Schöne Bescherung , Navi geklaut , auto aufgebrochen
Hallo , jetzt hat es mich erwischt , mein Auto ist heute Nacht aufgebrochen worden , mein Navi , display , Europa DVD und soger das lüftungsgitter ist weg , jetzt bin ich gespannt was die versicherung sagt , habe den schaden gleich der polizei gemeldet , und auch der versicherung , die werden mich morgen zurück rufen , habe Voll/teilkassko , werden die alles bezahlen ? , hatte bis jetzt so was nicht gehabt ,. Meine Kinder sind auch sauer , das der Papa jetzt keine Musik im Auto hat ,.. 🙁
Weisst jemand von euch , was jetzt alles auf mich zukommen wird , und was die Versicherung bezahlen wird ,. 😕
Beste Antwort im Thema
Kein Abzug „neu für alt“ bei gestohlenen Navigationssystemen
Verfasst von Rechtsanwalt Ca... am Mi, 2009-07-29 16:42.
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In einem aktuellen Fall hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden, dass die Kaskoversicherung die Kosten eines gestohlenen fest eingebauten Navigationssystems auch dann voll ersetzen muss, wenn es sich um ein älteres Fahrzeug handelt. Der Geschädigte muss sich nicht auf den Gebrauchtteilemarkt verweisen lassen oder einen so genannten „neu für alt“-Abzug hinnehmen (AG Düsseldorf, 42 C 9779/08, Urteil vom 25.06.2009).
Dem Geschädigten war aus einem zu diesem Zeitpunkt vier Jahre alten PKW das herstellerseits installierte Navigationsgerät gestohlen worden. Die Kaskoversicherung weigerte sich jedoch, die für den Einbau eines neuen Gerätes in der Markenwerkstatt angefallenen Kosten vollständig zu erstatten, weil nach ihrer Ansicht bei einem vier Jahre alten Fahrzeug nur der Zeitwert ersetzt werden könne und man gebrauchte Geräte bei seriösen Händlern für ca. 1.000,00 EUR kaufen könne. In dem gegen die Versicherung gerichteten Rechtsstreit holte das Amtsgericht Düsseldorf auf Antrag des Rechtsanwalts des Geschädigten ein Sachverständigengutachten darüber ein, ob es den von der Versicherung behaupteten seriösen Markt für gebrauchte Navigationssysteme tatsächlich gebe. Der Sachverständige konnte dies trotz eingehender Marktbeobachtung nicht bestätigen, so dass die Versicherung zur Zahlung der vollen Reparaturkosten für den Einbau eines neuen Gerätes verurteilt wurde.
Soweit ersichtlich, wurde erstmals durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen festgestellt, dass es einen seriösen Markt für gebrauchte Navigationssysteme, auf den Versicherungen Geschädigte häufig verweisen, tatsächlich nicht gibt. Auch einen Abzug „neu für alt“ muss ein Diebstahlsopfer nach dem Düsseldorfer Urteil nicht hinnehmen, weil mit dem Einbau eines neuwertigen Gerätes keine Einsparungen verbunden sind. Üblicherweise wird ein in ein Fahrzeug fest integriertes Navigationsgerät während der Lebensdauer des Fahrzeuges nicht ersetzt, sondern regelmäßig über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges bis zu dessen Abschaffung benutzt. Dem Geschädigten erwächst durch den bloßen Austausch des Gerätes daher kein Vorteil. Die Kaskoversicherung muss daher auch bei älteren Fahrzeugen die Einbaukosten für ein neues Gerät ersetzen.
Kein Abzug „neu für alt“ bei gestohlenen Navigationssystemen
Ich würde mir das nicht gefallen lassen und mal ein Rechteverdreher auf suchen.
oder hier:
Das OLG Frankfurt stellte nun in seinem Beschluss vom 10.11.2009 - 7 U 91/09 - fest, dass der Versicherer grundsätzlich den Neuwert eines Navigationsgerätes erstatten muss.
96 Antworten
Im Prinzip hast Du fast noch Glück.
Hier in der nähe wurde mal vor einiger Zeit ein Vectra aufgebrochen.
Dem haben die das Gid, das CD 70, den Fahrerairbag und die Afl Xenonscheinwerfer entwendet.
Die haben dafür tatsächlich ganz enspannt die Stoßstange fachgerecht demontiert..
Wie das allerdings ausgegangen ist,,,,,, keine Ahnung.
Shit!
Mein Beileid. Mach mir da auch schon Sorgen..... Kannst dich ja auch nicht absichern ala Bedienteil mitnehmen. 🙁 Jo, denke auch das dein DVD 90 bald iwo im Netz vertickt wird oder ins Ausland wandert. Hab da direkt das Bild bei eBay im Kopf von nem Cid inkl. Lüftungsgittern. Um so eiliger das ich DL und DWA nachrüste!
