Schweißarbeiten am Anhänger, Haarrisse in Deichsel

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Guten Abend Gemeinde,

mir wurde ein Anhänger Westfalia, 1200kg zGG, älteres Baujahr (frühe 1990er Jahre) zum Kauf angeboten.
Der Anhänger hat frischen TÜV bis 07/2019.

Allerdings ist mir beim näheren Hinsehen ein Mangel aufgefallen. Und zwar sind an der Deichsel im Bereich des Stützrades zwei Haarrisse zu sehen. Der Vorbesitzer hat daran bereits relativ unfachmännisch "rumgebraten", dem TÜV-Prüfer ist dies aber offensichtlich nicht aufgefallen...oder sind die Risse unbedenklich?
Kann man irgendwas (außer natürlich die Deichsel auszutauschen) tun, um das Ganze zu stabilisieren oder sind Schweißarbeiten in dem Bereich (so die Aussage von Forenbeiträgen hier und auch anderswo) nicht zulässig?

Ich freue mich auf Eure Antworten. Ein Bild der betreffenden Stelle habe ich beigefügt.

Grüße aus dem Oberharz

Beste Antwort im Thema

Moin Moin !

Zitat:

An Deichseln/Zugeinrichtungen darf geschweisst werden,allerdings nur von einem Schweissfachmann MIT GÜLTIGEM Schweisserbrief.

Nein ! Es ist völlig wumpe , ob jemand Schweissfachmann ist oder ein Stümper , es isr auch völlig egal , ob die Arbeit "fachgerecht" oder schlampig durchgeführt wird ! Eine Zugeinrichtung ist ein Bauteil , welches eine Bauartgenehmigung besitzt , und jede Veränderung an diesem Bauteil bringt diese Genehmigung zum Erlöschen ! Punkt ,fertig und aus ! ist nichts anderes als das Lasieren von Rückleuchten , das Tönen von Scheiben oder das Ersetzen von Glühlampen durch LED im Scheinwerfer. In jedem Fall entspricht das Bauteil nicht mehr dem genehmigten Bauteil. Da brauch man über Können oder Nichtkönnen gar nicht zu streiten , es ist ganz einfach juristisch nicht vorgesehen !

MfG Volker

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Naja, es kommt wohl drauf an welche Qualifikationen man hat um vor Gericht zu bestehen.
ich habe so einen Meisterbrief an der Wand zu hängen und musste in der Ausbildung mehr als genug schweissen.
Einem Hobbyschweisser der sich das mehr oder weniger selbst beigebracht hat würde ich auch dringend davon abraten.
Ich habe schon Schweißnähte gesehen die zwar super Aussahen aber eigentlich nur geklebt haben. Wenn man Erfahrung damit hat sieht man es aber gleich das die Naht nicht halten wird.
Außerdem sollte man auch wissen welches Schweissverfahren man anwendet und wleche vorbehandlungen es braucht.
Wenn man einen Riss einfach nur überschweisst macht man auch mehr kaputt oder man kann richtig gut schweissen.
Daher empfehle ich jedem auch das schweissen zu lassen. Das macht jeder Fahrzeugbauer, die haben die passende Erfahrung und auch die notwenidgen Qualifikationen.
Die, die wissen wie man das am besten schweißt werden hier im Forum nicht nachfragen.

MfG
Mike

ich würde den Anhänger nicht kaufen, der Aufwand lohnt nicht, das was man selber an Zeit und Material investiert, ist es nicht wert, denn neue Anhänger - nicht Baumarkt-Billig-Anhänger - sind zum vernünftigen Preis zu bekommen und Du hast die nächsten 20 Jahre was davon

Apropos Schweißen, bei mir fliegt noch eine Schweißlehrmappe von meinem Mietschmarotzer rum. Fürn 10er isse weg. Bei Interesse grabe ich sie aus.

Moin Moin !

Zitat:

Als Fahrzeugbauer hätte ich kein Problem die Deichsel zu schweissen.

Mir ist kein Gesetzt bekannt was verbieten an einem Rahmen oder einer Deichsel zu schweissen.

Altes Sprichwort: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !

Zitat:

Naja, es kommt wohl drauf an welche Qualifikationen man hat um vor Gericht zu bestehen.

ich habe so einen Meisterbrief an der Wand zu hängen

Stimmt ! Möglicherweise kannst du nach einer Verhandlung deinen Brief schreddern !

Hier wird man schlauer:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__22a.html (insbesondere 6a)

MfG Volker

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@schreyhalz Da steht bei 6 aber "mit Ausnahme von" und das meint dass es genau nicht darunterfällt. Weiter mit ...
6a Einrichtungen, die aus technischen Gründen nicht selbstständig im Genehmigungsverfahren behandelt werden können (zum Beispiel Deichseln an einachsigen Anhängern, wenn sie Teil des Rahmens und nicht verstellbar sind)

@schreyhalz Außerdem habe ich nirgend geschrieben das ich das nicht vom TÜV abnehmen lassen würde.
Hört doch mal auf alles durcheinander zu bringen nur um jemanden fertig machen. Gibt euch das irgendwelche Glücksgefühle.
Ich habe nur gesagt das ich es schweißen würde, was danach passiert war nie Bestandteil der Diskusion.
Ich habe dem Treadersteller sogar geschrieben das er sich an eine Fahrzeugbaufrima wenden soll, da die sowas alles wissen und Ihn wahrscheinlich besser beraten können als ich hier im Internet, vorallen da ich den Anhänger nicht genau kennen sondern nur Infos vom Treaderstellerersteller habe.

