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Schreiben bzüglich Auflieger abstellen!!!

Themenstarteram 22. September 2008 um 13:50

Hallo habt ihr mal ein Schreiben erhalten das Ihr am WE euro Sattelauflieger ( beladen oder unbeladen) nicht in wenig frequentierten Gewerbegebieten abstellen werden dürft? (Von Arbeitgeber)

Wie löst ihr die Probleme?

Beste Antwort im Thema

wo ist da ein Problem? der Arbeitgeber will halt nicht, und das ist sein gutes Recht, dass sein teures Gut in irgendwelchen dunklen Ecken steht und aufgeschlitzt oder gar geklaut wird

das ist eine Arbeitsanweisung der Folge zu leisten ist.

Gibts bei dir keine besseren Stellplätze dann musst du dir was einfallen lassen. bei ner örtlichen Spedition anfragen ob du deinen Auflieger dort mitabstellen darfst oder den LKW eben nicht mit nach Hause nehmen

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wo ist da ein Problem? der Arbeitgeber will halt nicht, und das ist sein gutes Recht, dass sein teures Gut in irgendwelchen dunklen Ecken steht und aufgeschlitzt oder gar geklaut wird

das ist eine Arbeitsanweisung der Folge zu leisten ist.

Gibts bei dir keine besseren Stellplätze dann musst du dir was einfallen lassen. bei ner örtlichen Spedition anfragen ob du deinen Auflieger dort mitabstellen darfst oder den LKW eben nicht mit nach Hause nehmen

Hallo !

Manche Fragen sind flüssiger als Wasser. ( Überflüssig )

Uwe

hm...wofür soll das Schreiben gut sein???

Das so wie'n Freischein...den wird einem niemand ausstellen.

Zitat:

Original geschrieben von Nullachtfuenfzehn

hm...wofür soll das Schreiben gut sein???

Das so wie'n Freischein...den wird einem niemand ausstellen.

du hast das wohl falsch verstanden

es handelt sich dabei um eine Arbeitsanweisung NICHT in wenig frequentierten Gebieten den Auflieger stehen zu lassen

das hat nichts mit Freischein zu tun

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

es handelt sich dabei um eine Arbeitsanweisung NICHT in wenig frequentierten Gebieten den Auflieger stehen zu lassen

das hat nichts mit Freischein zu tun

Ok, sorry...ich bin raus...

Mein Empfehlung ist dem Arbeitgeber ein Schreiben zurück zu schicken:

"Auflieger wird grundsätzlich in der Dunklen Ecke vom leeren Industriegebiet geparkt, ausser wenn der Arbeitgeber schriftlich einen bezahlten oder anderweitig angenehmen Parkplatz zuweist, der den Bedarf des Arbeitgebers deckt seiner Versicherung den A**** zu küssen.

Gezeichnet: Der Fahrer

Bitte daran erinnern: Im Zweifelsfall war es Immer der Fahrer :D

Nachtrag: Mann kann ja auch die Ortspolizei anrufen und fragen wo im Ort es sichere Auflieger Parkplätze gibt...

Wofür werden die denn bezahlt?

In meinen Augen eine Glasklare Arbeitsanweißung.Unsere Fahrer können ihren LKW auch mit nach Hause nehmen,solange ein Abstellplatz vorhanden ist welcher nicht im Geisterstadt gleichen Industriegebieten liegt.Gerne Mischgebiete oder vergleichbares,kann er das nicht von selbst einschätzen ,ist er der falsche mann für uns.Soviel Augenmaß sollte vorhanden sein,oder er fragt haltbzw. stellt den LKW aufs Firmengelände.Selbstverständlich kann man auch hier nicht mit 100%Sicherheit sagen das hier die Fahrzeuge sicher stehen aber die Wahrscheinlichkeit ist schon geringer.Auch Sprit-Klau ist bei manchen Plätzen vorprogrammiert.

am 22. September 2008 um 18:00

is doch glasklar, wenn jetzt fahrer xy sein trailer trotzdem in ner dunklen ecke abgestellt wird und ladung geklaut wird wirds dem fahrer in rechnung gestellt

da braucht noch nicht mal was geklaut zu werden damit es zu einer Abmahnung oder Kündigung kommt

Kann ich machen wird wohl wenig erfolgreich sein,diese Forderrung durchzusetzen.Habe auch keine schriftliche Anweisung ausgegeben,bei 3 Fahrern habe ich zumindest meißt mehr als 1x täglich Kontakt mit allen und auch ein entsprechendes Verhätnis zu ihnen und ihren Arbeitsumfeld.Sollte er nicht in der Lage sein abzuschätzen ob die jeweilige Gegend wo er sein Fahrzeug unbewacht stehen läßt halbwegs belebt bzw frequentiert ist und sich gegenbennenfalls eine Unterstellmöglichkeit selber sucht auf einem Firmengelände oder Bauernhof usw.,ist er für uns nicht gegeignet.Er muß ja keine Garantie oder vergleichbares übernehmen,er soll sich aber bemühen.Kann er das nicht, kann er vieles andere auch nicht.

Ich dachte immer, bei mir vor der Haustür wäre es sicher...eines schönen Morgens schaue ich auf den Bereitschaftswagen meines Arbeitgebers - Kuppel der Rundumleuchte geklaut. Steckste nicht drin, in der Sache sicher oder nicht sicher.

Von daher wüsste ich nicht, ob ich einen beladenen Sattelauflieger mutterseelenallein irgendwo in der Pampa abstellen würde, oder den Zug sicherheitshalber lieber auf dem Betriebshof lasse, damit ich meine Finger aus der Haftung raus habe.

Zitat:

Original geschrieben von Nullachtfuenfzehn

Ich dachte immer, bei mir vor der Haustür wäre es sicher...eines schönen Morgens schaue ich auf den Bereitschaftswagen meines Arbeitgebers - Kuppel der Rundumleuchte geklaut. Steckste nicht drin, in der Sache sicher oder nicht sicher...

Nartürlich steckst du nicht drin,das kann überall passieren,würde ich einen Fahrer auch nie einen Vorwurf draus machen.Letzendlich kann er auch bei uns in der Halle geklaut werden,er soll lediglich sein möglichstes tun um das zu verhindern.Halt etwas Augenmaß haben.

dazu stellt sich mir immer wieder auch die Frage was sich manch Fahrer dabei denkt seinen Drehschemel auf einem Autobahnparkplatz (nicht mal Raststätte) abzustellen - egal wie lange, aber das stört doch keinen wenn da einfach zielstrebig ein LKW vor fährt und das Dingens anhängt und los fährt

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

dazu stellt sich mir immer wieder auch die Frage was sich manch Fahrer dabei denkt seinen Drehschemel auf einem Autobahnparkplatz (nicht mal Raststätte) abzustellen - egal wie lange, aber das stört doch keinen wenn da einfach zielstrebig ein LKW vor fährt und das Dingens anhängt und los fährt

Dein Beitrag ist zwar schon einige Jahre alt. Ich bin über die Suchfunktion ( http://www.motor-talk.de/.../...-auflieger-abstellen-t1984445.html?... ) darauf gestoßen.

Ich frage mich, ob ein -oder mehrere Auflieger(d.h. ohne Zugfahrzeug) , sogar von der gleichen Firma- auf einem kleinen Autobahnparkplatz abgestellt werden dürfen. Also, ob die Polizei nicht dagegen hat.

Viele Grüße

quali

 

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