Schuldfrage
Keine Ahnung, ob das hier im richtigen Unterforum steht (falls nicht - bitte verschieben).
Verkehrsunfall, Frontalzusammenstoß 2 PKW (nachts, nasse enge unbeleuchtete Fahrbahn).
Haken: ICH war als Linksabbieger unterwegs. Beide PKW Totalschaden, beide Fahrer landeten in der Klinik ...
Probleme wie folgt:
Die Polizei war zwar bereits 5 min später vor Ort, die Beweissicherung inklusive Fotos wurden von ihr aber erst 2 Stunden später begonnen.
ICH wurde gar nicht befragt - aber im RTW liegend hörte ich noch, wie der Unfallgegner der Polizei zu Protokoll gab, dass er bei grüner Ampel und korrekter Geschwindigkeit fuhr.
Im Protokoll steht noch zu lesen - man hätte mich nicht befragen können "weil bereits abtransportiert".
Die Polizei kam Stunden später zu mir ins Krankenhaus - auch dort wurde ich nicht befragt. Sie gaben mir nur kommentarlos meine Papiere zurück.
Auf den Fotos der Polizei sieht man klar, dass ich noch in meiner eigenen Fahrspur beginnend die Vollbremsung gemacht hatte und durch den Aufprall links seitlich (immer noch auf den Klötzern stehend) weggeschleudert wurde. Während der Unfallgegner weder versuchte auszuweichen (eigene Aussage!) noch überhaupt abzubremsen versuchte.
Noch viel schlimmer und hier finde ich bis heute keine Lösung:
Lt Polizei gab der Unfallgegner am Unfallort zu Protokoll, dass ich ihm gegenüber die Schuld zugegeben haben soll. Damit ist die Sache für die Polizei klar. Weil die Polizei damit "die alleinige Schuld des einen Fahrers" protokolliert hatte - ist die Schuldfrage auch für die Staatsanwaltsc haft geklärt.
Damit ist die Schuldfrage auch für beide zuständigen KFZ-Versicherungen "zweifelsfrei geklärt".
Dumm gelaufen: ES GAB DIESES GESPRÄCH GAR NICHT.
Warum kann jemand frech behaupten, dass es ein Gespräch gab - und dem wird geglaubt.
Wie kann man bweisen, dass der Unfallgegner frech lügt? (selbst dann, als ich mehrmals darauf verwies, dass etliche Details dieses angeblichen Gesprächs schlichtweg gar nicht möglich sein können weil real nicht existierend! - wird keinerlei Zweifel an den Aussagen vom Unfallgegner geäußert!
Der Typ beschreibt Details, die ich ihm am Unfallort angeblich über meine Familie und Lebenssituation erzählt haben soll - die völlig aus der Luft gegriffen sind = überprüfbar jederzeit durch Behörden - es interessiert keinen! Nicht einmal "es steht Wort ggen Wort" akzeptiert irgendjemand, auch nicht meine eigene Versicherung (und ich fahre seit vielen Jahren unfallfrei - es gab nichtmal Knöllchen wegen Falschparken!).
Im Nachgang und nur per Zufall selbst mühsam heraus gefunden: Unfallgegner fuhr mit fast doppelter Geschwindigkeit und bei Umschalten seiner Ampel auf Rot ... DAS wiederum bezweifeln beide Versicherungen. Begründung: ich habe den Unfallanalytiker für sein Gutachten beauftragtt --- nachdem ichihm sämtliche Fotos der Polizeiakte und des KFZ-Gutachters übergeben hatte. Und damit ist er prompt unglaubwürdig. Ich hab sone Wut auf alls und jeden mittlerweile.
Schubkastendenken, Vorverurteilung, Willkür, Verweigerung seitens Polizei und Behörden.
Krass obendrein: Unfallgegner behauptet jetzt nachträglich "ergänzend" Dinge, die nur die Polizei kennen kann, weil es dazu erst viele Stunden später einen Dialog gab ...
35 Antworten
Zitat:
@bordsteinkratzer schrieb am 16. Oktober 2021 um 20:01:56 Uhr:
Wie ist denn überhaupt der Stand? Die Versicherungen haben sich geeinigt und jetzt geht es noch um mögliche Straf- und zivilrechtlichen Fragen?
Leider lässt sich das Gerücht, das sich Versicherungen einigen, nicht ausrotten.
Es handelt sich um 2 verschiedene Ansprüche der Beteiligten, die gegeneinander nicht aufrechenbar sind.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 16. Oktober 2021 um 15:29:41 Uhr:
@Darkhexlein
Welche juristischen Schritte zur Wahrung deiner Rechte hast du denn bis jetzt in die Wege geleitet?
Klage gegen die einstige Kanzlei ist eingereicht via neuer Kanzlei ... (+ Gerichtsgebühren überwiesen ...)