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
Im Prinzip hast Du fast noch Glück.Hier in der nähe wurde mal vor einiger Zeit ein Vectra aufgebrochen.
Dem haben die das Gid, das CD 70, den Fahrerairbag und die Afl Xenonscheinwerfer entwendet.Die haben dafür tatsächlich ganz enspannt die Stoßstange fachgerecht demontiert..
Wie das allerdings ausgegangen ist,,,,,, keine Ahnung.
Da hatte ich noch glück 😁
Eine Frage (da können sich auch mal andere Personen Melden denen ins Auto eingeborochen wurde):
Und zwar - Aus welchem Bundesland kommst du her? Hier nach Bayern soll das langsam rüberkommen mit den Autoeinbrüchen. Zum Glück sind die Veccis hier in der Umgebung nicht so beliebt ^^ Hier "regiert" VW und Audi (Da ich auch in der nähe von Ingolstadt wohne)
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Zitat:
Original geschrieben von ThePolgamer
Eine Frage (da können sich auch mal andere Personen Melden denen ins Auto eingeborochen wurde):
Und zwar - Aus welchem Bundesland kommst du her? Hier nach Bayern soll das langsam rüberkommen mit den Autoeinbrüchen. Zum Glück sind die Veccis hier in der Umgebung nicht so beliebt ^^ Hier "regiert" VW und Audi (Da ich auch in der nähe von Ingolstadt wohne)
Komme aus NRW Dortmund/Unna ,. Mfg
Ok .. Ist doch etwas weiter weg. Ich komme eigentlich aus Polen (Bin hier aber so gut wie aufgewachsen). Da fährt man ja mal ab und zu (2-3 mal im Jahr) dort hin zur Verwandschaft.
Noch nie im Auto eingebrochen worden etc.
Nur einmal ist mir einer vor nem Baumarkt dort drüben mit einem SUV oder Anhänger in die Stoßstange gedonnert -Fahrerflucht-. Hab das aber zuspät gemerkt. Wurde von der Versicherung trotzdem bezahlt. Angeblich kam die falsche Stoßstange - Nicht die vom Caravan sondern vom GTS .. trotzdem bekam ich das Auto 2 Tage später zurück. Geht das überhaupt oder sind GTS und Caravan von der Stoßstange her identisch? Wie ich gehört habe soll die vom 4-Türer anderst sein. Übrigens: Habe keine Parksensoren.
Hallo , jetzt habe ich das GA bekommen , ein WITZ , Fahrzeugwert knapp 10000€ , Schaden über 6000€ , die versicherung rechnet pro monat 1% ab von neuwert des DVDs , Netto kostet das Navi und Display knapp 4000€ - 71 mon.(71%) = 1160€ die ich ausgezahlt bekomme , plus der schaden an der tür knapp 550€ , so werde ich NUR 1700€ bekommen , das ist doch ein Witz oder ? , was soll ich jetzt für 1160€ kaufen , muss das teil noch bei Opel anlernen lassen , kostet ca. 300€ , so zahle ich am ende noch drauf ,.. Echt Toll ,.. 😕
Dann kauf die Sachen eben Gebraucht....!!!
DVD90 => 329€
http://www.ebay.de/.../110992223174?...
DVD90 Europa Software => 139,90€
http://www.ebay.de/.../200701220464?...
Farbdisplay => 279,99€
http://www.ebay.de/.../110970842219?...
Zitat:
Original geschrieben von marius2709
muss das teil noch bei Opel anlernen lassen , kostet ca. 300€ , so zahle ich am ende noch drauf ,.. Echt Toll ,.. 😕
seit wann kost anlernen 300 Euro
sachen gibbet gebraucht bei Ebay wie mein vorposter schon sagt
verheiraten entweder opcom oder FOH, beim foh wenn den kennst was inne kaffeekasse oder max 50 euro.
Also sei zufrieden das du überhaupt soviel bekommen hast 😉
Den schaden kannst entweder selbst oder über smart repair für die Hälfte machen also bleibt genug übrig
Kein Abzug „neu für alt“ bei gestohlenen Navigationssystemen
Verfasst von Rechtsanwalt Ca... am Mi, 2009-07-29 16:42.
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In einem aktuellen Fall hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden, dass die Kaskoversicherung die Kosten eines gestohlenen fest eingebauten Navigationssystems auch dann voll ersetzen muss, wenn es sich um ein älteres Fahrzeug handelt. Der Geschädigte muss sich nicht auf den Gebrauchtteilemarkt verweisen lassen oder einen so genannten „neu für alt“-Abzug hinnehmen (AG Düsseldorf, 42 C 9779/08, Urteil vom 25.06.2009).
