Schneeballwerfende Kinder

Guten Tag,

mich würde mal interessiren wie ihr euch verhalten würdet wenn ihr mit dem auto fahrt und euch kinder mit schneebällen abwerfen. (fahrendes auto).

Bei mir haben die das nämlch gemacht.

In einem der schneebälle war ein Stein drin der meine motorhaube beschädigt hat.

Polizei meint die kinder sind nicht strafmündig, und mein anwalt macht mir auch keine hoffnung den schaden ersetzt zu bekommen.

Meiner meinung nach sind schneeballwerfende Kinder, die Steinewerfer von den Brücken von Morgen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Veloc


Guten Tag,

mich würde mal interessiren wie ihr euch verhalten würdet wenn ihr mit dem auto fahrt und euch kinder mit schneebällen abwerfen. (fahrendes auto).

Bei mir haben die das nämlch gemacht.

In einem der schneebälle war ein Stein drin der meine motorhaube beschädigt hat.

Polizei meint die kinder sind nicht strafmündig, und mein anwalt macht mir auch keine hoffnung den schaden ersetzt zu bekommen.

Meiner meinung nach sind schneeballwerfende Kinder, die Steinewerfer von den Brücken von Morgen.

Also ich würde aussteigen und selbst Schneebälle werfen. Danach die Namen aufnehmen und der Versicherung melden. War denn niemand Kind? Wo darf man heute noch Kind sein. Und dann jammern, wenn die Rente unsicher ist. Armes Deutschland.

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Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


(...) Mal gucken, wann die ersten kommen und von Verständnis faseln.
War klar- auf den Satz konnte man warten. Du wirst es nicht begreifen, dennoch extra für Dich:

Verständnis für die Kinder habe ich absolut, Verständnis dafür, daß der Fahrer für den von Kindern verursachten Schaden an seinem Auto haftet, bringe ich nur schwer auf. Wenn´s aber so ist in diesem Staat (wieder was gelernt), ist es definitiv eine Erleichterung für alle Eltern und eine kinderfreundliche Sache, Mißbrauch dieser Regelung mal aussen vor gelassen.

Deinem Eingangspost kann ich vollumfänglich zustimmen. Aber was bitte ist an dieser - unterstellten - Rechtssprechung kinderfreundlich???

Kinderfreundlich kann ja nicht heißen, deren mutwillige Beschädigungen (und um eine solche handelt es sich hier) den Geschädigten tragen zu lassen.

Es ist wenn überhaupt ausschließlich eine Erleichterung der Eltern, weil die halt sich weniger um die Erziehung ihrer Kinder oder deren Aufsicht kümmern müssen 😉

Merke: wenn ich demnächst wen ärgern will, schick ich statt der Russenmafia einfach ne Grundschulklasse zu meinem Nachbarn, die aus seinem Vorgarten Kleinholz macht. Kost nur n paar Gummibärchen und die Anwaltskosten hinterher kann ich mir scheinbar auch sparen 😁

Die Deutschen sind schon echt bescheuert mit ihrer Kindergesetzgebung. Sollte dem wirklich so sein (und da würde mich wirklich mal die rechtskundige Meinung interessieren) kann man das nur als lächerlichen Schildbürgerstreich einstufen.
Das schlimme daran: je weniger die Kinder durch diese falsch verstandene Affenliebe verzogen werden, desto weniger fühlen sich "normale" Leute noch bewogen, welche zu kriegen 😉
Und je weniger Kinder wir haben, um so hysterischer werden die Gesetze und der Hype, der darum gemacht wird...
Tja, was tut man nicht alles, um mit der Frauenbeschäftigung Lohndumping betreiben zu können 😉

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


mit einer solcher wucht gegen die motorhaube das diese beschädigt wird...

Wenn das Auto 50km/h fährt, dann trifft der Stein mit 50km/h auf, auch wenn er GAR NICHT geworfen ist. Das reicht für einen fetten Steinschlagschaden.

