Schwerer Unfall durch selbsttätige unerwartete Vollbremsung

VW Passat

Im September 2016 hatten wir mit unserem VW Passat B8 einen schweren Unfall auf der A9. Bei einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h machte unser Auto auf gerader Strecke, ohne vorausfahrenden Verkehr oder einen anderen erkennbaren Grund völlig selbsttätig und ohne Vorwarnung eine Vollbremsung. Meine Frau, die den Wagen fuhr, konnte diesen nur noch in der Spur halten. Nicht verhindern konnte sie das Auffahren des nachfolgenden und von der Vollbremsung ebenfalls überraschten Fahrers mit seinem Fahrzeug. Wie durch ein Wunder kamen alle Fahrzeuginsassen -nur leicht verletzt - mit dem Leben davon. An unserem Auto entstand wirtschaftlicher Totalschaden.
Den Passat hatten wir gerade vier Monate zuvor von einem VW-Vertragshändler erworben. Das Fahrzeug war zum Unfallzeitpunkt etwas über ein Jahr alt und hatte noch Werksgarantie. Bereits im Juni 2016 hatte der Front-Assist schon einmal auf gerader, trockener Landstraße bei bestem Wetter und ohne vorausfahrenden oder nachfolgenden Verkehr bei 70 km/h völlig unerwartet eine Vollbremsung ausgelöst. Dies hatte ich unserer VW-Werkstatt gemeldet, die aber keinen Fehler im System mehr feststellen konnte. Doch der Fehler scheint kein Einzelfall zu sein. Auch bei zwei Bekannten gab es schon solche Fälle, bei denen ebenfalls unerwartete selbsttätige Vollbremsungen ausgelöst wurden - zum Glück immer ohne Fahrzeug- oder Personenschäden.

Habt Ihr ähnliche oder vergleichbare Erfahrungen mit einem fehlerhaften Front-Assist oder unerwarteten Bremsmanövern gemacht?

Georgemary

Beste Antwort im Thema

Im September 2016 hatten wir mit unserem VW Passat B8 einen schweren Unfall auf der A9. Bei einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h machte unser Auto auf gerader Strecke, ohne vorausfahrenden Verkehr oder einen anderen erkennbaren Grund völlig selbsttätig und ohne Vorwarnung eine Vollbremsung. Meine Frau, die den Wagen fuhr, konnte diesen nur noch in der Spur halten. Nicht verhindern konnte sie das Auffahren des nachfolgenden und von der Vollbremsung ebenfalls überraschten Fahrers mit seinem Fahrzeug. Wie durch ein Wunder kamen alle Fahrzeuginsassen -nur leicht verletzt - mit dem Leben davon. An unserem Auto entstand wirtschaftlicher Totalschaden.
Den Passat hatten wir gerade vier Monate zuvor von einem VW-Vertragshändler erworben. Das Fahrzeug war zum Unfallzeitpunkt etwas über ein Jahr alt und hatte noch Werksgarantie. Bereits im Juni 2016 hatte der Front-Assist schon einmal auf gerader, trockener Landstraße bei bestem Wetter und ohne vorausfahrenden oder nachfolgenden Verkehr bei 70 km/h völlig unerwartet eine Vollbremsung ausgelöst. Dies hatte ich unserer VW-Werkstatt gemeldet, die aber keinen Fehler im System mehr feststellen konnte. Doch der Fehler scheint kein Einzelfall zu sein. Auch bei zwei Bekannten gab es schon solche Fälle, bei denen ebenfalls unerwartete selbsttätige Vollbremsungen ausgelöst wurden - zum Glück immer ohne Fahrzeug- oder Personenschäden.

Habt Ihr ähnliche oder vergleichbare Erfahrungen mit einem fehlerhaften Front-Assist oder unerwarteten Bremsmanövern gemacht?

Georgemary

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Manche Systeme gehen ja mittlerweile bis 200km/h.
Wenn da das System auf einmal ne Vollbremsung reinknallt, dann muss es ja schon richtig zur Sache gehn wenn der Fahrer nicht damit rechnet. Ist ja lebensgefährlich....

Mal mit der Front irgendwo hängen geblieben, oder sonst was ?

