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Gegenüberstellung der Fahrzeuge nach Unfall

Themenstarteram 30. April 2013 um 20:40

Hallo,

angenommen fällt man einem Auffahrunfall zum Opfer und der Verursacher streitet den herbeiführenden Schaden ab ("die Delle habe ich schon vorher gesehen" oder so), und an seinem Fahrzeug ist nichts optisch auf dem ersten Blick zu erkennen (weil sein Fahrzeug größer und robuster ist), wie die herbeigerufene Polizei auch so sieht. Darf man dann als Geschädiger den Verursacher auf der Unfallstelle einfach "aufhalten" (evtl. auch mit Absprache mit Polizei), bis ein Sachverständiger eintrifft und die Fahrzeuge genauer unter die Lupe nimmt, um es zu verhindern, dass der Verursacher die Spuren an seinem Fahrzeug nachträglich beseitigt?

So ein Gutachten kostet ja richtig:( und der Gegner wäre ja auch nicht dumm an seinem Fahrzeug die Unfallzone zu belassen.

Beste Antwort im Thema

Der TE hat wohl zu viel CSI geguckt. :D 

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@lockmaster

 

Wie stellst du dir denn die Sache vor? Ein Gutachtet wird kaum auf Abruf bereit stehen d. h. bis zu dessen Eintreffen würde der Verkehr nicht wieder fließen können. Die Beamten sind ja in der Regel eher bemüht, die Fahrzeuge wieder von der Fahrbahn zu bekommen, damit der Verkehr wieder fließen kann. Du als Geschädigter könntest immerhin ganz schnell Detailfotos machen und im übrigen wird auch zu einem späteren Zeitpunkt der Gutachter sehr Alt- von Neuschäden unterscheiden können.

Den Unfallgegner an der Unfallstelle "aufzuhalten" grenzt ja schon an Nötigung.

Themenstarteram 30. April 2013 um 21:11

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Du als Geschädigter könntest immerhin ganz schnell Detailfotos machen und im übrigen wird auch zu einem späteren Zeitpunkt der Gutachter sehr Alt- von Neuschäden unterscheiden können.

Den Unfallgegner an der Unfallstelle "aufzuhalten" grenzt ja schon an Nötigung.

Ich glaube nicht, dass man immer noch den Fotos vertrauen kann. Denn wie gesagt, an seinem gepanzerterem Handwerkerfahrzeug wird ja nichts zu erkennen sein. Der Sachverständige müsste vor Ort Proben von Fahrzeugen entnehmen und labortechnisch Untersuchen. Bei jeder Berührung werden doch Spuren hinterlassen, genauso wie bei der DNA und Fingerabdrücken.

Und wenn es doch nur die Möglichkeit besteht, die Fahrzeuge im Nachhinein gegenüberzustellen, dann ist der Geschädigte wohl klar der Verlierer.

Die Fahrzeuge kann man ruhig auf den Bürgersteig fahren, dabei wären die Spuren an Fahrzeugen immer noch nicht verwischt.

Zitat:

Original geschrieben von lockmaster

Hallo,

angenommen fällt man einem Auffahrunfall zum Opfer und der Verursacher streitet den herbeiführenden Schaden ab ("die Delle habe ich schon vorher gesehen" oder so), und an seinem Fahrzeug ist nichts optisch auf dem ersten Blick zu erkennen (weil sein Fahrzeug größer und robuster ist), wie die herbeigerufene Polizei auch so sieht. Darf man dann als Geschädiger den Verursacher auf der Unfallstelle einfach "aufhalten" (evtl. auch mit Absprache mit Polizei), bis ein Sachverständiger eintrifft und die Fahrzeuge genauer unter die Lupe nimmt, um es zu verhindern, dass der Verursacher die Spuren an seinem Fahrzeug nachträglich beseitigt?

So ein Gutachten kostet ja richtig:( und der Gegner wäre ja auch nicht dumm an seinem Fahrzeug die Unfallzone zu belassen.

Um es ganz kurz zu machen.

Nein.

Zitat:

Original geschrieben von lockmaste

Denn wie gesagt, an seinem gepanzerterem Handwerkerfahrzeug 

:confused::confused::confused:

Der TE hat wohl zu viel CSI geguckt. :D 

am 30. April 2013 um 23:54

Einzige wirksame Massnahme dagegen: selber so eine gepanzerte Handwerkerkarre besorgen :D

In einem solchen Fall würde ich dafür sorgen, dass sofort Zeugen aufgetrieben werden können. Natürlich sind auch die Streifenbeamten nicht blöd und wissen, dass dicke Elefantenautos den kleinen feinen Mäuseautos grossen Schaden zufügen können, ohne selbst Schaden davon zu tragen.

Oder eine Dashcam zulegen, die dies unmissverständlich filmt.

Der TE scheint von einer fixen Idee ergriffen zu sein:rolleyes:. Was machen wir, wenn an einem Auffahrunfall umera 3 Fahrzeuge beteiligt sind? Warten, bis auch der letzte Gutachter eingetroffen ist und die sich dann am Unfallort gleich in die Haare geraten? Man könnte ja am Tatort die KTU durchführen lassen, damit auch ja keinen Unschuldigen trifft.:p

 

Zitat:

Original geschrieben von lockmaster

Ich glaube nicht, dass man immer noch den Fotos vertrauen kann.

