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Schluß mit Zentralachsanhänger und endlich amtlich Wohnwagenanhänger

Wenn man einen Brief vom Zoll bekommt, kann einem schon mal mulmig werden.
Habe ich versehentlich was aus China bestellt, dessen Wert die Freigrenze überschreitet?
Nein, habe ich nicht, also was wollen die von mir?

Des Rätsels Lösung.
Mein Wohnwagen wurde vom Zentralachsanhänger zum Wohnwagenanhänger umgewidmet.
In Folge dessen ändert sich das Fälligkeitsdatum für die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer, ansonsten bleibt alles so, wie es war.

Scheinbar gab es aber, wie und wo auch immer, Wohnwagen für die keine Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten war, weil sie als Zentralachsanhänger galten. Ich vermute mal, dass es sich um winzige Wohnwagen gehandelt hat und auch für die ist jetzt Schluß mit lustig.

Wieder mal eine Glanzleistung, die uneingeschränktes Lob verdient 😉

Beste Antwort im Thema

Hallo,

seid Ihr jetzt glücklich? Erst mal seinen Senf dazu geben und dann ????

- "Wieder mal eine Glanzleistung, die uneingeschränktes Lob verdient 😉";
- "Rein gefühlt werden alle 10 Jahre die Ausdrücke für ein und das selbe neu formuliert."
- "So eine Änderung der Bezeichnung ist sehr kreativ und kostet natürlich wieder mal Geld für das der Steuerzahler aufkommt, aber egal bringt zwar keinen Nutzen, aber kostet grundlos Verwaltungskosten wofür haben wir denn den Steuerzahler sonst? "
- Die lassen sich immer wieder was neues einfallen."

Manchmal hilft es mir jedenfalls, mich selber zu fragen: " Was könnte wohl der Hintergrund dieses Handelns sein?"
Meist finde ich dann sehr schnell zu den grundlegenden Ursachen.
An diesen möchte ich, in Ermangelung Eurer eigenen Recherge, Euch gerne teilhaben lassen.

Unbestitten: Ein Wohnwagen ist ein Anhängerfahrzeug, mit starrer ( gefedeter) Achse(n) und einer starren Deichsel.
Unbestritten: Ein Starrdeichselanhänger kann ein Wohnwagen sein
Unbestritten: Ein Starrachsenanhänger mit starrer Deichsel kann auch ein Wohnwagen sein.

Damit ist also geklärt, dass es sich hier strenggenommen um eine Mengendarstellung handelt, da ein Wohnwagen nur eine Teilmenge der Gesamtmenge aller Anhängerfahrzeuge darstellt. Eine Teilmenge aller Anhänger sind Starrachsanhänge. Darunter wieder eine Teilmenge bilden die Starrachs- Starrdeichselanhängefahrzeuge und wieder eine Teilmenge davon sond Ww..
Mengenlehre ist Unterrichsstoff der 5. oder 6. Klasse.
So, und was hat das nun mit dem Thema zu tun?
Da muss man mal das Kraftfahrzeugsteuergesetz bemühen. Besonders den §10.
Hier geht es nämlich um den Sachverhalt, dass bei Starrdeichselanhängern, samt Starrachsenanhängern die Deichsellast vom zul. Gesamtgewicht abzuziehen ist. Bedeutet also: jeder als Starrdeichselanhänger bezeichnete Wohnwagen hätte automatisch ein geringeres zul. GG. Was mal so eben 70- 100KG weniger Zuladung für einen Camper bedeuten, müssen wir hier nicht erörtern.
Ich weiß nun nicht, ob jemand vom Finanzamt passionierter Camper gewesen ist, oder ob es dazu einen Gerichtsbeschluss gegeben hat, jedenfalls wurde für Wohnwagen eine neue, nicht mehr unter den §10 (3) fallende Regelung gefunden.
Das bedeutet: max. zul. GG. eines Wohnwagens kann 1:1 mit einer Waage nachgemessen werden.
Damit sind 1600KG zul. GG = 1600 KG Waagengewicht ( Masse)

Der Vorteil für den Wohnwagennutzer: Er ist jetzt unabhängig von der Stütztlast bei der Berechnung des wahren Gewichtes.
Der Nachteil: Die KFZ- Steuer wird natürlich nach dem zul. GG ohne Abzug der Stützlast ( Deichsellast) berechnet.
Es konnte in der Vergangenheit vorkommen, dass 2 Wohnwagen mit z.B. jeweils 1600 Kg zul. GG., unterschiedlich besteuert worden sind. Der Wagen, mit einer höheren Deichsellast könnte also steuerlich begünstigt sein, ein Wohnwagen mit geringer Deichsellast teurer.

Die Veränderungen im Laufe der Jahre beruhen auf unterschiedlichen Blickwinkeln.
Die Einen sagen: Anhänger ist Anhänger, sofern die äußeren techn. Parameter vergleichbar sind. Was für Lastanhänger gilt, müsse also auch für Wohnwagen gelten. Es sei doch egal, ob Zementsäcke oder eine Sitzgruppe damit transportiert wird ( naja- so ähnlich zumindest!) Für diese Ansicht spricht, dass ich ja auf einem Starrdeichselanhänger mit Starrachse ein Motorboot mit Schlafkajüte, Küche, Bad und Sitzgruppe transportieren kann. Was hat ein Ww. mehr?
Andere sagen: Ein Wohnwagen ist eine ganz andere Qualität eines Anhängerfahrzeuges und eben nicht mit Lastanhängern, trotz vergleichbarer techn. Parameter, vergleichbar. 2 Sack Zement kann ich zur Not zurücklassen oder im Zugfahrfahrzeug transportieren. Ein Bett, einen Kühlschrank, Mover, Klimaanlage aber eher nicht.

