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Schuldfrage

Themenstarteram 16. Oktober 2021 um 7:28

Keine Ahnung, ob das hier im richtigen Unterforum steht (falls nicht - bitte verschieben).

Verkehrsunfall, Frontalzusammenstoß 2 PKW (nachts, nasse enge unbeleuchtete Fahrbahn).

Haken: ICH war als Linksabbieger unterwegs. Beide PKW Totalschaden, beide Fahrer landeten in der Klinik ...

Probleme wie folgt:

Die Polizei war zwar bereits 5 min später vor Ort, die Beweissicherung inklusive Fotos wurden von ihr aber erst 2 Stunden später begonnen.

ICH wurde gar nicht befragt - aber im RTW liegend hörte ich noch, wie der Unfallgegner der Polizei zu Protokoll gab, dass er bei grüner Ampel und korrekter Geschwindigkeit fuhr.

Im Protokoll steht noch zu lesen - man hätte mich nicht befragen können "weil bereits abtransportiert".

Die Polizei kam Stunden später zu mir ins Krankenhaus - auch dort wurde ich nicht befragt. Sie gaben mir nur kommentarlos meine Papiere zurück.

Auf den Fotos der Polizei sieht man klar, dass ich noch in meiner eigenen Fahrspur beginnend die Vollbremsung gemacht hatte und durch den Aufprall links seitlich (immer noch auf den Klötzern stehend) weggeschleudert wurde. Während der Unfallgegner weder versuchte auszuweichen (eigene Aussage!) noch überhaupt abzubremsen versuchte.

Noch viel schlimmer und hier finde ich bis heute keine Lösung:

Lt Polizei gab der Unfallgegner am Unfallort zu Protokoll, dass ich ihm gegenüber die Schuld zugegeben haben soll. Damit ist die Sache für die Polizei klar. Weil die Polizei damit "die alleinige Schuld des einen Fahrers" protokolliert hatte - ist die Schuldfrage auch für die Staatsanwaltsc haft geklärt.

Damit ist die Schuldfrage auch für beide zuständigen KFZ-Versicherungen "zweifelsfrei geklärt".

Dumm gelaufen: ES GAB DIESES GESPRÄCH GAR NICHT.

Warum kann jemand frech behaupten, dass es ein Gespräch gab - und dem wird geglaubt.

Wie kann man bweisen, dass der Unfallgegner frech lügt? (selbst dann, als ich mehrmals darauf verwies, dass etliche Details dieses angeblichen Gesprächs schlichtweg gar nicht möglich sein können weil real nicht existierend! - wird keinerlei Zweifel an den Aussagen vom Unfallgegner geäußert!

Der Typ beschreibt Details, die ich ihm am Unfallort angeblich über meine Familie und Lebenssituation erzählt haben soll - die völlig aus der Luft gegriffen sind = überprüfbar jederzeit durch Behörden - es interessiert keinen! Nicht einmal "es steht Wort ggen Wort" akzeptiert irgendjemand, auch nicht meine eigene Versicherung (und ich fahre seit vielen Jahren unfallfrei - es gab nichtmal Knöllchen wegen Falschparken!).

Im Nachgang und nur per Zufall selbst mühsam heraus gefunden: Unfallgegner fuhr mit fast doppelter Geschwindigkeit und bei Umschalten seiner Ampel auf Rot ... DAS wiederum bezweifeln beide Versicherungen. Begründung: ich habe den Unfallanalytiker für sein Gutachten beauftragtt --- nachdem ichihm sämtliche Fotos der Polizeiakte und des KFZ-Gutachters übergeben hatte. Und damit ist er prompt unglaubwürdig. Ich hab sone Wut auf alls und jeden mittlerweile.

Schubkastendenken, Vorverurteilung, Willkür, Verweigerung seitens Polizei und Behörden.

Krass obendrein: Unfallgegner behauptet jetzt nachträglich "ergänzend" Dinge, die nur die Polizei kennen kann, weil es dazu erst viele Stunden später einen Dialog gab ...

