Schwerer Unfall durch selbsttätige unerwartete Vollbremsung

VW Passat

Im September 2016 hatten wir mit unserem VW Passat B8 einen schweren Unfall auf der A9. Bei einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h machte unser Auto auf gerader Strecke, ohne vorausfahrenden Verkehr oder einen anderen erkennbaren Grund völlig selbsttätig und ohne Vorwarnung eine Vollbremsung. Meine Frau, die den Wagen fuhr, konnte diesen nur noch in der Spur halten. Nicht verhindern konnte sie das Auffahren des nachfolgenden und von der Vollbremsung ebenfalls überraschten Fahrers mit seinem Fahrzeug. Wie durch ein Wunder kamen alle Fahrzeuginsassen -nur leicht verletzt - mit dem Leben davon. An unserem Auto entstand wirtschaftlicher Totalschaden.
Den Passat hatten wir gerade vier Monate zuvor von einem VW-Vertragshändler erworben. Das Fahrzeug war zum Unfallzeitpunkt etwas über ein Jahr alt und hatte noch Werksgarantie. Bereits im Juni 2016 hatte der Front-Assist schon einmal auf gerader, trockener Landstraße bei bestem Wetter und ohne vorausfahrenden oder nachfolgenden Verkehr bei 70 km/h völlig unerwartet eine Vollbremsung ausgelöst. Dies hatte ich unserer VW-Werkstatt gemeldet, die aber keinen Fehler im System mehr feststellen konnte. Doch der Fehler scheint kein Einzelfall zu sein. Auch bei zwei Bekannten gab es schon solche Fälle, bei denen ebenfalls unerwartete selbsttätige Vollbremsungen ausgelöst wurden - zum Glück immer ohne Fahrzeug- oder Personenschäden.

Habt Ihr ähnliche oder vergleichbare Erfahrungen mit einem fehlerhaften Front-Assist oder unerwarteten Bremsmanövern gemacht?

Georgemary

Beste Antwort im Thema

Im September 2016 hatten wir mit unserem VW Passat B8 einen schweren Unfall auf der A9. Bei einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h machte unser Auto auf gerader Strecke, ohne vorausfahrenden Verkehr oder einen anderen erkennbaren Grund völlig selbsttätig und ohne Vorwarnung eine Vollbremsung. Meine Frau, die den Wagen fuhr, konnte diesen nur noch in der Spur halten. Nicht verhindern konnte sie das Auffahren des nachfolgenden und von der Vollbremsung ebenfalls überraschten Fahrers mit seinem Fahrzeug. Wie durch ein Wunder kamen alle Fahrzeuginsassen -nur leicht verletzt - mit dem Leben davon. An unserem Auto entstand wirtschaftlicher Totalschaden.
Den Passat hatten wir gerade vier Monate zuvor von einem VW-Vertragshändler erworben. Das Fahrzeug war zum Unfallzeitpunkt etwas über ein Jahr alt und hatte noch Werksgarantie. Bereits im Juni 2016 hatte der Front-Assist schon einmal auf gerader, trockener Landstraße bei bestem Wetter und ohne vorausfahrenden oder nachfolgenden Verkehr bei 70 km/h völlig unerwartet eine Vollbremsung ausgelöst. Dies hatte ich unserer VW-Werkstatt gemeldet, die aber keinen Fehler im System mehr feststellen konnte. Doch der Fehler scheint kein Einzelfall zu sein. Auch bei zwei Bekannten gab es schon solche Fälle, bei denen ebenfalls unerwartete selbsttätige Vollbremsungen ausgelöst wurden - zum Glück immer ohne Fahrzeug- oder Personenschäden.

Habt Ihr ähnliche oder vergleichbare Erfahrungen mit einem fehlerhaften Front-Assist oder unerwarteten Bremsmanövern gemacht?

Georgemary

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Ich kenne mich mit Sicherheit besser imSTVO und SG aus als du, wie man hier offensichtlich erkennen kann,

rzz

Zitat:

@Peter_1.8T schrieb am 4. Dezember 2016 um 16:53:01 Uhr:



Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 4. Dezember 2016 um 16:50:46 Uhr:


Wenn ihr Spezialisten euch nicht auskennrt mit Recht und Gesetz solltet ihr euch hier lieber deutlich zurückhalten statt so einen Quatsch zu verbreiten.

LOL, Du bist ja vor allem dafür bekannt, keinen Quatsch zu verbreiten 😁

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 4. Dezember 2016 um 16:50:46 Uhr:


Hier sind ja mal Spezialisten am werk. wer grundlos bremst, und genau das ist hier ja der Fall, ist schuld am Auffahrunfall: (§ 4 Abs.1 S. 2 StVO). Das ist geltendes Gesetz das selbstverständlich auch hier zutrifft.
Wenn ihr Spezialisten euch nicht auskennrt mit Recht und Gesetz solltet ihr euch hier lieber deutlich zurückhalten statt so einen Quatsch zu verbreiten.

rcc

Ja du Spezialist, dann lies mal vor was bei Satz 1 deines Paragraphen steht.....

