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Schweinerei Golf VI Bestellung bei Autohaus xxx...... inxxxxxxxxxxxxxx

Themenstarteram 19. Mai 2009 um 17:30

Hallo,

Ich schildere hier kurz was mir passiert ist und würde gerne wissen ob es auch jemandem von euch betrifft?

Also ich habe am 06.03 meine verbindliche Bestellung gefaxt und die Originale per Einschreiben an das Autohaus xxx...... in xxxxxxxxxxx zurück geschickt, nach 3 Wochen war immer noch keine AB im Briefkasten, also rufe ich dort an.

Am Telefon wird mir gesagt, das die Person die für mich zuständig ist, zurzeit aufgrund der vielen Anträge nur noch via email zu erreichen ist, nach 3 unbeantworteten Mails die ich geschickt habe rufe ich nochmals dort an.

Mir wird gesagt das die Person grade in einem Gespräch wäre, ich bestehe darauf das man mich sobald wie möglich zurück ruft, 2 Tage später immer noch nichts!

Ich rufe wieder an und will den Geschäftsführer sprechen, man verbindet mich nun doch erstmal mit der die Person die für mich zuständig ist, diese sagte mir das Sie von mir keine Bestellunterlagen hat, ich sage das das nicht sein kann weil ich alle nötigen Unterlagen gefaxt und per Einschrieben geschickt habe...Sie sucht... nach 10 min nichts!

Ich frage warum man nicht auf meine emails antwortet? Antwort: welche emails?

Sie durchsucht ihr Postfach nach meinem Namen und findet 2 von 3 meiner Mails, dann meinte Sie sie müsse nochmal suchen und ruft mich dann auf jedenfall zurück!

Sie hat nicht zurück gerufen.

Am nächsten Tag lasse ich mir den Geschäftsführer geben woraufhin Sie wie Sie mir sagten den Schreibtisch der Person untersuchten dabei kam heraus das ich nicht der einzige war der einfach nicht bearbeitet wurde, meine Bestellunterlagen blieben trotzdem verschwunden.

Nun gut der Geschäftsführer entschuldigt sich bei mir und bietet eine neue Bestellung an. Ich sage ihm das ich das Auto bis zum 21.10 zulassen muss weil die Zeit drängt und die Lieferzeiten nicht mehr die vom 6.03 sind sonst bekomme ich die Abwrackprämie nicht mehr.

Er meinte sie hätten auf ihr Autohaus 20 Golf VI bestellt und er würde probieren ob man nicht einen von denen so konfigurieren könnte das er meinen wünschen entspricht, er schickt mir meine neue Bestellung.

In der neuen Bestellung halte ich handschriftlich fest das Sie nur gilt wenn ich das Auto vor dem 21.10 erhalte oder eine andere Möglichkeit gefunden wird z.B. Tageszulassung eines anderen Autos des Autohauses auf mich Hauptsache ich bekomme die 2.500 Euro Abwrackprämie.

Gut, ich schicke die Erstazbestellung so an das Autohaus am Montag den 11.05 zurück, bis heute nichts von denen gehört also rufe ich wieder an.

Mir wird mitgeteilt das die Geschäftsleitung meine Bestellung aufgrund meiner handschriftliche Bedingung die ich auf die Bestellung geschrieben habe abgelehnt hat.

Was ist den das bitte für eine Firmenpolitik???

Also so kommen die mir nicht davon werde nun meine Rechtsschutzversicherung in anspruch nehmen.

Beste Antwort im Thema
am 19. Mai 2009 um 17:37

Gut, dass man beim lokalen Händler kauft und nicht bei einem dubiosen Internetanbieter... :rolleyes:

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57 Antworten
Themenstarteram 19. Mai 2009 um 18:15

Zitat:

Original geschrieben von call0174

 

Warum muss ein Händler Bedingungen anerkennen, die von dir handschriftlich hinzugefügt wurden?

Muss er nicht, und ich kann es auch nicht beweisen das es so telefonisch vereinbart war, aber es geht darum das das alles so lange gedauert hat und ich nun nicht mehr die Möglichkeit habe noch irgendwo anders ein Auto zu bestellen, das mir gefällt und welches noch rechtzeitig geliefert wird, so das ich die Abwrackprämie erhalte.

