Schluß mit Zentralachsanhänger und endlich amtlich Wohnwagenanhänger

Wenn man einen Brief vom Zoll bekommt, kann einem schon mal mulmig werden.
Habe ich versehentlich was aus China bestellt, dessen Wert die Freigrenze überschreitet?
Nein, habe ich nicht, also was wollen die von mir?

Des Rätsels Lösung.
Mein Wohnwagen wurde vom Zentralachsanhänger zum Wohnwagenanhänger umgewidmet.
In Folge dessen ändert sich das Fälligkeitsdatum für die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer, ansonsten bleibt alles so, wie es war.

Scheinbar gab es aber, wie und wo auch immer, Wohnwagen für die keine Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten war, weil sie als Zentralachsanhänger galten. Ich vermute mal, dass es sich um winzige Wohnwagen gehandelt hat und auch für die ist jetzt Schluß mit lustig.

Wieder mal eine Glanzleistung, die uneingeschränktes Lob verdient 😉

Beste Antwort im Thema

Hallo,

seid Ihr jetzt glücklich? Erst mal seinen Senf dazu geben und dann ????

- "Wieder mal eine Glanzleistung, die uneingeschränktes Lob verdient 😉";
- "Rein gefühlt werden alle 10 Jahre die Ausdrücke für ein und das selbe neu formuliert."
- "So eine Änderung der Bezeichnung ist sehr kreativ und kostet natürlich wieder mal Geld für das der Steuerzahler aufkommt, aber egal bringt zwar keinen Nutzen, aber kostet grundlos Verwaltungskosten wofür haben wir denn den Steuerzahler sonst? "
- Die lassen sich immer wieder was neues einfallen."

Manchmal hilft es mir jedenfalls, mich selber zu fragen: " Was könnte wohl der Hintergrund dieses Handelns sein?"
Meist finde ich dann sehr schnell zu den grundlegenden Ursachen.
An diesen möchte ich, in Ermangelung Eurer eigenen Recherge, Euch gerne teilhaben lassen.

Unbestitten: Ein Wohnwagen ist ein Anhängerfahrzeug, mit starrer ( gefedeter) Achse(n) und einer starren Deichsel.
Unbestritten: Ein Starrdeichselanhänger kann ein Wohnwagen sein
Unbestritten: Ein Starrachsenanhänger mit starrer Deichsel kann auch ein Wohnwagen sein.

Damit ist also geklärt, dass es sich hier strenggenommen um eine Mengendarstellung handelt, da ein Wohnwagen nur eine Teilmenge der Gesamtmenge aller Anhängerfahrzeuge darstellt. Eine Teilmenge aller Anhänger sind Starrachsanhänge. Darunter wieder eine Teilmenge bilden die Starrachs- Starrdeichselanhängefahrzeuge und wieder eine Teilmenge davon sond Ww..
Mengenlehre ist Unterrichsstoff der 5. oder 6. Klasse.
So, und was hat das nun mit dem Thema zu tun?
Da muss man mal das Kraftfahrzeugsteuergesetz bemühen. Besonders den §10.
Hier geht es nämlich um den Sachverhalt, dass bei Starrdeichselanhängern, samt Starrachsenanhängern die Deichsellast vom zul. Gesamtgewicht abzuziehen ist. Bedeutet also: jeder als Starrdeichselanhänger bezeichnete Wohnwagen hätte automatisch ein geringeres zul. GG. Was mal so eben 70- 100KG weniger Zuladung für einen Camper bedeuten, müssen wir hier nicht erörtern.
Ich weiß nun nicht, ob jemand vom Finanzamt passionierter Camper gewesen ist, oder ob es dazu einen Gerichtsbeschluss gegeben hat, jedenfalls wurde für Wohnwagen eine neue, nicht mehr unter den §10 (3) fallende Regelung gefunden.
Das bedeutet: max. zul. GG. eines Wohnwagens kann 1:1 mit einer Waage nachgemessen werden.
Damit sind 1600KG zul. GG = 1600 KG Waagengewicht ( Masse)

Der Vorteil für den Wohnwagennutzer: Er ist jetzt unabhängig von der Stütztlast bei der Berechnung des wahren Gewichtes.
Der Nachteil: Die KFZ- Steuer wird natürlich nach dem zul. GG ohne Abzug der Stützlast ( Deichsellast) berechnet.
Es konnte in der Vergangenheit vorkommen, dass 2 Wohnwagen mit z.B. jeweils 1600 Kg zul. GG., unterschiedlich besteuert worden sind. Der Wagen, mit einer höheren Deichsellast könnte also steuerlich begünstigt sein, ein Wohnwagen mit geringer Deichsellast teurer.

