Schuldfrage

Eine Kreuzung. Fahrzeug A steht ganz rechts in der Rechtsabbiegespur. Links daneben gibt es noch zwei Geradeausspuren.
Fahrzeug A möchte rechts abbiegen in eine Straße mit 2 Fahrspuren. Die Ampel schaltet auf grün. Die Rechtsabbieger und die Geradeausfahrer können fahren. In der Rechtsabbiegespur staut sich der Verkehr weil eben viele rechts abbiegen wollen. Fahrzeug A bleibt dicht hinter seinem Vordermann. Sobald Platz genug ist(weil die Geradeausfahrer links daneben dürfen nicht behindert werden), fährt Fahrzeug A am Heck des Vordermannes vorbei um in die linke der beiden Spuren abzubiegen. Beim anfahren in besagte Spur fährt Fahrzeug A in die rechte Seite von Fahrzeug B, welches plötzlich von links kam.
Alle Spuren, auch die Geradeausspur, sind mit Pfeilen auf dem Asphalt markiert. Die Pfeile weisen jeweils nur in eine Richtung. Die Fahrspuren sind auf Höhe der Pfeile mit durchgehenden Linien(ca. 5m lang) markiert.
Trifft Fahrzeug A eine Teilschuld?
liebe Grüße
der gasfahrer

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Das klingt nach falschen Abbiegen eines Autos.

Und es klingt leider ebenfalls nach fehlendem Schulterblick beim Spurwechsel. Der ist zwingend vorgeschrieben bei einem Spurwechsel, egal für wie wahrscheinlich man es hält, dass jemand von hinten angerauscht kommt.

Ich vermute, das läuft auf eine Teilschuld raus. Wie da aber die Prozente verteilt würde, weiß ich nicht.

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Wenn er nachweislich viel zu schnell und/oder ohne Licht unterwegs war, bei Schnee Sommerreifen drauf hatte und und und...

Dann ja 😁

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover


Wenn er nachweislich viel zu schnell und/oder ohne Licht unterwegs war, bei Schnee Sommerreifen drauf hatte und und und...

Dann ja 😁

Sagen wir mal... laue Sommernacht, trocken, dunkel, Straße gut ausgeleucht. Beide Licht an, keiner zu schnell... alles passt. Verstehst Du was ich meine? Alles optimal... bis zur Stelle x...

Könnte A Teilschuld bekommen?

lg der gasfahrer

Wenn alles optimal ist natürlich nicht.

ja er kann eine mitschuld bekommen, denn dann ist er nicht nach sichtfahrgebot gefahren, was anderes ist natürlich wenn der andere erst 30m vorher ohne anzeichen rüberzieht, ansonsten kann man argumentieren das a entweder bewusst draufgehalten oder gepennt hat,
und wenn alles reisst, zieh ich nach links und fahre HINTER dem abbieger durch

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Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


ja er kann eine mitschuld bekommen, denn dann ist er nicht nach sichtfahrgebot gefahren, was anderes ist natürlich wenn der andere erst 30m vorher ohne anzeichen rüberzieht, ansonsten kann man argumentieren das a entweder bewusst draufgehalten oder gepennt hat,
und wenn alles reisst, zieh ich nach links und fahre HINTER dem abbieger durch

dass A versucht, den unfall zu vermeiden, davon gehen wir mal aus. also B macht sein manöver plötzlich, unvorhergesehen, aus der kalten, nicht vorhersehbar... A macht schrecksekunde durch und bevor weitere motorische möglichkeiten, wie bremsen, beginnen können, knallts.

teilschuld für A?

lg gasfahrer

Nein. Was willst du erreichen?

Moin,

ich denke auch das hier alles gesagt wurde, einfach ausgesuchte Beispiele zur Teilung der Haftung sind hier nicht mehr nötig. Das Thema an sich darf natürlich weiter besprochen werden wenn es zb neue Fakten gibt.

Grüße
Steini

Er will erreichen, daß hier alle der Meinung sind "A" hat keine Schuld.
Und dann nach der Verhandlung dem Richter anlastet daß dieser nicht auf MT gehört hat.