Es ist also nicht das Ergebnis unterbeschäftigter Beamter, oder das Umkehren von Ein- und demselben, als vielmehr die Frage, wie man den Anforderungen der Bürger, auch ohne steuerrechtliche Gesetzgebung, besser entsprechen kann. Somit ist es also eine Verbesserung für Camper, ohne vorherigen gesetzgeberischen Langzeitprozeß.

Also, bitte erst mal die Fakten prüfen! Aber Emotionen sind ja auch recht nett, sofern man nicht immer nur auf Anderen rumhackt.

Gruß vom Asphalthoppler

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Der link zum Zoll vom 03.08. ist mittlerweile tot.
Hier der aktuelle: http://www.zoll.de/.../vst_neue_steuerbescheide_wohnwagen.html?...

So Heute ist der Bescheid gekommen, dass mein Widerspruch erfolgreich war und ich wieder zurückgestuft werde, sprich Alles wie vorher. 😉

Wie schon gesagt, da wurde wegen einem bürokratischen Geistespfurz schlicht falsch und natürlich mehr berechnet. Jetzt hat man den Fehler kapiert und Kommando zurück.

Was für ein Bürokratieaufwand für NIX, dafür wurden wieder Kosten produziert die wir alle letztlich unterm Strich über die Steuer bezahlen.
Aber ein Beamter der Bürokratie hatte seinen Spaß und jetzt Zeit sich neue Pfürze auszudenken.

Hier kam auch der geänderte Bescheid mit der „alten“ Steuer. Von Einspruch war da keine Rede, nur dass es im AUTOMATISIERTEN Verfahren einem Fehler gab, der nun korrigiert wurde.

Da hatte ganz sicher kein Beamter seinen Spaß. Aber so ist das halt mit der Digitalisierung. Auch dort passieren Fehler. Ist doch menschlich.😉

Ich habe Einspruch eingelegt darum der Hinweis bei mir.

Was den Rest betrifft muss man einfach sagen, hätten die einfach noch mal mit „normalem Menschenverstand” kontrolliert bevor sie sowas raushauen wäre es nicht passiert, die Digitalisierung kann und darf da keine Ausrede sein, die verplempern damit immerhin Steuergelder.

Da sitzen keine Ahnung zig Beamte da könnte man schon erwarten dass die keine unkontrollierten Schnellschüsse machen, so einfach auf gut Glück, vielleicht merkt es ja niemand.

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Auch wenn es müßig ist, es zu versuchen dir zu erklären......auch in den Ämtern wird und wurde mit der Digitalisierung Personal gespart bzw. an andere Positionen versetzt. Das ist an verschiedenen Stellen in der öffentlichen und nichtöffentlichen Verwaltung so und auch in der Wirtschaft. Vieles läuft automatisch. Kannst du gut finden oder nicht, kannst dich aufregen oder es lassen. Bringt nämlich nix. Menschen machen Fehler, Computer auch. Fertig.

btw ich hatte auch Einspruch eingelegt. Da hätte im Bescheid auch Bezug drauf genommen werden müssen. Ist aber nicht. Formfehler. Mir aber egal. Das Ergebnis stimmt. Die ürsprünglich zu zahlende Steuer von 40 € haben sie auch nicht zum 23.08.18 abgebucht. Wahrscheinlich mit Erkennung des Fehlers hat man auch die Einzüge storniert.

@PIPD black
Du sprichst mir aus der Seele. Gleiches hatte ich auch schon geschrieben. Allein, wer es nicht verstehen will... Da ist Hopfen und Malz verloren. 😉

Menschen machen Fehler ja ,aber wenn Menschen in der freien Marktwirtschaft so viele Fehler machen würden wie die Beamten dieser Republik, wären die meisten schon lange arbeitslos!
Meine Meinung.

LG

@IPD black,
ich weiß jetzt nicht ob du Beamter bist, aber egal. Natürlich machen Alle mal einen Fehler, die Frage ist nur ob eine Privatfirma bei so einem Fehler nicht am Rad drehen würde, denn das kann kein Einzelner versehentlich angestellt haben.

Ich rechne jetzt mal sehr, sehr klein:
Dieser bürokratische fauxpas kostet Minimum pro Vorgang sagen wir wirklich KLEIN, inklusive Porto, Berabeitung, Versand, Computerumstellung, Softwareumstellung usw....... 1,- Euro.

Ich nehme an es gibt in D deutlich mehr als 1 Mio Wohnwagen, aber sagen wir 1 Mio dann ist das 1 Mio Euro für die Bescheide und dann nochmal 1 Mio Euro für die Rücknahme dieser Bescheide, also mal eben 2 Mio Euro durchs Fenster geblasen und zwar wirklich gaaaaanz klein gerechnet.

Sorry finde ich als Steuerzahler nicht so „naja Menschen machen Fehler”, bleib mal locker.

@Taxler222
Dann wende Dich an den Bundesrechnungshof und mache auf diese Steuerverschwendung aufmerksam. Der prüft sowas.
Oder an den Bund der Steuerzahler; die Geschichte kommt bestimmt ins Schwarzbuch.
*Ironie
Zu guter Letzt bleibt auch noch das Blatt mit den vier Buchstaben. Die nehmen Deine Pauschlierung einer Berufsgruppe bestimmt sehr gern auf die Titelseite.
/Ironie

Was war jetzt am letzen Beitrag bitte „pauschal”?

Es sind tatsächlich absolut unnötige große Kosten für die Allgemeinheit entstanden und zwar wegen einem Hirnpfurz der aber sowas von unnötig war.

Darf man das nicht rügen als Bürger der Steuern zahlt?

Das ist im Kontext Deiner Beiträge hier im Thread zu sehen.

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