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35 Antworten

Warum bist Du auf jeden wütend, wenn Du als Linksabbieger in den Gegenverkehr fährst?

Was heißt doppelte Geschwindigkeit als erlaubt?

Außerorts 200 ?

Du brauchst dringend eine Rechtsanwalt, und zwar einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht.

Es ist doch erst einmal festzulegen, was unstreitig ist.

Es kam zur Kollision der Fahrzeuge, wo der TE als Linksabbieger mit einem Fahrzeug kollidierte, das sich im bevorrechtigten Gegenverkehr befand.

Folglich hat der TE dem Unfallpartner ein Verschulden nachzuweisen.

Der TE trägt vor, dass der Andere beim Umschalten auf Rot eingefahren ist. Sind die Ampeln gleichgeschaltet?

Die anderen Details haben im Endeffekt nichts mit der Verursachung zu tun.

Bei der momentan bekannten Beweislage sehe ich eine Haftungsverteilung von maximal 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Abbiegenden.

Ergänzung:

Da der TE ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung zu erwarten hat, rate ich auch einen Anwalt zu beauftragen und auf jede Polemik gegenüber der Ermittlungsbehörde zu verzichten.

Wenn keine Verkehrs-RS vorhanden sein sollte, würde ich aus tatsächlichen Erwägungen heraus das Pflegen und Ertragen des über einen gekommenen "Unrechts" empfehlen.

Themenstarteram 16. Oktober 2021 um 11:08

Der Linksabbieger fuhr auf die Kreuzung (Innenstadt) zu und hatte Grün (Ampel war Rot und schaltete auf Grün, einige davor wartende Geradeausfahrer fuhren los d.h. es gibt einen Zeugen der bestätigt, dass ich als Linksabbiegerkurz anhalten musste) . paar Sekunde später schaltete links gegenüber die separate kleine Ampel auf grünen Linksabbiegerpfeil. Der Unfallgegner kam von vorne. Mit statt wie von ihm gegenüber der Polizei und von der sowie der Staatsanwaltschaft (und beiden Versicherungen) durchgewunkenen 50km/h.

Lt Unfallanalytiker nach Rekonstruktion aus Schadbildern/Zerstörungen der Akte, Lage der einzigen Bremsspur und Angaben zu den den Körperverletzungen lt Klinikprotokollen - muss ermit mindestens 92km/h gefahren sein und hat lt eigener Aussage nicht abgebremst ("weil ich nicht musste weil ich Grün hatte und Vorfahrt").

Lt für die Ampeln zuständiger Behörde MUSS er aber Rot gehabt haben sobald der Grünpfeil aufgeleuchtet hat.

Geradeaus fahrender Unfallgegner erklärt, dass es dort noch nie eine Grünpfeilregelung gab ----- und eben dass ich angeblich ihm gegenüber meine Schuld eingestanden hätte. Und dem glaubt man - während ich wie ein Gegenstand ignoriert bleibe. Noch am selben Tag verkündete der Polizeisprecher in der Lokalzeitun und im Internet - dass es einen Unfall gab "weil der Linksabbieger einen Vorfahrtsfehler machte". Es gibt keine RSV.

Polemik Ermittlungsbehörde? Ganze 2 Stunden vor Ort keinerlei Beweissicherung (dafür überfuhr der Querverkehr die Bremsspur). Und zu behauptetn, dass man nur den einen der beiden Unfallbeteiligten fragen konnte -- ist eine Frechheit. Wir tragen Uniform. Wehe jemand wagt zu kritisieren.

Protokoll der DREI Ampelphasen lässt sich angeblich nicht mehr abrufen und wurde am Unfalltag von der Polizei auch nicht gesichert. Es gibt zwei Zeugen - aber beide gaben zu Protokoll, keine freie Sicht auf die Ampeln gehabt zu haben. Wie aber soll ICH nachweisen, welche Farbe die Ampel des Unfallgegners in der Sekunde gehabt hat? Unmöglich.