Was soll der restllche Sermon? Die Rechtslage ist sowas von klar, viele Eltern ziehen sich heutzutage darauf zurück statt einfach mal für ihre Kinder einzustehen. Wo es früher eine Tracht Prügel für die Kinder gesetzt hätte und die Eltern (unabhängig von der Rechtslage) gezahlt hätten, gibt es jetzt eine dicke Lippe gegen das Opfer - so ist das eben. Und aus dem Grund ist dem TE nicht zu Verübeln, dass er den Rechtsweg einschlägt.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



20%!!!!!

vorallem waren solche leute ja NIEMALS jung, haben NIEMALS einen schneeball geworfen, noch NIEMALS gegen nachbars hauswand gepinkelt, oder sonstigen blödsinn gemacht.

Doch, aber wir habens selbst wieder ausbügeln müssen 😉

Z. B. die beschmierte Wand abwaschen und zur Strafe den Rasen mähen noch dazu.

Im Übrigen kann ich mich tatsächlich nicht entsinnen, Schneebälle mit Steinen geworfen zu haben, denn damit kann ich nicht nur Autos beschädigen sondern ggf. auch andere verletzen. Sowas asoziales haben bei uns in der Grundschule seinerzeit nur die Schmuddelkinder gemacht, die GsD nach der 4. alle zur Haupt- oder Sonderschule gingen 😉

@TE:

1. Reg dich ab, spielende Kinder sind keine Attentäter von morgen, erinner dich stattdessen an deine Vergangenheit.

2. Verlass dich nicht auf die Beratung anderer, sondern erkundige dich selbst, denn:

Anders als die Polizei vermutet hat, ist ein Schadensersatzanspruch keinesfalls ausgeschlossen.

Die strafrechtliche Seite hat wenig mit eventuell bestehenden zivilrechtlichen Ansprüchen auf Schadenersatz zu tun.

a) Vorausgesetzt, alle Kinder sind jünger als sieben Jahre:

Kein Anspruch gegen die Kinder, aber ggf. - wie schon von Usern angemerkt - Schadenersatzanspruch gegen die Eltern (eines) der Kinder aus § 832 (und ggf. § 830) BGB. Hierbei müssen die Eltern darlegen, dass sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, vgl. § 832 Abs. 1 Satz 2 BGB. Können sie das nicht, haften sie.

b) Vorausgesetzt, mindestens eines der Kinder ist mindestens sieben Jahre aber jünger als 10 Jahre alt:

Du kannst von diesem Kind den gesamten Schaden verlangen, wenn du darlegen kannst, dass es vorsätzlich gehandelt hat, vgl. §§ 823 Abs. 1, 828 Abs. 2, 830 Abs. 1 BGB.

c) Vorausgesetzt, eines der Kinder ist mindestens 10 Jahre alt und keines 18 Jahre alt oder älter:

Du kannst von diesem Kind den gesamten Schaden verlangen, wenn es nicht darlegen kann, dass es bei der "Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht" hatte, vgl. §§ 823 Abs. 1, 828 Abs. 3, 830 BGB.

d) Wenn zumindest eine beteiligte Person volljährig gewesen ist,

muss sie darlegen, dass sie nicht einmal leicht fahrlässig gehandelt hat, was schwer sein dürfte. In diesem Fall würde sie voll haften gemäß §§ 823 Abs. 1, 830 Abs. 1 BGB.

Ergebnis:

Es ist nicht das erste mal, dass Polizisten sich zu zweifelhaften Aussagen über die Rechtslage hinreißen lassen, was nicht zu ihren Aufgaben gehört. Ist in meinem Umfeld gerade erst passiert.

Lass dich anwaltlich beraten, wenn du Ansprüche geltend machen willst. Es könnte an anderen Voraussetzungen mangeln, z.B. an der Ursächlichkeitsbeziehung von Schaden und der Handlung der Kinder, dass kann man mit den hier vorliegenden Informationen nicht beurteilen.

PS:
Auch ein Kind, also ein Minderjähriger, ist Rechtssubjekt und kann Ansprüche haben und Anspruchsgegner sein. Er ist allerdings nicht voll geschäftsfähig und wird in der Regel bei seinen Rechtsgeschäften vertreten, normalerweise durch die Eltern.

