Schluß mit Zentralachsanhänger und endlich amtlich Wohnwagenanhänger
Wenn man einen Brief vom Zoll bekommt, kann einem schon mal mulmig werden.
Habe ich versehentlich was aus China bestellt, dessen Wert die Freigrenze überschreitet?
Nein, habe ich nicht, also was wollen die von mir?
Des Rätsels Lösung.
Mein Wohnwagen wurde vom Zentralachsanhänger zum Wohnwagenanhänger umgewidmet.
In Folge dessen ändert sich das Fälligkeitsdatum für die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer, ansonsten bleibt alles so, wie es war.
Scheinbar gab es aber, wie und wo auch immer, Wohnwagen für die keine Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten war, weil sie als Zentralachsanhänger galten. Ich vermute mal, dass es sich um winzige Wohnwagen gehandelt hat und auch für die ist jetzt Schluß mit lustig.
Wieder mal eine Glanzleistung, die uneingeschränktes Lob verdient 😉
Beste Antwort im Thema
Hallo,
seid Ihr jetzt glücklich? Erst mal seinen Senf dazu geben und dann ????
- "Wieder mal eine Glanzleistung, die uneingeschränktes Lob verdient 😉";
- "Rein gefühlt werden alle 10 Jahre die Ausdrücke für ein und das selbe neu formuliert."
- "So eine Änderung der Bezeichnung ist sehr kreativ und kostet natürlich wieder mal Geld für das der Steuerzahler aufkommt, aber egal bringt zwar keinen Nutzen, aber kostet grundlos Verwaltungskosten wofür haben wir denn den Steuerzahler sonst? "
- Die lassen sich immer wieder was neues einfallen."
Manchmal hilft es mir jedenfalls, mich selber zu fragen: " Was könnte wohl der Hintergrund dieses Handelns sein?"
Meist finde ich dann sehr schnell zu den grundlegenden Ursachen.
An diesen möchte ich, in Ermangelung Eurer eigenen Recherge, Euch gerne teilhaben lassen.
Unbestitten: Ein Wohnwagen ist ein Anhängerfahrzeug, mit starrer ( gefedeter) Achse(n) und einer starren Deichsel.
Unbestritten: Ein Starrdeichselanhänger kann ein Wohnwagen sein
Unbestritten: Ein Starrachsenanhänger mit starrer Deichsel kann auch ein Wohnwagen sein.
Damit ist also geklärt, dass es sich hier strenggenommen um eine Mengendarstellung handelt, da ein Wohnwagen nur eine Teilmenge der Gesamtmenge aller Anhängerfahrzeuge darstellt. Eine Teilmenge aller Anhänger sind Starrachsanhänge. Darunter wieder eine Teilmenge bilden die Starrachs- Starrdeichselanhängefahrzeuge und wieder eine Teilmenge davon sond Ww..
Mengenlehre ist Unterrichsstoff der 5. oder 6. Klasse.
So, und was hat das nun mit dem Thema zu tun?
Da muss man mal das Kraftfahrzeugsteuergesetz bemühen. Besonders den §10.
Hier geht es nämlich um den Sachverhalt, dass bei Starrdeichselanhängern, samt Starrachsenanhängern die Deichsellast vom zul. Gesamtgewicht abzuziehen ist. Bedeutet also: jeder als Starrdeichselanhänger bezeichnete Wohnwagen hätte automatisch ein geringeres zul. GG. Was mal so eben 70- 100KG weniger Zuladung für einen Camper bedeuten, müssen wir hier nicht erörtern.
Ich weiß nun nicht, ob jemand vom Finanzamt passionierter Camper gewesen ist, oder ob es dazu einen Gerichtsbeschluss gegeben hat, jedenfalls wurde für Wohnwagen eine neue, nicht mehr unter den §10 (3) fallende Regelung gefunden.
Das bedeutet: max. zul. GG. eines Wohnwagens kann 1:1 mit einer Waage nachgemessen werden.
Damit sind 1600KG zul. GG = 1600 KG Waagengewicht ( Masse)
Der Vorteil für den Wohnwagennutzer: Er ist jetzt unabhängig von der Stütztlast bei der Berechnung des wahren Gewichtes.
Der Nachteil: Die KFZ- Steuer wird natürlich nach dem zul. GG ohne Abzug der Stützlast ( Deichsellast) berechnet.
Es konnte in der Vergangenheit vorkommen, dass 2 Wohnwagen mit z.B. jeweils 1600 Kg zul. GG., unterschiedlich besteuert worden sind. Der Wagen, mit einer höheren Deichsellast könnte also steuerlich begünstigt sein, ein Wohnwagen mit geringer Deichsellast teurer.