Für welchen Fehler in der Regulierung soll denn diie einstige Kanzlei verantwortlich sein?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 17. Oktober 2021 um 08:09:04 Uhr:
Für welchen Fehler in der Regulierung soll denn diie einstige Kanzlei verantwortlich sein?
u.a. kritiklose Bestätigung aller Aussagen der Gegenseite. Wörtlich "Sie haben doch selbst Ihre Schuld noch am Unfallort zugegeben". Weil das so vom Unfallgegner als "Zeugenaussage" steht.
u.a. auch Entscheidung des Anwalts ohne Rücksprache mit Mandant: es besteht keine Notwendigkeit zur Einholung eines unfallanalytischen Gutachtens, es steht doch bereits alles fest.
u.a. auch Schweigen über Monate - nach Abweisung von Ansprüchen seitens der Haftpflicht. Welche damit begründet: wir verlassen uns auf die Aussagen unseres Versicherungsnehmers und unser eigener Gutachter hat auch festgestellt, dass Sie alleinige Schuld haben.
u.a. Verweigerung der Einsichtnahme des eigenen Mandanten z.B. in die Fotos der Akte und Zeugenaussagen. Keine Beantwortung von Fragen dazu überhaupt. Google nennt sowas Parteiverrat.
u.a. keine Klageeinreichung trotz wiederholter Aufforderung dazu (Stichwort Quotenvorrecht!)
Aber seine Rechnung will er bezahlt haben. Weil er ja einen Schnellhefter hat und dort die Unterschrift zur Mandatserteilung abgeheftet hat.
Anbei nun doch mal ein Foto der Unfallstelle. Identische Witterung, Tageszeit, Beleuchtung.
Niemand, der dort als Linksabbieger unterwegs ist, kann ein frontal entgegen kommendes korrekt beleuchtetes und normal fahrendes Auto je übersehen. Direkt neben der fremden Karre schaute ich auf eine grüne Ampel (nein, nicht die linke für die Fußgänger sondern die direkt "etwas links" VOR mir! --- bestritten vom Unfallgegner, bestritten von beiden Versicherungen, bestritten vom eigenen Anwalt). Ich glaube, sobald man nicht selbst betroffen ist, kann man an Unfallregulierungen sehr gut verdienen.
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Das sind schon harte Vorwürfe. Ob die so berechtigt sind, vermag ich nicht zu sagen. Wenn da eine Rechnung offen war/ist, könnte deine Einschätzung sich am Ende als unzutreffend heraustellen.
Dein Argument, dass das niemand hätte übersehen können, spricht nicht direkt zwingend für deine Sichtweise. Dein Unfallgegner wird damit begründen weshalb er davon ausging, dass du seine Vorfahrt beachten würdest und er nicht bremsen musste. Ohne dashcam-video wirst du da keinen leichten Stand haben. Musstest du der neuen Kanzlei eine Belehrung/Haftungsfreistellung für das geschilderte Vorgehen unterschreiben?
Mir fällt noch folgende Aussage von dir bzw. deines Gutachters auf:
"Unfallgegner fuhr mit fast doppelter Geschwindigkeit und bei Umschalten seiner Ampel auf Rot"
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der für dich gültige Grünpfeil, zeitgleich mit Rot der Ampel des Unfallgegners, schaltet.
Da sollten mehrere Sekunden dazwischen liegen.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 17. Oktober 2021 um 10:58:10 Uhr:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der für dich gültige Grünpfeil, zeitgleich mit Rot der Ampel des Unfallgegners, schaltet.
Da sollten mehrere Sekunden dazwischen liegen.
Hab ich keine Ahnung von. Aus "seiner" Fahrtrichtung komme ich nie.
Im Gegenzug aber hat er schriftlich erklärt, dass es an dieser Kreuzung noch nie jemals eine solche Linksabbieger-Grünpfeilregelung gab und er auf keinen Fall Rot hatte. Was ich widerlegen soll.
Er fährt die Strecke seit Jahren täglich 2x. Ich hab als Kind dort gewohnt und bin nur selten per Auto dort unterwegs (wenn meine bevorzugte Strecke mal wieder wegen Baustelle gesperrt ist).
In welcher Zeitfolge solche Ampeln generell schalten, weiß ich nicht. Ich fuhr los beim Umschalten/Anzeigen auf Grün.
Befragung seines Beifahrers (Arbeitskollege) Antwort wörtlich: "ich sah das uns entgegen kommende Auto schon aus der Ferne, der linke Blinker war gesetzt, zu unserer Geschwindigkeit kann ich nichts sagen den ich war doch nur der Beifahrer". Der Fahrer wiederum erklärte, er hätte mich nicht kommen sehen sondern ich sei "plötzlich von links in ihn rein geknallt". Solche Aussagen befriedigen die Versicherungen und meinen eigenen Anwalt. Ich soll die Klappe halten und endlich aufgeben.
Das Gutachten gab ich nur intuitiv in Auftrag. Es ist ein Unding, wenn da jemand mal eben behauptet, vorschroftsmäßig beleuchtet in korrekter Geschwindigkeit gefahren zu sein und wirklich niemand hinterfragt - und zugleich die Gegenseite nicht auch befragt. Es gab dieses verdammte Gespräch nicht und ich habe auch niemandem gegenüber jemals irgendwas "zugegeben".