@Darkhexlein

Welche juristischen Schritte zur Wahrung deiner Rechte hast du denn bis jetzt in die Wege geleitet?

er hat hier im forum gefragt

Es kommt auf Details an und darauf, was sich beweisen läßt.

Allerdings meine ich, dass man als Linksabbieger, trotz soeben aufleuchtendem Grünpfeil, nicht einfach abbiegen darf, wenn offensichtlich erkennbar ist, dass der Gegenverkehr nicht anzuhalten beabsichtigt.

Ich war nicht dabei, also musst du wissen und entscheiden, wie du vorgehen willst.

Ohne Fachanwalt wird das wohl eher nichts werden, oder bist du bereits anwaltlich vertreten?

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 16. Oktober 2021 um 09:28:39 Uhr:

Die Polizei war zwar bereits 5 min später vor Ort, die Beweissicherung inklusive Fotos wurden von ihr aber erst 2 Stunden später begonnen.

Was war der Anlaß für diese enorme Verzögerung?

Der Linksabbiegende musste halten, fährt los und zeichnet dann eine Bremsspur in seine Fahrbahn? Muss ja eine gute Beschleunigung gewesen sein.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 16. Oktober 2021 um 09:28:39 Uhr:

Verkehrsunfall, Frontalzusammenstoß 2 PKW...

...Aufprall links seitlich...

Kannst du diesen Widerspruch erläutern?

Wenn ein Unfallbeteiligter im Rettungswagen liegt, dann bleibt die Polizei draußen. Da geht nun mal der Verletzte und dessen Versorgung vor. Die Polizei hat korrekt gehandelt.

 

Interessant finde ich an deiner Aussage, dass du sehr genau über die Vorkommnisse draußen bescheid weißt. Woher kommt das Wissen?

 

Wenn es Zeugen gibt, dann wird ein Richter das schon entsprechend in seine Entscheidung einbeziehen. Bis zu einer Verhandlung sieht es leider anders aus. Aber manchmal muss man eben für sein Recht kämpfen. Das geht nur mit Anwalt.

 

Grüße

Steini

Wie ist denn überhaupt der Stand? Die Versicherungen haben sich geeinigt und jetzt geht es noch um mögliche Straf- und zivilrechtlichen Fragen? Ja schade, dass Du eventuell zur Regulierung des Schadens nicht „genug“ befragt wurdest, Deine Versicherung wird aber schon wissen, wann es sich lohnt zu streiten und wann nicht. Ich zweifle sehr daran, dass die Polizei Deine indirekte Aussage (was Du angeblich dem Unfallgegner gesagt hast) überhaupt verwertet hat. Man kann nicht Zeugenaussagen für jemand anderen machen. Die äußeren Umstände müssen leider zunächst eindeutig ausgesehen haben.

Da es jetzt gegen Dich als Beschuldigten geht: vergiss diesen Drang, der Polizei „Deine Seite der Geschichte“ erzählen zu wollen. Anwalt, diesen Post löschen und nicht anfangen, Dich weiter in Details zu verlieren, wer Dir alles Unrecht getan haben könnte. Ab jetzt ist Schadenminimierung. Ein Anwalt wird beispielsweise den Hergang anhand der Ampelschaltung in Frage stellen, die Wahrnehmung von Zeugen in Zweifel ziehen (z.B. je nach deren Standort) usw. Das kann Dir helfen (muss aber nicht). Darüber zu streiten, wer Dir damals nicht zugehört hat oder was der andere erzählt hat, hilft Dir null.

Also ich sage es mal aus meiner Sicht.

Wenn ich links abbiege fährt mir keiner ins Fahrzeug frontal,schon aus einem Selbsterhaltungstrieb bremse ich dann oder fahre erst gar nicht an.

AEG

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