Er hat ja schließlich schon einmal erfolgreich den VW Konzern verklagt ;-)
(Sagt er zumindest)

Zitat:

@klein_A3 schrieb am 4. Dezember 2016 um 13:10:49 Uhr:



Zitat:

@dk_1102 schrieb am 4. Dezember 2016 um 12:59:13 Uhr:


Und warum beschleunigt er, weil die ACC Funktion während des Blinken aus ist. Wenn du blinkst und nicht die Spur wechselst wirst du auf den LKW auffahren.

Schon mal ausprobiert bzw. Handbuch gelesen? Es wird kurzzeitig der eingestellt Abstand unterschritten hierbei. Und dann kommt der Anker falls das Hindernis davor nicht weggeht.... kann ich bestätigen.

Beim Blinken wird eine Abstandsänderung durch ACC erst mal nicht weiter bewertet, da mein System vom Einleiten eines Überholvorganges ausgeht, da wäre eine weitere Geschwindigkeitsminderung nachteilig.

Wird der Überholvorgang dann doch nicht eingeleitet, weil der "Depp" links neben einem per Systemschwäche den LKW auch als Hindernis gesehen hat und deshalb links hinter dem LKW bleibt, hat mein System noch eine Sicherheitsreserve, der Frontassi verhindert dann per Eingriff, dass ich dem LKW gefährlich zu nahe komme.

Für solche Tests sollte man keine Mitfahrer an Bord haben ...

Aber es funktioniert.

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Zitat:

@Peter_1.8T schrieb am 4. Dezember 2016 um 09:37:06 Uhr:



Zitat:

@-Inspektor- schrieb am 3. Dezember 2016 um 15:19:59 Uhr:


Was ich nicht verstehe: Zitat: " Von einer angeratenen Strafverfolgung des auffahrenden Fahrers haben wir Abstand genommen."

Danke - ich hab mich die ganze Zeit gefragt, wann das mal thematisiert wird. Mag sein, dass die Vollbremsung durch Systemversagen herbeigeführt wurde, aber die hat das Verletzungsrisiko nicht gesetzt. Das ging alleine vom Auffahrenden aus. Der hat den Abstand nicht eingehalten und die Leute im Auto gefährdet. Da wird seitenlang über ein technisches System diskutiert und der eigentliche Verursacher soll jetzt nicht mal strafrechtlich belangt werden? Sorry, so ein Verhalten ist mir komplett unverständlich.
Die Vollbremsung hätte irgend einen anderen Grund haben können. Reifenplatzer, gesundheitliche Gründe - was weiss ich. Sowas kann immer aus heiterem Himmel kommen, auch für den Nachfolgenden. Deshalb gibt es klare Regeln in Bezug auf Abstand. Wer die nicht einhält muss belangt werden, denn das Verletzungsrisiko ist auch in heutigen Autos noch vorhanden.

Ob das System im Passat versagt hat, ist nachrangig. Beweisen wird man das sowieso nie können.

Versicherungstechnisch wird es wohl darauf hinauslaufen (wenn man VW nicht zu einer Aussage bewegen kann), das die Versicherungen sagen, ich bezahle die Hälfte an Deinem und Du die Hälfte an meinem. Und für den Rest wäre die Vollkasko gut.

Und alle Versicherungen sind fein raus, 4x Höherstufung, Herz, was willst Du mehr.

Zitat:

@ma-kus schrieb am 1. Dezember 2016 um 12:33:47 Uhr:



Zitat:

@Folki schrieb am 1. Dezember 2016 um 10:37:37 Uhr:


Leute, Leute, ihr driftet total ab.
Es ist doch völlig irrelevant welches System wann ein Bremsung einleitet. Die Frage, die hier doch im Raum steht, wer haftet für den Fall, dass das System ohne Notwendigkeit gebremst hat und damit ein Unfall verursacht wurde.
Offensichtlich ist es doch so, dass hier der bzw. in dem Fall die Fahrerin ein Problem hat, weil sie erstmal nachweisen muss, dass nicht sie sondern mutmaßlich das System gebremst hat und dass mutmaßlich noch nicht mal ein Ereignis vorlag, das eine Bremsung gerechtfertig hätte.
In dem Fall geht es ja nur um Blech. Aber ohne eine Art 'black box' wie im Flugzeug, ist man doch als Fahrer immer dran, wie ich das sehe. Die Hersteller sagen ja gebetsmühlenartig, dass der Fahrer immer unter voller Kontrolle vom KFZ bleibt. Tja, in dem Fall wohl nicht so 100%ig.

