Schweiz zu schnell, jetzt droht Knast
Ich bin schon ein schlimmer Finger, war ich doch 4 km/h zu schnell. Jetzt kann ich mir überlegen, ob ich den einen Tag absitze oder erst wieder am 21.09.2020 in die schöne Schweiz fahre. Das hat mir die Stelle auf Nachfrage bestätigt: Verfolgungsverjährung gilt ab dem Datum, die Tat selbst war 6 Monate vorher.
BTW: die blicken da selbst wohl nicht durch, was nun zu zahlen wäre. Ich sollte schon mal 310,--sfr zahlen, jetzt 'nur' noch 290,--, vielleicht sinkt das ja noch weiter nach dem 15. Oktober. Zahlen werde ich das definitiv nicht.
Beste Antwort im Thema
Man könnte ja einfach mal seine Strafen zahlen.
Bei der Rasermentalität in Deutschland bin ich für einen ähnlichen Bußgeldkatalog hierzulande.
115 Antworten
Nicht Opel?
[schnell wegrenn]
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 26. September 2018 um 17:08:17 Uhr:
Zitat:
@AMenge schrieb am 26. September 2018 um 17:07:08 Uhr:
Also mir hat ein funktionsfähiger Tacho gereicht.Gepaart mit dem Wissen, dass die Schweiz geringfügig andere Tarife hat als D.
Ich schaffe es auch in diesem Land recht zuverlässig, die zHg einzuhalten.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 27. September 2018 um 11:24:54 Uhr:
Zitat:
@Mindscape schrieb am 26. September 2018 um 20:27:05 Uhr:
Wie gut, dass du nicht in die Schweiz musst und die Haftstrafe auch in Deutschland antreten kannst.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 27. September 2018 um 11:24:54 Uhr:
Zitat:
Der heute 43-Jährige war 2014 mit seinem getunten BMW Z4 (482 PS) mit bis zu 200 Stundenkilometern durch den Gotthard-Tunnel gerast ...
... weil die Polizei bei der Kontrolle seinen BMW sofort beschlagnahmt hatte. ...
Nach eigenen Angaben fährt der Mann nun einen VW Golf.
Das ist doch sowieso schon die Höchststrafe. 😁Gruß Metalhead
Endlich zeigt die Justiz mal Kante. Wenn es nur in anderen Bereichen auch so wäre. Aber das geht bei uns halt nur mit Hilfestellung aus der Schweiz.
Jetzt aber,
Rasermentalität der Deutschen.
Weil ein paar über die Stränge schlagen.
Die gehören auch rausgefischt.
Ab 50 aufwärts zu schnell soll richtig weh tun, jawohl schmerzen.
Im Ort auch gerne 30 drüber.
Aber bitte nicht wegen jedem klitzekleinen km/h gleich so ein Fass aufmachen.
Hier waren es 4km/h
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Es war ja zunächst auch ein „klitzekleiner” Warnschuss vor dem noch geschlossenen Fass. Das kann man den Schweizern kaum verübeln, die auch nicht zu schnell ist (Titel) und nicht sofort mit Knast gedroht hat.
Ist doch logisch, dass die Eidgenossen ernst genommen werden wollen. Die machen ihre Verkehrsvorschriften doch für alle, die dort fahren möchten/müssen.
Das mit der Kante und der Justiz bezog ich auf den Raser durch das Gotthardtunnel.
Wegen 4 km/h zu schnell mache ich kein Aufhebens und bezahle, auch im Ausland. Wegen 4 km/h ist man auch kein Raser. Das passiert jedem Autofahrer mal, möchte sogar sagen, ohne Ausnahme. Nur meistens wird es nicht bemerkt,
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 26. September 2018 um 13:44:03 Uhr:
In Deutschland gibt es in so einem Fall wohl nur Erzwingungshaft. Trotz Knast bleibt die Geldstrafe bestehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__43.html
§ 43 Ersatzfreiheitsstrafe
An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag.
Das gilt aber eben nur für Geldstrafen, nicht für Geldbußen. Bei Geldbußen gibt es nur die Erzwingungshaft, mit der aber das Bußgeld nicht abgegolten wird.
Zitat:
@boerni666 schrieb am 26. September 2018 um 11:13:53 Uhr:
Man könnte ja einfach mal seine Strafen zahlen.Bei der Rasermentalität in Deutschland bin ich für einen ähnlichen Bußgeldkatalog hierzulande.
Stammtischweisheit. Ich beobachte das Gegenteil, denn es gibt Unmengen an Fahrzeuglenkern, die aus unerfindlichen Gründen nicht in der Lage oder Willens sind, das Automobil auf höhere Geschwindigkeiten als 75 - 80 km/h zu beschleunigen - und dies bei besten Straßen- und Wetterverhältnissen.
Es gibt ohne Zweifel vielfach mehr Schleicher, als Raser.