Also, wenn mein Brief geshredder werden sollte, dann müssten bei dir sämtliche Zeugnisse etnzogen werden, weil wer nicht mal richtig lesen kann und sich so aufspielt....

MfG
Mike

Man, man, man, macht doch da nicht so eine Wissenschaft draus.
Einfach sauber verschweißen mit Knotenblech drauf und vom TÜV auf das Knotenblech die TP Nummer einschlagen lassen.

Moin Moin !

@ Genie 21 : Das bedeutet , dass Deichseln genau nur dann nicht zu den bauartgen.pflichtigen Teilen gehören , wenn sie eben ein Teil des Rahmens sind. Üblicherweise sind jedoch Deichseln von Grossereienherstellern immer verschraubte Einzelteile. Als solche unterliegen sie der Bauartgen.pflicht und haben ein entsprechendes Prüfzeichen.

Zitat:

Außerdem habe ich nirgend geschrieben das ich das nicht vom TÜV abnehmen lassen würde.

Ist aber nicht möglich !

Zitat:

Ich habe nur gesagt das ich es schweißen würde, was danach passiert war nie Bestandteil der Diskusion

Zitat:

Hört doch mal auf alles durcheinander zu bringen nur um jemanden fertig machen. Gibt euch das irgendwelche Glücksgefühle

Du schlägst also eine ungesetzliche Reparatur vor , dich interessieren aber die rechtlichen Folgen nicht, und reagierst mit beleidigenden Worten auf jemanden , der dieses anmerkt ?

Zitat:

Einfach sauber verschweißen mit Knotenblech drauf und vom TÜV auf das Knotenblech die TP Nummer einschlagen lassen.

Genau , Das wäre dann möglich , wenn gleichzeitig auch noch die Deichsel mit dem Rahmen unlösbar verschweisst werden würde , dann würde nämlich 6 von §22a in Kraft treten können. 😁
Für die dann entstehenden Kosten kann man mit Sicherheit 4 neue Deichseln kaufen......

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 22. Juli 2017 um 10:38:36 Uhr:


Moin Moin !

@ Genie 21 : Das bedeutet , dass Deichseln genau nur dann nicht zu den bauartgen.pflichtigen Teilen gehören , wenn sie eben ein Teil des Rahmens sind. Üblicherweise sind jedoch Deichseln von Grossereienherstellern immer verschraubte Einzelteile. Als solche unterliegen sie der Bauartgen.pflicht und haben ein entsprechendes Prüfzeichen.

Also da gehe ich nicht mit.

A) Wenn ich mir das Bild auf der Seite 1 des Thread ansehe, dann handelt es sich um eine fest verbaute zum Rahmen gehörende Deichsel und dann trifft 6a nicht zu.

B) Bezüglich "Verschraubung von Großserienherstellern". Auch davon steht nichts in 6a, dass es nicht sein darf. Verstellbar steht da und das meint eine Einrichtung welche wechselnde Einstellungen erlaubt. Fest verschraubt ist keine verstellbare Einrichtung und wie verschweisst zu behandeln.

Interessant, denn die Rahmenreparatur (Teil davon ist Deichsel) ist als ein Teil des Gesamtrahmens zu verstehen ist und damit ausdrücklich zulässig. Tut man ja auch am LKW oder PKW, meine Rahmen richten und reparieren. Und vorführen muss man die Reparatur auch nicht. Die Verantwortung tragen für die fachlich korrekt durchgeführte Arbeit. Tut man eh immer.

Hätte man jetzt diese verstellbaren Rohre als Deichsel wie es die kleinen Hänger oft haben, dann muss nach 6a ein Original Fahrzeughersteller Ersatzteil verbaut werden, weil geprüft. Macht ja auch Sinn, weil nur der Hersteller die Rohrqualität kennt.

Moin Moin !

Zitat:

Also da gehe ich nicht mit.

A) Wenn ich mir das Bild auf der Seite 1 des Thread ansehe, dann handelt es sich um eine fest verbaute zum Rahmen gehörende Deichsel und dann trifft 6a nicht zu

Denkfehler: Wenn es sich bei der Deichsel um ein Rahmenteil handelt , dann trifft 6a zu !

Zitat:

Bezüglich "Verschraubung von Großserienherstellern". Auch davon steht nichts in 6a, dass es nicht sein darf. Verstellbar steht da und das meint eine Einrichtung welche wechselnde Einstellungen erlaubt. Fest verschraubt ist keine verstellbare Einrichtung und wie verschweisst zu behandeln.

