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Schlüssel in den Briefkasten der Werkstatt = Diebstahl

Themenstarteram 11. Januar 2016 um 17:58

Unser Avensis T27 2009 Exe wurde geklaut. Schlüssel wurde in den Briefkasten der Werkstatt geworfen und am nächsten Morgen war der Schlüssel mitsamt des Autos weg. Der Wagen ist vollkasko bei der HUK24 versichert. Unser Verhalten ist grob fahrlässig. Die Versicherung schließt grobe Fahrlässigkeit ein, allerdings nicht bei Diebstahl. Womit muss ich rechnen? Zahlt die Versicherung gar nichts? Wir der Betrag gekürzt?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 9. März 2016 um 19:40

Die Versicherung hat bezahlt. Der Wagen wurde fair eingeschätzt und diesen Betrag habe ich ohne Abschlag bezahlt bekommen. Wichtig war wohl, dass der Briefkasten eingemauert ist. Ich bin sehr froh und der Huk24 dankbar für die problemlose Erstattung des Betrages.

Die Ammerländer (Hausrat) hat übrigens anstandslos den Kidnersitz, Buggy usw. zum Neuwert bezahlt.

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Zitat:

@haudegen99 schrieb am 13. Januar 2016 um 10:00:11 Uhr:

Klar sind die Fragen berechtigt. Aber zum Glück entscheiden ja nicht die Versicherungen, was grob fahrlässig ist.

Dann hättest du dir den Thread sparen können.

Das Gericht wird deine Frage vollumfänglich beantworten.

am 13. Januar 2016 um 10:34

Zitat:

@germania47 schrieb am 13. Januar 2016 um 11:01:53 Uhr:

Zitat:

@Abbuzze2000 schrieb am 13. Januar 2016 um 09:30:38 Uhr:

 

Sehen Versicherungen anders. Wenn bei dir eingebrochen wird und dein Autoschlüssel wird gleich auf der Flurkommode geparkt hinter deiner Eingangstür machen die Versicherungen ebenfalls ein Fass auf anders als wenn die erst in deinem Haushalt danach suchen müßten. Daher sind die Fragen hier schon berechtig ob man vonaußen sieht das was im Gebäude liegt, ob man die eingeworfenen Dinge wieder rausfischen kann etc.

Eigene Erfahrungen oder von einem Bekannten, dessen Bekannten gehört? :)

Letztens am Stammtisch hat das einer Erzählt, dass Versicherungen so handhaben.

Er selber ist zwar Maurer, aber er kennt jemanden, der hat früher mal als Kopierpapierlieferant auch mal eine Versicherung beliefert.

Daher weiß der dass :D

am 13. Januar 2016 um 10:50

Zitat:

@Abbuzze2000 schrieb am 13. Januar 2016 um 09:30:38 Uhr:

Sehen Versicherungen anders. Wenn bei dir eingebrochen wird und dein Autoschlüssel wird gleich auf der Flurkommode geparkt hinter deiner Eingangstür machen die Versicherungen ebenfalls ein Fass auf anders als wenn die erst in deinem Haushalt danach suchen müßten. Daher sind die Fragen hier schon berechtig ob man vonaußen sieht das was im Gebäude liegt, ob man die eingeworfenen Dinge wieder rausfischen kann etc.

Da stellt sich jetzt die Frage wie lange müssen die Einbrecher denn suchen?

Gibt es da irgendwelche Versicherungsvorgaben?

Gruß Frank,

der seine Schlüssel dann entsprechend versteckt. ;)

am 13. Januar 2016 um 11:49

Jup. 3 Minuten und 20 Sekunden müssen die mindestens suchen.

Ansonsten wird nicht bezahlt.

Im Schadensfall wird der Schlüssel dann nochmals an der gleichen Stelle versteckt.

Ein Mitarbeiter der Versicherung kommt dann ins Haus und fängt zu suchen an.

Findet er den Schlüssel schneller, wird nicht bezahlt.

Gruß olmo

Der sich zuerst informiert, ob eine Aussage von einem User überhaupt richtig ist, bevor das Thema breitschlägt.

am 13. Januar 2016 um 12:33

Zitat:

@olmo12 schrieb am 13. Januar 2016 um 12:49:33 Uhr:

Jup. 3 Minuten und 20 Sekunden müssen die mindestens suchen.

Ansonsten wird nicht bezahlt.

Im Schadensfall wird der Schlüssel dann nochmals an der gleichen Stelle versteckt.

Ein Mitarbeiter der Versicherung kommt dann ins Haus und fängt zu suchen an.