Steht ja glaub ich in der Anleitung, dass bei solchen Fällen der Sensor verstellt sein könnte.

Eigentlich kann nichts passieren, wenn alles korrekt funktioniert. Den das System leitet nicht gleich eine Vollbremsung ein. ABER wenn man dann vor schreck nur leicht die Bremse antippt, legt der Wagen eine veritable Vollbremsung hin.

Zitat:

@MichaelN schrieb am 4. Dezember 2016 um 01:08:04 Uhr:


Eigentlich kann nichts passieren, wenn alles korrekt funktioniert. Den das System leitet nicht gleich eine Vollbremsung ein. ABER wenn man dann vor schreck nur leicht die Bremse antippt, legt der Wagen eine veritable Vollbremsung hin.

Wohl nur unter 30km/h, über 30km/h hatte ich letztens die Situation, dass der Verkehr vor mir gerade am anrollen war, ich also noch schneller auf den letzten stehenden auflief. Das System piepste und brachte Meldung im KI, ich tippe die Bremse an und konnte ganz normal sanft bremsen um den Abstand zum anfahrenden zu wahren. Also hier auch kein Problem.
Das sind eben die Grenzen des Systems, vorausschauend nur bis zum nächsten Auto, für den Front Assist finde ich das ok, ACC möchte ich deswegen aber nicht!

Irgendwo in der Anleitung steht, dass die Bremskraft evtl. so weit verstärkt werden kann, dass das Auto vor dem Hindernis zum stehen kommt. Und wenn der Sensor der Meinung ist, das Hindernis sei nen halben Meter vor der Schnauze, dann könnte aus einem leichten Bremsen eine Vollbremsung werden. Natürlich wieder nur Spekulation, die genauen Algorithmen kennt nur VW.

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Zitat:

@-Inspektor- schrieb am 3. Dezember 2016 um 15:19:59 Uhr:


Was ich nicht verstehe: Zitat: " Von einer angeratenen Strafverfolgung des auffahrenden Fahrers haben wir Abstand genommen."

Danke - ich hab mich die ganze Zeit gefragt, wann das mal thematisiert wird. Mag sein, dass die Vollbremsung durch Systemversagen herbeigeführt wurde, aber die hat das Verletzungsrisiko nicht gesetzt. Das ging alleine vom Auffahrenden aus. Der hat den Abstand nicht eingehalten und die Leute im Auto gefährdet. Da wird seitenlang über ein technisches System diskutiert und der eigentliche Verursacher soll jetzt nicht mal strafrechtlich belangt werden? Sorry, so ein Verhalten ist mir komplett unverständlich.

Die Vollbremsung hätte irgend einen anderen Grund haben können. Reifenplatzer, gesundheitliche Gründe - was weiss ich. Sowas kann immer aus heiterem Himmel kommen, auch für den Nachfolgenden. Deshalb gibt es klare Regeln in Bezug auf Abstand. Wer die nicht einhält muss belangt werden, denn das Verletzungsrisiko ist auch in heutigen Autos noch vorhanden.

Ob das System im Passat versagt hat, ist nachrangig. Beweisen wird man das sowieso nie können.

Grundsätzlich gebe ich dir da recht, allerdings ist die Sache eher zweischneidig zu sehen.
Ich würde mal behaupten wollen, einfach nur, weil du ein Mensch bist, dass du auch nicht in der Lage bist, in jeder einzelnen Situation, auf eine nicht zu erwartenden Vollbremsung, rechtzeitig zu reagieren.

Wir wissen doch im Prinzip nichts über die genaue Situation. Wenn du an einer Ampel stehst, ein Auto vor dir, Ampel wird grün, er beschleunigt, du beschleunigst und der Wagen macht nach ein paar Metern eine Vollbremsung, obwohl du die Situation einsehen kannst und weder Fußgänger, noch sonst etwas in der Nähe ist, was eine plötzliche Gefahr bedeuten könnte, kann es leicht zu nem Auffahrunfall kommen. Noch mehr, wenn der Wagen vor dir die besseren Bremsen hat. Das müßte man dann für den korrekten Abstand auch vorher wissen.