Die Veränderungen im Laufe der Jahre beruhen auf unterschiedlichen Blickwinkeln.
Die Einen sagen: Anhänger ist Anhänger, sofern die äußeren techn. Parameter vergleichbar sind. Was für Lastanhänger gilt, müsse also auch für Wohnwagen gelten. Es sei doch egal, ob Zementsäcke oder eine Sitzgruppe damit transportiert wird ( naja- so ähnlich zumindest!) Für diese Ansicht spricht, dass ich ja auf einem Starrdeichselanhänger mit Starrachse ein Motorboot mit Schlafkajüte, Küche, Bad und Sitzgruppe transportieren kann. Was hat ein Ww. mehr?
Andere sagen: Ein Wohnwagen ist eine ganz andere Qualität eines Anhängerfahrzeuges und eben nicht mit Lastanhängern, trotz vergleichbarer techn. Parameter, vergleichbar. 2 Sack Zement kann ich zur Not zurücklassen oder im Zugfahrfahrzeug transportieren. Ein Bett, einen Kühlschrank, Mover, Klimaanlage aber eher nicht.
Es ist also nicht das Ergebnis unterbeschäftigter Beamter, oder das Umkehren von Ein- und demselben, als vielmehr die Frage, wie man den Anforderungen der Bürger, auch ohne steuerrechtliche Gesetzgebung, besser entsprechen kann. Somit ist es also eine Verbesserung für Camper, ohne vorherigen gesetzgeberischen Langzeitprozeß.
Also, bitte erst mal die Fakten prüfen! Aber Emotionen sind ja auch recht nett, sofern man nicht immer nur auf Anderen rumhackt.
Gruß vom Asphalthoppler
89 Antworten
Hallo,
ich habe mir jetzt mal den Vorgang für meinen Ww. gezogen.
Der Bescheid ist vom 18.07.2018.
Steuer vom 05.02.18 bis 21.06.18 = 16.80 Eur.
Steuer ab 22.06.2018 = 44.00 Euro.
Nun habe ich das mal taggenau aufgedöselt. Vom 05.02.18- 21.06. sind es 136 Tage. Ergibt eine tägliche Steuerlast von 0,123 Euro (16.80 Eur. / 136 Tage )
44.- Euro für 365 Tage ergibt eine tägliche Steuerlast von 0,120 Euro. (44,00 Eur. / 365 Tage)
So, warum also sollte ich Einspruch einlegen?
Macht aus meiner Sicht eher keinen Sinn- oder???? Wie es bei Anderen ist, kann ich nicht beurteilen, kenne ja die Bescheide nicht!
Gruss vom Asphalthoppler
Dann ergänze ich meinen Beitrag von 13:58 Uhr um "wenn der neue Steuerbescheid eine Schlechterstellung bedeutet".
Mir war nicht klar, dass damit zu rechnen ist, dass jemand überlegen könnte, Widerspruch auch bei einer Günstigerstellung einzulegen.
Günstiger wird es nicht. Hatte ich ja schon dargestellt. Das liegt am Steuersatz pro 200 kg. Vorher wurde die Stützlast ausgerechnet. Dadurch gab es bei entsprechend „krummen“ Gewichten eine Vergünstigung, weil man dann unter der nächsten 200kg-Stufe bleiben konnte.
Dass es im gerade gerechneten Fall 0,003 Cent pro Tag günstiger ist, liegt an der Rundung. Der Betrag, der sich aus Steuersatz mal Faktor (Gewicht durch 200; aufgerundet) ergibt, wird nach unten auf volle € abgerundet.
Schön geschrieben, aber ich will das haarklein vom Amt wissen, die sollen etwas tun für ihr Geld. 😉
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Ich auch.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 31. Juli 2018 um 18:14:05 Uhr:
...vom Amt wissen, die sollen etwas tun für ihr Geld. ??
Tun sie ja. Allein, die Software ist scheinbar fehlerhaft. Und die ist es, die die Berechnung durchführt. Programiert wurde die mit Sicherheit nicht von Steuerbeamten.
Und warum gibt es eine Software? Weil es dem Gesetzgeber gefallen hat, die einzuführen, nicht dem Amtsschimmel. Und warum? Um Personal einzusparen. Personal, dem solch ein Fehler (zumindest nicht automatisch) kaum unterlaufen wäre.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 31. Juli 2018 um 18:14:05 Uhr:
Schön geschrieben, aber ich will das haarklein vom Amt wissen, die sollen etwas tun für ihr Geld. 😉
Besserwisserei und Kleingeistigkeit vom Feinsten. Passt aber gut in die Reihe deiner anderen Beiträge.
