ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Schuldfrage von Unfall auf der Autobahn ungeklärt

Schuldfrage von Unfall auf der Autobahn ungeklärt

Themenstarteram 5. November 2013 um 21:29

Guten Abend allen Lesern,

Ich hatte neulich auf der Autobahn einen Unfall mit ungeklärter Schuldfrage, allerdings steht der Unfallgegner im Unfallbericht der Polizei auf 1. Stelle.

Der Unfall ereignete sich auf der A1, Höhe Leverkusener Brücke, in einer Baustelle, während eines Spurwechsels der Fahrbahn von rechts nach links.

Auf dem letzten Bild, ungefähr dort, wo der weiße Mercedes zu dem Zeitpunkt ist, ereignete sich der Unfall.

An dieser Stelle tauchte der Unfallgegner überholend neben mir auf, und war der Überzeugung, dass da zwei Fahrspuren vorhanden sind und ich mich einzuordnen hätte, was, wie es aus der Beschilderung hervorgeht, nicht der Fall ist.

Was sagt Ihr dazu, fühle ich mich zurecht Unschuldig?

Dscn1252
Dscn1253
Dscn1254
Beste Antwort im Thema

Dem "Baustellenabsicherer" würde ich am liebsten ein paar Ohrfeigen links und rechts verpassen. :mad:

Das geht zu 100 % gar nicht.

61 weitere Antworten
Ähnliche Themen
61 Antworten
Themenstarteram 6. November 2013 um 8:23

Zitat:

Original geschrieben von picard95

Die rechte Spur endet im nichts, die gelbe Baustellenlinie zur Abtrennung der linken und rechten Spur ist durchgezogen; an sich müssten die Autos auf der rechten Spur anhalten bis die Baustelle fertig oder die Baustellenabsicherung aufgewacht ist.

prinzipiell könnten Die sich da hinstellen, und von jedem 20€ fürs überfahren der durchgezogenen Linien kassieren :D Diese ist in besagtem Bereich nämlich zwei mal zu überfahren.

Vorher eine Spur, nachher auch eine Spur. es geht hier nur um den Bereich des Schwenks.

Die breite Absperrung in diesem Bereich, kombiniert mit den Linien, ist das irreführende hier. Kurz ist man beim Durchfahren verwirrt, hält sich rechts, einer denkt er ist doppelt so schlau und könnte zwei Spuren nutzen, und es kracht.

Sehr schwer zu erklärende Situation, bisher musste ich sie jedem mit Bildern und Skizzen erläutern, was allerdings auch frühestens beim 3. Versuch klappte :D

am 6. November 2013 um 9:33

Wie haben sich denn eure beiden Fahrzeuge genau getroffen (Anstossstellen!)?

Bis eher du ihm in die Seite gefahren oder er dir?

Unabhängig von der wirklich blöden Markierung und Ausschilderung (so weit auf den Fotos erkennbar) war doch links neben dir ein Fahrzeug welches du nicht wirklich gesehen haben kannst als du nach links rüber bist.

Wichtig wäre unter Umständen auch noch von welcher Strecke in m wir hier sprechen beim Wechsel der rechten Spur nach links!

Themenstarteram 6. November 2013 um 9:57

Die FZ haben sich nicht getroffen, Ich wich nach rechts aus und überfuhr die Begrenzungen, Beschädigt bei mir Stoßstange vorne rechts, Stoßdämpfer (vor zwei Monaten neu!!!) hinüber, Beide rechte Türen unten zerkratzt.

Vor mir kann er nicht gewesen sein, hätte Ihn gesehen. Muss von hinten gekommen sein. Nebenmir kann er auch nicht gewesen sein, da schon seit Kilometern einspurig.

Er war auch vor der Polizei fest überzeugt, dass dort zwei Spuren seien.

Der Wechsel dürfte sich über 100m erstrecken, auf Bild 3 einigermaßen sichtbar.

Zitat:

Original geschrieben von Adam2112

Die FZ haben sich nicht getroffen, Ich wich nach rechts aus und überfuhr die Begrenzungen, Beschädigt bei mir Stoßstange vorne rechts, Stoßdämpfer (vor zwei Monaten neu!!!) hinüber, Beide rechte Türen unten zerkratzt.

Das ist dann wohl eindeutig ein Fall für deine Vollkaskoversicherung.

Themenstarteram 6. November 2013 um 10:15

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Das ist dann wohl eindeutig ein Fall für deine Vollkaskoversicherung.

Der Gegner hatte einen kaputten Außenspiegel, bereits mit Klebeband verschönert, und wollte mir den anhängen.

