Schweißarbeiten am Anhänger, Haarrisse in Deichsel

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Guten Abend Gemeinde,

mir wurde ein Anhänger Westfalia, 1200kg zGG, älteres Baujahr (frühe 1990er Jahre) zum Kauf angeboten.
Der Anhänger hat frischen TÜV bis 07/2019.

Allerdings ist mir beim näheren Hinsehen ein Mangel aufgefallen. Und zwar sind an der Deichsel im Bereich des Stützrades zwei Haarrisse zu sehen. Der Vorbesitzer hat daran bereits relativ unfachmännisch "rumgebraten", dem TÜV-Prüfer ist dies aber offensichtlich nicht aufgefallen...oder sind die Risse unbedenklich?
Kann man irgendwas (außer natürlich die Deichsel auszutauschen) tun, um das Ganze zu stabilisieren oder sind Schweißarbeiten in dem Bereich (so die Aussage von Forenbeiträgen hier und auch anderswo) nicht zulässig?

Ich freue mich auf Eure Antworten. Ein Bild der betreffenden Stelle habe ich beigefügt.

Grüße aus dem Oberharz

Beste Antwort im Thema

Moin Moin !

Zitat:

An Deichseln/Zugeinrichtungen darf geschweisst werden,allerdings nur von einem Schweissfachmann MIT GÜLTIGEM Schweisserbrief.

Nein ! Es ist völlig wumpe , ob jemand Schweissfachmann ist oder ein Stümper , es isr auch völlig egal , ob die Arbeit "fachgerecht" oder schlampig durchgeführt wird ! Eine Zugeinrichtung ist ein Bauteil , welches eine Bauartgenehmigung besitzt , und jede Veränderung an diesem Bauteil bringt diese Genehmigung zum Erlöschen ! Punkt ,fertig und aus ! ist nichts anderes als das Lasieren von Rückleuchten , das Tönen von Scheiben oder das Ersetzen von Glühlampen durch LED im Scheinwerfer. In jedem Fall entspricht das Bauteil nicht mehr dem genehmigten Bauteil. Da brauch man über Können oder Nichtkönnen gar nicht zu streiten , es ist ganz einfach juristisch nicht vorgesehen !

MfG Volker

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Zitat:

@schreyhalz schrieb am 23. Juli 2017 um 19:45:22 Uhr:


Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 23. Juli 2017 um 19:45:22 Uhr:



Zitat:

An Deichseln/Zugeinrichtungen darf geschweisst werden,allerdings nur von einem Schweissfachmann MIT GÜLTIGEM Schweisserbrief.

Nein ! Es ist völlig wumpe , ob jemand Schweissfachmann ist oder ein Stümper , es isr auch völlig egal , ob die Arbeit "fachgerecht" oder schlampig durchgeführt wird ! Eine Zugeinrichtung ist ein Bauteil , welches eine Bauartgenehmigung besitzt , und jede Veränderung an diesem Bauteil bringt diese Genehmigung zum Erlöschen ! Punkt ,fertig und aus ! ist nichts anderes als das Lasieren von Rückleuchten , das Tönen von Scheiben oder das Ersetzen von Glühlampen durch LED im Scheinwerfer. In jedem Fall entspricht das Bauteil nicht mehr dem genehmigten Bauteil. Da brauch man über Können oder Nichtkönnen gar nicht zu streiten , es ist ganz einfach juristisch nicht vorgesehen !

MfG Volker

Aaaaaaaaber es sei denn, man findet einen anerkannten KFZ Sachverständigen, der mir auf meine selbst "gebratene" Deichsel, seine TP Nummer einschlägt. Diese TP Nummer beurkundet eine Einzelabnahme und ersetz eine ABG und eine Bauartgenehmigung.

Fakt ist...sollte ich den bewussten Anhänger aus dem Nachlass des Bratmaxe, der die Deichsel verfrickelt hat, erwerben gibt es keine erneute Braterei. Die Deichsel kostet geschätzt dasselbe wie die Reparatur durch einen Fachbetrieb/Fahrzeugbauer, so sich denn eine Fachfirma findet, die die Reparatur durchführen würde. Ich persönlich stehe nicht auf Fummelarbeiten und Schweißen werde ich mit Sicherheit nicht mal ein Loch im Schalldämpfer. Sinn und Zweck der Erstellung dieses Thread hier war, herauszufinden, ob eine Reparatur StVO/StVZO konform ist, oder nicht und ob sich der Aufwand lohnt. Klar könnte ich mir jetzt auch für 2000 Euro einen neuen Anhänger holen. Aber so hab ich was Günstiges und bar Bezahltes. Selbst wenn die Deichsel neu muss und man hier und da noch Kleinigkeiten findet. Gerockt wird der Anhänger sowieso. Und da schaut nach einigen Jahren auch der 2000 Euro-Anhänger genauso aus wie die Bude. Mit dem Unterschied, dass ich mich bei einer Gesamtinvestion von unter 1000 Euro und angesichts des Alters nicht wirklich drüber ärgere, wenn denn mal eine optische Macke reingehauen wird.