Deswegen werden ja zur Untermauerung der Situation Unfallskizzen angefertigt.

am 1. Mai 2013 um 10:23

Zum besseren Verstaendniss ,,gepanzerte Handwerkskarre ``

:D

Themenstarteram 1. Mai 2013 um 11:53

Zitat:

Original geschrieben von mobiles

Einzige wirksame Massnahme dagegen: selber so eine gepanzerte Handwerkerkarre besorgen :D

In einem solchen Fall würde ich dafür sorgen, dass sofort Zeugen aufgetrieben werden können. Natürlich sind auch die Streifenbeamten nicht blöd und wissen, dass dicke Elefantenautos den kleinen feinen Mäuseautos grossen Schaden zufügen können, ohne selbst Schaden davon zu tragen.

Oder eine Dashcam zulegen, die dies unmissverständlich filmt.

Was bringen dann die Zeugen oder Cams wenn die zwar bestätigen können, dass es zum Kontakt der Fahrzeuge gekommen ist, aber nicht die Beweise liefern, dass gerade durch den Kontakt das Mäuseauto beschädigt wurde. Wenn die Polizei auf dem ersten Blick auf dem Elefantenauto nichts erkennt, dann wird die auch ihre Arbeit fallen lassen und dem Geschädigten sagen, dass er sich einen Gutachter auf eigenes Risiko bestellen sollte. Und wenn die wüssten, dass der Geschädigte nicht Rechtsschutzversichert ist, dann werden die sich noch kaputtlachen.

Aber im Nachhinein würde der Sachverständiger Termin mit dem Gegner vereinbaren und die Fahrzeuge gegenüberstellen. Und die Sache könnte sich höchstens nur lohnen, wenn man rechtsschutzversichert ist und idiotischerweise die Hoffnung hegt, dass der Gegner wirklich dumm ist und am seinen Fahrzeug nichts verändert.

Ginge es aber auch alternativ nach dem Unfall dem Fahrer (wenn er's auch wirklich eilig hat) nach Hause bzw. zur Arbeit zu folgen und dort den Gutachter zu bestellen, sodass seine Pläne doch nicht beeinträchtigt werden oder kann er das alles trotzdem ablehnen?

am 1. Mai 2013 um 13:09

Zitat:

Original geschrieben von lockmaster

Ginge es aber auch alternativ nach dem Unfall dem Fahrer (wenn er's auch wirklich eilig hat) nach Hause bzw. zur Arbeit zu folgen und dort den Gutachter zu bestellen, sodass seine Pläne doch nicht beeinträchtigt werden oder kann er das alles trotzdem ablehnen?

Ja klar geht das.

Wenn ich dein Unfallgegner wäre, würde ich dich mit zu mir nach Hause nehmen, dann könntest du deinen Gutachter anrufen, der würde (wenn er denn gerade Notdienst hat) zu mir geeilt kommen.

Und dann würde ich ganz einfach auf mein Hausrecht pochen und weder dich, noch den Gutachter an das Auto lassen, dass ja auf meinem Grund und Boden steht, damit du die "Leerfahrt" des Gutachters auch noch zahlen kannst.

Und jetzt mal ohne Spass: Nein, das geht nicht.

Und als allgemeinen Tipp: Hör auf so viel Sendungen auf RTL und VOX zu schauen. Da bekommt man nur Blödsinn beigebracht.

Zitat:

Original geschrieben von lockmaster

Zitat:

Original geschrieben von mobiles

Einzige wirksame Massnahme dagegen: selber so eine gepanzerte Handwerkerkarre besorgen :D

In einem solchen Fall würde ich dafür sorgen, dass sofort Zeugen aufgetrieben werden können. Natürlich sind auch die Streifenbeamten nicht blöd und wissen, dass dicke Elefantenautos den kleinen feinen Mäuseautos grossen Schaden zufügen können, ohne selbst Schaden davon zu tragen.

Oder eine Dashcam zulegen, die dies unmissverständlich filmt.

Was bringen dann die Zeugen oder Cams wenn die zwar bestätigen können, dass es zum Kontakt der Fahrzeuge gekommen ist, aber nicht die Beweise liefern, dass gerade durch den Kontakt das Mäuseauto beschädigt wurde. Wenn die Polizei auf dem ersten Blick auf dem Elefantenauto nichts erkennt, dann wird die auch ihre Arbeit fallen lassen und dem Geschädigten sagen, dass er sich einen Gutachter auf eigenes Risiko bestellen sollte. Und wenn die wüssten, dass der Geschädigte nicht Rechtsschutzversichert ist, dann werden die sich noch kaputtlachen.

Aber im Nachhinein würde der Sachverständiger Termin mit dem Gegner vereinbaren und die Fahrzeuge gegenüberstellen. Und die Sache könnte sich höchstens nur lohnen, wenn man rechtsschutzversichert ist und idiotischerweise die Hoffnung hegt, dass der Gegner wirklich dumm ist und am seinen Fahrzeug nichts verändert.

