Schuldfrage
Eine Kreuzung. Fahrzeug A steht ganz rechts in der Rechtsabbiegespur. Links daneben gibt es noch zwei Geradeausspuren.
Fahrzeug A möchte rechts abbiegen in eine Straße mit 2 Fahrspuren. Die Ampel schaltet auf grün. Die Rechtsabbieger und die Geradeausfahrer können fahren. In der Rechtsabbiegespur staut sich der Verkehr weil eben viele rechts abbiegen wollen. Fahrzeug A bleibt dicht hinter seinem Vordermann. Sobald Platz genug ist(weil die Geradeausfahrer links daneben dürfen nicht behindert werden), fährt Fahrzeug A am Heck des Vordermannes vorbei um in die linke der beiden Spuren abzubiegen. Beim anfahren in besagte Spur fährt Fahrzeug A in die rechte Seite von Fahrzeug B, welches plötzlich von links kam.
Alle Spuren, auch die Geradeausspur, sind mit Pfeilen auf dem Asphalt markiert. Die Pfeile weisen jeweils nur in eine Richtung. Die Fahrspuren sind auf Höhe der Pfeile mit durchgehenden Linien(ca. 5m lang) markiert.
Trifft Fahrzeug A eine Teilschuld?
liebe Grüße
der gasfahrer
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Das klingt nach falschen Abbiegen eines Autos.
Und es klingt leider ebenfalls nach fehlendem Schulterblick beim Spurwechsel. Der ist zwingend vorgeschrieben bei einem Spurwechsel, egal für wie wahrscheinlich man es hält, dass jemand von hinten angerauscht kommt.
Ich vermute, das läuft auf eine Teilschuld raus. Wie da aber die Prozente verteilt würde, weiß ich nicht.
138 Antworten
wie man ja sieht
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
A ist mitschuldig, da es nur eine Rechtsabbiegerspur gibt und A nicht an seinem Vordermann links vorbeizufahren hat, auch wenn es nach dem Rechtsabbiegen auf 2 Spuren weitergeht. Der vorbildliche Fahrzeugführer hat hinter seinem Vordermann zu warten, macht er das nicht, handelt er nicht vorbildlich und muss sich bei einer Kollision eine Mithaftung anrechnen lassen.
Bei einer Kollision mit wem? Woher könnte das Fahrzeug denn kommen mit dem A kollidieren könnte?
lg der gasfahrer
Zitat:
Original geschrieben von Gasfahrer39
Bei einer Kollision mit wem? Woher könnte das Fahrzeug denn kommen mit dem A kollidieren könnte?
Von hinten, aus der gleichen Spur.
Zitat:
Original geschrieben von Bayernlover
Von hinten, aus der gleichen Spur.Zitat:
Original geschrieben von Gasfahrer39
Bei einer Kollision mit wem? Woher könnte das Fahrzeug denn kommen mit dem A kollidieren könnte?
Dann hätte B auch aus der Rechtsabbiegespur wie A kommen müssen. B kam aus der Geradeausspur, hätte seine Richtung(geradeaus) beibehalten müssen.
lg der gasfahrer
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Zitat:
Original geschrieben von Bayernlover
Und das ist schlimm weil?Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Dann würden aber beide nebeneinander vor dem Fussgängerüberweg warten.
Dann würden sie nebeneinander stehen und es wäre für die beiden VT eindeutiger.
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
A ist mitschuldig, da es nur eine Rechtsabbiegerspur gibt und A nicht an seinem Vordermann links vorbeizufahren hat, auch wenn es nach dem Rechtsabbiegen auf 2 Spuren weitergeht. Der vorbildliche Fahrzeugführer hat hinter seinem Vordermann zu warten, macht er das nicht, handelt er nicht vorbildlich und muss sich bei einer Kollision eine Mithaftung anrechnen lassen.
Hat er doch garnicht, du hast da was falsch verstanden.
Zitat:
Original geschrieben von Gasfahrer39
Dann hätte B auch aus der Rechtsabbiegespur wie A kommen müssen. B kam aus der Geradeausspur, hätte seine Richtung(geradeaus) beibehalten müssen.
B hätte aber THEORETISCH aus der gleichen Spur kommen KÖNNEN, und da diese THEORETISCHE Möglichkeit besteht kann A nicht einfach davon ausgehen dass links NIEMAND kommt und ohne zu schauen nach links rüberfahren beim Abbiegen, weshalb er aller Voraussicht nach eine MIThaftung bekommen wird, da B immer noch den größeren Bockmist gebaut hat.
Ich verstehe nicht, was daran so schwer zu verstehen ist? 🙂 Es ist eigentlich unerheblich, woher B kam, denn an der Stelle MUSS A schauen, dass niemand neben ihm ist. B hat nun auch Mist gebaut -> Teilung der Haftungsquote. Wahrscheinlich 70/30 B/A. Oder 75/25. Oder oder...
Zitat:
Original geschrieben von Gasfahrer39
Bei einer Kollision mit wem? Woher könnte das Fahrzeug denn kommen mit dem A kollidieren könnte?Zitat:
Original geschrieben von Cl25
A ist mitschuldig, da es nur eine Rechtsabbiegerspur gibt und A nicht an seinem Vordermann links vorbeizufahren hat, auch wenn es nach dem Rechtsabbiegen auf 2 Spuren weitergeht. Der vorbildliche Fahrzeugführer hat hinter seinem Vordermann zu warten, macht er das nicht, handelt er nicht vorbildlich und muss sich bei einer Kollision eine Mithaftung anrechnen lassen.lg der gasfahrer
Mit einem von links kommenden, widerrechtlich seine Fahrspur verlassenden, nach rechts abbiegenden sich ebenfalls nicht vorbildlich verhaltenen Fahrzeugführer. Dass dieser die Hauptschuld trägt ist doch unbestritten, das wird dich aber nie von einer Mithaftung befreien nach deinem Fahrmaneuver.