...dunkel kann ich mich an eine Frage bei der theoretischen Führerscheinprüfung 2007 zum CE erinnern, die da -so ungefähr- hies:

"Wer darf eine beschädigte Zuggabel zur Instandsetzung schweißen?" (4 Fehlerpunkte)

A) Jede Werkstatt mit Elektroschweißgerät
B) Jeder geprüfte Schweißer
C) Die Herstellerfirma

...da die Deichsel eines (Auto-)Anhängers ein ähnlich sensibles / sicherheitsrelevantes Bauteil, wie z.B. die Zuggabel bei einem Drehschemelanhänger ist ich würde daraus mal den Schluß ziehen, dass auch hier -wenn überhaupt- maximal der Hersteller ran darf.
Was dieser aber bestimmt nicht machen würde bzw. was bei einer (einfachen) Deichsel, wie der auf den Photos des TE mit Sicherheit auch vollkommen unwirtschaftlich wäre.

Da holt man sich bei Knott, Alko,... oder wie sie alle heißen entsprechenden Ersatz und fertig.

Zitat:

Nullachtfuenfzehn schrieb:


Sinn und Zweck der Erstellung dieses Thread hier war, herauszufinden, ob eine Reparatur StVO/StVZO konform ist, oder nicht und ob sich der Aufwand lohnt.
Was immer noch nicht zweifelsfrei geklärt werden kann, weil du meine Frage aus Beitrag #3 (!) IMMER NOCH NICHT beantwortet hast - was ich, um ehrlich zu sein - eine ziemliche Unverschämtheit finde, da DU hier nach Hilfe gefragt hast, aber z.T. nicht mal auf einfachste Gegenfragen eingehst - die aber, oh Wunder, zur Klärung des Sachverhalts schon nicht unwichtig sind.

Eine Seite weiter schlagen sich die Leute bald die Köpfe ein wg. dem "dämlichen" Thema.

Manch einer will sogar auf einem Bild, wo ~20cm Deichsel gezeigt sind, erkennen, ob das ein bauartgeprüftes Teil (d.h. an den Anhängerrahmen geschraubt) ist ODER direkt mit dem Rahmen verschweißt, d.h. Teil des Rahmens... Respekt!

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Zitat:

@Nullachtfuenfzehn schrieb am 23. Juli 2017 um 20:30:52 Uhr:


Mit dem Unterschied, dass ich mich bei einer Gesamtinvestion von unter 1000 Euro und angesichts des Alters nicht wirklich drüber ärgere, wenn denn mal eine optische Macke reingehauen wird.

Und mit der Gefahr das der Hänger noch einige weitere Risse haben könnte die aktuell nur nicht zu sehen sind.

Zitat:

@v8.lover schrieb am 23. Juli 2017 um 20:40:09 Uhr:


Was immer noch nicht zweifelsfrei geklärt werden kann, weil du meine Frage aus **Beitrag #3 (!) IMMER NOCH NICHT beantwortet hast - was ich, um ehrlich zu sein - eine ziemliche Unverschämtheit finde, da DU hier nach Hilfe gefragt hast, aber z.T. nicht mal auf einfachste Gegenfragen eingehst - die aber, oh Wunder, zur Klärung des Sachverhalts schon nicht unwichtig sind.**
Eine Seite weiter schlagen sich die Leute bald die Köpfe ein wg. dem "dämlichen" Thema.
Manch einer will sogar auf einem Bild, wo ~20cm Deichsel gezeigt sind, erkennen, ob das ein bauartgeprüftes Teil (d.h. an den Anhängerrahmen geschraubt) ist ODER direkt mit dem Rahmen verschweißt, d.h. Teil des Rahmens... Respekt!

Damit, dass die Situation so eskaliert war nicht zu rechnen. Ich dachte in (Fach-)foren ginge es sachlich zu. Deine Frage habe ich wohl überlesen...ich muss ja irgendwann auch noch arbeiten, etc.

Zwischenzeitlich habe ich Erkundigungen bei diversen Stellen außerhalb der Internet-Welt eingeholt.

Da ich davon ausging, dass es sich hier um ein spezielles Forum für PKW-Anhänger innerhalb Motor-Talk handelt habe ich mich zunächst an Euch gewandt und erstmal lediglich Hersteller, Herstellzeitraum und zGG genannt sowie ein Bild der betreffenden Schadstelle beigefügt. Mir war nicht bewusst, dass mit meinen Angaben hier nichts anzufangen ist. Die von mir persönlich angesprochenen Fachleute haben mir sofort mitgeteilt "Westfalia...hat (zumindest in der größeren Klasse, wie der von mir genannten über 1to zGG) geschraubte Deichseln". Nun denn - es zeigt mir, dass ich mich in Zukunft besser direkt an Fachleute in der realen Welt wende, bevor ich ein virtuelles Gefecht zwischen zwei oder mehr Lagern lostrete.

Ich bitte einen Admin höflichst um Schließung des Themas!

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