Du fährst auf ner Autobahn, hinter dir ein schnelleres Fahrzeug, vor dir kommt ein LKW, du kannst die Strecke im weiteren Verlauf genau einsehen. Du bleibst rechts, läßt den Wagen passieren, scherst aus um den LKW zu überholen und in dem Moment macht der Wagen auf der linken unmotiviert ne Vollbremsung.
Da gibt's doch nu massig Szenarien, wo die meisten Autofahrer wenn nicht alle, mit Sicherheit einschlagen würden. Selbst wenn sie vorausschauend fahren.

Wenn er die Sache nicht verfolgen will, wird er sich darüber wohl Gedanken gemacht haben. Einem drängelnden oder merklich zu dicht auffahrenden Fahrzeug, hätte er das vermutlich nicht eingeräumt. Das ist vielleicht auch ne Frage von Fairness und nicht dem Pochen auf sein Recht. Ein Verzicht auf Strafverfolgung impliziert auch nicht, dass nicht trotzdem die Versicherung des Auffahrenden den Schaden bezahlt.

Szenario 1 ist alles andere als fiktiv: Genauso hat man bei mir mal einen Unfall provoziert, bei dem dann erstaunlicherweise an einem alten Kleinwagen ein enormer Heckschaden (Heckklappe öffnete dann nicht mehr) entstanden sei soll, wohingegen bei meinem Fahrzeug (A6) nur ein minimaler Abdruck an der Stoßstange entstand. Weder der Vorschaden noch der Trick konnte zweifelsfrei bewiesen werden, meine Versicherung zahlte und ich wurde hochgestuft...

Zitat:

@MetalChef schrieb am 4. Dezember 2016 um 10:17:54 Uhr:


Grundsätzlich gebe ich dir da recht, allerdings ist die Sache eher zweischneidig zu sehen.
Ich würde mal behaupten wollen, einfach nur, weil du ein Mensch bist, dass du auch nicht in der Lage bist, in jeder einzelnen Situation, auf eine nicht zu erwartenden Vollbremsung, rechtzeitig zu reagieren.

Nö, da bin ich auch völlig Deiner Meinung. Ich unterschreite den Abstand auch oft genug und muss mich dann auch selbst dran erinnern, wie das ausgehen kann. Ist halt meine persönliche Risikobeurteilung. Das entscheidende "Aber" an der Sache: Wenn ich dann jemandem draufknalle, weil er -für mich vorhersehbar oder nicht- eine Vollbremsung macht, dann stehe ich dafür ein.

Zitat:

Du fährst auf ner Autobahn, hinter dir ein schnelleres Fahrzeug, vor dir kommt ein LKW, du kannst die Strecke im weiteren Verlauf genau einsehen. Du bleibst rechts, läßt den Wagen passieren, scherst aus um den LKW zu überholen und in dem Moment macht der Wagen auf der linken unmotiviert ne Vollbremsung.
Da gibt's doch nu massig Szenarien, wo die meisten Autofahrer wenn nicht alle, mit Sicherheit einschlagen würden. Selbst wenn sie vorausschauend fahren.

Kann sein, ich bin auch schon oft mit Glück davongekommen. Ich wette aber auch, dass 90% derer, die da einschlagen würden, den Abstand a) nicht einhalten und b) auch nicht benennen könnten. In Deinem Beispiel würde man bei einem typischen Autobahntempo von 120-160km/h zwischen 60 und 80 Meter Abstand lassen. Das sind ein bis zwei Leitpfosten. Das macht niemand, und deshalb gibts auch so viele Auffahrunfälle.

Was man auch nicht vergessen darf: Es gibt keine konkrete Regelung zu Abständen in der StVO. Die ganzen Faustformeln, die wir aus der Fahrschule kennen, nehmen ja nur Bezug auf den Bussgeldkatalog (halber Tachoabstand) und selbst der sanktioniert ja nur, wenn man weniger als den halben Tacho eingehalten hat. Daraus ergibt sich ja nicht automatisch, dass ein Abstand von 60m bei Tempo 120 in Ordnung ist. Es gibt dann vielleicht kein Bussgeld, aber laut StVO kann der Abstand immer noch zu niedrig sein. Denn die verlangt ja, dass man jederzeit anhalten können muss.