Die Veränderungen im Laufe der Jahre beruhen auf unterschiedlichen Blickwinkeln.
Die Einen sagen: Anhänger ist Anhänger, sofern die äußeren techn. Parameter vergleichbar sind. Was für Lastanhänger gilt, müsse also auch für Wohnwagen gelten. Es sei doch egal, ob Zementsäcke oder eine Sitzgruppe damit transportiert wird ( naja- so ähnlich zumindest!) Für diese Ansicht spricht, dass ich ja auf einem Starrdeichselanhänger mit Starrachse ein Motorboot mit Schlafkajüte, Küche, Bad und Sitzgruppe transportieren kann. Was hat ein Ww. mehr?
Andere sagen: Ein Wohnwagen ist eine ganz andere Qualität eines Anhängerfahrzeuges und eben nicht mit Lastanhängern, trotz vergleichbarer techn. Parameter, vergleichbar. 2 Sack Zement kann ich zur Not zurücklassen oder im Zugfahrfahrzeug transportieren. Ein Bett, einen Kühlschrank, Mover, Klimaanlage aber eher nicht.

Es ist also nicht das Ergebnis unterbeschäftigter Beamter, oder das Umkehren von Ein- und demselben, als vielmehr die Frage, wie man den Anforderungen der Bürger, auch ohne steuerrechtliche Gesetzgebung, besser entsprechen kann. Somit ist es also eine Verbesserung für Camper, ohne vorherigen gesetzgeberischen Langzeitprozeß.

Also, bitte erst mal die Fakten prüfen! Aber Emotionen sind ja auch recht nett, sofern man nicht immer nur auf Anderen rumhackt.

Gruß vom Asphalthoppler

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Was meinst du, wieviel Fahrzeuge der Zoll verwaltet?
Das funktioniert nicht zu Fuß. Das geht nur automatisiert. Ist wie beim Automobilbau.
Die Systeme werden getestet, Testläufe gemacht und wenn es zufriedenstellend läuft, Feuer frei.
Beim Auto gibt's am Ende (stichprobenartig) ne Qualitätskontrolle.
In unserem Fall macht das dann der Bürger, mittels Einspruch. Kommen zuviele Einsprüche, wird man tätig werden müssen, weil automatisiert lassen die sich nicht abhandeln. Damit kannst du die Behörde lahm legen.

Wieviele Kunden haben wohl manche Großkonzerne und zwar nicht nur in D sondern weltweit?

Die verlassen sich jedoch nicht einfach blind auf irgendeine Software, da wird in der Regel sehr genau hingeschaut was da an wen rausgeht, auch und gerade bei Massenversand.

Die hätten aber auch gleich ein Duzend Abmahnvereine an der Backe wenn die einen Bock bauen.

OT
Und übrigens...
Wenn mein Vergleich mit dem Unfall hinkt, kannst Du mir mit Deinem Vergleich zwischen Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung gleich folgen.

Das sind und bleiben nun mal völlig gegensätzliche Arbeitsweisen. Und damit meine ich nicht die immer wieder gern angeprangerten faulen Beamten. War euch übrigens klar, dass in Behörden auch Nicht-Beamte, sog. Angestellte, arbeiten? Wie passt das denn mit dem gemeinen Beamtenbild zusammen??? 😉
/OT

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 1. August 2018 um 13:45:13 Uhr:


Wieviele Kunden haben wohl manche Großkonzerne und zwar nicht nur in D sondern weltweit?

Die verlassen sich jedoch nicht einfach blind auf irgendeine Software, da wird in der Regel sehr genau hingeschaut was da an wen rausgeht, auch und gerade bei Massenversand.

Die hätten aber auch gleich ein Duzend Abmahnvereine an der Backe wenn die einen Bock bauen.

OT_IRONIE

Dann haben wir doch die Lösung! Wir steuern die Steuerverwaltung und den Zoll in die Privatwirtschaft aus. Die Konzerne arbeiten ja gewissenhafter, wie Taxler weiß.