Dem Geschädigten war aus einem zu diesem Zeitpunkt vier Jahre alten PKW das herstellerseits installierte Navigationsgerät gestohlen worden. Die Kaskoversicherung weigerte sich jedoch, die für den Einbau eines neuen Gerätes in der Markenwerkstatt angefallenen Kosten vollständig zu erstatten, weil nach ihrer Ansicht bei einem vier Jahre alten Fahrzeug nur der Zeitwert ersetzt werden könne und man gebrauchte Geräte bei seriösen Händlern für ca. 1.000,00 EUR kaufen könne. In dem gegen die Versicherung gerichteten Rechtsstreit holte das Amtsgericht Düsseldorf auf Antrag des Rechtsanwalts des Geschädigten ein Sachverständigengutachten darüber ein, ob es den von der Versicherung behaupteten seriösen Markt für gebrauchte Navigationssysteme tatsächlich gebe. Der Sachverständige konnte dies trotz eingehender Marktbeobachtung nicht bestätigen, so dass die Versicherung zur Zahlung der vollen Reparaturkosten für den Einbau eines neuen Gerätes verurteilt wurde.
Soweit ersichtlich, wurde erstmals durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen festgestellt, dass es einen seriösen Markt für gebrauchte Navigationssysteme, auf den Versicherungen Geschädigte häufig verweisen, tatsächlich nicht gibt. Auch einen Abzug „neu für alt“ muss ein Diebstahlsopfer nach dem Düsseldorfer Urteil nicht hinnehmen, weil mit dem Einbau eines neuwertigen Gerätes keine Einsparungen verbunden sind. Üblicherweise wird ein in ein Fahrzeug fest integriertes Navigationsgerät während der Lebensdauer des Fahrzeuges nicht ersetzt, sondern regelmäßig über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges bis zu dessen Abschaffung benutzt. Dem Geschädigten erwächst durch den bloßen Austausch des Gerätes daher kein Vorteil. Die Kaskoversicherung muss daher auch bei älteren Fahrzeugen die Einbaukosten für ein neues Gerät ersetzen.
Kein Abzug „neu für alt“ bei gestohlenen Navigationssystemen
Ich würde mir das nicht gefallen lassen und mal ein Rechteverdreher auf suchen.
oder hier:
Das OLG Frankfurt stellte nun in seinem Beschluss vom 10.11.2009 - 7 U 91/09 - fest, dass der Versicherer grundsätzlich den Neuwert eines Navigationsgerätes erstatten muss.
Das ist Natürlich ein dicker Hund. Aber sowas ziehen die meisten Versicherungen immer ab.
Wenn mir das Passiert, hätte ich nen Problem. Denn die Rechtschutz liegt bei der selber Versicherung wie die Autoversicherung.
Ich würde es so machen.
Nen Zenec kaufen 900€, ein gebrauchtes Farbdisplay für um die 200€, das Display anlernen lassen und gut is die Nummer.
Oder aber klagen, Kohle einsacken wenn Du recht bekommst und dann teotzdem das Navi von Zenec nehmen,
Vom Rest fährst Du in den Urlaub.
Werde erst am Montag mein Anwalt anrufen und ihn die sachen geben , soll er versuchen da etwas mehr rauszuholen , da wie ich finde ein abzug von mehr als 70 % schon ein hammmmeeeerrrr ist , Dann Wünsche euch Schöne Feiertage ,..
Zitat:
Original geschrieben von marius2709
Werde erst am Montag mein Anwalt anrufen und ihn die sachen geben , soll er versuchen da etwas mehr rauszuholen , da wie ich finde ein abzug von mehr als 70 % schon ein hammmmeeeerrrr ist , Dann Wünsche euch Schöne Feiertage ,..
hoffe du hast schon Einspruch/Wiederspruch eingelegt 😉
da du die Zahlung sonst Akzeptiert und nix mehr Ausrichten kannst
Das mit dem Anwalt hätt ich gleich gemacht direkte Abwicklung übern Anwalt
Habe in meinen Versicherungs unterlagen diese klausel gefunden ,..
A.2.1.3 Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Fahrzeugteile
und mitversichertes Fahrzeugzubehör
Die nachfolgend genannten Teile und das Zubehör sind bis zu einem Gesamtneuwert
von
In der ADAC-AutoVersicherung Kompakt
5.000,– Euro (brutto).
ohne Beitragszuschlag mitversichert, wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut oder am
Fahrzeug fest angebaut sind.
Der 5.000,– Euro (brutto) übersteigende Wert ist nur gegen
Beitragszuschlag mitversichert.
Die danach mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile sind:
– Radio- und sonstige Audiosysteme, Video-, technische Kommunikations- und
Leitsysteme (z.B. festeingebaute Navigationssysteme) – mitversichert ist eine im
Fahrzeug befindliche CD/DVD für den Betrieb des festeingebauten Navigationssystems
ich weiss nicht ob ich das jetzt richtig verstanden habe , aber ich glaube das die das ganz bezahlen sollten oder nicht ??? ,.. oder was sagt ihr dazu ,..