Schreiben bzüglich Auflieger abstellen!!!
Hallo habt ihr mal ein Schreiben erhalten das Ihr am WE euro Sattelauflieger ( beladen oder unbeladen) nicht in wenig frequentierten Gewerbegebieten abstellen werden dürft? (Von Arbeitgeber)
Wie löst ihr die Probleme?
Beste Antwort im Thema
wo ist da ein Problem? der Arbeitgeber will halt nicht, und das ist sein gutes Recht, dass sein teures Gut in irgendwelchen dunklen Ecken steht und aufgeschlitzt oder gar geklaut wird
das ist eine Arbeitsanweisung der Folge zu leisten ist.
Gibts bei dir keine besseren Stellplätze dann musst du dir was einfallen lassen. bei ner örtlichen Spedition anfragen ob du deinen Auflieger dort mitabstellen darfst oder den LKW eben nicht mit nach Hause nehmen
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von quali
Dein Beitrag ist zwar schon einige Jahre alt. Ich bin über die Suchfunktion ( http://www.motor-talk.de/.../...-auflieger-abstellen-t1984445.html?... ) darauf gestoßen.Zitat:
Original geschrieben von AndyRe
dazu stellt sich mir immer wieder auch die Frage was sich manch Fahrer dabei denkt seinen Drehschemel auf einem Autobahnparkplatz (nicht mal Raststätte) abzustellen - egal wie lange, aber das stört doch keinen wenn da einfach zielstrebig ein LKW vor fährt und das Dingens anhängt und los fährtIch frage mich, ob ein -oder mehrere Auflieger(d.h. ohne Zugfahrzeug) , sogar von der gleichen Firma- auf einem kleinen Autobahnparkplatz abgestellt werden dürfen. Also, ob die Polizei nicht dagegen hat.
Viele Grüße
quali
das wird wahrscheinlich darauf ankommen wie lange die Auflieger dort stehen, aber für Dauerparker wirds wahrscheinlich teuer bzw. die Spedition wird darauf hingewiesen das es keine Dauerparkplätze sind und die Auflieger entfernen muss/soll
Zitat:
Original geschrieben von zigenhans...............
das wird wahrscheinlich darauf ankommen wie lange die Auflieger dort stehen, aber für Dauerparker wirds wahrscheinlich teuer bzw. die Spedition wird darauf hingewiesen das es keine Dauerparkplätze sind und die Auflieger entfernen muss/soll
Hallo zigenhans,
danke für Deine Antwort. So ähnlich, wie Du es siehst sehe ich das auch.
Interessant wäre nur noch zu wissen, wie die Rechtslage dabei ist und ab wann ein Verwarnungsgeld/ Bupgeld fällig wird.
Viele Grüße
quali
gute frage
BKatV Nr. 57
Mit Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)
Sollte 20 € kosten.