Und das ist die schuld des Autohauses mit ihrer Hinhaltetaktik.

am 19. Mai 2009 um 18:17

Rechtslage hin oder her, es gibt schließlich Dinge, die normalerweise selbstverständlich sind. Ich spreche von Höflichkeit und respektvoller Behandlung, beides sucht man bei diesem Händler scheinbar vergebens!

Eine Schande und man sollte VW direkt Bescheid sagen, dann wird der Vertragshändler bestimmt den Ärger bekommen, den er verdient.

Zitat:

Original geschrieben von Chris1 VI

[...] Ich sage ihm das ich das Auto bis zum 21.10 zulassen muss weil die Zeit drängt und die Lieferzeiten nicht mehr die vom 6.03 sind sonst bekomme ich die Abwrackprämie nicht mehr, er meinte sie hätten auf ihr Autohaus 20 Golf VI bestellt und er würde probieren ob man nicht einen von denen so konfigurieren könnte das er meinen wünschen entspricht, er schickt mir meine neue Bestellung.[...]

Wie kommst du auf den 21.10.??

Dachte die nächsten Reservierungsbescheide verschickt die Bafa erst Ende Juni ... ??

Themenstarteram 19. Mai 2009 um 18:28

Ich hab mir Die Prämie am 31.03.2009 reserviert.

der Zuwendungsbescheid (Reservierung) kam dan am 21.04

da steht drin Reservierungszeitraum 21.04.2009 bis 21.10.2009

Eine Verlängerung dieses Reservierungszeitraums ist nach der geltenden Förderrichtlinie ausgeschlossen.

 

am 19. Mai 2009 um 18:28

Moin Chris

Zitat:

Muss er nicht, und ich kann es auch nicht beweisen das es so telefonisch vereinbart war, aber es geht darum das das alles so lange gedauert hat und ich nun nicht mehr die Möglichkeit habe noch irgendwo anders ein Auto zu bestellen, das mir gefällt und welches noch rechtzeitig geliefert wird, so das ich die Abwrackprämie erhalte.

Und das ist die schuld des Autohauses mit ihrer Hinhaltetaktik.

ist ohne Frage suboptimal gelaufen (diplomatisch ausgedrückt), aber mit Deiner handschriftlichen Änderung hast Du Dir da halt ein Eigentor geschossen, weil Du wie schon geschrieben worden ist etwas von ihm schriftlich bestätigt haben wolltest, was er Dir schlicht nicht schriftlich geben kann, weil das nicht in seiner Hand liegt.

Daß er darauf nicht sofort reagiert und sich gemeldet hat ist ohne Frage auch nicht so toll. Aber den Rechtstreit solltest Du Dir ersparen, da wirst Du keine Chance haben, es gibt keinen Vertrag und Du hast keinen Anspruch darauf, daß er einen mit Dir abschließt. Auch das Zeitargument wird nicht ziehen, weil das mit dem 21.10. in Bezug auf den Verlust der Abwrackprämie nicht paßt, für diese würde ja eine Zulassung bis 31.12. ausreichen und das würde der Händler vermutlich noch hinbekommen.

Edit: grad gesehen, wie Du auf den 21.10. kommst, glaube aber dennoch nicht, daß sich daraus ein Anspruch ableiten läßt.

Letztendlich für mich aber wieder ein klares Argument dafür, direkt beim örtlichen Händler zu kaufen, da sitzt man sich gegenüber, schaut sich in die Augen und kann die Dinge direkt und persönlich klären, was in diesem Fall ohne Frage hilfreich gewesen wäre.

Gruß

Stefan

am 19. Mai 2009 um 18:33

Zitat:

Original geschrieben von Huginzwei

Zitat:

Original geschrieben von Daniloo

 

 

Du bist ja ein ganz Schlauer! Buh, das ist ein dubioser Vermittlungshändler .... wohnst aber in Duisburg, dann ist das der hochgelobte super zuverlässige lokale Händler.

Wach mal auf!

