Schöne Bescherung , Navi geklaut , auto aufgebrochen

Opel Vectra C

Hallo , jetzt hat es mich erwischt , mein Auto ist heute Nacht aufgebrochen worden , mein Navi , display , Europa DVD und soger das lüftungsgitter ist weg , jetzt bin ich gespannt was die versicherung sagt , habe den schaden gleich der polizei gemeldet , und auch der versicherung , die werden mich morgen zurück rufen , habe Voll/teilkassko , werden die alles bezahlen ? , hatte bis jetzt so was nicht gehabt ,. Meine Kinder sind auch sauer , das der Papa jetzt keine Musik im Auto hat ,.. 🙁

Weisst jemand von euch , was jetzt alles auf mich zukommen wird , und was die Versicherung bezahlen wird ,. 😕

Beste Antwort im Thema

Kein Abzug „neu für alt“ bei gestohlenen Navigationssystemen
Verfasst von Rechtsanwalt Ca... am Mi, 2009-07-29 16:42.
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In einem aktuellen Fall hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden, dass die Kaskoversicherung die Kosten eines gestohlenen fest eingebauten Navigationssystems auch dann voll ersetzen muss, wenn es sich um ein älteres Fahrzeug handelt. Der Geschädigte muss sich nicht auf den Gebrauchtteilemarkt verweisen lassen oder einen so genannten „neu für alt“-Abzug hinnehmen (AG Düsseldorf, 42 C 9779/08, Urteil vom 25.06.2009).

Dem Geschädigten war aus einem zu diesem Zeitpunkt vier Jahre alten PKW das herstellerseits installierte Navigationsgerät gestohlen worden. Die Kaskoversicherung weigerte sich jedoch, die für den Einbau eines neuen Gerätes in der Markenwerkstatt angefallenen Kosten vollständig zu erstatten, weil nach ihrer Ansicht bei einem vier Jahre alten Fahrzeug nur der Zeitwert ersetzt werden könne und man gebrauchte Geräte bei seriösen Händlern für ca. 1.000,00 EUR kaufen könne. In dem gegen die Versicherung gerichteten Rechtsstreit holte das Amtsgericht Düsseldorf auf Antrag des Rechtsanwalts des Geschädigten ein Sachverständigengutachten darüber ein, ob es den von der Versicherung behaupteten seriösen Markt für gebrauchte Navigationssysteme tatsächlich gebe. Der Sachverständige konnte dies trotz eingehender Marktbeobachtung nicht bestätigen, so dass die Versicherung zur Zahlung der vollen Reparaturkosten für den Einbau eines neuen Gerätes verurteilt wurde.

Soweit ersichtlich, wurde erstmals durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen festgestellt, dass es einen seriösen Markt für gebrauchte Navigationssysteme, auf den Versicherungen Geschädigte häufig verweisen, tatsächlich nicht gibt. Auch einen Abzug „neu für alt“ muss ein Diebstahlsopfer nach dem Düsseldorfer Urteil nicht hinnehmen, weil mit dem Einbau eines neuwertigen Gerätes keine Einsparungen verbunden sind. Üblicherweise wird ein in ein Fahrzeug fest integriertes Navigationsgerät während der Lebensdauer des Fahrzeuges nicht ersetzt, sondern regelmäßig über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges bis zu dessen Abschaffung benutzt. Dem Geschädigten erwächst durch den bloßen Austausch des Gerätes daher kein Vorteil. Die Kaskoversicherung muss daher auch bei älteren Fahrzeugen die Einbaukosten für ein neues Gerät ersetzen.

Kein Abzug „neu für alt“ bei gestohlenen Navigationssystemen

Ich würde mir das nicht gefallen lassen und mal ein Rechteverdreher auf suchen.

oder hier:
Das OLG Frankfurt stellte nun in seinem Beschluss vom 10.11.2009 - 7 U 91/09 - fest, dass der Versicherer grundsätzlich den Neuwert eines Navigationsgerätes erstatten muss.

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Die Klausel bedeutet, dass der Multimediakram bis zu 5.000€ gedeckt ist. War der Neuwert beispielsweise 7.000€, so sind ~30% nicht gedeckt und Du bekommst max. ~70% wieder. Und zwar auch, wenn nur ein Teil geklaut wurde und dessen Neuwert unter 5.000€ liegt...