Zitat:
@asphalthoppler schrieb am 31. Juli 2018 um 17:02:16 Uhr:
Hallo,
ich habe mir jetzt mal den Vorgang für meinen Ww. gezogen.
Der Bescheid ist vom 18.07.2018.
Steuer vom 05.02.18 bis 21.06.18 = 16.80 Eur.
Steuer ab 22.06.2018 = 44.00 Euro.Nun habe ich das mal taggenau aufgedöselt. Vom 05.02.18- 21.06. sind es 136 Tage. Ergibt eine tägliche Steuerlast von 0,123 Euro (16.80 Eur. / 136 Tage )
44.- Euro für 365 Tage ergibt eine tägliche Steuerlast von 0,120 Euro. (44,00 Eur. / 365 Tage)So, warum also sollte ich Einspruch einlegen?
Macht aus meiner Sicht eher keinen Sinn- oder???? Wie es bei Anderen ist, kann ich nicht beurteilen, kenne ja die Bescheide nicht!Gruss vom Asphalthoppler
Du bist von einer Steuererhöhung gar nicht betroffen und daher erübrigt sich der Einspruch.
Du hast vermutlich einen WoWa mit 1200kg zGG. Dann bezahlst du nach der "Umwidmung" genau so viel wie vorher, denn die Stützlast spielt bei dir keine Rolle, sofern sie 200kg nicht übersteigt.
Deine Steuerberechnungsbasis ist und bleibt 6 x 200kg.
Mein WoWa hat ein zGG von 850kg und eine Stützlast von 75kg. Daher wurde vorher Steuer für 850- 75 = 775kg erhoben und das bedeutet 4 x 200kg Berechnungsbasis, also 29€
Jetzt wird die Stützlast nicht mehr abgezogen und somit kommen 850kg zu Ansatz und das bedeutet eine Berechnungsbasis von 5 x 200kg, also 37€.
Immerhin 27% Steuererhöhung durch die Umwidmung.
Die Frage ist eigentlich nur, ob es rechtens ist, dass die vorherige Steuervergünstigung so einfach aufgehoben wird und zusätzlich hätte ich die Frage, wie das bei Pkw-Transportanhängern gehandhabt wird.
Mit falscher Software hat das m.E. nichts zu tun....eher mit der Erschließung einer neuen Einnahmequelle.
Zitat:
@Oldwood64 schrieb am 31. Juli 2018 um 18:26:05 Uhr:
Tun sie ja. Allein, die Software ist scheinbar fehlerhaft.
Sorry, aber ganz so einfach ist das nicht.
Eine Software und ein Computer sind erstmal so blöd wie ein Stein, die machen NICHTS, aber auch gar nichts einfach so von selbst, die tun nur was man ihnen „anschafft”.
Wenn ich jetzt einfach so mehrere 100.000 Rechnungen rausschicke die fehlerhaft sind bin erstmal ich verantwortlich, denn ich bin der Absender. Da kann ich 100 x sagen das war die Software.
Bei dieser Massenaussendung sollte man doch meinen, dass die Verantwortlichen erstmal drüberschauen was sie da versenden bevor sie den Knopf drücken und dann noch ohne eine allgemein verständliche Erklärung
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 1. August 2018 um 02:25:44 Uhr:
Sorry, aber ganz so einfach ist das nicht.
Eine Software und ein Computer sind erstmal so blöd wie ein Stein, die machen NICHTS, aber auch gar nichts einfach so von selbst, die tun nur was man ihnen „anschafft”.
In der Annahme hast Du erst mal Recht. Die Frage ist doch, wer hat der Software das "Zitat: angeschafft", was sie tat? Wie ich schrieb, mit Sicherheit nicht die Steuerverwaltung. Das sind extern beauftragte Softwarehäuser, die solche Fachanwendungen programmieren. Die bekommen zwar von den Fachleuten gesagt, was das Programm können muss; das war's dann aber auch schon.
Zitat:
Wenn ich jetzt einfach so mehrere 100.000 Rechnungen rausschicke die fehlerhaft sind bin erstmal ich verantwortlich, denn ich bin der Absender. Da kann ich 100 x sagen das war die Software.
Ich glaube, Dir ist das heutige, automatisierte Verwaltungshandeln in keiner Weise klar. Kann das sein?