Na? Witzle nicht kapiert?:rolleyes:

#

Bis jetzt noch nicht. Du klärst mich aber Bitte mal auf^^ !

Themenstarteram 19. Mai 2009 um 18:33

ich zitiere nochmal aus meinem Zuwendunsbescheid

Der Zuschuss kann nur ausgezahlt werden, wenn der Erwerb und die Zulassung des Neufahrzeugs sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs bis einschließlich 21.10.2009 erfolgen. Andernfalls wird dieser Zuwendungsbescheid unwirksam (auflösende Bedingung)

kannst du nicht neu reservieren? du kannst ja bei einem anderen autohaus kaufen. somit schließt du ja auch einen neuen vertrag ab und könntest doch sicher nochmal reservieren. :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Chris1 VI

Ich hab mir Die Prämie am 31.03.2009 reserviert.

 

der Zuwendungsbescheid (Reservierung) kam dan am 21.04

 

da steht drin Reservierungszeitraum 21.04.2009 bis 21.10.2009

Eine Verlängerung dieses Reservierungszeitraums ist nach der geltenden Förderrichtlinie ausgeschlossen.

ach so .... dachte bisher die wären alle mit Datum 16.04. verschickt worden .... meiner kam nämlich am 22.04. datiert auf den 16.04. (und dementsprechend der Reservierungszeitraum bis 16.10.) :)

"2. Ablehnung der Kundenbestellung

Gem. Abschn. I Ziff. 1 S. 3 NWVB (neuwagenverkaufsbedingungen)hat der Verkäufer den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er das Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages nicht annimmt. Diese ursprünglich auf Lieferhindernisse beschränkte und im Zuge der Überarbeitung der NWVB auf alle denkbaren Fälle der Nichtannahme der Käuferofferte erweiterte Klausel beinhaltet eine über den Rahmen des üblichen hinausgehende vorvertragliche Nebenpflicht des Verkäufers, die einen gewissen Ausgleich für die mehrwöchige (einseitige) Bindung des Bestellers schafft.

Unterlässt der Verkäufer die Ablehnung oder erklärt er sie nicht unverzüglich, hat er dem

Kunden den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Weist der Besteller nach, dass es ihm bei rechtzeitiger Ablehnung möglich gewesen wäre, das Fahrzeug über einen anderen Händler zu beschaffen und besteht diese Möglichkeit infolge der verspäteten Ablehnung nicht mehr, muss ihm der Händler den Ausfallschaden ersetzen.

Der Verkäufer kann seine Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung der Offerte

nach Belieben treffen; er schuldet dem Besteller keine Rechenschaft. "

 

O.

am 19. Mai 2009 um 18:43

Zitat:

Original geschrieben von Chris1 VI

ich zitiere nochmal aus meinem Zuwendunsbescheid

Der Zuschuss kann nur ausgezahlt werden, wenn der Erwerb und die Zulassung des Neufahrzeugs sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs bis einschließlich 21.10.2009 erfolgen. Andernfalls wird dieser Zuwendungsbescheid unwirksam (auflösende Bedingung)

Das wird Dir im Rechtstreit mit dem Autohaus nichts nützen, denn:

- sie haben Dir keinen verbindlichen Liefertermin zugesagt, auf den Du sie festnageln könntest

- Du hast die Reservierung der Umweltprämie vorgenommen, ohne überhaupt eine Auftragsbestätigung zu haben, insoweit wird man Dir vorhalten können, hier fahrlässig gehandelt und einfach zu früh reserviert zu haben.

So sehr es ärgert, vergiß es, Du wirst das Ding verlieren.

Und vermutlich wird die Rechtschutz die Kostenübernahme eh von vorn herein wegen zu geringer Erfolgsaussichten verweigern.

