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Schreiben meiner Versicherung

Themenstarteram 1. Februar 2020 um 12:39

Hallo zusammen,

mir ist im Dezember ein Motorradfahrer ins Auto gefahren, welcher in einer 30er Zone zu schnell unterwegs war.

Ich habe alles meiner Versicherung gemeldet, habe einen Anwalt eingeschaltet.

Daraufhin habe ich ein Schreiben meiner Versicherung erhalten, wo ich den Unfallhergang schildern sollte.

Dieses Schreiben habe ich dem Anwalt übergeben. ( Auf seinen Rat ) Dieser wollte das ganze abwickeln.

Heute erreicht mich ein Schreiben meiner Versicherung, dass sie mir für den Schaden den Versicherungsschutz versagen, da ich auf den Brief nicht geantwortet habe. Den Anwalt erreiche ich heute nicht und die Versicherung auch nicht. Was kann ich jetzt machen? Wie geht man weiter vor?

Viele Grüße.

Beste Antwort im Thema

@TE

 

Du hast es wohl noch nicht deutlich genug herausgelesen.

 

Deine Salamitaktik nervt. Bring mal den vollständigen Sachverhalt. Wir sind jetzt schon auf Seite drei nur um dir den Sachverhalt zu entlocken. Immer kommt irgendwas neues. Wer soll so Lust haben dir Ratschläge zu geben?

 

VG

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@TE

 

Du hast es wohl noch nicht deutlich genug herausgelesen.

 

Deine Salamitaktik nervt. Bring mal den vollständigen Sachverhalt. Wir sind jetzt schon auf Seite drei nur um dir den Sachverhalt zu entlocken. Immer kommt irgendwas neues. Wer soll so Lust haben dir Ratschläge zu geben?

 

VG

@TE:

Einfach unfassbar, wie unsauber Du hier schreibst/formulierst...!!

Keiner von uns hier weiß Bescheid, ob Du Deine Versicherung meinst, ob Du die Vers. des Gegners meinst...; falls es DEINE Versicherung sein sollte, ob Sie Dir die Regulierung der Haftpflicht zugunsten des Gegners oder die Regulierung Deines Schadens über die Vollkasko versagt hat...

Bitte schreibe mal chronologisch in ganzen(!!) Sätzen ausführlich, sodass es auch Außenstehende (wir) verstehen können!!

PS: Welchen konkreten Schaden denn die gegnerische Versicherung bis dato reguliert? Auch hier, konkret und sauber formulieren...; andernfalls können wir das hier echt vergessen...

Regress? Da Frage ich jetzt Mal ganz frech und unverblümt:

Hattest Du keinen Fûhrerschein, ist jemand anders gefahren der keinen hat? Wären deinerseits Drogen, Alkohol etc.im Spiel? Vers.prämie nicht bezahlt?

Tut mir leid für die Spekulationen aber anders, siehe oben, kommt man hier nicht zu Pass.

Und dann lasst mich spasshalber (und nur spasshalber) mal fabulieren;

- Für den Schaden vom 24.12.2019 (K-Haftpflicht) => K-Haftpflicht!!!

Was bedeutet das für Sie?

- Wir sind bis maximal 2500 EUR leistungsfrei. => darüber wird bezahlt???

- Da wir unsere Leistungsfreiheit dem Geschädigten gegenüber nicht einwenden dürfen, fordern wir unsere Zahlungen von Ihnen zurück.

Warum darf eine Versicherung das nicht einem Anderen sagen??

Da könnte doch etwas dabei sein von Mopedmongos Ideen???

Und da bin ich jetzt gespannt ob überhaupt und wie sich unser TE da äußert

@Alufol1e:

Wie kann das sein dass die gegnerische Versicherung den Schäden an deinem Auto bezahlt, aber Deine Versicherung dich in Regress nimmt für die Zahlungen an deinem Unfallgegner?

Das kann doch nur bedeuten daß die Schuld 50:50 gesehen wurde, aber Du irgendwelche Pflichten verletzt hast und daher in Regress genommen wirst.

Bitte versuche den Hergang doch eindeutig zu schildern.

Ist das hier jetzt Bogdan 3?:confused:

.

Da der Fragebogen der VS offensichtlich bis heute nicht beantwortet ist, würde ich jetzt einfach mal von einer Regressforderung der VS wegen fehlernder Mitwirkung des VN aus gehen.

 

Gruß Lastpfad

Das würde mich bei anwaltlicher Vertretung doch wundern.

 

Wenn das doch so sein sollte, wäre es mal interessant zu wissen ob der Anwalt dann auch haftbar wäre?

Zitat:

@steini111 schrieb am 3. Februar 2020 um 09:46:59 Uhr:

Das würde mich bei anwaltlicher Vertretung doch wundern.

Wenn das doch so sein sollte, wäre es mal interessant zu wissen ob der Anwalt dann auch haftbar wäre?

hat es alles schon gegeben..........:D

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