Normalerweise ist VW mit einem Entsprechenden Eintrag im Bordbuch zumindestenst seiner Informationspflicht nachgekommen.
Da es im vorliegenden Fall aber schon vor dem Unfall eine Reklamation gab, ist erstmal zu prüfen ob die Werkstatt Rücksprache mit dem Werk gehalten hat oder selbstständig das Fahrzeug wieder für den Gebrauch freigegeben hat. Da so ein Fall bisher viel zu selten vorgekommen ist, gibt es auch keine Grundsatzentscheidung bei Gericht wer in so einem Fall haftbar ist. Ich würde als zuerst mal die Sorgfaltspflicht der Werkstatt unter die Lupe nehmen.

Gruß
Markus

Hallo,
genauso sehe ich es auch. Schließlich haben wir uns nach der ersten Reklamation auf die Aussage der Werkstatt verlassen, dass kein Fehler im System zu finden sei. Mir ist nur schleierhaft, warum sich VW jetzt nicht mehr meldet. Oder kann der Hersteller gar nicht sicher stellen, dass die Ursachen solch lebensgefährlicher Fehlfunktionen auch gefunden werden können?

Georgemary

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 4. Dezember 2016 um 16:56:05 Uhr:



Der TE hat doch selbst zugegeben / beschrieben das sein Wagen selbsständig ohne Grund gebremst hat! Was muß der Aufahrende denn da noch beweisen?

rzz

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 4. Dezember 2016 um 16:56:05 Uhr:



Zitat:

@Heli220 schrieb am 4. Dezember 2016 um 14:05:01 Uhr:


Laut deutschem Verkehrsrecht ist das auch so, hier eine zusammenfassung für dich:

http://www.juraforum.de/.../auffahrunfall-wer-hat-schuld

In diesem Fall hier lag am Passat ein Defekt vor, die Norfallbremsanlage hat versagt und unnötigerweise eine Vollbremsung hingelegt.

Die Schuld trägt hier (für meine begrenzte juristische Bildung) der Auffahrende. Klagt dieser auf Teil- oder Vollschuld des Vorausfahrenden muss vom Gericht geklärt werden ob der Fahrer denn nun unnötig gebremst hat, wobei ja laut den im Artikel verlinkten Urteil die Beweislast beim Auffahrenden liegt!

mfg Heli

Hallo,

danke für die vielen Hinweise zur Rechtslage, die ich gern unserem Anwalt weitergebe. Ich selbst verstehe nicht so viel von Paragraphen, dass ich hier eine Entscheidung wagen würde. Für mich ist die Faktenlage wichtig, und die wollte ich dem Forum vorstellen, damit nichts unter der Decke bleibt und vielleicht für Andere Schlimmeres verhütet werden kann.
Und da sehe ich nach wie vor VW in der Pflicht. Denn ohne die unerwartete und selbsttätige Vollbremsung bei 120 km/h wäre es nicht zu einem Auffahrunfall gekommen. Und wenn VW (egal ob Werkstatt oder Werk) schon bei der Reklamation der ersten unerwarteten, selbsttätigen Vollbremsung den Fehler im System unseres Wagens gefunden und beseitigt hätte, wären wir womöglich heute noch glückliche Besitzer eines schmucken und sicheren Passat.
Nach allem, was ich bisher gelesen habe, muss ich aber vermuten, dass VW nicht in der Lage ist, Fehler im elektronischen System der eigenen Produkte zu finden und zu beseitigen. Und damit entsteht m.E. ein ernst zu nehmendes Problem für die Sicherheit der VW-Kunden. Einige Fälle, in denen es Passat-Fahrern ähnlich wie uns erging, sind jetzt bekannt. Ich hoffe nur, dass es nicht noch mehr werden.

Georgemary

Zitat:

@Georgemary schrieb am 5. Dezember 2016 um 20:58:49 Uhr:



Und da sehe ich nach wie vor VW in der Pflicht. Denn ohne die unerwartete und selbsttätige Vollbremsung bei 120 km/h wäre es nicht zu einem Auffahrunfall gekommen.

Naja, das kann man jetzt so oder so sehen!

Eine Not/Vollbremsung findet ja eigentlich immer unerwartet statt, genau deswegen soll man ja als Hinterherfahrender auch den Sicherheitsabstand einhalten!

mfg Heli

Sorry - nicht falsch verstehen.

DU kannst das überhaupt nicht beurteilen wer in der Pflicht ist.
DU warst nicht dabei.
DAHER würde ich mich da auf nicht etwas verbeißen.

In einem Rechtsstaat zählen grundsätzlich Beweise und die liegen nun mal nicht vor.

Ein gewisses Rest-Risiko wird immer blieben. Wenn das System komplett unsicher wäre, würde man ja von ständigen Not-Bremsungen lesen...
Auch ist menschliches Versagen nicht vollkommen ausgeschlossen.