Ach nee, geht ja gar nicht. Steuern eintreiben ist ja eine hoheitliche Aufgabe. Tja, dann müssen wir wohl mit der modernen Form der Wegelagerei leben.
/OT_IRONIE

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Zitat:

@Taxler222 schrieb am 1. August 2018 um 13:45:13 Uhr:


Wieviele Kunden haben wohl manche Großkonzerne und zwar nicht nur in D sondern weltweit?

Die verlassen sich jedoch nicht einfach blind auf irgendeine Software, da wird in der Regel sehr genau hingeschaut was da an wen rausgeht, auch und gerade bei Massenversand.

Na sicherlich. Allerdings sitzen da vorher 1 bis 300 Personen dran, bevor ein Papier (heute vielfach virtuell)mit Summe X rausgeht. Die Leistungen werden von den Mitarbeitern projektbezogen erfaßt, vom Controlling gecheckt, Freigaben zur Rechnungserstellung erfaßt und wenn die Ware in den Versand geht oder beim Kunden ankommt, die Rechnung verschickt. Da ist nicht nur Verwaltung. Und schon gar nicht pauschal und immer gleich. Bei der KfzSt ist es aber recht simpel. Da gibt es feste Größen. Die Daten kommen von der Zulassungsstelle, werden digital verarbeitet, der Steuerbescheid automatisch erstellt und versendet. Vllt. sitzt noch ein Beamter oder Nichtbeamter dabei und stößt den morgendlichen Abruf der nachts aus der Zulassungsstelle übertragenen Daten an. Mehr Personal braucht man da nicht. Das wird erst benötigt, wenn Überprüfungen vor Ort getätigt werden müssen, Einsprüche eintrudeln oder oder oder.....deshalb schrieb ich: mit einer Menge an Einsprüchen, kann man so eine Behörde schon mal lahmlegen.

Fehler passieren. Ist so. Warten wir's ab.....

Zitat:

@Oldwood64 schrieb am 1. August 2018 um 13:47:04 Uhr:


War euch übrigens klar, dass in Behörden auch Nicht-Beamte, sog. Angestellte, arbeiten? Wie passt das denn mit dem gemeinen Beamtenbild zusammen??? 😉
/OT

Dann nennen wir es eben den öffentlichen Bürokratiedinosaurier, ganz wurscht ob da Beamte, Angestellte, oder Studenten sitzen. 😉

Dieser Dinosaurier funktioniert prinzipiell noch wie Bürokratie anno 1800irgendwas. Nur verantwortlich, gar privat haftbar ist im Gegensatz zur Wirtschaft natürlich Niemand.

auch OT

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 1. August 2018 um 14:37:15 Uhr:


Nur verantwortlich, gar privat haftbar ist im Gegensatz zur Wirtschaft natürlich Niemand.

Von mir letztmalig OT, dann bin ich zu dieser Ansicht bzw. Auffassung raus...
Du haust hier mit Plattitüden in Bezug auf den öffentlichen Dienst um Dich, kaum zu glauben. Begründe Deine Aussage rechtlich und ich werde mich in Ehrfurcht vor Dir verneigen!

Aber so?! Junge, Junge...

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 31. Juli 2018 um 10:12:47 Uhr:


@rossi75 schrieb: " und mit welcher Begründung?"

Hallo,
die Begründung ist doch klar und eindeutig! "Geiz ist geil". "Alles für mich und für Andere eben nichts"- oder: "Jeder ist sich selbst der Nächste!, u.s.w. .

Kapieren, dass man jahrzehntelang ggf. einen kleinen Steuervorteil hatte, weil man zufällig unter eine günstigere Steuerberechnung gefallen war- unberechtigt wohlgemerkt- , dass Andere diesen Vorteil eben nicht hatten, wird glatt übersehen. Alle sind ja so böse und ungerecht zu mir, heul...
Mich stinkt diese Jammermentalität unheimlich an. Wer keine 10 Euro zusätzlich für die Ww.- Steuer aufbringen kann, soll seinen Ww. gefälligst verkaufen und daheim bleiben, oder eben den Mund halten, weil die Argumente ja w.o. bereits bekannt gemacht worden sind. Jammern um des Jammern willens, aber auf komfortabelstem Niveau!
Einigen Leuten kann man 1000 Hinweise, Tipps und Ratschläge geben, die blöken dann immer noch wie dumme Kühe.

