Schuldfrage

Eine Kreuzung. Fahrzeug A steht ganz rechts in der Rechtsabbiegespur. Links daneben gibt es noch zwei Geradeausspuren.
Fahrzeug A möchte rechts abbiegen in eine Straße mit 2 Fahrspuren. Die Ampel schaltet auf grün. Die Rechtsabbieger und die Geradeausfahrer können fahren. In der Rechtsabbiegespur staut sich der Verkehr weil eben viele rechts abbiegen wollen. Fahrzeug A bleibt dicht hinter seinem Vordermann. Sobald Platz genug ist(weil die Geradeausfahrer links daneben dürfen nicht behindert werden), fährt Fahrzeug A am Heck des Vordermannes vorbei um in die linke der beiden Spuren abzubiegen. Beim anfahren in besagte Spur fährt Fahrzeug A in die rechte Seite von Fahrzeug B, welches plötzlich von links kam.
Alle Spuren, auch die Geradeausspur, sind mit Pfeilen auf dem Asphalt markiert. Die Pfeile weisen jeweils nur in eine Richtung. Die Fahrspuren sind auf Höhe der Pfeile mit durchgehenden Linien(ca. 5m lang) markiert.
Trifft Fahrzeug A eine Teilschuld?
liebe Grüße
der gasfahrer

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Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Das klingt nach falschen Abbiegen eines Autos.

Und es klingt leider ebenfalls nach fehlendem Schulterblick beim Spurwechsel. Der ist zwingend vorgeschrieben bei einem Spurwechsel, egal für wie wahrscheinlich man es hält, dass jemand von hinten angerauscht kommt.

Ich vermute, das läuft auf eine Teilschuld raus. Wie da aber die Prozente verteilt würde, weiß ich nicht.

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Das wichtigste Indiz ist immernoch das Schadensbild beider Fahrzeuge hier kann man mehr erkennen wer wem ins Auto gefahren ist, dieses Schadensbild muss man nur lesen können.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Das wichtigste Indiz ist immernoch das Schadensbild beider Fahrzeuge hier kann man mehr erkennen wer wem ins Auto gefahren ist, dieses Schadensbild muss man nur lesen können.

Dazu wären Bilder ganz hilfreich 😉 *Wink mit dem Zaunspfahl an den TE*

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover



Zitat:

Original geschrieben von Gasfahrer39


Von links darf da keiner kommen.
Und es war doch jemand da, und den darf man nicht einfach so treffen 😉 Ich denke allerdings, dass das eh der Richter noch einmal erklären wird. Wenn es überhaupt so weit kommt und die Versicherung von A das nicht einfach akzeptiert.

Dass A den B nicht so einfach treffen darf, ist logisch. A würde B ja auch nicht "treffen" wenn er mit B rechnen würde oder B sehen würde . Wenn Du wissen möchtest ob A den Crash hätte vermeiden können... Nein! No Chance. B war "Phoenix aus der Asche".

lg der gasfahrer

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Das wichtigste Indiz ist immernoch das Schadensbild beider Fahrzeuge hier kann man mehr erkennen wer wem ins Auto gefahren ist, dieses Schadensbild muss man nur lesen können.
Dazu wären Bilder ganz hilfreich 😉 *Wink mit dem Zaunspfahl an den TE*

A ist B in die rechte Seite gefahren.

lg der gasfahrer

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Zitat:

Original geschrieben von Gasfahrer39


Wenn Du wissen möchtest ob A den Crash hätte vermeiden können... Nein! No Chance. B war "Phoenix aus der Asche".

Das ist wie mit Fahrradfahrern die plötzlich auftauchen und weiteren Phänomenen, aber leider führen die auch meistens zur Haftungsteilung.

Zitat:

Original geschrieben von Gasfahrer39


A ist B in die rechte Seite gefahren.

Hübsche Farben *duck*

Zitat:

Original geschrieben von Gasfahrer39



Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover


Dazu wären Bilder ganz hilfreich 😉 *Wink mit dem Zaunspfahl an den TE*

A ist B in die rechte Seite gefahren.

lg der gasfahrer

Das darfst du nie so schreiben, du bist dem anderen reingefahren, also wer hat schuld? Du 😉

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover



Zitat:

Original geschrieben von Gasfahrer39


Wenn Du wissen möchtest ob A den Crash hätte vermeiden können... Nein! No Chance. B war "Phoenix aus der Asche".
Das ist wie mit Fahrradfahrern die plötzlich auftauchen und weiteren Phänomenen, aber leider führen die auch meistens zur Haftungsteilung.

