ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Schnellfahren ohne Xenon bzw. ohne Fernllicht?

Schnellfahren ohne Xenon bzw. ohne Fernllicht?

Themenstarteram 14. September 2009 um 17:03

Hallo,

Also ich war gestern mal wieder Nachts auf der A3 Unterwegs.

Meine normale Reisegeschwindigkeit liegt bei gemütlichen 200-220 km/h und jetzt kommt das Problem.

Normalerweise war ich bisher immer mit Xenon-Licht Nachts unterwegs, alles kein Problem und man sieht wirklich hunderte Meter weit. Gestern bin ich mit meinem eigenen Auto gefahren (1er BMW mit Halogenlicht) und ich muss gestehen ... es war dunkel wie in einem Anus!

Ich konnte gefühlte 50 Meter weit sehen, und bei den Langgezogenen Kurven der A3 konnte man weder Kurve noch Leitplanke erkennen und die Weissen Fahrbahnmarkierungen hörten einfach irgendwann in der Dunkelheit auf. Fühlte sich an, als würde man mit geschloßenen Augen in die Ungewissheit rasen. Abhilfe schafft wirklich nur das Fernlicht, was bei Gegenverkehr leider nicht benutzt werden kann.

Was kann man tun, die Nebelscheinwerfer könnten eventuell ein bisschen Besserung schaffen ... Fernlicht habe ich auch immer mal kurz angemacht um die Kurve einschätzen zu können.

Also im A4 hatte ich solche Probleme irgendwie nicht!

Ist das ein klassisches Halogenproblem? Was kann man tun um diesem Problem vorzubeugen.

Juline2009

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Juline2009

Was kann man tun um diesem Problem vorzubeugen.

die geschwindigkeit den sichtverhältnissen anpassen!

ansonsten scheinwerfer einstellen lassen, "bessere" lampen verbauen.....das wars dann auch schon mit den möglichkeiten.....

339 weitere Antworten
Ähnliche Themen
339 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Juline2009

Was kann man tun um diesem Problem vorzubeugen.

die geschwindigkeit den sichtverhältnissen anpassen!

ansonsten scheinwerfer einstellen lassen, "bessere" lampen verbauen.....das wars dann auch schon mit den möglichkeiten.....

Moin,

Nebler können nicht bringen, da die max 20 m ausleuchten.

Du must die Gewin´digkeit den Sichtverhältnissen anpassen, bzw umrüsten auf bessere Ausleuchtung.

Nebler sind da tatsächlich das schlimmste was man machen kann. Dadurch wird nur der Bereich vor und seitlich vom Wagen besser ausgeleuchtet. Das Auge stellt sich auf diese hellen Flecken ein und die Weitsicht ist damit noch schlechter.

Im übrigen, würde ich selbst mit Xenon nicht in stockdunkler Nacht mit der Geschwindigkeit über die Bahn brettern. Du kannst bei dem Speed dunkle Reifenteile oder andere Gegenstände nie rechtzeitig erkennen, schlimmstenfalls droht der Abflug.

Übrigens hab ich schon einige BAB's ohne Wildzaun gesehen, zum Teil sind da auch Löcher drinnen. Wenn Dir bei dem Affenzahn ein Vieh über den Weg läuft, dann Gute Nacht...

Für 220 km/h müßte die Scheinwerferreichweite in der Nacht mindestens 440 m weit strahlen. Ich glaube mal, daß das die besten Scheinwerfer nicht zustande bekommen. Daher Anpassen der Geschwindigkeit.

Falls du einen Führerschein haben solltest, dann solltest du eigentlich in der Fahrschule gelernt haben, das man seine Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen muß, so das du innerhalb der halben Sichtweite anhalten kannst. Allerdings darf davon auf der Autobahn abgewichen werden und du darfst schneller fahren, solange du die Rücklichter des vor dir fahrenden erkennen kannst.

Zitat:

Normalerweise war ich bisher immer mit Xenon-Licht Nachts unterwegs, alles kein Problem und man sieht wirklich hunderte Meter weit.

Da dürftest du dich ein ganz kleines bisschen verschätzen, auch ein gut eingestelltes Xenon-Abblendlicht dürfte höchtstens 80-100 Meter weit reichen. BTW könnte es auch sein, das Audi bessere Scheinwerfer konstuieren läßt als BMW ;)

Afaik gehen die besten Xenon-Scheinwerfer bzw. LED-Ausführungen ca. 120-130 m weit. Also noch weit von paar Hundert Metern entfernt.

Vielleicht solltest du dich auch nur mit der Scheinwerferhöhenverstellung vertraut mmachen.

Themenstarteram 14. September 2009 um 18:53

Also die Rücklichter des vorausfahrenden Erkennt man ja ohne Probleme bei klaren Sicht- und Witterungsverhältnissen. Was man nicht erkennt sind die dimensionen von sogar lang gezogenen Kurven...Der Kurvenradius wird nicht ausgeleuchtet und man hat eben kein Gefühl für die Kurve.

Daran, dass man nur so schnell fahren darf, dass man innerhalb der halben Leuchtweite anhalten kann, kann ich nicht so recht glauben. Dann müsste man in der Nacht mit 60 km/h über die Bahn tuckern :)

Themenstarteram 14. September 2009 um 18:54

Die Höhenverstellung ist übrigens korrekt eingestellt.

Zitat:

Original geschrieben von Juline2009

Daran, dass man nur so schnell fahren darf, dass man innerhalb der halben Leuchtweite anhalten kann, kann ich nicht so recht glauben.

Doch, das ist wirklich so. Dazu gibt es auch bereits Gerichtsurteile wie z.B. das Folgende:

Autofahrer müssen bei Dunkelheit das Sichtfahrgebot beachten. Wer sich nicht daran hält, trägt bei einem Unfall eine Mitschuld, wie das Oberlandesgericht Koblenz feststellte. Ein Autofahrer muss bei Dunkelheit beachten, dass er innerhalb der Strecke anhalten kann, die seine Scheinwerfer ausleuchten. Andernfalls verstoße er gegen das Sichtfahrgebot und trage bei einem Unfall eine Mitschuld, erklärte das Oberlandesgericht Koblenz in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Geklagt hatte eine Frau, die bei Dunkelheit auf ein am Straßenrand stehendes Fahrzeug aufgefahren und verletzt worden war (Az.: 12 U 258/06).

Zitat:

Original geschrieben von Juline2009

Daran, dass man nur so schnell fahren darf, dass man innerhalb der halben Leuchtweite anhalten kann, kann ich nicht so recht glauben. Dann müsste man in der Nacht mit 60 km/h über die Bahn tuckern :)

Das hatte ich dann doch falsch in Erinnerung, man muß innerhalb der Reichweite des Abblendlichtes anhalten können.

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen

6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

1. die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder

2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973

 

§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen

6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

1. die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder

2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

q.e.d.

Wenn man ehrlich zu sich selbst ist, kann man mit korrekt eingestelltem Nicht-Xenon Abblendlichlicht ca. 80 km/h fahren, um bei einem spotan auftauchenden Gegenstand (z.B. unbeleuchtetes havariertes Auto auf der linken Spur) noch rechtzeitig bemerken zu können, um eine Kollision noch vermeiden zu können.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von tj.franke

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973

 

§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen

6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

1. die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder

2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

q.e.d.

In dem Fall der Fragestellung der TE dürfte dann der Unterpunkt 2 zutreffen und man muß doch langsamer fahren ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Schnellfahren ohne Xenon bzw. ohne Fernllicht?