung durch Systemversagen herbeigeführt wurde, aber die hat das Verletzungsrisiko nicht gesetzt. Das ging alleine vom Auffahrenden aus. Der hat den Abstand nicht eingehalten und die Leute im Auto gefährdet. Da wird seitenlang über ein technisches System diskutiert und der eigentliche Verursacher soll jetzt nicht mal strafrechtlich belangt werden? Sorry, so ein Verhalten ist mir komplett unverständlich.

Deine Meinung das der Auffahrende grundsätzlich Schuld hat ist falsch.

http://www.iww.de/.../...nsregulierung-checkliste-auffahrunfall-f44899

Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen (§ 4 Abs.1 S. 2 StVO).

„Stark“ bremsen heißt: mehr als „normales“ Abbremsen, nicht unbedingt Vollbremsung (KG NZV 93, 478). Der Nachweis ist schwierig, häufig kann nur ein Gutachten helfen.

Erlaubt ist ein starkes Bremsen bei einem „zwingenden Grund“. Das ist mehr als ein „triftiger Grund“; es muss eine akute Gefahr für Leib oder Leben des Fahrers oder eines Dritten bestehen. Die Gefährdung eines Tiers oder einer wertvollen Sache kann genügen. Kein „zwingender Grund“: Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 auf 50 km/h (OLG Hamm OLGR 93, 19); Queren eines Kleintiers, s. KG DAR 01, 122 (Dackel).
Der Vorausfahrende darf auch ohne zwingenden Grund scharf abbremsen, wenn ein ausreichend großer Sicherheitsabstand zum Nachfolger besteht (KG DAR 01, 122).

Oder auch hier:

http://www.anwaltseiten24.de/auffahrunfall.html

An einem Auffahrunfall hat nicht unbedingt der Auffahrende schuld, denn Schuld hat immer derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verkehrsregeln verstoßen und dadurch den Unfall verursacht hat. So kann die Schuld auch beim Vordermann liegen, wenn er völlig unvermittelt eine Vollbremsung macht und dadurch den Unfall verursacht. Die Schuldfrage ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.

Alles richtig, aber hier wurde die Bremsung durch einen Defekt eingeleitet, damit hat der Auffahrende voll Schuld!

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So eine Situation ist mir persönlich auch passiert 2002 in Österreich war mit dem Mercedes meines Vaters auf einen draufgefahren, hatte genug Abstand mein Pech war ein Gefälle (50km). Der Vordermann hat ohne Grund vollgebremst ich natürlich 1sek später reagiert und bin voll in einen neuen audi Kombi gekracht.
Ging auch über Anwalt hatte keine Chance.

Also meine Erfahrung egal wie wann wo wer hinten drauffährt ist zu 99.9% schuld ausnahmen sind hier sicherlich nicht die regel

Dann hast du eben nicht genug Abstand gehabt, ansonsten hättest du es "d'bremst"
Gefälle ist mit ein zu kalkulieren.😉

Nicht alles kann ein Anwalt richten.

9 Seiten Mutmaßungen - Tipps gleich einen Anwalt zu konsultieren - aber keiner - auch der TE war beim Vorfall dabei.
Nicht falsch verstehen - aber die Schwiegertochter ist ein schlechter Zeuge - keinesfalls irgendeine Zuweisung von Schuld um das zu betonen.

Aufklärung ist wichtig keine Frage, aber gerade im "Assi" verliebten DE wird der Trend trotzdem dorthin weitergehen.
Vom Grunde her auch gut so, da die Technik weit weniger fehleranfällig ist als der Mensch.
Hat aber auch alles seine Grenzen.

Das wichtigste beim Vorfall ist, dass es keine ernsthaften Verletzen gab, da auch noch ein Kleinkind an Board.
Gott sei Dank.

Ob der hintere Schuld ist oder nicht ... ist im Prinzip (fast) egal, unter 50% Schuld wird er eh nicht aufgebrummt bekommen.

Strafverfolgung heißt, das derjenige auch noch ne Anzeige wegen Körperverletzung oben drauf erhält.
Das wiederum ist, bis auf wenige Ausnahmen z.B. öffentliches Interesse,
imho ein reines Antragsdelikt, sprich die vorne müssten konkret Anzeige gegen den hinten erstatten.
Inwiefern das im hier vorliegenden Fall, wo die vorne ja selbst zugeben, das Sie oder das Auto "grundlos" gebremst haben, Aussicht auf Erfolg hat, müsste wohl in der Tat juristisch geklärt werden.