OK , Danke für die Antwort , dann verstehe ich jetzt nicht warum die mir 71% abziehen wollen , und nur noch 29% bezahlen möchten , das ist aber so nicht richtig ,. nach diese klausel ,. der NP der sachen liegt bei etwa 5000€ ,.. dann sollte die Versicherung doch alles bezahlen oder ? und nicht nur den zeitwert ? ,..😕

Aber was ist denn schon der Zeitwert????

Wenn das Auto mal Irgendwann 100 Monate alt ist, also 8,33333 Jahre, dann bekommste nix?
Oder wie soll ich das hier vestehen.
Und wenn das Auto mal 120 Monte alt ist, dann darfst Du noch 20 % an die Versicherung zahlen....

Ich finds schlicht weg eine Frechheit was die Abziehen.
Wofür ist man denn Versichert? Das Dein Auto kaputt ist, ist schon ärgerlich genug, und zu allem Überfluss wirst Du jetzt noch bestraft!

Was sich die Versicherungen rausnehmen ist eine Absolute Frechheit! Mal nebenbei gefragt. Wo bist Du Versichert.

Bin bei ADAC Versichert ,. ich kann nur hoffen das die mir den schaden so bezahlen wie das in der klausel steht , das die sachen bis 5000€ versichert sind , die können doch jetzt nicht einfach so viel abziehen ,. wenn das in der klausen anders beschrieben ist ., , werde die sache am besten an mein Anwalt geben , dann zahlen die das vieleicht ganz ,.

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Das tut mir wirklich leid.
Es schmerzt jeden Autoliebhaber.

Bei mir wurden vor ca einem Jahr mein MB E220 CDI aufgebrochen und Airbag und Comand gestohlen. Der Chef gab mir ein anderes Fahrzeug und dieser wurde in der nächsten Nacht genauso aufgebrochen und Comand und Airbag entwendet.
Die Versicherung hat nur einen Restwert bezahlt, da die entwendeten Sachen "gebraucht" waren.
Bei der Anzeige hat ein Polizeibeamter gesagt, dass ich der 47. war, der eine Anzeige diesbezüglich gemacht hatte. Die Diebe sollen haupsächlich aus dem Osten kommen, eine Woche lang Autos aufbrechen, und dann wieder verschwinden.
Seitdem steht mein Vectra nur noch in der Garage Nachts!!!
Erst letzte Woche wurden wieder in unserer Stadt laut Lokalradio mehrere Autos aufgebrochen.

Zitat:

Original geschrieben von marius2709


Bin bei ADAC Versichert ,. ich kann nur hoffen das die mir den schaden so bezahlen wie das in der klausel steht , das die sachen bis 5000€ versichert sind , die können doch jetzt nicht einfach so viel abziehen ,. wenn das in der klausen anders beschrieben ist ., , werde die sache am besten an mein Anwalt geben , dann zahlen die das vieleicht ganz ,.

Wusste gar nicht,dass der ADAC selber versichert.Im Grunde vermitteln die doch nur.Oder hat sich das geändert?

Mein Vater ist seit ca 2 Jahren direkt bei der ADAC versichert.
Früher hatten die nur vermittelt. Jetzt haben die wohl gemerkt wie lukrativ das ist...

Im Endeffeckt lernen wir daraus.

WIR WERDEN VON DER VERSICHERUNG NUR BESCHISSEN.

Um jetzt nicht Miese zu machen muss also gegensteuern.
Sollte jemandem das Radio gellaut werden, sollte man auch gleich noch das Lenkrad inkl Airbag vorher rausnehmen.

Dann wird das mitbezahlt und man kann sich davon ein neues Radio kaufen.
Grundsätzlich lehne ich ja sowas ab, aber allem anschein nach bleibt einem ja nix andres ünrig um zu seinem Recht zu kommen.

Ja so ist es leider.
Mein Chef( mein Bruder) hatte einen Schaden von ca 4500€. Die Versicherung hat ihm aber abzüglich SB ca 2000€ ausgezahlt. Und dann kamen noch die ca 8 Tage ausfall von den Taxen hinzu.