Ob "fuzzya4" auch auf einem CP Einspruch erhebt, weil die Platzgebühren um 10% zum Vorjahr gestiegen sind? Schreibt er an Esso, Shell und Co., weil die Spritpreise gestiegen sind? Vermutlich nicht! Seine Interpretation der Rechtslage könnte ich frei nach dem Motto: " Alle sind ja so sau doof, nur ich bin schlau" kommentieren, will es aber nicht tun.

So, das musste ich mal jetzt loswerden
Gruß vom Asphalthoppler

Du bist schon sehr überzeugt von deinem Geschreibsel.

Mein Einspruch hat nichts mit Geiz ist Geil zu tun. Es fehlt schlichtweg ein rechtlicher Hintergrund, warum bei einer bestimmten Art von Starrdeichselanhängern (SDAH) auf einmal die Stützlast zur Berechnung der Steuer nicht mehr abgezogen wird. Gäbe es dazu einen Passus im Kraftfahrsteuergesetz ( "bei Wohnwagen wird die Stützlast nicht abgezogen blablabla"😉 wärs halt so und ich würde keinen Einspruch erheben.

Wenn dein Bier in der Kneipe mehr kostet als das von deinem Tischnachbarn zahlst du das dann auch kommentarlos? Bei einem Wohnwagen mit 650Kg Gesamtgewicht beträgt die Änderung nach Rundung immerhin knappe 30% Erhöhung (22 zu 29 Euro)

Und nein, wenn der CP seine Preise erhöht würde ich keinen Einspruch erheben solange diese Erhöhung alle gleichartigen Parzellen /Fahrzeuge/ Camper betrifft. Wäre das nicht der Fall und würde mich der Preis stören hätte ich ja die Möglichkeit, diesen Platz zu meiden. Das ist bei der Steuer nur schwer möglich.

Das Kraftfahrsteuergesetz unterscheidet nunmal nicht zwischen verschiedenen Aufbauten bei Anhängern. Warum soll ich es dann hinnehmen, wegen eines evtl. Fehlers einer Software / Mitarbeiters

mehr Steuer zu zahlen? Machst du einen jährlichen Lohnsteuerausgleich um evtl ein paar Euro rauszubekommen? Falls ja, warum? Zahl doch einfach und jammer nicht.....

Zum Thema alle sind doof usw: Du hattest mit einzelnen Abschnitten des Kraftfahrsteuergesetz um dich geworfen, die leider nicht zu deinen dazugehörigen Bemerkungen gepasst haben. Dazu verwechselst du Zulassungsrecht und Steuerrecht im Bezug auf das Gesamtgewicht und behauptest, dass dieses nun , zum Vorteil, gestiegen wäre. Und das ist definitiv nicht der Fall.

Warum unterschiedliche Berechnungen Zentralachs- und Wohnwagenanhänger

die verschiedenen Berechnungsgrundlagen beruhen auf der EU-Verordnung Nr. 1230/2012.

Sinngemäß sind Starrdeichsel / und Zentralachsanhänger zur Beförderung von Gütern ausgelegt. Die Stützlast wird dabei dem Zugfahrzeug zugerechnet und dem Gesamtgewicht des Anhängers abgezogen.

Der Wohnwagen ist eine Sonderbauform des Starrdeichselanhängers mit einer Wohneinrichtung ausgerüstet.
Hier wird die Stützlast dem Gesamtgewicht des Anhängers zugerechnet.

Vorteil: höhere Zuladung im Wohnwagenanhänger
Nachteil : bei einigen Modellen erhöht sich die Kraftfahrzeugsteuer nach der Umschreibung von Zentralachsanhänger in Wohnwagenanhänger.

Die Stützlast muss in der Zulassung eingetragen sein: § 42 StVZO

Hallo,
ich hatte gestern abend mit einem Freund telephoniert und das Thema zur Sprache gebracht.
Er meint, dass es eine sehr schwierige juristische Kiste sei, da so viele unterschiedliche Auffassungen von der Zuordnung der Stützklast bestehen.
Rein theoretisch wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet. Also, müsste die Stützlast, sagen wir mal 100KG, dem zul. GG. des Anhängerdfahrzeuges zugerechnet werden und dem zul. GG des Zugfahrzeug abgezogen werden.