Ginge es aber auch alternativ nach dem Unfall dem Fahrer (wenn er's auch wirklich eilig hat) nach Hause bzw. zur Arbeit zu folgen und dort den Gutachter zu bestellen, sodass seine Pläne doch nicht beeinträchtigt werden oder kann er das alles trotzdem ablehnen?

Wer erzählt dir eigentlich solch einen Blödsinn, dass du zu dieser Frage kommst.:confused: Nochmal ne kurze Antwort. Ja er kann das alles ablehnen.

am 1. Mai 2013 um 18:20

Grundsätzlich sind die Ansprechpartner die Versicherungen und nicht der Fahrzeugführer selbst die Versicherungen regeln die Schadensverteilung und wehren unberechtigte Ansprüche des Versicherungsnehmers ab.Sollten zweifel bestehen  ist man berechtigt das mittels Anwalt zu klären.

 

Eine Sicherstellung oder vorübergehende Beschlagnahme des Fahrzeuges ist nur mit einem richterlichen Beschluß möglich.

 

Dein Unfallgegner muss dir lediglich den Namen Anschrift sowie die Versicherungsnummer nennen nicht mehr und nicht weniger und du hast nicht das recht die Personen samt Fahrzeug festzuhalten bis irgend jemand kommt und Bilder macht.

 

Und warscheinlich gehts um einen minimalen Schaden welchen man mit einer Lupe überhaupt erst sieht.

Themenstarteram 2. Mai 2013 um 19:05

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Grundsätzlich sind die Ansprechpartner die Versicherungen und nicht der Fahrzeugführer selbst die Versicherungen regeln die Schadensverteilung und wehren unberechtigte Ansprüche des Versicherungsnehmers ab.Sollten zweifel bestehen  ist man berechtigt das mittels Anwalt zu klären.

Eine Sicherstellung oder vorübergehende Beschlagnahme des Fahrzeuges ist nur mit einem richterlichen Beschluß möglich.

Dein Unfallgegner muss dir lediglich den Namen Anschrift sowie die Versicherungsnummer nennen nicht mehr und nicht weniger und du hast nicht das recht die Personen samt Fahrzeug festzuhalten bis irgend jemand kommt und Bilder macht.

Und warscheinlich gehts um einen minimalen Schaden welchen man mit einer Lupe überhaupt erst sieht.

Wenn man nach dem Unfall als Geschädigter an die gegn. Versicherung herantritt, dann würde die die Ansprüche abwehren mit der Begründung dass der Unfall nicht aufgenommen wurde, weil die faule Polizei nach ihrem Eindruck kein Schaden durch den Unfall verursacht wurde, obwohl später bei eigenem Gutachter doch frische Schäden erkannt werden. Und wenn die Polizei darauf hinweist, die Sache bei dem Gutachter genauer prüfen zu lassen, dann muss man mit enormen Unkosten rechnen, wenn der Gegner behauptet, das Fahrzeug nicht berührt zu haben. Wenn er den Unfall doch zugibt, dann nicht. Als Geschädigter wäre man völlig machtlos, wenn die Polizei nicht tätig wird. Aber um zum Kompromiss zu kommen, warum könnte man dann nicht die Polizei auffordern, dass die ihrerseits den Verursacher aufhalten, bis der unparteiische Gutachter eintrifft und die Lupe zur Hilfe nimmt. Dazu wären die doch ganz bestimmt befugt. Die wissen doch ganz genau, dass der Verursacher nachträglich die Beweismittel beseitigen kann eher ein Gutachten gemacht wird. Warum geben die dann noch die Empfehlung, das Gutachten nachträglich machen zu können, wenn die ganz genau wissen, dass der Verursacher die Möglichkeit hat, die Spuren zu beseitigen???

Die sind doch zu Präventivmaßnahmen verpflichtet!

Wenn die den Unfall nicht anerkennen wollen, dann sollten die wenigstens die Forderung des Geschädigten befolgen (im Streit), den Gegner aufzuhalten bis der Gutachter eintrifft.

Genauso habe ich erlebt, als ein Abschlepper im Anlauf war und mich von der Rausfahrt blockierte. Er verlangte zunächst das Fahrzeug zum Abschleppen, dann wehrte ich mich und er rief die Polizei an. Die Angetroffenen verlangten auf seiner Forderung hin die Anfahrtskosten, ansonsten würde er das Auto mitnehmen. Das obwohl das auch nachträglich per Rechnung gemacht werden könnte.

Wenn man z.B. einen leichten Kratzer am Heck des Mercedes abkriegt, dann wären das locker 2 Mille pauschal. Und wenn man Pech hat und am gegnerischen Jeep nichts zu sehen bekommt, dann kann man sich das abschminken.:(

Vielleicht tut ja auch die Polizei ganz bewusst nichts (aus Neid), um nicht dem Geldgierigen noch Rosinen aus dem Kuchen zu gönnen, wer weiß.

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