Gruß

Stefan

am 19. Mai 2009 um 18:43

tach "Chris1 VI"

ich denke mal du hast über carworld 24 die vermittlung gemacht und bist dann zum autohaus xxxxxx nach xxxxxxxx gekommen.

dein fall ist natürlich absolute schei... . trotzdem möchte ich kurz erwähnen, dass ich auch so bestellt habe und bis jetzt alles einwandfrei läuft. ich habe sogar einmal direkt bei xxxxxxxx etwas nachbestellt, auch das wurde schnell abgewickelt. vor kurzem habe ich per email mal nachgefragt, ob es schon einen genaueren liefertermin gibt. da musste ich allerdings auch mal an den geschäftsführer mailen um eine antwort zu bekommen.

alles in allem ist die abwicklung für mich ok. ich weiss, dass ich über eine internetvermittlung nicht den service bekomme wie beim händler vor ort. will ich aber auch nicht.

kläre noch mal die genaue bafa abwicklung. irgendwo habe ich gelesen, dass man verlängern kann. ausserdem sieht es ja aktuell nicht so aus, dass der ganze topf leer wird. somit könnte die zeit noch passen.

Zitat:

Original geschrieben von Chris1 VI

Ich hab mir Die Prämie am 31.03.2009 reserviert.

 

der Zuwendungsbescheid (Reservierung) kam dan am 21.04

 

da steht drin Reservierungszeitraum 21.04.2009 bis 21.10.2009

Eine Verlängerung dieses Reservierungszeitraums ist nach der geltenden Förderrichtlinie ausgeschlossen.

Scheinbar bist Du doch ein ganz Schlauer.:rolleyes: Kannst Du mir mal verraten, was Du mit der Reservierung anfangen willst? Diese darf nur mit verbindlicher Bestellung bzw Kaufvertrag eingereicht werden (siehe Kleingedrucktes bafa). Beides hast Du aber nicht also hast Du auch keinen Anspruch, wieso die bafa Dir einen Reservierungsbescheid zuschickt zeigt nur, dass die momentan gar nichts prüfen. btt

Lass' den Händler in Ruhe, schont Deine Nerven. Suche Dir einen Händler in Deiner Nähe und schaue, was die vor Ort haben. Wenn es Dir nur um die Prämie geht, bist Du ja auch nicht so wählerisch. Ansonsten frage nach Vorläufern, die evtl. noch modifiziert werden können. Ach so, schlage bei den Händlern persönlich auf, nicht telefonisch.

Zitat:

Original geschrieben von es.ef

Zitat:

Original geschrieben von Chris1 VI

Ich hab mir Die Prämie am 31.03.2009 reserviert.

der Zuwendungsbescheid (Reservierung) kam dan am 21.04

da steht drin Reservierungszeitraum 21.04.2009 bis 21.10.2009

Eine Verlängerung dieses Reservierungszeitraums ist nach der geltenden Förderrichtlinie ausgeschlossen.

Scheinbar bist Du doch ein ganz Schlauer.:rolleyes: Kannst Du mir mal verraten, was Du mit der Reservierung anfangen willst? Diese darf nur mit verbindlicher Bestellung bzw Kaufvertrag eingereicht werden (siehe Kleingedrucktes bafa). Beides hast Du aber nicht also hast Du auch keinen Anspruch, wieso die bafa Dir einen Reservierungsbescheid zuschickt zeigt nur, dass die momentan gar nichts prüfen. btt

Lass' den Händler in Ruhe, schont Deine Nerven. Suche Dir einen Händler in Deiner Nähe und schaue, was die vor Ort haben. Wenn es Dir nur um die Prämie geht, bist Du ja auch nicht so wählerisch. Ansonsten frage nach Vorläufern, die evtl. noch modifiziert werden können. Ach so, schlage bei den Händlern persönlich auf, nicht telefonisch.

Natürlich hatte er die verbindliche Bestellung ..... die hat er doch an den Händler geschickt .... und der AB "hinterhergedrängelt" .... Mehr hatte ich nach meiner Bestellung beim Händler vor Ort auch nicht ...

Im übrigen solltest du vielleicht mal deinen Ton ein wenig mäßigen :eek: :rolleyes:

Sorry, von verbindlicher Bestellung habe ich nichts gelesen. Wenn es eine verbindliche Bestellung wäre verstehe ich die Verzögerung nicht, da der Vorgang dann ja schon abgeschlossen ist und nur vom Käufer unterschrieben werden muss, den Rest macht die Dispo und nicht der Verkäufer. Die Arbeit hat der Verkäufer dann schon hinter sich.

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