Ich kann mir auch nicht erklären, weshalb hier so ein Tam Tam gemacht wird, nur, weil endlich mal eine einheitliche Regelung, die zugleich etwas mehr Gerechtigkeit und Klarheit schafft, eingeführt wird.
Einsprüche gegen den Steuerbescheid kann man ja machen, aber die Erklärung auf dem Steuerbescheid ist eindeutig.
Steuerbefreiungen nach §10,1 KraftStG sind nicht mehr möglich. Ww. unterliegen dem Steuersatz nach § 9, ebenda.

Wenn Oberhemden, die ich bisher für 2.- Euro zu kaufen bekam, indem Kinder irgendwo 17 Stunden für einen Hungerlohn geschuftet haben, dan kan ich natürlich protestieren, weil das gleiche Hemd plötzlich 10.- Euro kostet, weil gerechte Löhne nun gezahlt werden. Es geht also um Gerechtigkeit!

Wieso protestieren hier Leute, weil sie bisher, fälschlicherweise, einen steuerlichen Vorteil gegenüber Anderen genossen haben?
Von mir aus protestiert, demonstriert, rebelliert. Am Ende wird nicht viel dabei rumkommen. Darüber sind sich mein Freund und ich nun einig.

@fuzzya4: Ich weiß nicht, ob Du Dir vorstellen kannst, dass ich nebenbei auch noch mit ganz anderen Dingen beschäftigt sein könnte, als hier tiefschürfende steuerrechtliche Analysen kostenfrei zu veröffentlichen.

Ich schreibe, was ich schreibe, nach bestem Erinnerungs-Wissen, aber ohne jegliche Gewähr auf absolute Richtigkeit und Vollständigkeit. Klar geht mir da mal was daneben. Aber 1. bin ich hier in keiner Klausur und 2. erstelle ich kein formales Rechtsgutachten, welches entsprechend vergütet wird. Willst Du solches von mir haben, gerne mal ein PN, und wir werden über den Preis reden.

Gruß vom Asphalthoppler

Was ändert sich denn wirklich?
Mein Hänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1700 kg, wurscht welche Deichsellast ich habe, wird der als Ganzes gewogen darf er nicht mehr als 1700 kg haben, es werden nicht plötzlich 1800 kg daraus.

.... oder sehe ich das falsch und selbst wenn, sieht das ein Kontrolleur auch so?

Zitat:

@Kfz-Papst schrieb am 2. August 2018 um 12:26:03 Uhr:


Warum unterschiedliche Berechnungen Zentralachs- und Wohnwagenanhänger

die verschiedenen Berechnungsgrundlagen beruhen auf der EU-Verordnung Nr. 1230/2012.

Sinngemäß sind Starrdeichsel / und Zentralachsanhänger zur Beförderung von Gütern ausgelegt. Die Stützlast wird dabei dem Zugfahrzeug zugerechnet und dem Gesamtgewicht des Anhängers abgezogen.

Der Wohnwagen ist eine Sonderbauform des Starrdeichselanhängers mit einer Wohneinrichtung ausgerüstet.
Hier wird die Stützlast dem Gesamtgewicht des Anhängers zugerechnet.

Vorteil: höhere Zuladung im Wohnwagenanhänger
Nachteil : bei einigen Modellen erhöht sich die Kraftfahrzeugsteuer nach der Umschreibung von Zentralachsanhänger in Wohnwagenanhänger.

Die Stützlast muss in der Zulassung eingetragen sein: § 42 StVZO

kannst du mir meinen Zuladungs-Vorteil mal benennen, den ich jetzt, nachdem ich 37 anstatt 29€ zahlen soll, deiner Ansicht nach habe. (zGG nach wie vor 850kg, Stützlast nach wie vor 75kg)?

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 2. August 2018 um 15:33:18 Uhr:


Was ändert sich denn wirklich?
Mein Hänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1700 kg, wurscht welche Deichsellast ich habe, wird der als Ganzes gewogen darf er nicht mehr als 1700 kg haben, es werden nicht plötzlich 1800 kg daraus.

.... oder sehe ich das falsch und selbst wenn, sieht das ein Kontrolleur auch so?