Die pauschalte Behauptung das ein technischer Defekt vorlag:
Woraus genau sollte sich das jetzt nochmal -objektiv- ergeben?
Laut Aussagen des TE haben sich hier auch die Gutachter nicht entsprechend dazu geäußert.

Das Schuldrecht der Kfz-Haftpflicht unterscheidet sich von anderen HP-Bereichen. Beim Kfz sind die Gefahren welche von dem Kfz ausgehen versichert (einschließlich Fehlverhalten, d.h. Verschulden des Fahrers). Beispiel aus der Praxis: Kfz fängt in der TG durch technischen Defekt selbstständig an zu brennen. Der hierdurch entstandene Schaden ist durch die Kfz-HP gedeckt.
Das führt zu dem Schluss, dass auch bei selbstständigem Bremsen ohne Eingriff des Fahrers die grundsätzliche Möglichkeit einer Haftpflichtdeckung besteht. Bleibt natürlich weiterhin die Würdigung Sicherheitsabstand etc.
Ich habe einmal 50 % von gegnerischer Versicherung bekommen, der Fahrer hatte wegen unklarer Verkehrsregelung mitten auf der Kreuzung eine Vollbremsung gemacht, ich bin draufgefahren. Hab da sicherlich Glück gehabt, dass so entschieden wurde.

Zitat:

@msb8282 schrieb am 4. Dezember 2016 um 14:52:28 Uhr:


Die pauschalte Behauptung das ein technischer Defekt vorlag:
Woraus genau sollte sich das jetzt nochmal -objektiv- ergeben?
Laut Aussagen des TE haben sich hier auch die Gutachter nicht entsprechend dazu geäußert.

In diesem Fall muss sich das nicht ergeben, es muss vom Auffahrenden bewiesen werden, dass es nicht so war, denn die Beweislast liegt beim Auffahrenden!!! Kann man in allen obigen Artikeln nachlesen.

Es müsste also der Auffahrende hier bei VW bzw. einem Gutachter eine Untersuchung des Fahrzeuges beantragen um zu beweisen dass die Fahrerin gebremst hat.

Zitat:

@opelvectra_gts schrieb am 4. Dezember 2016 um 14:10:44 Uhr:


Deine Meinung das der Auffahrende grundsätzlich Schuld hat ist falsch.

Ist sie nicht (auch wenn er das so gar nicht geschrieben hat), denn du unterliegst dem weitverbreiteten Irrtum, der regelmäßig immer dann ins Spiel kommt, wenn nicht-Juristen in juristischen Texten Worte wie "regelmäßig" oder "grundsätzlich" lesen. Der juristische Laie, und auch du, glaubt dann fast immer, dass diese Worte das gleiche wie "immer" oder "unweigerlich" bedeuten würden.

Das ist aber nicht der Fall. Sie bedeuten im Juristen-Jargon vielmehr, dass es einen allgemeinen Grundsatz gibt, der die Sachlage normalerweise regelt --- von dem es aber eben Ausnahmen gibt. Die Aussage, der Auffahrende habe grundsätzlich Schuld, ist daher im juristischen Umfeld völlig korrekt.

Zitat:

An einem Auffahrunfall hat nicht unbedingt der Auffahrende schuld, denn Schuld hat immer derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verkehrsregeln verstoßen und dadurch den Unfall verursacht hat.

Und wer so unterwegs war, dass er nach der kompletten Vollbremsung eines Vordermanns, egal aus welchem Grund diese erfolgte, in das schon stehende Fahrzeug mit so hoher Restgeschwindigkeit einschlägt, dass dieses einen wirtschaftlichen Totalschaden erleidet, hat offensichtlich selbst gegen genug Verkerhrsregeln bezüglich Abstand und Aufmerksamkeit verstoßen, um einen gehörigen Batzen Teilschuld zu haben.

Zitat:

@Heli220 schrieb am 4. Dezember 2016 um 15:09:37 Uhr:



Zitat:

@msb8282 schrieb am 4. Dezember 2016 um 14:52:28 Uhr:


Die pauschalte Behauptung das ein technischer Defekt vorlag:
Woraus genau sollte sich das jetzt nochmal -objektiv- ergeben?
Laut Aussagen des TE haben sich hier auch die Gutachter nicht entsprechend dazu geäußert.

