Schwarz-lasierte Rückleuchten erlaubt?!
lasierte rückleuchten zu getönten scheiben sehen so geil aus. 😉
ist das nun "erlaubt" und tüv gerecht oder nicht?!
das "e" zeichen ist ja immer noch sichtbar.
Beste Antwort im Thema
Nein; jede bauliche Veränderung an lichttechnischen Einheiten führt zum Verlust der BE für dieses Teil.
19 Antworten
Ich Erklär es mal auf Legale weise.
Passt auf:
Lasierungen jeglicher Art, sind Spezialanfertigungen. Es gibt Richtlinien die vom Kraftfahrzeug-Bundesamt vorgegeben sind. Ein paar Beispiele:
Die Lasierung darf nicht doppelt Beschichtet sein (100% Lichtdurchlässig) Diese Verhältnisse dürfen nicht verändert werden. Bei Tageslicht sind "Schwarz" Lasierte natürlich eine Gefährdung aber nicht verboten wenn in den Rückleuchten Reflektoren "Wirkungsvoll" mit eingearbeitet sind.
Bei mir Scheint alles wunderbar durch auch bei Tageslicht, habe keine Veränderung der Lichtverhältnisse aber wenn man so ein Ergebnis erzielen möchte sollte man sich von einem Fachmann beraten lassen die sich darauf spezialisiert haben, dann gibt es auch kein Problem
Zitat:
Original geschrieben von Dome666
Lasierungen jeglicher Art, sind Spezialanfertigungen. Es gibt Richtlinien die vom Kraftfahrzeug-Bundesamt vorgegeben sind. Ein paar Beispiele:
Die Lasierung darf nicht doppelt Beschichtet sein (100% Lichtdurchlässig) Diese Verhältnisse dürfen nicht verändert werden. Bei Tageslicht sind "Schwarz" Lasierte natürlich eine Gefährdung aber nicht verboten wenn in den Rückleuchten Reflektoren "Wirkungsvoll" mit eingearbeitet sind.
Diese Richtlinien würde ich gerne mal zu Gesicht bekommen....
Zum Thema knistern beim Händedruck oder irgendwelche Eintragungen aus Gefälligkeit:
ruckzuck ist derjenige Prüfer den Job los. Es gibt genug kompetente Leute, die auf Arbeitssuche sind.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Diese Richtlinien würde ich gerne mal zu Gesicht bekommen....Zitat:
Original geschrieben von Dome666
Lasierungen jeglicher Art, sind Spezialanfertigungen. Es gibt Richtlinien die vom Kraftfahrzeug-Bundesamt vorgegeben sind. Ein paar Beispiele:
Die Lasierung darf nicht doppelt Beschichtet sein (100% Lichtdurchlässig) Diese Verhältnisse dürfen nicht verändert werden. Bei Tageslicht sind "Schwarz" Lasierte natürlich eine Gefährdung aber nicht verboten wenn in den Rückleuchten Reflektoren "Wirkungsvoll" mit eingearbeitet sind.
da schliesse ich mich an! würde mich interessieren, wo in der stvzo das geschrieben steht.
und wenn das wirklich so wäre, müssten die teile ja trotzdem abgenommen und eingetragen werden. dazu müsste dann ein prüfer die lichtdurchlässigkeit testen.
und auch in der dunkelheit/morgendämmerung kann's bei lasierten rückleuchten gefährlich werden, wenn man nicht mehr deutlich erkennen kann, ob das fahrzeug bremst oder nicht.
und auch wenn ein tüv-prüfer oder polizeibeamte bei einer kontrolle nichts zu den lasierten rückleuchten sagen sollte, macht es das ganze nicht legaler. wenn dies zu einem unfall geführt oder dazu beigetragen hat, könnte sich eine versicherung bestimmt schon mal quer stellen.
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