@siggi: Ich will überhaupt nicht erreichen daß hier alle der Meinung sind, "A" hat keine Schuld. Ich finde diese Diskussion sehr interessant und aufschlussreich. Und ich hätte nie gedacht auf was für Ideen man so kommen kann. Aber genau das wollte ich doch wissen. Nun kann ich doch viel vorbereiteter in das Beratungsgespräch mit dem Anwalt gehen. So erfüllt das Forum seinen Sinn :-)

Danke noch mal allen für ihre Meinungen. Ich werde mich wieder melden wenn es Ergebnisse gibt.

lg der gasfahrer

Wer musste denn eigentlich die 35 € zahlen A oder B  oder beide?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Wer musste denn eigentlich die 35 € zahlen A oder B  oder beide?

nur B

lg der gasfahrer

Zitat:

Original geschrieben von Gasfahrer39



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Wer musste denn eigentlich die 35 € zahlen A oder B  oder beide?
nur B

lg der gasfahrer

Spielt bei der Haftungsfrage keine Rolle. Da kann A genauso mit im Boot sein.

Zitat:

Original geschrieben von Gasfahrer39


Hmm... Mal noch was. Wie wäre den hier die Schuldfrage zu klären:
Große lange Straße innerorts. A fährt geradeaus. B kommt A entgegen. An Stelle x zieht B um 90Grad nach links in eine Seitenstraße ohne geblinkt zu haben. A fährt B daraufhin in die rechte Seite.
Kann A eine Mitschuld bekommen? Wenn ja, warum? Dann fall ich allerdings vom Glauben ab.

lg der gasfahrer

Hallo,

das ist eine völlig andere Konstellation.
Hier hat "B" die Vorfahrt des entgegenkommenden "A" mißachtet.

Liebe Grüße
Herbert

Hallo Herbert,
ich wollte eigentlich gar nicht mehr antworten bevor es weitere Fakten gibt. Ich wollte diesen Thread auch gar nicht soooo lang werden lassen. Aber mich juckt es nun wieder auch deine letzte Antwort zu hinterfragen.
Ist des denn wirklich eine völlig andere Konstellation? Wurde hier nicht schon mal gesagt: "... und wenn sich B sonst woher beamt ..."? Wie ist das denn hier mit "Schulterblick"? Den es übrigens so gar nicht gibt.
In dem hier im Thread beschriebenen Fall hat B doch noch viel deutlicher die Vorfahrt gegenüber A verletzt. Ich dachte eigentlich dass die Grafik auf Seite 2 das ausreichend verdeutlicht. B hat ja nicht nur die Vorfahrt verletzt(das wäre bei einem parallelen Rechtsabbiegen der Fall gewesen). B hat sogar grob fahrlässig gehandelt.
Was mir hier nicht einleuchten will: Soll ich denn mit meinem gesunden Menschenverstand wirklich so falsch liegen???

lg der gasfahrer

Zitat:

Original geschrieben von Gasfahrer39


... Wie ist das denn hier mit "Schulterblick"? Den es übrigens so gar nicht gibt.

????? Wo gibt es den Schulterblick so gar nicht?

Zitat:

In dem hier im Thread beschriebenen Fall hat B doch noch viel deutlicher die Vorfahrt gegenüber A verletzt.

Wo bitte siehst du hier einen Vorfahrtsverstoß?

Zitat:

Ich dachte eigentlich dass die Grafik auf Seite 2 das ausreichend verdeutlicht. B hat ja nicht nur die Vorfahrt verletzt(das wäre bei einem parallelen Rechtsabbiegen der Fall gewesen). B hat sogar grob fahrlässig gehandelt.

Jetzt bin ich dann total raus!

Wo ist hier der GROBE Verstoß?

Zitat:

Was mir hier nicht einleuchten will: Soll ich denn mit meinem gesunden Menschenverstand wirklich so falsch liegen???

lg der gasfahrer

Also mein Verstand sagt mir, dass du falsch liegst.

Du gehest eine Verstoß gegen die Rückschaupflicht beim Spurwechsel. Der andere hat "weit" vor dem Unfall einen Abbiegeverstoß begangen. Mehr liegt hier nicht vor, weder Vorfahrtsverstoß noch grobe Fahrlässigkeit.

Ich bin noch immer für Teilschuldverschreibung für beide! (auch nabhängig von der Ahndung der OWi durch die Polizei)

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