Geh zum Anwalt und der soll sich drum kümmern. Ich habe die Erfahrung selber schon mehrmals gemacht, dass Versicherungen tausende Gründe rauskramen, warum sie einen entstandenen Schaden nicht voll ersetzen. Kaum rührt aber ein Anwalt an der Suppe rum, zahlt die Versicherung plötzlich doch. Warum? Nun ja, die Versicherungen wissen, dass sie sich oft auf "sehr dünnem Eis" bewegen. Wenn auch nur eine geringe Aussicht besteht, dass der Anwalt bei Gericht ein Urteil gegen die Versicherung erwirkt, kommen zum eigentlichen Schaden noch die Prozesskosten etc... hinzu.

Beispiel aus eigener Erfahrung, als ich noch Selbständig war:

Ein junger Kerle biegt links ab und sieht nicht, wie ich von vorne komme. Also kam es wie es kommen musste, mein Peugeot 205 (R.I.P.) rauscht mit etwa 90km/h in den Polo von dem Burschen. Durch die Wucht reißt es meinen Peugeot herum, die Frontscheibe fliegt raus, das linke Vorderrad hat's abgerissen, usw...
Personenschäden gering: Der Bursche hatte gar nix, ich hatte dezente Abschürfungen am Schienbein und ein lästiges Schleudertrauma. Fakt war: Ich war arbeitsunfähig, was als Selbständiger mal ganz schön ärgerlich ist... Mein Tagessatz belief sich zu der Zeit auf 600,- EUR.

Ich war zu der Zeit nachweislich 3 Tage pro Woche bei Kunden, mein Doc meinte aber, dass ich 2 Monate nicht Auto fahren soll, weil ich ja den Kopf nicht drehen konnte.

Mein Auto war eh schon nix mehr wert, vom ideellen Wert mal abgesehen... Ich hab die Kiste geliebt!!! *snief* Aber eben Verdienstausfall, knapp 15.000,- EUR.
Die gegnerische Versicherung hat mich gleich am Abend noch angerufen und gemeint, wie tragisch das doch alles sei und ich solle mir nur keine Sorgen machen, sie würden für alle Auslagen aufkommen. Als ich dann den zu erwartenden Verdienstausfall angesprochen hatte, wurde mir mitgeteilt, dass das nicht gezahlt würde, aber man als nette Geste 2.000,- EUR zahlen würde.
Ich habe dann meinen Anwalt eingeschaltet und dann ging's rund wie auf'm Bazar...
Versicherung an Anwalt: 5000,- EUR
Anwalt an mich: 5000,- EUR??
Ich an Anwalt: Nein, 15.000,- EUR!
Einige Tage später:
Versicherung an Anwalt: 8000,- EUR
Anwalt an mich: 8000,- EUR??
Ich an Anwalt: Nein, 15.000,- EUR!
Einige Tage später:
Versicherung an Anwalt: 10000,- EUR --> LETZTES ANGEBOT!!!
Anwalt an mich: 10000,- EUR?? --> als letztes Angebot?!?!
Ich an Anwalt: Nein, 15.000,- EUR!
Einen Monat später (mittlerweile war ich schon wieder fit)
Versicherung schickt Schreiben: 15.000,00 EUR werden auf mein Konto überwiesen.

Es war dann im Endeffekt noch ein bissele mehr, weil ich diverse Aufwände hatte, die ich natürlich komplett mit in den Topf geworfen habe... Ich habe von meinen Kunden Bestätigungen über die laufenden Projekte eingeholt, bin wöchentlich zum Amtsarzt, um meine Arbeitsunfähigkeit bestätigen zu lassen, usw...

Versicherungen... *pffft* Alles Gauner, aber solange sie in meinem Sinne "gaunern" ist's mir Recht. *gg*

Da ich pro Jahr ca. 1 Unfall habe ( mit meiner Eisenbahn oder dem Auto, in den den letzten 18 Jahren insegsamt 27 Unfälle unverschuldet ) könnte ich auch aus dem Nähkästchen plaudern, eigentlich könnte ich sogar nen Buch darüber schreiben.

Dennoch ist es hier etwas anderes, sich mit der Gegnerischen Versicherung auseinander zu setzten, als mit der Eigenen.

Ich habe die Teilkasko grundsätzlich ohne SB.
Nachdem bei unserem Zweitwagen in Kurzen folge mehrere Schäden aufgelaufen sind ( Frontscheibe gerissen, einbruch 2 mal und Woldschaden ) wurde ich auf 150€ SB eingestuft.