Ich klink mich aus, ist doch alles gesagt. Vlt. lässt sich der Versicherer ja von deinen ständigen Eingebungen ja umstimmen. Ich wüsste in dem Moment wo es knallt, dass ich als A Scheisse gebaut habe und nicht ungeschoren davon komme.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Dann würden sie nebeneinander stehen und es wäre für die beiden VT eindeutiger.
Ich wollte damit auch nur ausdrücken dass es theoretisch so sein darf, und man deshalb nicht einfach davon ausgehen darf dass man ohne zu schauen die Spuren wechseln kann.
Zitat:
Original geschrieben von Bayernlover
B hätte aber THEORETISCH aus der gleichen Spur kommen KÖNNEN, und da diese THEORETISCHE Möglichkeit besteht kann A nicht einfach davon ausgehen dass links NIEMAND kommt und ohne zu schauen nach links rüberfahren beim Abbiegen, weshalb er aller Voraussicht nach eine MIThaftung bekommen wird, da B immer noch den größeren Bockmist gebaut hat.Zitat:
Original geschrieben von Gasfahrer39
Dann hätte B auch aus der Rechtsabbiegespur wie A kommen müssen. B kam aus der Geradeausspur, hätte seine Richtung(geradeaus) beibehalten müssen.Ich verstehe nicht, was daran so schwer zu verstehen ist? 🙂 Es ist eigentlich unerheblich, woher B kam, denn an der Stelle MUSS A schauen, dass niemand neben ihm ist. B hat nun auch Mist gebaut -> Teilung der Haftungsquote. Wahrscheinlich 70/30 B/A. Oder 75/25. Oder oder...
Es ist gar nicht unerheblich woher B kam. Da wo B herkam fährt man geradeaus, so wie es die Markierungen der Fahrbahn vorschreiben.
B konnte auch nicht "theoretisch" aus der gleichen Spur kommen weil dann hätte B den A links überholen müssen, was zur Kollision mit den Geradeausfahrern geführt hätte. Bitte schau dir noch mal die Grafik an.
lg der gasfahrer
Zitat:
Original geschrieben von Gasfahrer39
B konnte auch nicht "theoretisch" aus der gleichen Spur kommen weil dann hätte B den A links überholen müssen, was zur Kollision mit den Geradeausfahrern geführt hätte. Bitte schau dir noch mal die Grafik an.
Und wenn links keiner gefahren wäre? Wie gesagt, nur weil welche geradeaus fahren kann man nicht grundsätzlich davon ausgehen dass da keiner ist. Deshalb: Geringe Mithaftung.
Zitat:
Original geschrieben von Bayernlover
Und wenn links keiner gefahren wäre? Wie gesagt, nur weil welche geradeaus fahren kann man nicht grundsätzlich davon ausgehen dass da keiner ist. Deshalb: Geringe Mithaftung.Zitat:
Original geschrieben von Gasfahrer39
B konnte auch nicht "theoretisch" aus der gleichen Spur kommen weil dann hätte B den A links überholen müssen, was zur Kollision mit den Geradeausfahrern geführt hätte. Bitte schau dir noch mal die Grafik an.
Versteh ich jetzt nicht. Auch wenn links keiner gefahren wäre, hat A die freie Wahl in welche Spur er auf die Querstraße einbiegt. Von links darf da keiner kommen.
lg der gasfahrer
Zitat:
Original geschrieben von Bayernlover
B hätte aber THEORETISCH aus der gleichen Spur kommen KÖNNEN, und da diese THEORETISCHE Möglichkeit besteht kann A nicht einfach davon ausgehen dass links NIEMAND kommt und ohne zu schauen nach links rüberfahren beim Abbiegen, weshalb er aller Voraussicht nach eine MIThaftung bekommen wird, da B immer noch den größeren Bockmist gebaut hat.Zitat:
Original geschrieben von Gasfahrer39
Dann hätte B auch aus der Rechtsabbiegespur wie A kommen müssen. B kam aus der Geradeausspur, hätte seine Richtung(geradeaus) beibehalten müssen.
Ja wenn es so wäre hätte B sich aber hinter A in eine Fahrspur einordnen müssen. Weil A vor B war ( Reißverschlußverfahren) In der Fahrschule lernt man beim rechtsabbiegen Schulterblick Rechts und nicht links. Oder wie hätte A sich verhalten sollen erst rechts blinken und dann beim abbiegen Schulterblick Links und links blinken? Überleg mal......
Zitat:
Original geschrieben von Gasfahrer39
Von links darf da keiner kommen.
Und es war doch jemand da, und den darf man nicht einfach so treffen 😉 Ich denke allerdings, dass das eh der Richter noch einmal erklären wird. Wenn es überhaupt so weit kommt und die Versicherung von A das nicht einfach akzeptiert.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ja wenn es so wäre hätte B sich aber hinter A in eine Fahrspur einordnen müssen. In der Fahrschule lernt man beim rechtsabbiegen Schulterblick Rechts und nicht links. Oder wie hätte A sich verhalten sollen erst rechts blinken und dann beim abbiegen Schulterblick Links und links blinken? Überleg mal......
In der Fahrschule habe ich gelernt in die rechte Spur abzubiegen und nicht auf der Kreuzung einen Spurwechsel zu vollziehen, sollte man das trotzdem machen wollen darf man das meinetwegen, darf dabei aber niemanden treffen, egal woher er kommt.
Ich bleibe bei meiner Haftungsteilung, basta 😁