Da steht zwar auch, dass der Vordermann nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen darf - aber ein Systemversagen im ACC kann ja auch ein zwingender Grund sein. Oder eine gesundheitliche Ursache, die man als Hinterherfahrer nicht erkennen kann. Und vielleicht müssen wir in Zeiten, in denen autonomes Fahren langsam Realität wird, auch mal darüber nachdenken, ob man immer alles vorhersehen kann oder ob man nicht besser mit mehr Abstand fährt, weil eben sowas wie eine unvermutete Vollbremsung durch Systemversagen passieren kann...

Das klingt doch alles irgendwie total ausgedacht die beiden Szenarien. Ein wenig logischer Menschenverstand und es passiert überhaupt nichts. Szenario 1: Abstand ist das Zauberwort. Dann passiert auch nichts.
Szenario 2: Auch hier Abstand und vor allem den Blinker setzten beim wieder einscheren auf die linke Spur. ACC ist deaktiviert wenn der Blinker aktiviert ist.

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 4. Dezember 2016 um 11:29:30 Uhr:


Das klingt doch alles irgendwie total ausgedacht die beiden Szenarien. Ein wenig logischer Menschenverstand und es passiert überhaupt nichts. Szenario 1: Abstand ist das Zauberwort. Dann passiert auch nichts.
Szenario 2: Auch hier Abstand und vor allem den Blinker setzten beim wieder einscheren auf die linke Spur. ACC ist deaktiviert wenn der Blinker aktiviert ist.

Falsch zu Szenario 2. acc beschleunigt dann nur schon. Nur der Spurhalteassistent deaktiviert sich beim Blinken.

Ich find beides nicht konstruiert, abgesehen von der Vollbremsung. Was willst du denn in Beispiel 2 vor allem auf Abstand achten? Du lässt ein schneller fahrendes Fahrzeug überholen, der entfernt sich permanenten von dir, wo achtest du da auf den Abstand? Du siehst die Straße, die ist vor dem LKW komplett frei, Schilder kommen keine , also wird sich der Wagen weiterhin von dir entfernen, du fährst auf nen LKW auf, du scherst also aus, wenn der Wagen vorbei ist. Wenn der in dem Moment ne Vollbremsung macht...

Mehr als einen Pfosten also 50m hält eh keiner Abstand, aber auch da auf ein langsameres oder gleich schnelles vorherherfahrendes Fahrzeug, nicht auf ein sich entfernendes Fahrzeug, wenn man ausschert. Mir ist jedenfalls noch nie der Fall begegnet, dass ein Auto auf der rechten Spur erst abbremst, um den Abstand zum schnellerfahrenden vorbeigefahrenen Wagen einzuhalten bevor er ausschert; der schert einfach aus.

Auch an der Ampel. Der Wagen fährt los, du hältst Abstand und fährst los und in der Beschleunigung macht er ne Vollbremsung ohne Grund oder zb wegen eines Defekts. Ich würd mal behaupten, das wird in jedem Fall eng, wenns denn reicht.

Und wenns doch so klar wäre, gäbe es den Fall des absichtlich herbeigeführten Auffahrunfalls gar nicht. Egal ob es der Vordermann drauf anlegt oder nicht, du hättest ja in der Lage sein müssen zu bremsen.

Und wie gesagt hat die Strafverfolgung nichts mit der Schuldfrage zu tun. Da ginge es dann um Alkoholeinfluss, Fahrlässigkeit oder ähnliches und kann auch erfolgen, wenn er gesagt hat, es war seine Schuld.

Mir neulich begegnet, Ausfahrt in einem weitläufigen Industriegebiet. Ein Auto vor mir will Links auf die Straße abbiegen. Er fährt zügig los, links kommt weiterhin nichts, ich schaue nach rechts und fahre in dem Moment los, schaue wieder nach vorne, der Wagen hat im Abbiegevorgang ohne Grund mitten auf der Straße angehalten, er steht nach wie vor schräg zur Fahrtrichtung. Das war ich dann doch etwas überrascht und es war doch ziemlich eng noch zum stehen zu kommen. Aber ja, es wäre mein Fehler gewesen.