Und was hat die Kasko damit zu tun, wenn mich jemand abdrängt, und der Unfall polizeilich gemeldet wurde? (vom Gegner, er war überzeugt davon, dass meine Spur zuende ginge und ich mich einzuordnen hätte. Fand ich lustig :D)

Zitat:

Original geschrieben von Adam2112

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Das ist dann wohl eindeutig ein Fall für deine Vollkaskoversicherung.

Der Gegner hatte einen kaputten Außenspiegel, bereits mit Klebeband verschönert, und wollte mir den anhängen.

Und was hat die Kasko damit zu tun, wenn mich jemand abdrängt, und der Unfall polizeilich gemeldet wurde? (vom Gegner, er war überzeugt davon, dass meine Spur zuende ginge und ich mich einzuordnen hätte. Fand ich lustig :D)

Was würde er wohl anworten, wenn man ihn bäte seine (zweite) Spur auf dem Bild 1 bzw. 2 zu zeigen ?

Zitat:

Original geschrieben von Adam2112

Die FZ haben sich nicht getroffen, Ich wich nach rechts aus und überfuhr die Begrenzungen, Beschädigt bei mir Stoßstange vorne rechts, Stoßdämpfer (vor zwei Monaten neu!!!) hinüber, Beide rechte Türen unten zerkratzt.

 

Vor mir kann er nicht gewesen sein, hätte Ihn gesehen. Muss von hinten gekommen sein. Nebenmir kann er auch nicht gewesen sein, da schon seit Kilometern einspurig.

 

Er war auch vor der Polizei fest überzeugt, dass dort zwei Spuren seien.

 

Der Wechsel dürfte sich über 100m erstrecken, auf Bild 3 einigermaßen sichtbar.

Moin, also das musst du aber mal erklären. Du hast ihn nicht gesehen, vor dir war er nicht, er hat dich nicht angeschoben, du bist also ohne fremdeinwirkung in die Baustellenabgrenzung gesaust die deine Spur schmaler macht( position weisser Merzedes)

Wie kann da der andere verantwortlich sein?

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Der gesamte Baustellenbereich ist einspurig, das kann man an den großen Hinweisschildern erkennen, hier sind 2 von 3 spuren durchgestrichen, möglicherweise handelt es sich um Änderungsarbeiten der Markierung innerhalb der Baustelle ( neue Striche, oder Abbau der Baustelle).

Entweder ist ein Schild gültig, oder es ist ungültig. Man kann ein Schild nicht teilweise ungültig machen. Das wäre unzulässig! Diese Schilder sind ungültig!

@Moorteufelchen:

Wenn man geschnitten wird und ausweichen muß, kann sehr wohl der andere schuld sein! Der TE hatte die Wahl: ins andere Auto fahren, oder in die Baustelle fahren - er hat richtig gehandelt!

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Der gesamte Baustellenbereich ist einspurig, das kann man an den großen Hinweisschildern erkennen, hier sind 2 von 3 spuren durchgestrichen, möglicherweise handelt es sich um Änderungsarbeiten der Markierung innerhalb der Baustelle ( neue Striche, oder Abbau der Baustelle).

Entweder ist ein Schild gültig, oder es ist ungültig. Man kann ein Schild nicht teilweise ungültig machen. Das wäre unzulässig! Diese Schilder sind ungültig!

 

@Moorteufelchen:

Wenn man geschnitten wird und ausweichen muß, kann sehr wohl der andere schuld sein! Der TE hatte die Wahl: ins andere Auto fahren, oder in die Baustelle fahren - er hat richtig gehandelt!

Hallo, als erstes können Schilder durchaus teilweise ungültig gemacht werden. Gerade Schilder die einzelne Fahrspuren zuweisen. Da werden dann die nicht gültigen durchge-x-st.

Das zweite ist aber das mir einfach noch nicht klar ist wie sich der Unfall zugetragen hat. Wenn der TE keinen anderen vor oder neben sich hatte war doch kein Grund die in die Fahrbahn gestellten Baken zu überfahren. Wenn der andere schon vorbei war auch nicht.

Hat der sich denn trotz zuwenig Platz noch vorbeigequetscht? Dann wundert es mich, daß es keinen Kontakt gab. Wo kommt dann die Aussage des TE her er sei nicht nebendran gewesen?

Unfallgegner materialisieren jedenfals nicht plötzlich im weg.

Wie gesagt für mich noch eine unklare Faktenlage.

Moorteufelchen

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Der gesamte Baustellenbereich ist einspurig, das kann man an den großen Hinweisschildern erkennen, hier sind 2 von 3 spuren durchgestrichen, möglicherweise handelt es sich um Änderungsarbeiten der Markierung innerhalb der Baustelle ( neue Striche, oder Abbau der Baustelle).