Auf Nachfrage was das denn sein sollte, und die sich mal überlegen sollten das ich alles bei denen Versichert habe ( Autos, Haus, Rechtschutz, Altersvorsorge, Krankenkasse, Privathaftplicht, etc) kam die Aussage, ich hätte dadurch Glück, wenn ich nicht soviel bei denen hätte, hätte die mir den Vertrag ganz gekündigt.

Ihr müsst bei solchen Sachen aber immer auch beachten : Was Pete da beschreibt war ein Haftpflichtschaden ... was der TE hier hat ist ein Kaskoschaden .
Da liegen 2 grundverschiedene Voraussetzungen vor .
Beim letzteren liegen Versicherungsbedingungen zugrunde ... die hat der VN auch bei Abschluß bekommen . Dort ist sehr oft vereinbart, dass eben nur Zeitwert ersetzt wird ..... und so etwas sollte man vor Unterschrift lesen und beachten und nicht erst nach Schaden .....

Was erwartet Ihr von einer TK ??? DAss Sie Euch einen Neuwagen vor die Tür stellt wenn der 8 JAhre alte Wagen geklaut wurde ???

Im FAlle des NAvis würde ich mich aber auch etwas Querstellen und die Versicherung um Angabe eines seriösen Lieferanten bitten .... 😉
Wenn Sie da passen muss........

Und was Vatter da oben schreibt ist glatter Aufruf zum Versicherungsbetrug ..... da fehlen mir die Worte ..... und demnächst wieder zetern wenn die Beiträge steigen ....

Ob eigene Versicherung oder gegnerische Versicherung, macht für mich keinen Unterschied.

1.) Habe ich nur das KFZ bei der Versicherung versichert, hätte ich schon mal gar keine Schmerzen, einen Anwalt einzuschalten und das bestmögliche Ergebnis für mich herauszuholen.

2.) Habe ich mehrere Sachen bei der Versicherung, hätte ich ebenfalls keine Probleme damit, einen Anwalt einzuschalten, sofern die Androhung auf Kündigung aller Versicherungen nichts bewirkt.

Versicherungen hat's wie Sand am Meer und wenn ich einen Anspruch habe, was der Anwalt ggf. anhand vergleichbarer Urteile recht klar feststellen kann, dann will ich diesen Anspruch auch durchsetzen.

Die Versicherungen wollen natürlich immer nur das Notwendigste bezahlen, ist doch klar! Wer's sich gefallen lässt, meinetwegen. Aber ich zahle regelmäßig horrende Beiträge für diverse Polizzen und wenn dann mal was ist, will ich eben die Leistung erhalten für die ich zahle.

Zitat:

Original geschrieben von Vaterx25xe


Das ist Natürlich ein dicker Hund. Aber sowas ziehen die meisten Versicherungen immer ab.

Wenn mir das Passiert, hätte ich nen Problem. Denn die Rechtschutz liegt bei der selber Versicherung wie die Autoversicherung.

Hallo Vaterx25xe,

deine Verunsicherung kann ich entkräften, komme aus der Branche.

Eine Rechtsschutz muss und ist in Deutschland eine eigenständige und von der restlichen Versicherungsgesellschafft abgekoppelte Gesellschaft ---> z.B. xxx-Rechtsschutz Versicherungs AG und dein Kfz-Versicherer xxx-Versicherungs AG

Weiterhin hast du je nach Versicherung die Möglichkeit:

Stichentscheid

oder

Schiedsgutachten

zum Schluss würde noch die Deckungsklage bleiben

Für den obigen Fall gilt leider, dass Entscheidungen von Amtsgerichten nicht binden sind, d.h. diese gelten nur für den jeweiligen Fall.
Ab OLG kann es interessant werden, dort folgen Richter deutlich öfter deren Entscheidungen.

wie schon gesagt ... Du bekommst immer das , was Du auch versichert/bezahlt hast .... TK ist eine ganz andere BAustelle als Haftpflicht .

Deshalb gilt immer noch mein Tipp die AGB zu der TK mal genau anzuschauen , was da drin steht .... denn da trennt sich oft die Spreu vom Weizen 😉

Aber in der TK ist es üblich nur Zeitwerte zu ersetzen .... es ist ja auch eine freiwillige Versicherung .... und da gelten in den meisten Fällen die AGB (ausser wenn sie rechtswidrig sind .... )

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