Verstehe dich, aber die genaue Rechtslage wird dir hier und sonst auch keiner sagen können - keiner war dabei, auch DU nicht.
DU gehst nur verständlicherweise von einer einseitigen Ausgangslage aus.

Was sagt denn nun die Werkstatt, oder VW dazu?
Sowas muss man doch feststellen können, was das System geregelt hat im letzten Moment.

Die Werkstatt wird das wohl kaum auf sich zurück führen wollen.

Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 6. Dezember 2016 um 11:40:59 Uhr:


Was sagt denn nun die Werkstatt, oder VW dazu?
Sowas muss man doch feststellen können, was das System geregelt hat im letzten Moment.

Die Werkstatt wird das wohl kaum auf sich zurück führen wollen.

Wie will man das feststellen, wenn es keinen Speicher gibt. Das Auto hat keine Blackbox, wie ein Flugzeug.

Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 6. Dezember 2016 um 11:40:59 Uhr:


Sowas muss man doch feststellen können, was das System geregelt hat im letzten Moment.

Muss man dass, und falls ja, warum sollte man das auf welcher Grundlage können müssen?

Des weiteren war es hier ja "nur" ein Auffahrunfall, d.h. motorisch dürfte der Wagen
auch danach vermutlich noch mehr oder weniger "fahrtauglich" gewesen sein.

Vielleicht sollte man das können müssen, das wäre dann aber erst mal eine Frage einer entsprechenden Richtlinie auf EU-Ebene, welche dann in entsprechende Gesetze mündet, und für alle Hersteller verbindliche Standards ähnlich EOBD festnagelt.

Der Gedanke liegt daran, dass das vollautomatische System selbstständig eine Funktion durchgeführt hat, aufgrund einer Information ( vom Radar, der Kamera oder einem Fehler).
Und dabei könnte doch das System im Fehlerspeicher oder irgendeinem Speicher die Erfolgte Aktion abspeichern, wenn es überhaupt die Situation richtig erkannt hat.
Aber da es wie du sagst keine Blackbox gibt, ist es hinfällig.

Zitat:

@G6V2012-austria schrieb am 6. Dezember 2016 um 10:43:51 Uhr:


Sorry - nicht falsch verstehen.

DU kannst das überhaupt nicht beurteilen wer in der Pflicht ist.
DU warst nicht dabei.
DAHER würde ich mich da auf nicht etwas verbeißen.

In einem Rechtsstaat zählen grundsätzlich Beweise und die liegen nun mal nicht vor.

Ein gewisses Rest-Risiko wird immer blieben. Wenn das System komplett unsicher wäre, würde man ja von ständigen Not-Bremsungen lesen...
Auch ist menschliches Versagen nicht vollkommen ausgeschlossen.

Verstehe dich, aber die genaue Rechtslage wird dir hier und sonst auch keiner sagen können - keiner war dabei, auch DU nicht.
DU gehst nur verständlicherweise von einer einseitigen Ausgangslage aus.

Hä?

Eigentlich ist nichts so genau geregelt, wie ein Auffahrunfall, entweder blättere hier mal eine Seite zurück oder schau mal bei Google unter §4 STVO.

Natürlich gilt hier die Annahme, dass die Angaben des TE korrekt sind, ist ja schliesslich auch nur ein Forum 😉

mfg Heli

Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 6. Dezember 2016 um 12:21:19 Uhr:


Der Gedanke liegt daran, dass das vollautomatische System selbstständig eine Funktion durchgeführt hat, aufgrund einer Information ( vom Radar, der Kamera oder einem Fehler).
Und dabei könnte doch das System im Fehlerspeicher oder irgendeinem Speicher die Erfolgte Aktion abspeichern, wenn es überhaupt die Situation richtig erkannt hat.
Aber da es wie du sagst keine Blackbox gibt, ist es hinfällig.

Die Frage ist ja immer noch, ob das System überhaupt so eine Funktion im beschrieben Rahmen rein selbstständig durchführen kann. Ich meine nicht. Die voll automatische Vollbremsung ohne weiteres ist eben nur im Bereich bis 30km/h möglich. Darüber erfordert diese mindestens den Eingriff des Fahrers, bzw. lässt im Gegenzug genug Spielraum diesen zu übersteuern. Was im Bereich bis 30km/h kaum noch möglich ist.
Und wenn eben der Eingriff des Fahrers nötig ist, ist dieser wohl passiert. Dass quasi eine doppelte Fehlfunktion vorlag, also der Eingriff des Fahrers übergangen wurde und dazu ein nicht vorhandenes Hindernis erkannt worden ist halte ich eigentlich für nicht möglich bzw. hätte wohl wirklich schon für häufigere Problemthreads gesorgt. Eher unwahrscheinlich, dass sowas ein Einzelfall wäre.

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