Entweder ist ein Schild gültig, oder es ist ungültig. Man kann ein Schild nicht teilweise ungültig machen. Das wäre unzulässig! Diese Schilder sind ungültig!

@Moorteufelchen:

Wenn man geschnitten wird und ausweichen muß, kann sehr wohl der andere schuld sein! Der TE hatte die Wahl: ins andere Auto fahren, oder in die Baustelle fahren - er hat richtig gehandelt!

diese Art Veränderungen an einer Baustelle kenntlich zu machen sehe ich öfter und für einen halbwegs intelligenten Fahrer ist es kein Kunststück daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, zumal vor und hinter dem Schwenk lediglich eine Spur zur Verfügung steht.

Dass eine bestimmte Art von VT gegen jede Vernunft trotzdem Gelegenheiten sucht um schneller vorwärts zu kommen dürfte ebenso unstrittig sein wie der Versuch dieser Klientel anderen die Schuld anzulasten wenn es schief geht anstatt wie ein Mann dazu zu stehen.

Aha... man darf also einfach so genormte Verkehrsschilder verändern? Interessant...

Die Kreuze sind zum "auskreuzen" gedacht und nicht zum verändern!!! http://www.bms-freiburg.de/Produkte/Vollauskreuzvorrichtungen.html

Aber neeee.... jeder darf für seinen Zweck mal eben Verkehrsschilder verändern :rolleyes: Scheiß auf Regeln und Gesetze!

@ BirgerS

Steh ich jetzt auf dem Schlauch...?

Die Schilder sind ja "ausgekreuzt" und auf dem Link von dir gibt's auch Kreuze zu kaufen für sog. "Teilauskreuzungen". Genau das wurde doch da auf dem Schild gemacht, nicht?

Oder versteh ich hier etwas komplett falsch?

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS

Aha... man darf also einfach so genormte Verkehrsschilder verändern? Interessant...

Die Kreuze sind zum "auskreuzen" gedacht und nicht zum verändern!!! www.bms-freiburg.de/Produkte/Vollauskreuzvorrichtungen.html

Aber neeee.... jeder darf für seinen Zweck mal eben Verkehrsschilder verändern :rolleyes: Scheiß auf Regeln und Gesetze!

Äh... ja, ist jetzt vorgesehen, natürlich nicht jeder..http://www.rsa-95.de/Verkehrszeichen11/GZ2011.htm

Schilder dürfen also durchaus verändert werden. Und was ist denn eigentlich eine Komlettauskreuzung? doch nur die extremste Form der Veränderung.

Aber das klärt das Unfallgeschehen und die Schuldfrage noch nicht.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von kenny474

@ BirgerS

Steh ich jetzt auf dem Schlauch...?

Die Schilder sind ja "ausgekreuzt" und auf dem Link von dir gibt's auch Kreuze zu kaufen für sog. "Teilauskreuzungen". Genau das wurde doch da auf dem Schild gemacht, nicht?

Oder versteh ich hier etwas komplett falsch?

Teilauskreuzen heißt aus einem "Schilderblock" einzelne Zusatzschilder ungültig machen.

Was da auf der Autobahn gemacht wurde mit den Kreuzen ist mit Sicherheit nicht STVO-Konforn.

Die beiden linken Streifen auf dem Schild weiß abkleben hätte Erfolg gehabt und wäre unmißverständlich.

Ich selbst würde so im vorbeifahren das gesamte Schild als Ungültig deuten. Die Kreuze werden oft nur halbherzig aufgesetzt.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Der gesamte Baustellenbereich ist einspurig, das kann man an den großen Hinweisschildern erkennen, hier sind 2 von 3 spuren durchgestrichen, möglicherweise handelt es sich um Änderungsarbeiten der Markierung innerhalb der Baustelle ( neue Striche, oder Abbau der Baustelle).

Entweder ist ein Schild gültig, oder es ist ungültig. Man kann ein Schild nicht teilweise ungültig machen. Das wäre unzulässig! Diese Schilder sind ungültig!

@Moorteufelchen:

Wenn man geschnitten wird und ausweichen muß, kann sehr wohl der andere schuld sein! Der TE hatte die Wahl: ins andere Auto fahren, oder in die Baustelle fahren - er hat richtig gehandelt!

Der TE hat sogar im Sinne der Versicherung (egal welcher) gehandelt. Ich sage nur "Schadenminderungspflicht". :D

 

MFG Thomas

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Schuldfrage von Unfall auf der Autobahn ungeklärt