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 17. Oktober 2021 um 12:54:01 Uhr:
Im Gegenzu aber hat er schriftlich erklärt, dass es an dieser Kreuzung noch nie jemals eine solche Linksabbieger-Grünpfeilregelung gab und er auf keinen Fall Rot hatte. Was ich widerlegen soll.
Das wäre der Job
deinesRechtsanwalts gewesen.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 17. Oktober 2021 um 12:56:50 Uhr:
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 17. Oktober 2021 um 12:54:01 Uhr:
Im Gegenzu aber hat er schriftlich erklärt, dass es an dieser Kreuzung noch nie jemals eine solche Linksabbieger-Grünpfeilregelung gab und er auf keinen Fall Rot hatte. Was ich widerlegen soll.
Das wäre der Job deines Rechtsanwalts gewesen.
Eben. Zumal ich bei Mandatsübertragung laut und unüberhörbar darauf hinwies, dass ich noch nie einen Unfall hatte und smit wirklich keinerlei Ahnung, was zu tun ist.
An diesem Menschen wurmt mich ebenso - wenn der Unfallgegner erklärt, dass es dort keine Grünpfeilregelung gibt (und ich das versuche zu beweisen) meinte MEIN Anwalt "dann hat mein Mandant gelogen und gibt es dort keine Grünpfeilregelung". Ich hab ihn tatsächlich irgendwann dann gefragt, für wen er eigentlich arbeitet ...
Meine Haftpflicht hat dem Unfallgegner mal eben €11.000 ausbezahlt. In meinen Augen eine Beleidigung.
An meinen Aussagen wird gezweifelt. A.Karte Linksabbieger. Mein alter Fahrlehrer hatte Recht.
Wollen wir das mal zusammenfasen ?
Dein Unfallgegner ist schuld und lügt.
Polizei, Staatsanwaltschaft, Versicherungen ... ignorieren dich, glauben dir nicht und sind gegen dich.
Die eigenen Anwälte arbeiten auch gegen dich.
Aber du weißt es besser. ...
Hab ich was vergessen ?
Bei solchen Stories fällt mir regelmäßig ein, dass mir jeden Morgen hunderte Geisterfahrer entgegenkommen.
😕
Deine Geschichte hat Logik- und Plausibilitätslücken so groß wie Scheunentore. Und wieviel Geld möchtest du versenken ohne RSV um am Ende evtl. wieviel zu bekomen ?
Ich war nicht dabei, kann also nicht beurteilen, ob du recht oder unrecht hast.
Letztendlich müsstest du den Beweis antreten, dass der Unfallgegner bei Dunkelrot in die Kreuzung eingefahren ist.
Wie die Ampelschaltung ist, kannst du selbst feststellen, dazu benötigst du aber eine weitere Person, wenn du nicht beide Ampeln gleichzeitig sehen kannst.
Ich spekuliere mal, dass der Grünpfeil mit etwa drei Sekunden Verzögerung zu Rot der Gegenrichtung schaltet.
Drei Sekunden wären eine sehr lange Zeit.
Der Unfallgegner müßte also einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen haben.
Kannst du das beweisen, solltest du vor Gericht Erfolg haben.
Den Beweis zu erbringen,dürfte schwierig bis aussichtslos sein.
Wenn der TE sich so sicher ist, dann reicht es doch Widerspruch einzulegen und dann landet das Ganze früher oder später vor Gericht und da kann er/sie ja nochmal alle Fakten auf den Tisch bringen.
Ich verstehe das Problem gerade nicht, seinen persönlichen Weltkrieg gegen die Justiz und dem Unfallopfer (und das ist derjenige aktuell halt einfach noch) zu führen.
Naja, es kann ja aber dennoch auch alles Richtig sein was der TE hier schreibt. Leider war er in einer ungünstigen Position und der Gegner hat einen Beifahrer als Zeuge.
Dann kommt noch ein zumindest fragwürdiger Anwalt dazu und man erlebt halt nun mal am eigenen Leib, dass Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Dinge sind 🙁
Evtl hält uns der TE ja auch noch auf dem laufenden.
Grüße
Steini
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 17. Oktober 2021 um 12:56:50 Uhr:
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 17. Oktober 2021 um 12:54:01 Uhr:
Im Gegenzu aber hat er schriftlich erklärt, dass es an dieser Kreuzung noch nie jemals eine solche Linksabbieger-Grünpfeilregelung gab und er auf keinen Fall Rot hatte. Was ich widerlegen soll.
Das wäre der Job deines Rechtsanwalts gewesen.
Aber auch Anwälte können keine Wunder bewirken.
Die einzige Chance hier die Schuldfrage zu seinen Gunsten zu drehen, besteht darin, nachzuweisen, dass er grün hatte (und der Unfallgegner rot). Eine Ampelfehlfunktion kann man selbst ausschließen, indem man selbst nachsieht (dafür braucht man keinen Anwalt ... ist aber eh sehr unwahrscheinlich).
Und für den Rest bräuchte es Zeugen, Zeugen die genau das auch gesehen haben. Aber die gibt es wohl nicht. Damit wird erst mal davon ausgegangen, dass der Linksabbieger hier den Fehler gemacht hat.
Alles andere an Aussagen interessiert unter dem Strich auch einfach nicht.