Zitat:
Bei dieser Massenaussendung sollte man doch meinen, dass die Verantwortlichen erstmal drüberschauen was sie da versenden bevor sie den Knopf drücken und dann noch ohne eine allgemein verständliche Erklärung
Lese und verstehe meinen Post:
a) Es gibt kaum noch Personal, dass kapazitativ solche Kontrollen durchführen kann.
b) Es ist
möglich, dass eine
politischeVorgabe war, dass solche Kontrollen systemgesteuert erfolgen sollen; Stichwort: Personaleinsparung. Fehler werden akzeptiert. Beschäftigte kommen dann erst wieder im Widerspruchsverfahren ins Spiel.
b) Wie zu lesen war, scheint ein Update (aka Release) für die Neuberechnung der Steuer verantwortlich zu sein. Das
kannden automatischen Versand der geänderten Steuerbescheide ausgelöst haben. Im Zweifel bekommt das der einzelne Bearbeiter gar nicht mit.
Letztlich aber auch egal. Ich bin nicht der Anwalt der Finanzbehörden oder sonstiger Teile der öffentlichen Verwaltung. Ich wollte lediglich eine Erklärung beisteuern, warum es überhaupt zu diesen geänderten Bescheiden kam.
Was mich jedoch extrem stört, ist die in solchen Fällen immer wieder gebetsmühlenartige Wiederholung, dass die öffentliche Verwaltung ihren Job nicht richtig bzw. bisweilen auch gar nicht mache. Den Spieß umdrehend, erwarte ich somit, dass Du bzw. Deine Beschäftigten als Taxler nie einen Unfall verursacht. Fehlerfreies Arbeiten. 😉
Zitat:
Wenn ich jetzt einfach so mehrere 100.000 Rechnungen rausschicke die fehlerhaft sind bin erstmal ich verantwortlich, denn ich bin der Absender. Da kann ich 100 x sagen das war die Software.
Zitat:
Ich glaube, Dir ist das heutige, automatisierte Verwaltungshandeln in keiner Weise klar. Kann das sein?
Selbverständlich ist der Absender verantwortlich für das was er abschickt.
Ob automatisiert oder von Hand geschrieben.
Sind aber gerne verwendete Ausreden,"der Computer war´s" 😉
Zitat:
@reidi schrieb am 01. Aug. 2018 um 10:51:41 Uhr:
Selbverständlich ist der Absender verantwortlich für das was er abschickt.
Ob automatisiert oder von Hand geschrieben.
Was hat das mit meiner zitierten Aussage zu tun? Die Verantwortlichkeit hatte ich nicht in Zweifel gezogen.
Aber so ist das, wenn Beiträge einfach aus dem Kontext gezogen zitiert werden.
Genau so ist es, verantwortlich ist immer der Absender.
Sorry, aber wenn unsere gut bezahlten Beamten es nicht auf die Reihe bekommen sich erstmal wenigstens einen Brief anzusehen und zu prüfen ob der Schrieb einen Sinn macht, dann fällt mir nichts mehr ein.
Wenn ich eine Rechnung schreibe muss ich auch nochmal drüberschauen ob soweit Alles stimmt, auch wenn das mein Computer bzw meine Software weitestgehend selbst kann.
Habe ich einen Fehler in meiner Buchhaltung, kann ich dem Finanzamt 100 x sagen das war mein Computer das ist denen wurscht, verantwortlich bin ich.
... übrigens der Vergleich mit einem Unfall hinkt mehr als gewaltig
Auch wenn es sich manche nicht vorstellen können, es ist in der Finanzverwaltung wirklich so, dass Briefe (Mahnungen, Erinnerungen...) vollautomatisch verschickt werden. So könnte es hier auch gelaufen sein. Sicherlich mußte irgendwer den Befehl erteilen, die Bescheide zu ändern. Wie es tatsächlich gelaufen ist, werden wir wohl nicht erfahren. Da aber einige hier Einspruch eingelegt haben, werden wir sicherlich informiert werden, ob es nützlich war oder nicht.
Das bedeutet aber nicht, dass man einer Software einfach blind vertrauen darf. Das kann sich keine Firma und ich meine erst recht keine Behörde leisten.
Jede Softwareänderung muss zwingend vor dem Einsatz und auch zwischendurch immer wieder geprüft werden. Tut man das nicht, läuft man Gefahr dass zig Tausende falsche Mitteilungen, Mahnungen, und Rechnungen bekommen bevor irgendwer was merkt.
Das weiß eigentlich mittlerweile Jeder seit es Computer gibt, nur die Bürokratie in Deutschland hat das oft noch nicht geschnallt