PPS:
Ich hab grad gesehen, dass dein Anwalt schon abgeraten hat, Ansprüche geltend zu machen.

Begründung?

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Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973


...Im Übrigen kann ich mich tatsächlich nicht entsinnen, Schneebälle mit Steinen geworfen zu haben, denn damit kann ich nicht nur Autos beschädigen sondern ggf. auch andere verletzen. Sowas asoziales haben bei uns in der Grundschule seinerzeit nur die Schmuddelkinder gemacht, die GsD nach der 4. alle zur Haupt- oder Sonderschule gingen 😉

Es steht keineswegs fest, dass der hier zur Rede stehende "Täter" jenen Stein mit Absicht in den Schneeball getan hätte. Mir ist es ein Rätsel, warum das ab und an unterstellt wird.

Der Vorgang der Schneeaufnahme mittels Hände zum Zwecke der Formung eines Wurfgeschosses beinhaltet mehrere Fehlerquellen, die es durchaus möglich erscheinen lassen, dass Steine oder anderes Zeugs ohne Absicht in den Schneeball geraten sind.

@Abschenker
Endlich mal eine Aussage, die rechtlich fundiert klingt.

Zitat:

Original geschrieben von Cohni


Der Vorgang der Schneeaufnahme mittels Hände zum Zwecke der Formung eines Wurfgeschosses beinhaltet mehrere Fehlerquellen, die es durchaus möglich erscheinen lassen, dass Steine oder anderes Zeugs ohne Absicht in den Schneeball geraten sind.

eben um das gehts!

Geständnis(se) der Woche:

Ja, ich war auch mal ein Kind!
Ja, ich hab ebenfalls mit Schneebällen auf Autos geworden!

Warum? Weil Kinder dies nunmal tun.
Und das schon so lange, wie es spielende Kinder gibt und vermutlich auch geben wird.

Dann kennst auch Du den Unterschied, Plopp, wenn man geworfen und getroffen hat, Plepp wenn man im Auto sitzend getroffen wurde.. 😁 😁

so einen hatte ich auch mal im dorf bei uns...

war allerdings kein schneeball, sondern wohl nur ein steinchen oder dergleichen...

er läuft auf dem gehsteig, sehe die wurfbewegung plus den anschließend hörbaren "knall" auf der scheibe bzw. auf dem auto.
ich steige aus und habe mir dann das ganze erstmal sehr genau angeschaut ob was zu sehen ist. zum glück war nichts dran.
dann habe ich den kameraden, der schon etwas weitergelaufen war, zurückgeordert und dann gabs in einem recht ruhigen ton einen anschiss.
das er wohl was falsch gemacht hat, hat man ihm an seinem gesichtsausdruck angemerkt.
geweint hätte er auch beinahe.

ich denke er lässt das jetzt in zukunft lieber sein.

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973



Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78


War klar- auf den Satz konnte man warten. Du wirst es nicht begreifen, dennoch extra für Dich:

Verständnis für die Kinder habe ich absolut, Verständnis dafür, daß der Fahrer für den von Kindern verursachten Schaden an seinem Auto haftet, bringe ich nur schwer auf. Wenn´s aber so ist in diesem Staat (wieder was gelernt), ist es definitiv eine Erleichterung für alle Eltern und eine kinderfreundliche Sache, Mißbrauch dieser Regelung mal aussen vor gelassen.

Deinem Eingangspost kann ich vollumfänglich zustimmen. Aber was bitte ist an dieser - unterstellten - Rechtssprechung kinderfreundlich???
(...)

Kinderfreundlich ist es, wenn man bei Kindern- abhängig vom Alter- eine gewisse Unmündigkeit bezüglich ihres Handelns voraussetzt. Jemand- ich glaube Gurusmi- nannte es sinngemäß hirnverbrannt, von Kindern erwachsenens Vehalten zu fordern. Das wäre kinder

un

freundlich.

Nach so vielen Seiten bist du der Erste, den dieser Satz stört. Vielleicht weil die anderen zu Ende gelesen haben? Mit "...Mißbrauch dieser Regelung mal aussen vor" sprach ich mich gegen all die Dinge aus, die Du aufzähltest- da sind wir völlig einer Meinung. So what?