Bei deiner Zuladung ändert sich nichts bzw. wird uns das der Pabst noch erklären....

Hallo,
@navec schrieb:
"kannst du mir meinen Zuladungs-Vorteil mal benennen, den ich jetzt, nachdem ich 37 anstatt 29€ zahlen soll, deiner Ansicht nach habe. (zGG nach wie vor 850kg, Stützlast nach wie vor 75kg)?"

Also, jetzt aber letztmalig!
Die gesetzlichen Grundlagen habe ich bis zum Erbrechen versucht zu erklären.

Gemäß KraftStG §9 Abs. 5:
Kraftfahrzeuganhänger für je 200 kg Gesamtgewicht oder einen Teil davon 7,46 EUR, jedoch nicht mehr als 373,24 EUR. Dieser Betrag ist gleich dem in §10 ebenda, aufgeführten Anhängerzuschlag.
Vorher 850 KG zul. GG abzgl. 75 Kg Stützlast; bedeutet Du kannst den Wohnwagen praktisch bis 925 KG beladen.
Die Polizei muss dann bei einer Kontrolle erst umrechnen und die Stützlast dem KFZ zurechnen.
Von dieser Logik abgeleitet wurden die Steuern für 775 Kg berechnet, sprich 4x 7,46 Euro = 29,48 Eur.

Die neue Verordnung sieht vor ( das Gesetz wurde m.W. nach nicht verändert) dass die Stützlast künftig Teil des Ww. und nicht des Zugfahrzeuges - im steuerlichen Sinn- ist.
Daher bemisst sich die Steuer grundsätzlich an dem max. zul. GG des Ww..
Das bedeutet: 850 KG = 5x ( je angef. 200KG.) 7,46 Euro = 37,30 Euro.

Das mag für Dich nun bitter sein, da Du ausgerechnet den höheren Steuerbetrag bezahlen musst. Andere haben diesen Betrag schon immer bezahlt. Meine Frage: Mit welchem Recht, hast Du den geringeren Steuersatz gezahlt?
Woher war dies als rechtskonform zu entnehmen?
Einen Steuervorteil hast Du über Jahre hinweg genossen. Sei dankbar dafür. Andere hatten ihn nicht!
Zur Erläuterung:
Person A hat einen Wohnwagen mit 875 Kg zGG. u. 75 KG Stützlast; Vorher: 37,30 Euro; ab Stichtag: 37,30 Euro.
Wer ganz viel Theater macht, bring so Manchen noch auf die Idee zu fragen, ob die Stützklast nicht doch Teil des zul. GG des Anhängerfahrzeuges im zulassungstechn Sinn sein könnte. Neudiskussion von §42, Abs.1, S.2 StVZO

Wer nach Gerechtigkeit ruft, darf nicht nur seine eigene Person sehen, sondern muss auf das Ganze schauen.
Der Vorteil: Die Besteuerung ist ein kleines Stück einheitlicher, gerechter und nachvollziehbarer geworden.

So, und jetzt habe ich genug von der Sache. Wer in Einspruch gehen will- v.V. ; Ich werde es nicht tun und werde auch keinen dazu ermutigen, weil es wichtigere Dinge auf der Welt gibt, als für 7,46 Euro Porto und Zeit zu verschwenden.

Gruß vom Asphalthoppler

@asphalthoppler:

Zitat:

Die neue Verordnung sieht vor ( das Gesetz wurde m.W. nach nicht verändert) dass die Stützlast künftig Teil des Ww. und nicht des Zugfahrzeuges - im steuerlichen Sinn- ist

eben, im steuerlichen Sinn.
Mein WoWa hat nach wie vor ein zGG von 850kg.
Wo steht, im Sinne der STVZO, dass das zGG des WoWa im abgekoppeltem Zustand jetzt durch die Stützlast erhöht ist?

Die Eintragung in meinen Papieren hat sich nicht geändert. irgendwie müsste also eine amtliche Stelle (z.B. das KBA) jetzt, in diesem Zusammenhang, darauf aufmerksam machen, dass sich die Geschichte mit der Zuladung bei WoWa ab Stichtag X geändert hat.
Eine Änderung der Steuergesetzgebung reicht dazu m.E. nicht.

(Über die Mehrkosten hättest du nicht weiter lamentieren zu brauchen, denn das war gar nicht meine Frage)

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