Also wenn der Hintermann erst sekunden nach dem Stillstand des Wagens aufgefahren ist, dann würde ich die Schuldfrage tatsächlich klären lassen. So eine Vollbremsung aus 120 dauert gut und gerne 3-5 Sekunden. Außerdem sollten die Warnblinker angehen, wenn es wirklich eine Vollbremsung war. Da bremst also einer vor mir mit Warnblinker und ich rausche da rein. Sollte bei ausreichend Abstand in der Tat vermeidbar sein. Die Frage ist immer, ob man BEREIT ist auf der BAB anlasslos bis zum Stillstand zu bremsen. So nach dem Motto: was nicht sein kann, das nichts sein darf. Man verweigert sich der Realität und bremst nicht voll, weil es ja nicht sein kann, das der Vordermann einfach anhält.

Völlig falscher Denkansatz. Dann wäre ja der Auffahrende IMMER schuldig. Das würde dem Betrügern ja Tür undc Tor öffnen! Wer mit einer Vollbremsung auf freier Strasse nicht rechnen muß ist auch nicht immerv zwingend voll Schuld! Das wäre ja die Aushebelung jedweder Rechtsgrundsätze!

rzz

Zitat:

@Peter_1.8T schrieb am 4. Dezember 2016 um 09:37:06 Uhr:



Zitat:

@-Inspektor- schrieb am 3. Dezember 2016 um 15:19:59 Uhr:


Was ich nicht verstehe: Zitat: " Von einer angeratenen Strafverfolgung des auffahrenden Fahrers haben wir Abstand genommen."

Danke - ich hab mich die ganze Zeit gefragt, wann das mal thematisiert wird. Mag sein, dass die Vollbremsung durch Systemversagen herbeigeführt wurde, aber die hat das Verletzungsrisiko nicht gesetzt. Das ging alleine vom Auffahrenden aus. Der hat den Abstand nicht eingehalten und die Leute im Auto gefährdet. Da wird seitenlang über ein technisches System diskutiert und der eigentliche Verursacher soll jetzt nicht mal strafrechtlich belangt werden? Sorry, so ein Verhalten ist mir komplett unverständlich.

Die Vollbremsung hätte irgend einen anderen Grund haben können. Reifenplatzer, gesundheitliche Gründe - was weiss ich. Sowas kann immer aus heiterem Himmel kommen, auch für den Nachfolgenden. Deshalb gibt es klare Regeln in Bezug auf Abstand. Wer die nicht einhält muss belangt werden, denn das Verletzungsrisiko ist auch in heutigen Autos noch vorhanden.

Ob das System im Passat versagt hat, ist nachrangig. Beweisen wird man das sowieso nie können.

Zitat:

@klein_A3 schrieb am 4. Dezember 2016 um 12:13:51 Uhr:



Zitat:

@dk_1102 schrieb am 4. Dezember 2016 um 11:29:30 Uhr:


Das klingt doch alles irgendwie total ausgedacht die beiden Szenarien. Ein wenig logischer Menschenverstand und es passiert überhaupt nichts. Szenario 1: Abstand ist das Zauberwort. Dann passiert auch nichts.
Szenario 2: Auch hier Abstand und vor allem den Blinker setzten beim wieder einscheren auf die linke Spur. ACC ist deaktiviert wenn der Blinker aktiviert ist.

Falsch zu Szenario 2. acc beschleunigt dann nur schon. Nur der Spurhalteassistent deaktiviert sich beim Blinken.

Und warum beschleunigt er, weil die ACC Funktion während des Blinken aus ist. Wenn du blinkst und nicht die Spur wechselst wirst du auf den LKW auffahren.

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 4. Dezember 2016 um 12:59:13 Uhr:



Zitat:

@klein_A3 schrieb am 4. Dezember 2016 um 12:13:51 Uhr:


Falsch zu Szenario 2. acc beschleunigt dann nur schon. Nur der Spurhalteassistent deaktiviert sich beim Blinken.

Und warum beschleunigt er, weil die ACC Funktion während des Blinken aus ist. Wenn du blinkst und nicht die Spur wechselst wirst du auf den LKW auffahren.

Schon mal ausprobiert bzw. Handbuch gelesen? Es wird kurzzeitig der eingestellt Abstand unterschritten hierbei. Und dann kommt der Anker falls das Hindernis davor nicht weggeht.... kann ich bestätigen.

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