Zitat:

Original geschrieben von Cohni



Es steht keineswegs fest, dass der hier zur Rede stehende "Täter" jenen Stein mit Absicht in den Schneeball getan hätte. Mir ist es ein Rätsel, warum das ab und an unterstellt wird.

Nun unter anderem, weil das manche Kinder (die besagten 😉 ) bei uns auf der Grundschule eben tatsächlich früher so gemacht haben und selbst von uns "anderen" Kindern als boshaft und gemein ausgegrenzt wurden.

Warum manche Kinder eben manchmal so boshaft sind, darüber kann man sich jetzt pädagogisch psychologisch sicherlich seitenweise auslassen, aber es gibt eben Kinder, die Burgen bauen und es gibt Kinder, die Burgen zertrampeln und andere heulen sehen wollen. Das heißt jetzt nicht, dass das immer die Knastis von morgen sein müssen. Ich kenne z. B. einen schulbekannten Schläger mit einschlägigen Vorstrafen, der heute Geologieprofessor ist 😉

Dass so ein Stein "zufällig" in den Schneeball geraten kann: also auf diese Idee wär ICH z. B. überhaupt nicht gekommen.

Käme jetzt natürlich auf den Stein an. Kleine Splittkörnchen ok, aber hätten diese dann den o. g. Schaden angerichtet? Fragen wir doch den TE nach der Größe des Objektes.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Geständnis(se) der Woche:

Ja, ich war auch mal ein Kind!
Ja, ich hab ebenfalls mit Schneebällen auf Autos geworden!

Warum? Weil Kinder dies nunmal tun.
Und das schon so lange, wie es spielende Kinder gibt und vermutlich auch geben wird.

Gib zu, Du hast extra Steine untergemischt!

Und das nur, weil Deine asozialen Eltern lieber in der Trinkhalle ausharrten.

Außer einmal. Da wollte Dein Vater aus dem Imbiss stürzen, um Dich zu massregeln. Aber wie er auf die Straße torkelte, wurde er von Hartzi hupend umgefahren, weil der keine Hand/Bein-Koordination realisieren konnte und sich statt für das Bremsen, für das Hupen entschied.

Als er gerade "Sch...Fußgänger" schreien wollte, krachte Dein Schneeball mit dem Stein auf den Mercedes-Stern und verbog ihn. Das gab Ärger. Während Dein Vater seine Zähne zusammen sammelte und schuldbewußt das Blut von Hartzis Mercedesdach wischte, verprügelte Dich der gestresste Autofahrer und nahm Dir als finanziellen Ausgleich ein Überraschungsei ab. Später bemerkte er entzürnt, dass das Ei nicht den gewünschten Schlumpf, sondern ein rosa Stirnband enthielt, was er heute heimlich noch trägt.

Dann verklagte er den Staat, die restlichen Autofahrer, Fahradfahrer, Kinder, Ausländer und Gott. Letzterer verweigerte in der Verhandlung die Aussage, weil er sich nicht selber belasten wollte.

Tut mir leid für Dich Martin! Schweres Leben... 😁

Zitat:

ich denke er lässt das jetzt in zukunft lieber sein.

Auf jeden Fall, wenn Du ihn nicht hast einfach gehen lassen, sondern ihm, zum Vertragen die Hand gegeben oder über den Kopf gestreichelt hast..

Zitat:

Original geschrieben von Cohni


Dann verklagte er den Staat, die restlichen Autofahrer, Fahradfahrer, Kinder, Ausländer und Gott. Letzterer verweigerte in der Verhandlung die Aussage, weil er sich nicht selber belasten wollte.

Shit...ich glaube, ziemlich genau so muss es wohl gewesen sein. 😁

(aus der Sichtweise des einen anderen...) 😉

@HerrLehmann1973
Genau, fragen wir den TE. Alles andere ist nur Spekulation. Dennoch gilt meiner Meinung nach zunächst grundsätzlich die Unschuldsvermutung.

Man kann Kinder grundsätzlich nicht kategorisieren. Liebe Kinder sind manchmal böse und böse sind manchmal lieb. So wie wir...😉.

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