In diesem Fall muss sich das nicht ergeben, es muss vom Auffahrenden bewiesen werden, dass es nicht so war, denn die Beweislast liegt beim Auffahrenden!!! Kann man in allen obigen Artikeln nachlesen.

Es müsste also der Auffahrende hier bei VW bzw. einem Gutachter eine Untersuchung des Fahrzeuges beantragen um zu beweisen dass die Fahrerin gebremst hat.

Naja, wenn durch die beteiligten Gutachter kein technischer defekt nachgewiesen werden kann, dann wird es wohl auch keiner gewesen sein.

Also bleibt übrig das die Frau des TE wohl dann selbst gebremst hat, und somit eine Teilschuld am Unfall trägt.

Ob ein Gutachter, oder VW, den Eingriff des Assistenzsystems zum fraglichen Zeitraum nachweisen kann, wäre jetzt aber eine durchaus interessante Frage, wenn nicht überhaupt die interessanteste die sich aus diesem Thread ergibt.

Aber was man hier an dieser Diskussion ziemlich schön sieht:
Es gibt einfach keine derzeit sinnvolle Rechtssprechung die Assistenzsysteme entsprechend,
ist wohl auch eine Art Welpenschutz der Autoindustrie, denn das würde dann zwangläufig mal
in die Frage münden in wie fern auch der Hersteller in einem solchen Fall haftet.
Und welche technischen Systeme man benötigt um das Unfallgeschehen objektiv nachweisen zu können.

Hier sind ja mal Spezialisten am werk. wer grundlos bremst, und genau das ist hier ja der Fall, ist schuld am Auffahrunfall: (§ 4 Abs.1 S. 2 StVO). Das ist geltendes Gesetz das selbstverständlich auch hier zutrifft.
Wenn ihr Spezialisten euch nicht auskennrt mit Recht und Gesetz solltet ihr euch hier lieber deutlich zurückhalten statt so einen Quatsch zu verbreiten.

rcc

Falsch. Der Fahrer ist für sein Fahrzeug verantwortlich. Wenn er nachweisen kann das seine Karre grundlos gebremst hat kann er VW in Haftung nehmen, was aber nicht ganz einfach und nicht mit wenig Aufwand zu erledigen wäre.

rzz

Zitat:

@Heli220 schrieb am 4. Dezember 2016 um 14:18:00 Uhr:


Alles richtig, aber hier wurde die Bremsung durch einen Defekt eingeleitet, damit hat der Auffahrende voll Schuld!

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 4. Dezember 2016 um 16:50:46 Uhr:


Wenn ihr Spezialisten euch nicht auskennrt mit Recht und Gesetz solltet ihr euch hier lieber deutlich zurückhalten statt so einen Quatsch zu verbreiten.

LOL, Du bist ja vor allem dafür bekannt, keinen Quatsch zu verbreiten 😁

Der TE hat doch selbst zugegeben / beschrieben das sein Wagen selbsständig ohne Grund gebremst hat! Was muß der Aufahrende denn da noch beweisen?

rzz

Zitat:

@Heli220 schrieb am 4. Dezember 2016 um 14:05:01 Uhr:



Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 4. Dezember 2016 um 12:46:45 Uhr:



Völlig falscher Denkansatz. Dann wäre ja der Auffahrende IMMER schuldig. Das würde dem Betrügern ja Tür undc Tor öffnen! Wer mit einer Vollbremsung auf freier Strasse nicht rechnen muß ist auch nicht immerv zwingend voll Schuld! Das wäre ja die Aushebelung jedweder Rechtsgrundsätze!

rzz

Laut deutschem Verkehrsrecht ist das auch so, hier eine zusammenfassung für dich:

http://www.juraforum.de/.../auffahrunfall-wer-hat-schuld

In diesem Fall hier lag am Passat ein Defekt vor, die Norfallbremsanlage hat versagt und unnötigerweise eine Vollbremsung hingelegt.

Die Schuld trägt hier (für meine begrenzte juristische Bildung) der Auffahrende. Klagt dieser auf Teil- oder Vollschuld des Vorausfahrenden muss vom Gericht geklärt werden ob der Fahrer denn nun unnötig gebremst hat, wobei ja laut den im Artikel verlinkten Urteil die Beweislast beim Auffahrenden liegt!

mfg Heli

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