Findet er den Schlüssel schneller, wird nicht bezahlt.

Gruß olmo

Der sich zuerst informiert, ob eine Aussage von einem User überhaupt richtig ist, bevor das Thema breitschlägt.

Es ist nur Doof, daß "der Schlüssel" ja schon weg ist. Da scheint es jetzt doch ein Informationsdefizit zu geben.

Gruß Frank,

der in den Versicherungsbedingungen nichts Entsprechndes findet. ;)

Zitat:

Der Schlüssel fällt normalerweise ins Gebäude.

… und der Dieb kam durch die nicht verschlossene Hintertür und hob den Schlüssel vom Fußboden auf…

am 13. Januar 2016 um 15:41

Zitat:

@Frank128 schrieb am 13. Januar 2016 um 13:33:44 Uhr:

 

Es ist nur Doof, daß "der Schlüssel" ja schon weg ist. Da scheint es jetzt doch ein Informationsdefizit zu geben.

Gruß Frank,

der in den Versicherungsbedingungen nichts Entsprechndes findet. ;)

Versteckt man halt den Reserveschlüssel.

Nur wie stellt die Versicherung fest, wo der gestohlene Schlüssel tatsächlich versteckt war?

Kann ja sein, dass man den Zweitschlüssel besser versteckt.

:o

am 13. Januar 2016 um 16:39

Nicht so einfach, das Ganze. :D

Zitat:

@Abbuzze2000 schrieb am 13. Januar 2016 um 09:30:38 Uhr:

Zitat:

@haudegen99 schrieb am 13. Januar 2016 um 07:18:16 Uhr:

Der Schlüssel fällt normalerweise ins Gebäude. Und ein Schlüssel im Gebäude ist mMn nicht besonders fahrlässig, schließlich trifft das auf jeden Privathaushalt genauso zu.

Sehen Versicherungen anders. Wenn bei dir eingebrochen wird und dein Autoschlüssel wird gleich auf der Flurkommode geparkt hinter deiner Eingangstür machen die Versicherungen ebenfalls ein Fass auf anders als wenn die erst in deinem Haushalt danach suchen müßten. Daher sind die Fragen hier schon berechtig ob man vonaußen sieht das was im Gebäude liegt, ob man die eingeworfenen Dinge wieder rausfischen kann etc.

Glaubst du den Quatsch eigentlich selbst?

Ich finde eher viel interessanter, ab wann die Gefahr der Verschlechterung oder des plötzlichen Untergangs an die Werksatt übergeht. Wenn mit Einwurf des Schlüssels das so ist, hätte der TE vollen Anspruch gegenüber der Werkstatt, noch nicht einmal gegenüber seiner eigenen Versicherung.

 

Machen doch Paketleute ebenso. Die Gefahr beleibt so lange beim Kurier, wenn man nicht da ist oder jemand die Sendung annimmt. Vereinbart man eine Hinterlegung, ist die Haftung weg. Mit Hinterlegen der Sache geht die Gefahr auf den Empfänger über. Fertig ist die Laube.

 

Um die Rechte des TE zu schützen, würde ich aber dringend einen Fachanwalt aufsuchen. Nicht dass der TE in die Mühle gerät. Die Werkstatt wird sicher einen Anwalt nehmen oder schon haben, der alles abstreitet. War nicht so... Schlüssel ist stecken geblieben, war heraus zu fischen, Kunde hat es nicht richtig gemacht...

 

War es 1950 die Ehre, für eine verzapfte Sache einzustehen, ist leider heute so nicht mehr üblich. Es wird um viel Kohl gehen, darum wird mit gezinkten Karten gespielt. Der bessere Rechtsverdreher gewinnt.

am 13. Januar 2016 um 22:34

Das is schon so ne Sache alles... An Stelle des TE würde ich zumindest nicht davon ausgehen das alles geregelt wird. Er wird ja im Falle eines Falles nicht seinen Schaden selbst zahlen...und wenn er mit dem Betreiber der Werkstatt noch so verwandt ist . Weil im Zweifel wird auch die Werkstatt nicht sagen..."hey wir sind verwandt...ich kauf dir ne neue Karre "

am 13. Januar 2016 um 22:43

Zitat:

@romanusko schrieb am 13. Januar 2016 um 23:29:53 Uhr:

War es 1950 die Ehre, für eine verzapfte Sache einzustehen

Das halte ich für ein Gerücht, dass es damals so war.

am 13. Januar 2016 um 22:45

Wenns ans große Geld geht isses mit der Ehre noch nie so weit gewesen ;)

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