Radfahrer, Fußgänger, Kinder, Rentner, freilaufende Hunde und Ufos haben keinen Führerschein. §1 Abs.1 der STVO gibt dafür auch klare Regelungen aus. Ein erwachsener Fahrzeugführer ist mindestens durch EINE theroretische Prüfung gegangen und sollte wissen dass er immer "irgendwo her kommt" und bemerkt werden sollte. Hat er den Verdacht, ein anderer Verkehrsteilnehmer könnte ihn übersehen, hat er auf sich aufmerksam zu machen... A wollte doch nur nach Hause :-((

lg der gasfahrer

Zitat:

Original geschrieben von Gasfahrer39


A wollte doch nur nach Hause :-((

Und B dachte sich "Verdammt, zu Hause nervt die Alte wieder, ich bieg doch mal eben nach rechts ab" 😁

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover



Zitat:

Original geschrieben von Gasfahrer39


A wollte doch nur nach Hause :-((
Und B dachte sich "Verdammt, zu Hause nervt die Alte wieder, ich bieg doch mal eben nach rechts ab" 😁

Und hat somit einen Schaden von mehreren Tausend Euro verursacht...

Aber warum soll A eine Mitschuld haben?

lg der gasfahrer

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Gasfahrer39


A ist B in die rechte Seite gefahren.

lg der gasfahrer

Das darfst du nie so schreiben, du bist dem anderen reingefahren, also wer hat schuld? Du 😉

Nein. Wenn Du einem reinfährst der Dir die Vorfahrt nimmt, hast nicht Du die schuld. Zumindest meistens. In diesem Fall ist das anders. A hat B nicht die Vorfahrt genommen. B hätte überall sein dürfen, nur nicht vor dem Kühler von A.

lg der gasfahrer

@Bayernlover Du schreibst die ganze Zeit, A habe seine Spur gewechselt. Ist dem wirklich so? Meiner Ansicht nach biegt A schlicht ab (mit großem Radius) und hat dazu auch das Recht.

Ich biege ständig wie der TE rechts ab und muss sagen, ich vergewissere mich dabei lediglich ob 1) keine Fußgänger/Fahrräder kreuzen und 2) der "eng" abbiegende nicht doch das selbe vor hat. Alles was in dieser Situation von rechts kommt, muss mir Vorrang gewähren.

Wie man deutlich sieht, weiß keiner wirklich Bescheid. Die Anwälte bzw. das Gericht werdens klären.

Auch wenn meiner Meinung nach der TE nichts wirklich falsch gemacht hat, kann ich mir leider eine geringe Teilschuld aufgrund von § 1 StVO vorstellen.

Zitat:

Original geschrieben von Gasfahrer39



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Das darfst du nie so schreiben, du bist dem anderen reingefahren, also wer hat schuld? Du 😉

Nein. Wenn Du einem reinfährst der Dir die Vorfahrt nimmt, hast nicht Du die schuld. Zumindest meistens. In diesem Fall ist das anders. A hat B nicht die Vorfahrt genommen. B hätte überall sein dürfen, nur nicht vor dem Kühler von A.

lg der gasfahrer

Der Unterschied ist das es sich hier um Vorrang geht und nicht um Vorfahrt.Da sich ein Fahrzeug niemals seitlich bewegt kann der andere somit Unfallverursacher sein da er mittels Lenkbewegung eine Richtungsänderung vorgenommen hat wodurch es dann  zum Unfall geführt hat.

Sehr strittig das ganze, ich denke das es hier wohl  aufgrund des falschen Abbiegens von A zu einer Teilschuld von 50/50 kommen könnte ( Meine Einschätzung) In der Regel arbeiten das auch die Sachbearbeiter bei den Versicherungen so ab.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Gasfahrer39


Nein. Wenn Du einem reinfährst der Dir die Vorfahrt nimmt, hast nicht Du die schuld. Zumindest meistens. In diesem Fall ist das anders. A hat B nicht die Vorfahrt genommen. B hätte überall sein dürfen, nur nicht vor dem Kühler von A.

lg der gasfahrer

Der Unterschied ist das es sich hier um Vorrang geht und nicht um Vorfahrt.Da sich ein Fahrzeug niemals seitlich bewegt kann der andere somit Unfallverursacher sein da er mittels Lenkbewegung eine Richtungsänderung vorgenommen hat wodurch es dann  zum Unfall geführt hat.

Sehr strittig das ganze, ich denke das es hier wohl  aufgrund des falschen Abbiegens von A zu einer Teilschuld von 50/50 kommen könnte ( Meine Einschätzung) In der Regel arbeiten das auch die Sachbearbeiter bei den Versicherungen so ab.

Es geht hier überhaupt nicht um Vorrang. B hatte in keiner Sekunde irgendeinen "Vorrang". Selbst wenn B als Linksabbieger von gegenüber gekommen wäre, hätte B abwarten müssen bis A seinen Abbiegevorgang beendet hat.(Vorfahrtsregelung).

Und A ist auch nicht falsch abgebogen. An welchem Punkt denn?

Aus welchem Grund soll A also eine Mitschuld haben?

lg der gasfahrer

wieder mal geil,
5 seiten diskussion, um ne eig banale sache,
der te wollte meinungen hören > hat er,
da er andere meinungen gar nicht erst akzeptiert,> so what

ich habe meine meinung kundgetan und gut is, ich bin raus

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