Du hast den gesamten 6a nicht verstanden ! ich erkläre mal:"Einrichtungen, die aus technischen Gründen nicht selbstständig im Genehmigungsverfahren behandelt werden können "
Das bedeutet , dass es sich um ein einziges Bauteil handelt und nicht aus 2 oder mehreren irgendwie zusammengesetzten Bauteilen besteht. Also eine Schweisskonstruktion ist ein Bauteil , etwas aus 2 Teilen miteinander verbundenes (z.B. geschraubt) ist in diesem Sinne nicht ein Bauteil , sondern immer noch 2. !

"zum Beispiel Deichseln an einachsigen Anhängern, wenn sie Teil des Rahmens und nicht verstellbar sind),"

Das ist ein Beispiel , welches ja auch hier zutreffen könnte ! Also , wenn die Deichsel ein Teil des Rahmens ist (das bedeutet : wirklich 1 Teil oder eine Schweisskonstruktion ) , dann muss dieses Teil genau dann keine allgemeine Bauartgen. haben , wenn es nicht verstellbar ist Logisch , denn wenn es verstellbar ist , kann man es in Einzelteile zerlegen !

Zitat:

Wenn ich mir das Bild auf der Seite 1 des Thread ansehe, dann handelt es sich um eine fest verbaute zum Rahmen gehörende Deichsel

Tja , das kann ich wirklich nicht sehen. Nach meiner Erfahrung gibt es das nur bei wenigen Spezialbauten wie Verkaufsanhängern oder ähnlich.
Was ich sehe , ist dass die Risse von einer nicht zulässigen Schweissung ausgehen..........

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 22. Juli 2017 um 21:31:42 Uhr:


Was ich sehe , ist dass die Risse von einer nicht zulässigen Schweissung ausgehen..........

Und schon diese unqualifizierte Rumbraterei an der Deichsel würde mich von einem Kauf abhalten.
Wobei ich eh keinen nachgeschweißten Hänger kaufen würde.

An Deichseln/Zugeinrichtungen darf geschweisst werden,allerdings nur von einem Schweissfachmann MIT GÜLTIGEM Schweisserbrief.
So eine Schweissnaht muss im Bedarfsfall eine Röntgenprüfung bestehen,d.h. null Fehler in der Naht.
Allen anderen rate ich aus rechtlicher Sicht dringend ab von solchen Aktionen.

Moin Moin !

Zitat:

An Deichseln/Zugeinrichtungen darf geschweisst werden,allerdings nur von einem Schweissfachmann MIT GÜLTIGEM Schweisserbrief.

Nein ! Es ist völlig wumpe , ob jemand Schweissfachmann ist oder ein Stümper , es isr auch völlig egal , ob die Arbeit "fachgerecht" oder schlampig durchgeführt wird ! Eine Zugeinrichtung ist ein Bauteil , welches eine Bauartgenehmigung besitzt , und jede Veränderung an diesem Bauteil bringt diese Genehmigung zum Erlöschen ! Punkt ,fertig und aus ! ist nichts anderes als das Lasieren von Rückleuchten , das Tönen von Scheiben oder das Ersetzen von Glühlampen durch LED im Scheinwerfer. In jedem Fall entspricht das Bauteil nicht mehr dem genehmigten Bauteil. Da brauch man über Können oder Nichtkönnen gar nicht zu streiten , es ist ganz einfach juristisch nicht vorgesehen !

MfG Volker

Kann das was Schreyhalz sagt nur bestätigen, wir hatten sogar einmal das Problem das wir keine HU bekommen haben nur weil an eine Deichsel ein Halter für den Stromstecker angeschweißt wurde. In einem anderen Fall wurde ebenfalls die damals noch nötige Abnahme der AHK an einem PKW verwehrt da dort der Steckerträger abgebrochen und neu angeschweißt wurde. In beiden Fällen ging es bis zur Regionalleitung der unterschiedlichen Prüforganisationen und es wurde als richtige Entscheidung des Prüfers angesehen...

Grüße
Steini

Das fachgerechte Schweißen an der Deichsel ist sicher kein Problem, wird bei der Herstellung ja auch gemacht. Das Problem ist das für die Schweißung geradestehen wenn geprüft wird oder was passiert. Die Frage ist ob es nicht günstiger wäre einen neuen Hänger zu kaufen als eine geschweißte Deichsel über den TÜV zu bringen.
Aber eines sollte auch klar sein, die Schweißnähte des Herstellers sind auch nicht zu 100% auf Herz und Nieren geprüft, da verlässt man sich auch auf die Erfahrung des Schweißers oder der Programmierung des Schweißroboters.

Nur wird kein vernünftiger Mensch mit Schweißerpaß an dieser verhunzten Deichsel schweißen sondern die Finger weg lassen da er nicht wissen kann welche Änderungen im Gefüge dieser Pfusch verursacht hat

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